bin nach mehreren Stunden suchen/lesen auf dieses Forum gestoßen und hab mich nun Registriert um auch meine Abmahnung hier aufzulisten da ich über die Sufu nicht zu meiner Gesellschaft gefundne habe .
Aber erstmal möchte ich mich ein bischen vorstellen .
Hab gestern meine erste Abmahnung bekommen und natürlich , wie denk ich mal viele , mit einem kleinen Herzausfall reagiert . Nach einigen Suchen und Lesen im Netz wurde ich doch von Beitrag zu Beitrag ruhiger .
Bei mir kamm eine Abmahnung der Rechtsanwaltgesellschaft WeSaveYourCopyrights .
Sie fordern das übliche .
Hab einiges gelesen im Netz über sie . Sind wohl ganz neu auf dem Markt und Mahnen in unmengen am gleiche Tag ab .
Werd morgen zum Anwalt gehen und von Ihm eine mod.UE verschicken laßen .
Hat nochjemand ein Brief von denen ?
23.10.2011, 09:36
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2
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.388
Zitat:
Zitat von Daywalon2024
Werd morgen zum Anwalt gehen und von Ihm eine mod.UE verschicken laßen .
Also einen nicht kostenlosen Anwalt braucht es zu diesem Zeitpunkt eigentlich nicht, denn die modUE kann man gut alleine ausfüllen und schicken
Und kostet lediglich 4,40E
Allgemeine Vorgehensweise: 1. modUE per ES+RS (zur Fristwahrung vorab per Fax z.B. Post, Copy- Shop…) 1.1 Kopie der unterschriebenen modUE machen nicht vergessen, da Vertrag!! 2. kein Kontakt zum Abmahner 3. nicht zahlen 4. Aussitzen 5. Kein p2p mehr/ WLAN sichern außerdem GRUNDKURS lesen und Thread weiterverfolgen um „up to date“ zu bleiben.
Hinweis: Die modUe ist kein Freifahrtschein. Sie senkt nur den Streitwert um ein erhebliches und erfüllt den Unterlassungsanspruch des RI.
Des weiteren besteht der Abmahner weiterhin auf Bezahlung und er hat bis zur Verjährung Zeit diese Forderung durchzusetzen
Hallo ,
danke erstmal für die Antwort .
Den Grundkurs(Pflichtlektüre) hab ich auch schon durch .
Ich dachte nur das es event. besser aussieht wenn sie direkt ein schreiben von einem Anwalt kriegen . Das schüchtert sie vieleicht nicht ein aber man hat vieleicht Glück das sie von einem Absehen oder meint ihr das bring genauso wenig/viel als wenn man sie selbst verschickt ?
Danke im vorraus für antworten
23.10.2011, 15:09
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4
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.388
Zitat:
Zitat von Daywalon2024
oder meint ihr das bring genauso wenig/viel als wenn man sie selbst verschickt ?
Würde ich so sagen
Denn ich glaube nicht, das ein Schreiben eines anderen AW die so beeindruckt um von einem abzulassen
23.10.2011, 17:19
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5
Daywalon2024
Threadstarter
Registriert seit: 23.10.2011
Beiträge: 3
Danke nochmal , die Seite hat mir sehr geholfen . Werde Berichten wie es weiter geht .
24.10.2011, 23:10
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6
RA Dr. Alexander Wachs
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es scheint einen Trend zu Rechtsanwalts GmbH zu geben. Ich habe auf meiner Seite ein paar Sätze zur "We save your copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" geschrieben. Wer mag kann ja mal reinschauen.
Ich frage mich aber aktuell ob der Rechtsanwalt Weber Mandanten mitgenommen hat, oder ob Nümann und Lang und die "we save your copyrights Gesellschaft" bald parallel abmahnen. Aktuell kenn ich nur folgende Abmahnungen von "wsyc". Die Zeit wird es mal wieder zeigen.
