Dr Johannes Rübenach Abmahnung u.a. für Digiprotect

Alt 26.08.2011, 16:50   # 1
RA Dr. Alexander Wachs
 
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich denke auch der Kollege Dr. Rübenach hat seinen eigenen Beitragsbaum verdient. In vorauseilendem Gehorsam habe ich einfach mal den Anfang gemacht und hoffe das Princess diesen einfach kapert.

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
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Gerne weise ich auf meine neue Internetseite www.dr-abmahnung.de. Dort habe ich sowohl einen blog als auch eine Video-FAQ zu den häufigsten Fragen.
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Alt 26.08.2011, 18:29   # 2
RA_Dury
 
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Bei uns ist der Herr Kollege auch schon mehrfach aktenkundig.
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Alt 26.08.2011, 19:22   # 3
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
aktenkundig
Hüüüstel ist das grün passend für das, was es ausdrücken soll?
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Alt 26.08.2011, 19:36   # 4
Gammaeon
 
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Frage:
Ich wurde auch von Dr. Rübenach wegen des Lides "Angeline" abgemahnt.

Es wird ja vorgeschlagen, dass man die mod UE auf den gesamten Chartcontainer erweitert.
Meine Frage: Wir formuliere ich das am besten?

Bisher steht in meinem Entwurf lediglich das Lied und die Künstlergruppe.

Vielen Dank schon einmal!
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Alt 26.08.2011, 19:45   # 5
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Gammaeon Beitrag anzeigen
Frage:
Es wird ja vorgeschlagen, dass man die mod UE auf den gesamten Chartcontainer erweitert.
Ach ja? Von wem?
Zitat:
Zitat von Gammaeon Beitrag anzeigen
Bisher steht in meinem Entwurf lediglich das Lied und die Künstlergruppe.
Und genauso macht das auch der Grossteil der hier Anwesenden

...Eine modUE für mehr als das Abgemahnte abzugeben, halten wir hier eher für überflüssig...
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Alt 26.08.2011, 19:56   # 6
Gammaeon
 
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Ach ja? Von wem?
RA Dury unter seinem o. g. Link.
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Alt 26.08.2011, 20:04   # 7
Burn256
 
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Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Gammaeon Beitrag anzeigen
RA Dury unter seinem o. g. Link.
Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
....halten wir hier eher für überflüssig...
"Wir" sind ja auch kein Anwalt... Dafür machen "Wir" es allgemein, wie von mir beschrieben...

Wenn du allerdings eine nicht kostenlose Einzelfallabhandlung wünschst und das Zitat aus deiner Quelle mit
Zitat:
2. Falls Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, oder sich unsicher sind, nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war.
dich unsicher gemacht hat, dann musst du dem zitierten Anwaltsrat folgen
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Alt 26.08.2011, 20:08   # 8
Gammaeon
 
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Ne, unsicher bin ich mir nicht. Hätte ja sein können, dass das ein allgemeiner Rat auch von den Leuten hier ist.
Insofern lass ich es also bei meiner Variante der mod UE und schick sie morgen ab.
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Alt 26.08.2011, 20:50   # 9
Daytrader
 
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Beiträge: 499
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Hüüüstel
@RA Dury
Zitat:
Da es sich um eine sog. Chartcontainer-Abmahnung handelt, besteht übrigens eine erhöhte Gefahr, dass noch weitere Abmahnungen eintreffen könnten. Hier sollten Sie überlegen, ob Sie die modifizierte Unterlassungserklärung nicht gleich auf den gesamten Chartcontainer erweitern, um Folgeabmahnungen von Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach bzgl. dieses Chartcontainers abzuwehren.
Auf den GESAMTEN CONTI 50/ 100 Unterlassungen
Wie heisst der Conti der zu 100% (also ALLE WERKE) abgemahnt werden???

