| | # 21 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Wenn der gegnerische Anwalt dieses Angebot innerhalb der hoffentlich hierfür auch gesetzten Frist annimmt, dann gibt es für dich nichts mehr anzunehmen, sondern nur noch zu zahlen, denn dein Anwalt wurde von dir mandatiert und hat ein Vergleichsangebot abgegeben. Wird es vom Abmahner angenommen, dann ist der Vergleich rechtskräftig. Kommt das Vergleichsangebot allerdings vom Abmahner, dann musst du natürlich rein garnix annehmen. Das ist dann deine Entscheidung und nicht die deines Anwaltes. Denn entscheiden musst immer du.
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 23 |
| Registriert seit: 19.04.2010 Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
| @HerrFroehlich Nach Abschluss eines Vergleiches ist die Möglichkeit aus der Sache rauszukommen extrem gering. Eigentlich ist es nur über eine Anfechtung möglich, dann müsste aber ein Anfechtungsgrund bestehen und dieser wird wohl kaum vorliegen. Die Rechtsprechung ist diesbzgl. auch sehr zurückhaltend, insb. wenn man anwaltlich beraten war und dem Rat seines Anwalts gefolgt ist. Leider sind viele Kollegen, die sich nicht tagtäglich mit dem Geschäftsmodell-Filesharing-Abmahnung beschäftigen, zu sehr in einer Denk- und Verhaltensweise verhaftet, die außerhalb der Filesharing-Abmahnungen sicherlich vollkommen richtig ist, im Bereich der Filesharing-Abmahnungen aber nur dazu führt, dass man ein System füttert und am Leben erhält. Es ist zwar keine Falschberatung, seinem Mandanten zum Abschluss eines Vergleiches zu raten und einen Vergleich auszuhandeln, aber eigentlich kann man sich das Geld erst einmal sparen. Wir raten unseren Mandanten nur im Einzelfall zu Vergleichen, z.B. wenn im ersten Schock bei der Abmahnkanzlei angerufen wurde und irgendwelche Schuldeingeständnisse ausgesprochen wurden. Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass bei Nichtzahlung auf einen schriftlich geschlossenen Vergleich das Klagerisiko erheblich höher ist, wie bei einer Abgabe einer mod.UE ohne irgendwelche weitergehenden Erklärungen, Telefonate, Vergleiche, etc. Bzgl. vorbeugender mod. UE: Ich kann nicht erkennen, weshalb eine vorbeugende mod. UE durch den Abschluss des Vergleiches ausgesprochen werden sollte. Vorbeugende mod. UE machen nur Sinn, wenn klar ist, dass über den Anschluss massenhaft gesaugt wurde (= massenhafter Upload) und daher von konkret bestimmbaren Rechteinhabern weitere Abmahnungen drohen. Hier kann es in eng definierten Einzelfällen Sinn machen, eine oder mehrere vorbeugende mod. UE abzugeben.
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| | # 24 | |
| Plaudertasche Registriert seit: 18.01.2007 Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.748
| Zitat:
![]() Du stehst auf der Liste der willigen Zahler und, meine ganz persönliche Meinung, der unzureichend vertretenen. Mehr nicht...... | |
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| | # 25 | |
| NeuHier Registriert seit: 04.09.2011
Beiträge: 3
| Zitat:
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| | # 26 |
| Registriert seit: 19.04.2010 Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
| Bei uns sind jetzt 3 Rübenach-Abmahnungen gegen eine einzelne Person aufgetaucht, die alle dasselbe Musikstück auf einem bestimmten, jeweils identischen Sampler betreffen. Die 3 Abmahnungen wurden im Namen eines einzelnen, jeweils identischen Rechteinhabers ausgesprochen, sind bis auf das Aktenzeichen und den angeblichen Tatzeitpunkt komplett identisch. Meines Erachtens kann es sich nur um ein Büroversehen handeln. Wir haben Herrn Kollegen Rübenach nun einmal angeschrieben und um Antwort gebeten.