Schönen Abend noch wünscht
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
__________________ Gerne weise ich auf meine neue Internetseite www.dr-abmahnung.de. Dort habe ich sowohl einen blog als auch eine Video-FAQ zu den häufigsten Fragen.
24.11.2011, 18:25
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7
._._
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 8
Nabend zusammen,
bis heute war ich relativ locker was Abmahnungen anging: Eine modUE per Anwalt zum Rechtsanwalt der Gegenpartei geschickt und gut ist.
Heute kam allerdings Antwort von meinem Anwalt: Die WeSaveYourCopyright hat sich auf die modUE gemeldet und akzeptiert mein Vorgehen nicht: Sie beziehen sich auf die WLAN-Sicherung "Ein unautorisierter Fremdzugriff auf ein mittels WPA oder WPA2 gesichertes WLAN ist nach heutigem Kenntnisstand praktisch nicht möglich, da bereits das Erraten eines 11-stelligen Passwortes selbst unter Verwndung von hochleistungsfähigen Rechnerressourcen 2 Millionen Jahre dauern würde und somit nach hetigem Kenntnisstand als sicher gelten kann." Außerdem spricht er von "sekundärer Darlegungsfrist" (Fall "Sommer unseres Lebens"). Desweiteren wird nochmal auf 450 € mit einer neuerlichen Frist verwiesen.
Ich habe mich direkt bei meinem Anwalt gemeldet und nach Rat gefragt. Er hat schon häufiger mit "Antworten" dieser Art zu tun gehabt und rät die Frist verstreichen zu lassen, weil in der Regel von weiteren Schritten abgesehen wird bzw. weil sich WeSaveYourCopyrights nicht mehr meldet.
Nach wie vor bin ich verunsichert und Suche nach ähnlichen Vorfällen bei Euch im Forum.
MfG
24.11.2011, 18:48
#
8
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.388
Zitat:
Zitat von ._._
Ich habe mich direkt bei meinem Anwalt gemeldet und nach Rat gefragt. Er hat schon häufiger mit "Antworten" dieser Art zu tun gehabt und rät die Frist verstreichen zu lassen, weil in der Regel von weiteren Schritten abgesehen wird bzw. weil sich WeSaveYourCopyrights nicht mehr meldet.
Naja, ich hoffe das ist ein Fachanwalt.
Denn die werden sich sicher weiterhin melden und ihr Geld einfordern
Haben ja auch noch Zeit
Und weitere Schritte ist ein relativer Begriff
mögl. Konsequenzen bei modUE und Nichtzahlung:
- weitere sog. „Bettelbriefe“ > lochen und zur passenden Abmahnung abheften - Inkassoschreiben > so Widerspruch (S. 8 ) einlegen oder kurz und bündig - gerichtlicher Mahnbescheid > Widerspruch ankreuzen und zurück ans Gericht - Klageschrift (sehr selten) > jetzt sollte man einen „guten“ Anwalt einschalten (Vergleich) - Gericht (noch seltener) meist wird im Vorfeld ein Vergleich durch Anwalt ausgehandelt
Die einzig brauchbare Antwort war die Frist verstreichen zu lassen, denn das machen wir auch, sofern die modUE angenommen wurde.
Ich hoffe nur, das Dein AW eine gute modUE gemacht hat und nicht noch weitere Begleitschreiben mitgeschickt hat
Die WeSaveYourCopyright hat sich auf die modUE gemeldet und akzeptiert mein Vorgehen nicht: Sie beziehen sich auf die WLAN-Sicherung "Ein unautorisierter Fremdzugriff auf ein mittels WPA oder WPA2 gesichertes WLAN ist nach heutigem Kenntnisstand praktisch nicht möglich, da bereits das Erraten eines 11-stelligen Passwortes selbst unter Verwndung von hochleistungsfähigen Rechnerressourcen 2 Millionen Jahre dauern würde und somit nach hetigem Kenntnisstand als sicher gelten kann."
sie akzeptieren Dein Vorgehen nicht...