Zitat:
Wie bei allen Filesharingabmahnungen gelten folgende Grundregeln:

1. Lassen Sie sich weder zeitlich noch psychologisch unter Druck setzen.
Nun... die meisten Ihrer Kol. verlangen schon nach 3-4 Tagen die UE, wie viel Zeit sehen Sie denn als angemessen??
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Alt 27.08.2011, 11:27   # 10
RA Dr. Alexander Wachs
Threadstarter
 
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Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 194
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

zur Frage der vorbeugenden Unterlassungserklärungen habe ich glaube ich hier schon fast ein dutzend Beiträge geschrieben, wer mag kann sich die ja mal durchlesen.

Im Grundsatz gilt für diese unterschiedlichen Auffassungen zwischen Anwälten und Forenaktivisten (vereinfacht dargestellt):
Forenaktivisten sind überwiegend der Auffassung, dass wenn eine weitere Abmahnung wegen eines Chartcontainers (durch einen anderen Anwalt zum Beispiel) kommt, diese mit einer weiteren Unterlassungserklärung beantwortet werden sollte.

Anwälte tendieren dazu, es nicht zu weiteren Abmahnungen kommen zu lassen, sondern vorsorglich (sog. vorbeugende) Unterlassungserklärungen zu versenden.

Beide Varianten haben gute Für- und Widerargumente. Die wichtigsten für die Forenvariante ist, Abgemahnte welche sich keinen Anwalt nehmen, die Sache allein durchstehen müssen.
Abgemahnte sind bei der ersten Abmahnung nervös , haben oft zum ersten Mal mit Anwalten zu tun und sind im Einzelfall mit der Übersendung von vorbeugenden Unterlassungserklärungen (wie formulieren, an wen schicken, wecke ich schlafende Hunde) auch überfordert.
Hinzu kommt, nicht jedes weitere Lied, welches grundsätzlich abgemahnt wird, muss auch in einer weiteren Abmahnung resultieren.
Insbesondere wenn aus einer German Top 100 nur ein paar Lieder gezielt ausgewählt wurden, kann die Versendung vorbeugender Unterlassungserklärung überflüssig sein.
Ferner stellt sich das Problem, dass einige Kanzleien bei vorbeugenden Unterlassungserklärungen gezielt nachfragen und versuchen Auskunftsansrpüche geltend zu machen, wie man sich dann korrekt verhält, dürfte auch den Einen oder Anderen Abgemahnten überfordern, bzw. von diesem nicht erwünscht sein.


Ergänzend meine ich, dass die Hilfe der Forenaktivisten eine mod UE pro Abmahnung eine grundsätzlich Richtung ist, die sich in der Vergangenheit auch - soweit richtig umgesetzt - bewährt hat. Niemand kann in die Zukunft schauen.

Andererseits ist es natürlich für die Anwälte so, dass wenn sie einen Abgemahnten vertreten und dieser nacheinander eine Abmahnung nach der anderen sagen wir mal 5-9 Stück erhält, der Mandant nicht gerade zufrieden mit der Arbeit sein dürfte. Soweit die vorbeugende Unterlassungserklärung zumindest einen Teil der Abmahnkosten verhindert, stellen sich unmittelbar auch Fragen anwaltlicher Falschberatung.
Der Vorteil eines Anwalts ist nunmal die individuelle Beratung, die auch obige Punkte bedenkt, es gehört auf jeden Fall zu einer qualifizierten Beratung diese Punkte mit den Mandanten zu besprechen und in eine Handlungsempfehlung einmünden zu lassen.

Beide Varianten sind vertretbar, man sollte sich nur ausgiebig mit dem Thema beschäftigen und egal für welche Variante man sich entscheidet, das ist dann die Richtige.