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| | # 27 | ||
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Abmahnung Kanzlei Dr. Johannes Rübenach – Wer hat ermittelt? Zitat:
Zitat:
PS Den Ermittler kennt man doch noch von den "Regensburger Logspatzen" F&H | ||
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| | # 28 | ||
| Registriert seit: 07.05.2011
Beiträge: 499
| Zitat:
Seit wann wird das hier durchgekaut? Da nicht auf LL verlinkt werden darf stelle ich die Frage eben hier nochmal ![]() Zitat:
Ob der Mitarbeiter prüft und wie ist egal?? Wie sieht denn die Auffassung von Herrn Blischke aus. Ein Technischn unversierter Abgemahnter kann auch an Eides statt versichern das seiner AUFFASSUNG nach das W-Lan ordungsgemäß gesichert ist. | ||
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| | # 29 |
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Find ich nicht unbedingt, da dieser Herr mit seiner Firma und unfehlbarer Software ja in diesem Fall ;Die Regensburger Log-Spatzen schon in Erscheinung getreten ist. Im Allgemein-Thread gibts da ja noch einige Beiträge. ua. von @Citylight. (wie du selbst weißt) durchgekaut werden muß es in diesem Thread hier natürlich nicht. Gruß F&H
__________________ |
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| | # 30 |
| Registriert seit: 07.05.2011
Beiträge: 499
| Sorry FuHa mein Beitrag bezog sich auf Dein zweites Zitat. Seit Jahren wird rumlamentiert ob die nun auch eine UhR- verletzung begehen. Darauf wollte ich hinaus. Da wird irgendein Schwachsinn an Eides statt erklärt und gut ist?? Wieviele Beiträge gab es diesbezüglich schon im TV (Bestes Bsp. hier ab 3:55min) und Printmedien? Was ist geschehen- nix. Warum wird ein Gutachten unter Verschluß gehalten?? Für allen möglichen Schweiß gibt es in D einen TÜV oder Mindestnorm. Hier, wo es offensichtlich um eine der größten Lobbyverbände geht, geschieht nichts. Die selbstentwickelte Software wird nicht unter die Lupe genommen. Ich prangere nicht die Richterschaft an sondern die vom Abgemahnten mandatierten Anwälte. Da kümmern die sich eher um die "banale" Frage ob die Schnüffler selbst ne Verletzung begehen. ![]() Ich hatte auch eigentlich eher erwartet das sich Doc. Wachs oder Hr. Dury meldet. |
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| | # 31 | |
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Rübenach Abmahnung DigiProtect Heike Kospach - Gebt Alles Zitat:
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| | # 32 |
| Registriert seit: 26.10.2011
Beiträge: 2
| Hallo!! Bin neu und habe heute eine Abmahnung zur Urheberrechtsverletzung vom RA Rübenach bekommen. Und soll bis Montag die UE unterschreiben und auch 340€ zahlen. Ich weiß es wurde bestimmt hier schon tausend mal erklärt das ich es auf keinen Fall unterschreiben soll. Habe mir auch schon eine mod.UE ausgefüllt. Aber ich weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll. Da ich mir auch kein RA leisten kann. Auch wenn es für euch nervt bitte ich um schnell antworten. |
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| | # 33 |
| Plaudertasche Registriert seit: 18.01.2007 Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.748
| Lies doch den Grundkurs und ein paar Seiten hier im Forum Schick die modUE per ES mit RS und dann hast Du Wochen Zeit, Dich mit dem Thema vertrat zu machen. Die modUE gibts im Grundkurs; also brauchst Du keinen RA |
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| | # 34 |
| Registriert seit: 26.10.2011
Beiträge: 2
| Soll ich denn lieber alle Titel von der Top 100 reinschreiben oder abwarten für welche Titel ich noch eine Abmahnung bekomme??? das ist mir noch nicht ganz klar. Und wenn ich zahle muß ich denn für jeden Titel 340€zahlen oder nur einmalig? |
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| | # 35 |
| Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 761
| ich würde in der mod ue einzig und allein den abgemahnten titel reinschreiben. und zwar so, wie er in der wohl vorbereiteten ue seitens rübenach angegeben ist dann kann man wenig falschmachen. auf allle titel erweitern macht aus meiner sicht wenig sinn, da ja nicht alle titel von den rechteinhabern verfolgt werden und vor allem nicht alle rechteinhaber sich von rübenach vertreten lassen. bei chart-containern ist die erweiterte mod ue ne irre arbeit, da man hier erstmal bei allen titeln die rechteinhaber eruieren und dann den inhabern eine vorbeugende ue für deren titel zukommen lassen müsste. ob man dann "schlafende hunde weckt" oder ob dieser weg dann vor einer abmahnung schützt: keine ahnung. zahlen müsstets du erstmal für den einen, abgemahnten titel. sofern du nun noch von anderen rechteinhabern nach und nach post über deren abmahnkanzleien (kann dann auch waldorf oder fareds oder rasch etc etc sein) bekommst, beginnt das spiel (mod ue) von vorn. bei chart-containern sind mehrfachabmahnungen eher regel als ausnahme. so auf 5 - 10 kann man sich im vorfeld schon einstellen. also: dickes fell zulegen und kühlen kopf bewahren!! gruß |
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