Wenn sie Deine mod.UVE nicht ablehnen, ist alles im grünen Bereich.
Sie können eben nur schwerlich akzeptieren dass Du ihnen die 450,-- verweigerst.
Und dass immer ein wenig dick auftragen und jedem Anschlussinhaber angeborene Dummheit unterstellt wird ist auch bekannt.
Zu Deiner Beruhigung: WPA-Schlüssel in der Cloud knacken
da steht was von 20 min. und nicht 2 Mio Jahre.
Ebenso ist der ständig widerkehrene Verweis auf BGH "Sommer unseres Lebens" mittlerweile ebenso ausgelutscht.
24.11.2011, 20:34
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10
._._
Registriert seit: 24.11.2011
Beiträge: 8
Zitat:
Die übersandte Unterlassungserklärung nehmen wir namens unserer Mandantschaft an.
Also alles gut, und weiterhin Ruhe bewahren?
24.11.2011, 21:44
#
11
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von ._._
weiterhin Ruhe bewahren?
Dein Anwalt sagt es, tu es, und verderbe Dir die Adventszeit nicht.
11.12.2011, 20:39
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12
alles-wird-gut81
Registriert seit: 10.12.2011
Beiträge: 4
Hallo Leute, ich bin nun auch neu hier registriert, nachdem auch ich abgemahnt wurde...
Vorab möchte ich erstmal was los werden: dieses Forum hat auch mir sehr gut weitergeholfen und ganz dickes Lob an die Leute die sich so viel Mühe gemacht haben und immer noch machen!!
Möchte Euch kurz meinen Sachverhalt schildern:
Mitte Oktober 2011 wurde ich zum ersten mal abgemahnt von FAREDS. Dort ging es um EINEN Song den ich angeblich im Juli 2011 heruntergeladen hätte. Natürlich stand ich (wie viele andere ja auch) kurz vor ner Panikattacke, bis ich auf dieses Forum hier gestoßen bin. Ich hatte die modUE etwas abgeändert (insbesondere das im Briefkopf "vorab per Fax") und habe auf die Zusendung eines ES+RS verzichtet. Nachdem ich nun mehrfach gelesen hatte, dass die Vorlage der originalen modUE von Bedeutung ist, wollte ich nachfragen ob mir die Rechtsanwälte hieraus nen Strick drehen könnten. Muss dazu sagen, dass ich dann Ende November 2011 erneut ein Schreiben von FAREDS erhalten hatte, wonach meine UE angenommen wurde, ich allerdings 450,00 EUR noch zu zahlen hätte. Scheint denen also nicht viel auszumachen, dass ich es lediglich per Fax geschickt hatte.
Nun Anfang Dezember 2011 erhielt ich erneut ne Abmahnung, diesesmal von den Herren Rasch (ebenfalls aus Hamburg, wie FAREDS).Dort wurde ich nun insgesamt für 9 Lieder abgemahnt, welche ich illegal herunter geladen haben soll... Sie fordern 1.200,00 EUR. Aber hier hatte ich diesesmal per Fax UND ES+RS eine modUE hingeschickt.
EINEN TAG SPÄTER dann bin ich an meinen Briefkasten und habe nun ERNEUT ne Abmahnung, diesesmal von WeSaveYourCopyrights aus Frankfurt/Main erhalten. Dort werde ich wieder für EIN Lied abgemahnt. Auch die wollen von mir 450,00 EUR. Summa summarum wollen die insgesamt von mir 2.100,00 EUR!!! Nicht schlecht so kurz vor Weihnachten was?