Besten Gruß aus Hamburg

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
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Alt 27.08.2011, 12:21   # 11
Fuchs & Hase
 
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Auch Ra Feil beschäftigt sich mit der Kanzlei Rübenach:

Verbindung Dr. Johannes Rübenach und U + C Rechtsanwälte?
Update! Verbindung Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach und U + C Rechtsanwälte
Zitat:
Unser Online-Recherchen bei der Anwaltskammer ergaben, dass Rechtsanwalt Jochen Zielbauer offiziell bei der Kanzlei U + C Rechtsanwälte Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig ist.
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Alt 27.08.2011, 15:52   # 12
Burn256
 
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Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
zur Frage der vorbeugenden Unterlassungserklärungen habe ich glaube ich hier schon fast ein dutzend Beiträge geschrieben, wer mag kann sich die ja mal durchlesen.
Also ich fand DEN und DEN, sowie DIESEN da wesentlich interessanter
...wobei auf DAS da auch nicht reagiert wurde, obwohl doch eine Diskussion erwünscht war


Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
Anwälte tendieren dazu, es nicht zu weiteren Abmahnungen kommen zu lassen, sondern vorsorglich (sog. vorbeugende) Unterlassungserklärungen zu versenden.
Wobei die eventuelle Wirkungslosigkeit einer solchen vorbeugenden, wie oben zitiert, jetzt aber mal wieder ausgelassen wird...
Eher noch, einer der beiden von mir zitierten Anwälte schreibt ja sogar, dass man nach Abgabe einer vorbeugenden modUE doch noch mal lieber eine modUE für das Einzelwerk abgeben sollte, falls nochmal eine Abmahnung hierfür nachkommt.
was ja dann wohl hoffentlich kostenlos für den nochmals Abgemahnten geschieht, der ja vielleich vorher eine etwas teurere, aber vielleicht dafür wirkungslose Variante unterschrieben hat
Aaaaaah ja...

Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
Ergänzend meine ich, dass die Hilfe der Forenaktivisten eine mod UE pro Abmahnung eine grundsätzlich Richtung ist, die sich in der Vergangenheit auch - soweit richtig umgesetzt - bewährt hat. Niemand kann in die Zukunft schauen.
Naja... mit Rasch und Nümann hat man natürlich gerade 2 dabei, bei welchen sich das ja wohl nicht richtig bewährt... Diese machen ja wohl einen Großteil der RI´s in Chartcontainerabmahnungen aus... Da wird ne vorbeugende immer kleiner...
Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
Ergänzend meine ich, dass die Hilfe der Forenaktivisten eine mod UE pro Abmahnung eine grundsätzlich Richtung ist, die sich in der Vergangenheit auch - soweit richtig umgesetzt - bewährt hat.
Genau... diese hat sich bisher bewährt (danke nochmal für die Vorlage übrigens)...
Bei korrekter Ausfüllung gibts nix dran auszusetzen...
Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
Andererseits ist es natürlich für die Anwälte so, dass wenn sie einen Abgemahnten vertreten und dieser nacheinander eine Abmahnung nach der anderen sagen wir mal 5-9 Stück erhält, der Mandant nicht gerade zufrieden mit der Arbeit sein dürfte. Soweit die vorbeugende Unterlassungserklärung zumindest einen Teil der Abmahnkosten verhindert, stellen sich unmittelbar auch Fragen anwaltlicher Falschberatung.
Da Rasch und Nümann keine vorbeugenden mehr annehmen und die wohl den Hauptanteil der 5-9 einnehmen, sollte die "angebliche" Verhinderung von Abmahnkosten durch verbeugende Unterlassungserklärungen mal in Frage gestellt werden... Über die Berechtigung der Abmahnkosten bei Mehrfachabmahnungen bzgl. eines Chartcontainers diskutieren wir da mal lieber erst garnicht...
Zitat:
Zitat von RA Dr. Alexander Wachs Beitrag anzeigen
Beide Varianten sind vertretbar...
...Eine davon ist zumindestens immer wirksam
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Alt 27.08.2011, 20:15   # 13
Orchid95
 
