| | # 1 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich denke auch der Kollege Dr. Rübenach hat seinen eigenen Beitragsbaum verdient. In vorauseilendem Gehorsam habe ich einfach mal den Anfang gemacht und hoffe das Princess diesen einfach kapert. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt-
__________________ Gerne weise ich auf meine neue Internetseite www.dr-abmahnung.de. Dort habe ich sowohl einen blog als auch eine Video-FAQ zu den häufigsten Fragen. |
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| | # 2 |
| Registriert seit: 19.04.2010 Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
| Bei uns ist der Herr Kollege auch schon mehrfach aktenkundig. |
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| | # 5 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Und genauso macht das auch der Grossteil der hier Anwesenden ...Eine modUE für mehr als das Abgemahnte abzugeben, halten wir hier eher für überflüssig...
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 7 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| "Wir" sind ja auch kein Anwalt... Dafür machen "Wir" es allgemein, wie von mir beschrieben... Wenn du allerdings eine nicht kostenlose Einzelfallabhandlung wünschst und das Zitat aus deiner Quelle mit Zitat:
gemacht hat, dann musst du dem zitierten Anwaltsrat folgen
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| | # 10 |
| Threadstarter Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, zur Frage der vorbeugenden Unterlassungserklärungen habe ich glaube ich hier schon fast ein dutzend Beiträge geschrieben, wer mag kann sich die ja mal durchlesen. Im Grundsatz gilt für diese unterschiedlichen Auffassungen zwischen Anwälten und Forenaktivisten (vereinfacht dargestellt): Forenaktivisten sind überwiegend der Auffassung, dass wenn eine weitere Abmahnung wegen eines Chartcontainers (durch einen anderen Anwalt zum Beispiel) kommt, diese mit einer weiteren Unterlassungserklärung beantwortet werden sollte. Anwälte tendieren dazu, es nicht zu weiteren Abmahnungen kommen zu lassen, sondern vorsorglich (sog. vorbeugende) Unterlassungserklärungen zu versenden. Beide Varianten haben gute Für- und Widerargumente. Die wichtigsten für die Forenvariante ist, Abgemahnte welche sich keinen Anwalt nehmen, die Sache allein durchstehen müssen. Abgemahnte sind bei der ersten Abmahnung nervös , haben oft zum ersten Mal mit Anwalten zu tun und sind im Einzelfall mit der Übersendung von vorbeugenden Unterlassungserklärungen (wie formulieren, an wen schicken, wecke ich schlafende Hunde) auch überfordert. Hinzu kommt, nicht jedes weitere Lied, welches grundsätzlich abgemahnt wird, muss auch in einer weiteren Abmahnung resultieren. Insbesondere wenn aus einer German Top 100 nur ein paar Lieder gezielt ausgewählt wurden, kann die Versendung vorbeugender Unterlassungserklärung überflüssig sein. Ferner stellt sich das Problem, dass einige Kanzleien bei vorbeugenden Unterlassungserklärungen gezielt nachfragen und versuchen Auskunftsansrpüche geltend zu machen, wie man sich dann korrekt verhält, dürfte auch den Einen oder Anderen Abgemahnten überfordern, bzw. von diesem nicht erwünscht sein. Ergänzend meine ich, dass die Hilfe der Forenaktivisten eine mod UE pro Abmahnung eine grundsätzlich Richtung ist, die sich in der Vergangenheit auch - soweit richtig umgesetzt - bewährt hat. Niemand kann in die Zukunft schauen. Andererseits ist es natürlich für die Anwälte so, dass wenn sie einen Abgemahnten vertreten und dieser nacheinander eine Abmahnung nach der anderen sagen wir mal 5-9 Stück erhält, der Mandant nicht gerade zufrieden mit der Arbeit sein dürfte. Soweit die vorbeugende Unterlassungserklärung zumindest einen Teil der Abmahnkosten verhindert, stellen sich unmittelbar auch Fragen anwaltlicher Falschberatung. Der Vorteil eines Anwalts ist nunmal die individuelle Beratung, die auch obige Punkte bedenkt, es gehört auf jeden Fall zu einer qualifizierten Beratung diese Punkte mit den Mandanten zu besprechen und in eine Handlungsempfehlung einmünden zu lassen. Beide Varianten sind vertretbar, man sollte sich nur ausgiebig mit dem Thema beschäftigen und egal für welche Variante man sich entscheidet, das ist dann die Richtige. Besten Gruß aus Hamburg Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt-
__________________ Gerne weise ich auf meine neue Internetseite www.dr-abmahnung.de. Dort habe ich sowohl einen blog als auch eine Video-FAQ zu den häufigsten Fragen. |
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| | # 11 | |
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Auch Ra Feil beschäftigt sich mit der Kanzlei Rübenach: Verbindung Dr. Johannes Rübenach und U + C Rechtsanwälte? Update! Verbindung Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach und U + C Rechtsanwälte Zitat:
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| | # 12 | |||||
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
![]() ...wobei auf DAS da auch nicht reagiert wurde, obwohl doch eine Diskussion erwünscht war ![]() Zitat:
Eher noch, einer der beiden von mir zitierten Anwälte schreibt ja sogar, dass man nach Abgabe einer vorbeugenden modUE doch noch mal lieber eine modUE für das Einzelwerk abgeben sollte, falls nochmal eine Abmahnung hierfür nachkommt. was ja dann wohl hoffentlich kostenlos für den nochmals Abgemahnten geschieht, der ja vielleich vorher eine etwas teurere, aber vielleicht dafür wirkungslose Variante unterschrieben hat Aaaaaah ja... ![]() Zitat:
![]() Zitat:
Bei korrekter Ausfüllung gibts nix dran auszusetzen... Zitat:
...Eine davon ist zumindestens immer wirksam
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| | # 13 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
![]() Wie hat man sich das denn vorzustellen? Eine Nichtannahme des Einschreibe-Briefs ist wohl kaum möglich. Demnach ist die vorbeugende UE zugestellt und entgegengenommen worden. Was wollen die denn jetzt "nicht annehmen"? Die modUE nicht akzeptiern, die Kenntnisnahme verweigern? Wen interessierts? Im Streitfall dürfte es kein Problem sein, den Nachweis der Abgabe einer strafbewährten UE und folglich fehlende Berechtigung einer Abmahnung zu erbringen. Wär ja noch schöner... : Medienbekannte Massenabmahn-Kanzlei, deren wichtigstes erklärtes Ziel es ist, die Unterlassung von "Verbreitungshandlungen" zu fordern, verweigert Annahme rechtsverbindlicher Unterlassungsverpflichtungserklärungen für eigene Mandantschaft.... sehr schlüssig ![]() Oder sollte man treffender formulieren: .... angeblich wichtigstes erklärtes Ziel.... mit Betonung auf "angeblich" | |
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| | # 14 |
| Registriert seit: 26.08.2011
Beiträge: 4
| Auch ich habe vor einigen Tagen als Inhaber unseres Anschlusses Post von einem RA Rübenach (DigiProtect) erhalten mit der freundlichen Bitte Ihnen doch zu versprechen einen bestimmten Song ("Cassandra Steen - Gebt alles") nicht wieder über ein P2P herunter zu laden und somit ja auch zum Upload anzubieten. Für die Mühen die Sie damit hatten wurden mir freundlicherweise nur 340 Euro berechnet. Da ich zu den Menschen gehöre die für Ihre Fehler einstehen und dann auch die Konsequenzen tragen - habe ich natürlich deren Bitte Folge geleistet und mir erst danach Gedanken darüber gemacht ob und wie alles Rechtens ist. ![]() Nun dann stieß ich u.a. auf dieses Forum und diverse andere RA Seiten die genau das zum Thema hatten. Und jetzt hat sich aufgrund der Dinge die ich inzwischen erfahren habe meine Meinung zu diesen Thema doch grundlegend geändert. Nicht zu dem Handeln der User (das halte ich nach wie vor für falsch) aber zu dem Vorgehen der RA die zusammen mit verschiedenen Agenturen versuchen die Art des Gelddruckens neu zu erfinden. Und gegen die zu erwartenden weiteren "Liebesbriefe" werde ich mich jetzt als Vater und Inhaber des Anschlusses mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln wehren, ich hoffe das ich hier bei Euch die dafür richtigen Hilfestellungen finden werde. VG |
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| | # 15 | |
| Registriert seit: 19.04.2010 Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
| @Burn256 wenn wir eine vorbeugende oder erweiterte mod. UE abgegeben haben, raten wir im Fall einer Folgeabmahnung, die von der ersten mod. UE erfasst wird, aus Vorsichtsgründen in der Tat zur Abgabe einer weiteren mod. UE, um Interpretationen, ob die erste mod. UE bereits die Wiederholungsgefahr ausgeräumt hat, keinen Raum zu lassen. Zitat: Burn256 Zitat:
__________________ http://www.filesharinganwalt.de - Auch abgemahnt? Keine Panik! - Laden Sie Ihre Abmahnung zu uns hoch! Wir schauen die Abmahnung durch und rufen Sie kostenlos zurück. | |
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| | # 16 | |
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Ra Dr. Rübenbach hat seine ach so karge Internetseite aufgemotzt. Zitat:
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| | # 18 |
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Abmahnung Rechtsanwalt Rübenach / Abmahnung Schalast & Partner zum Artikel bei Schalast: Schalast & Partner Frankfurt wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung
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| | # 20 |
| NeuHier Registriert seit: 04.09.2011
Beiträge: 3
| Hallo...vielen Dank für die überaus interessanten Informationen in diesem Forum. Ich habe mich nun einige Tage lang in viele Sachverhalte eingelesen und habe schon viele Fragen dadurch beantwortet bekommen. Ich bin von der "üblichen" Vorgehensweise der Forumteilnehmer inzwischen auch überzeugt und habe zu meinem Sachverhalt bisher leider nichts finden können. Auch ich habe Post von Rübenach bekommen und bin auf Grund der kurzen Frist (3 Tage) direkt zum RA (200,-) ohne mir vorher mein eigenes Bild von der weiteren Vorgehnsweise machen zu können. Nun ist also eine modUE dort hingeschickt worden sowie eine Vergleichssumme (250,-) vorgeschlagen. Aber das Vorgehen "einmal zahlen, immer zahlen" ist mir nicht die liebste Lösung. Der RA hat mir auch nichts von der Möglichkeit des "Nichtzahlens" gesagt sondern nur die Vergleichslösung sowie vorbeugende UEs angeboten. Ist der Fall nun anders gelegt, wenn ich das Vergleichsangebot nicht annehme!? Wie agieren andere in solch einem Fall? Die vorbeugenden kann er sich jedenfalls sparen, das sollte auch nen ganzen Haufen Geld kosten... Habt ihr Tips für mich zur weiteren Vorgehensweise? Danke im voraus... Ich hoffe, der Post ist hier richtig gelandet, er würde ja auch in die Threads "Chart-Container" oder "Geschäftsmodell Abmahnwahn 3.0" passen... |
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