ALLE genannten Rechtsanwaltskanzleien beziehen sich auf den ein und selben "Downloadcontainer", welche ich im Juli diesen Jahres heruntergeladen haben soll. Ich kann mir das nicht erklären, ich habe seit Jahren keine Tauschbörsen mehr benutzt, da man von solchen Fällen mal hier und da etwas gehört hat. Ich lebe alleine, deshalb benutzt auch niemand ausser mir den Rechner. Letztens hatte ich jedoch bei SternTV einen Bericht gesehen, wonach WLAN (vor allem WEP) Netze sehr leicht gehackt werden können. Womöglich ist es mir auch so ergangen, denn anders kann ich es mir echt nicht erklären.
Natürlich habe ich nicht vor irgendetwas zu bezahlen, da ich dieses Vergehen nicht begangen habe. Werde jetzt selbiges tun wie gut 90% der hier angehörenden Community: AUSSITZEN und auf Verjährung hoffen.
Natürlich wäre es gelogen, wenn ich hier an dieser Stelle behaupten würde, es macht mir nichts aus. Allerdings sehe ich bei der derzeitigen Rechtslage keine andere Möglichkeit als diese... Wie soll ich denn bitteschön beweisen, dass ich die Rechtsverletzung nicht begangen habe??? UNMÖGLICH!!
Zwei RA'e hatten mich sogar für das ein und selbe Lied abgemahnt. Wer sagt mir, dass da nicht noch andere Abmahnungen auf mich zukommen? Das kann selbstverständlich keiner! Allerdings finde ich es mehr als Besorgniserregend, dass ich bereits DREI Abmahnungen erhalten habe (außerdem gehen auch die ganzen Einschreiben so langsam ins Geld). Ist das nicht ziemlich viel, oder kann das hier jemand toppen?? Immerhin ist das Risiko nun 3x so hoch vor Gericht gezerrt zu werden.
Wäre schön, wenn sich jemand melden würde, dem es ähnlich wie mir geht.
LG
12.12.2011, 08:02
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13
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von alles-wird-gut81
Ist das nicht ziemlich viel, oder kann das hier jemand toppen??
3 für einen Chartcontainer kommt schonmal vor und ist nichts aussergewöhnliches... Chartcontainer sind halt der Traum eines jeden Abmahners...
Ähnliche Fälle kannst du im Chartcontainerthread nachlesen.
Verteilt über andere Abmahnthreads wirst du aber noch genügend Abgemahnte finden, die wesentlich mehr erhalten haben...
Und, hast du dir schon Gedanken um die Absicherung deines Wlan-Anschlusses gemacht ?
12.12.2011, 17:47
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15
Ikea
Registriert seit: 12.12.2011
Beiträge: 1
Hallo,
auch ich bekam anfang Dezember von WeSaveYourCopyrights eine Abmahnung bzgl. eines Liedes aus einem Album. ich war natürlich zuerst ganz schön geschockt und hab durch Recherche und die gute Erklärung hier im Forum meine UE verfasst und mit Beischreiben gleichzeitig darauf verwiesen, dass ich die Zahlungsforderung über 450€ bestreite, da sie ohne weitere Nachweise für mich nicht nachvollziebar ist. Soweit so gut dachte ich mir danach die Sache, wie auch oft beschrieben, einfach auszuharren.
Nun bekam ich allerdings recht zügig wieder Post von denen; UE zum Glück angenommen, allerdings weiter die Zahlungsaufforderung, ohne auf meine "Forderung" bzgl. Nachweise einzugehen. Des Weiteren wird die Formulierung "Mangels Sachvortrag müssen wir davon ausgehen, dass eine täterliche Haftung besteht." verwendet.
Die Frage ist nun: Einfach ignorieren, oder einen "Sachvortrag über ein WEP-Netz abliefern (,dass übrigens wg. veralteter Hardware (Notebook) so bestehehn muss)" abliefern?
Als Bafög-Student kann ich mir ja weder ein neues Notebook leisten, noch die geforderte Zahlung und erst Recht kein Gerichtsverfahren, in Anbetracht dessen, dass oben besagte Kanzlei anscheinend ziemlich "akkurat" vorgeht und im schlimmsten Fall Prozesskostenhilfe warsch. eh abgelehnt werden würde (hab ich zumindest im Falle des Filesharings gelesen).