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Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
...Da Rasch und Nümann keine vorbeugenden mehr annehmen und die wohl den Hauptanteil der 5-9 einnehmen, sollte die "angebliche" Verhinderung von Abmahnkosten durch verbeugende Unterlassungserklärungen mal in Frage gestellt werden......
Wobei ich mich hier zunächst mal frage, was dieser ominöse -offensichltich anwaltsinterne - "Nicht-Annahme-Infobrief" bedeuten soll...
Wie hat man sich das denn vorzustellen?
Eine Nichtannahme des Einschreibe-Briefs ist wohl kaum möglich. Demnach ist die vorbeugende UE zugestellt und entgegengenommen worden. Was wollen die denn jetzt "nicht annehmen"? Die modUE nicht akzeptiern, die Kenntnisnahme verweigern? Wen interessierts? Im Streitfall dürfte es kein Problem sein, den Nachweis der Abgabe einer strafbewährten UE und folglich fehlende Berechtigung einer Abmahnung zu erbringen.

Wär ja noch schöner... : Medienbekannte Massenabmahn-Kanzlei, deren wichtigstes erklärtes Ziel es ist, die Unterlassung von "Verbreitungshandlungen" zu fordern, verweigert Annahme rechtsverbindlicher Unterlassungsverpflichtungserklärungen für eigene Mandantschaft.... sehr schlüssig

Oder sollte man treffender formulieren: .... angeblich wichtigstes erklärtes Ziel.... mit Betonung auf "angeblich"
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Alt 28.08.2011, 17:36   # 14
Niederländer
 
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Auch ich habe vor einigen Tagen als Inhaber unseres Anschlusses Post von einem RA Rübenach (DigiProtect) erhalten mit der freundlichen Bitte Ihnen doch zu versprechen einen bestimmten Song ("Cassandra Steen - Gebt alles") nicht wieder über ein P2P herunter zu laden und somit ja auch zum Upload anzubieten. Für die Mühen die Sie damit hatten wurden mir freundlicherweise nur 340 Euro berechnet.
Da ich zu den Menschen gehöre die für Ihre Fehler einstehen und dann auch die Konsequenzen tragen - habe ich natürlich deren Bitte Folge geleistet und mir erst danach Gedanken darüber gemacht ob und wie alles Rechtens ist.
Nun dann stieß ich u.a. auf dieses Forum und diverse andere RA Seiten die genau das zum Thema hatten.

Und jetzt hat sich aufgrund der Dinge die ich inzwischen erfahren habe meine Meinung zu diesen Thema doch grundlegend geändert. Nicht zu dem Handeln der User (das halte ich nach wie vor für falsch) aber zu dem Vorgehen der RA die zusammen mit verschiedenen Agenturen versuchen die Art des Gelddruckens neu zu erfinden.

Und gegen die zu erwartenden weiteren "Liebesbriefe" werde ich mich jetzt als Vater und Inhaber des Anschlusses mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln wehren, ich hoffe das ich hier bei Euch die dafür richtigen Hilfestellungen finden werde.

VG
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Alt 29.08.2011, 07:54   # 15
RA_Dury
 
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@Burn256

wenn wir eine vorbeugende oder erweiterte mod. UE abgegeben haben, raten wir im Fall einer Folgeabmahnung, die von der ersten mod. UE erfasst wird, aus Vorsichtsgründen in der Tat zur Abgabe einer weiteren mod. UE, um Interpretationen, ob die erste mod. UE bereits die Wiederholungsgefahr ausgeräumt hat, keinen Raum zu lassen.
Zitat: Burn256
Zitat:
Wobei die eventuelle Wirkungslosigkeit einer solchen vorbeugenden, wie oben zitiert, jetzt aber mal wieder ausgelassen wird...
Eher noch, einer der beiden von mir zitierten Anwälte schreibt ja sogar, dass man nach Abgabe einer vorbeugenden modUE doch noch mal lieber eine modUE für das Einzelwerk abgeben sollte, falls nochmal eine Abmahnung hierfür nachkommt.
was ja dann wohl hoffentlich kostenlos für den nochmals Abgemahnten geschieht, der ja vielleich vorher eine etwas teurere, aber vielleicht dafür wirkungslose Variante unterschrieben hat
Aaaaaah ja...
Die Abgabe der nachfolgenden mod. UE ist natürlich kostenfrei, wenn die Folgeabmahnungen von einer erweiterten / vorbeugenden erfasst werden.
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http://www.filesharinganwalt.de - Auch abgemahnt? Keine Panik! - Laden Sie Ihre Abmahnung zu uns hoch! Wir schauen die Abmahnung durch und rufen Sie kostenlos zurück.
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Alt 31.08.2011, 22:27   # 16
Fuchs & Hase
 