Wenn jemand Erfahrung diesbezüglich hat, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen! Danke!
LG
12.12.2011, 17:52
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16
Paul Meister
Registriert seit: 12.12.2011
Beiträge: 6
Aha so ist das alsoirgendwelche kanzleien wollen wiederden Ottonormal Verbraucher abzocken - wann gibt es endlich einen sicheren Schutz der Bevölkerung vor solchen Abmahnungsfritzen - das kann doch nicht sein dass die uns so abzocken dürfen..
grmbl
12.12.2011, 17:55
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17
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.388
Zitat:
Zitat von Ikea
Einfach ignorieren, oder einen "Sachvortrag über ein WEP-Netz abliefern (,dass übrigens wg. veralteter Hardware (Notebook) so bestehehn muss)" abliefern?
Wird im Normalfall ignoriert, oder willst Du denen irgendwelche nützlichen Informationen liefern
14.12.2011, 16:04
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18
abgemahnt#?
Registriert seit: 14.12.2011
Beiträge: 7
Moin Moin,
ab jetzt darf ich mich auch zu dem erlesenen Kreis der Abgemahnten zählen. We save your copyright mahnt mich wegen eines Liedes eines Samplers. 450€ und UE, das Übliche eben.
Hab jetzt viel gelesen und lange überlegt, Anwalt oder nicht? Hab schon kurz mit einem telefoniert. Glaube, mach ich erstmal ohne. ModUE ist klar, wird morgen abgeschickt. Und dann vermutlich aussitzen.
Die große Frage, die sich mir stellt, ist:
Wie siehts mit weiteren Abmahnungen aus? Wie gesagt, ein Sampler, der auch noch mehrere Lieder enthält, die wohl derzeit gerne abgemahnt werden. Kann und sollte ich mich davor im Vorfeld schützen mit den sogenannten vorbeugenden modUEs an die jeweiligen Rechteinhaber?
Können dann definitiv von denen keine Abmahnungen mehr erfolgen oder wie hab ich das zu verstehen? Ist mir noch nicht so ganz klar geworden.
weil:
(gedankenbeispiel: ich lade etwas herunter und schreibe gleich fleißig vorbeugende modUE hinterher und bin fein raus aus dem Schneider. kann ja irgendwie auch nicht sein.)
vielen Dank
14.12.2011, 16:55
#
19
grave
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.388
Zitat:
Zitat von abgemahnt#?
Kann und sollte ich mich davor im Vorfeld schützen mit den sogenannten vorbeugenden modUEs an die jeweiligen Rechteinhaber?
Danke grave erst einmal.
Ist mir mehr oder weniger so geraten wurden, daher die Frage.
Kommt mir, wie gesagt, auch irgendwie seltsam vor: Vorrauseilende UE und gut ist.
Punkt 8 aus deinem dritten Link (UE aus dem Internet - Finger weg) stößt mir jetzt gerade etwas böse auf, sagt aber ja vermutlich fast jeder Anwalt, da er dich ja lieber vertreten möchte, oder nicht?
Die Mehrheit hier scheint damit ja "gut" gefahren zu sein, zumindest was eine Anerkennung seitens der Anwaltskanzlei/Rechteinhaber angeht?
Führt mich zu einer weiteren Frage: Gibts irgendwo Statistiken/ halbwegs verlässliche Zahlen, wie oft eine solche abgelehnt wurde und habe ich dann einfach Zeit, eine Neue zu verfassen oder wie läufts dann?
Und fast noch wichtiger/interessanter: Gibts aktuelle Zahlen, wie oft Nichtzahlende am Ende tatsächlich verklagt werden?
Viele Fragen, ich weiß. Ich hoffe, man ist hier geduldig und nachsichtig mit armen, kleinen, gebeutelten Abgemahnten.