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Ra Dr. Rübenbach hat seine ach so karge Internetseite aufgemotzt.

Zitat:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach hat unter Dr. R eine eher spartanische Website. Diese wurde nun um ein Formular “Ratenplan” ergänzt. Das Muster ist ein Schuldanerkenntnis und eine Ratenzahlungsgesuch, wie die Überschrift des Dokuments deutlich macht.

Wir raten aus verschiedenen Gründen dringend davon ab, ein solches Dokument zu unterzeichnen!
Quelle
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Alt 01.09.2011, 09:59   # 17
WLAN-WEM
 
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Zitat:
Zitat von Fuchs & Hase Beitrag anzeigen
Ra Dr. Rübenbach hat seine ach so karge Internetseite aufgemotzt.
Nun, da möchte eben auch noch einer ein Stückchen vom Kuchen, solange da noch so leicht ran zu kommen ist.
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Alt 02.09.2011, 15:56   # 18
Fuchs & Hase
 
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Abmahnung Rechtsanwalt Rübenach / Abmahnung Schalast & Partner

zum Artikel bei Schalast:
Schalast & Partner Frankfurt wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung
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Alt 03.09.2011, 11:06   # 19
Gammaeon
 
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Meine Zahlungsfrist ist übrigens Anfang der Woche abgelaufen.
Heute kam bereits - innerhalb einer Woche - die Annahme der mod UE und natürlich eine Zahlungserinnerung mit Frist bis 09.09.
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Alt 04.09.2011, 20:33   # 20
HerrFroehlich
NeuHier
 
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Beiträge: 3
Hallo...vielen Dank für die überaus interessanten Informationen in diesem Forum. Ich habe mich nun einige Tage lang in viele Sachverhalte eingelesen und habe schon viele Fragen dadurch beantwortet bekommen. Ich bin von der "üblichen" Vorgehensweise der Forumteilnehmer inzwischen auch überzeugt und habe zu meinem Sachverhalt bisher leider nichts finden können.

Auch ich habe Post von Rübenach bekommen und bin auf Grund der kurzen Frist (3 Tage) direkt zum RA (200,-) ohne mir vorher mein eigenes Bild von der weiteren Vorgehnsweise machen zu können. Nun ist also eine modUE dort hingeschickt worden sowie eine Vergleichssumme (250,-) vorgeschlagen. Aber das Vorgehen "einmal zahlen, immer zahlen" ist mir nicht die liebste Lösung. Der RA hat mir auch nichts von der Möglichkeit des "Nichtzahlens" gesagt sondern nur die Vergleichslösung sowie vorbeugende UEs angeboten. Ist der Fall nun anders gelegt, wenn ich das Vergleichsangebot nicht annehme!? Wie agieren andere in solch einem Fall? Die vorbeugenden kann er sich jedenfalls sparen, das sollte auch nen ganzen Haufen Geld kosten... Habt ihr Tips für mich zur weiteren Vorgehensweise? Danke im voraus...

Ich hoffe, der Post ist hier richtig gelandet, er würde ja auch in die Threads "Chart-Container" oder "Geschäftsmodell Abmahnwahn 3.0" passen...
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Alt 26.05.2012, 12:41 # --
News Flash
 
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