Dr Johannes Rübenach Abmahnung u.a. für Digiprotect

Alt 04.09.2011, 23:57   # 21
Burn256
 
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Zitat von HerrFroehlich Beitrag anzeigen
Nun ist also eine modUE dort hingeschickt worden sowie eine Vergleichssumme (250,-) vorgeschlagen. Aber das Vorgehen "einmal zahlen, immer zahlen" ist mir nicht die liebste Lösung. Der RA hat mir auch nichts von der Möglichkeit des "Nichtzahlens" gesagt sondern nur die Vergleichslösung sowie vorbeugende UEs angeboten. Ist der Fall nun anders gelegt, wenn ich das Vergleichsangebot nicht annehme!?
Wenn ich dasrichtig verstanden hab, hat dein Anwalt eine modUE abgegeben und gleichzeitig einen Vergleich von 250€ angeboten.

Wenn der gegnerische Anwalt dieses Angebot innerhalb der hoffentlich hierfür auch gesetzten Frist annimmt, dann gibt es für dich nichts mehr anzunehmen, sondern nur noch zu zahlen, denn dein Anwalt wurde von dir mandatiert und hat ein Vergleichsangebot abgegeben. Wird es vom Abmahner angenommen, dann ist der Vergleich rechtskräftig.

Kommt das Vergleichsangebot allerdings vom Abmahner, dann musst du natürlich rein garnix annehmen. Das ist dann deine Entscheidung und nicht die deines Anwaltes. Denn entscheiden musst immer du.
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wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
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Alt 05.09.2011, 11:14   # 22
HerrFroehlich
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Wenn ich dasrichtig verstanden hab, hat dein Anwalt eine modUE abgegeben und gleichzeitig einen Vergleich von 250€ angeboten.

Wenn der gegnerische Anwalt dieses Angebot innerhalb der hoffentlich hierfür auch gesetzten Frist annimmt, dann gibt es für dich nichts mehr anzunehmen, sondern nur noch zu zahlen, denn dein Anwalt wurde von dir mandatiert und hat ein Vergleichsangebot abgegeben. Wird es vom Abmahner angenommen, dann ist der Vergleich rechtskräftig.
...
Ja, modUE und Vergleichsangebot wurden vom RA an Dr.R. geschickt. Dieser hat das Vergleichsangebot auch angenommen und schriftlich bestätigt mit Fristsetzung zur Zahlung.

Ich ärgere mich, dass mir mein RA nur diese eine Möglichkeit (#2) offeriert hat. Klar, er will auf der sicheren Seite sein und das Prozessrisiko minimieren, aber Möglichkeit Nr.1 hat er überhaupt nicht angesprochen.

Wie ist meine Position, wenn ich nun trotz Vergleichsangebot dieses nicht bezahle? Sicherlich schlechter, als wenn ich nach dem hier üblichen Verfahren vorgegangen wäre, oder? Und wieviel schlechter ist meine Position nach Begleichung der Vergleichssume bei möglichen Folgeabmahnungen?

Zu den vorbeugenden habe ich ja nun vieles gelesen. Aber wäre es in diesem Fall (RA in Anspruch genommen, modUE für abgemahntes Werk abgegeben, Vergleich bezahlt oder schwebend) evtl. ratsamer?
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Alt 05.09.2011, 11:36   # 23
RA_Dury
 
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@HerrFroehlich

Nach Abschluss eines Vergleiches ist die Möglichkeit aus der Sache rauszukommen extrem gering. Eigentlich ist es nur über eine Anfechtung möglich, dann müsste aber ein Anfechtungsgrund bestehen und dieser wird wohl kaum vorliegen. Die Rechtsprechung ist diesbzgl. auch sehr zurückhaltend, insb. wenn man anwaltlich beraten war und dem Rat seines Anwalts gefolgt ist.

Leider sind viele Kollegen, die sich nicht tagtäglich mit dem Geschäftsmodell-Filesharing-Abmahnung beschäftigen, zu sehr in einer Denk- und Verhaltensweise verhaftet, die außerhalb der Filesharing-Abmahnungen sicherlich vollkommen richtig ist, im Bereich der Filesharing-Abmahnungen aber nur dazu führt, dass man ein System füttert und am Leben erhält.

Es ist zwar keine Falschberatung, seinem Mandanten zum Abschluss eines Vergleiches zu raten und einen Vergleich auszuhandeln, aber eigentlich kann man sich das Geld erst einmal sparen. Wir raten unseren Mandanten nur im Einzelfall zu Vergleichen, z.B. wenn im ersten Schock bei der Abmahnkanzlei angerufen wurde und irgendwelche Schuldeingeständnisse ausgesprochen wurden.

Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass bei Nichtzahlung auf einen schriftlich geschlossenen Vergleich das Klagerisiko erheblich höher ist, wie bei einer Abgabe einer mod.UE ohne irgendwelche weitergehenden Erklärungen, Telefonate, Vergleiche, etc.

Bzgl. vorbeugender mod. UE:
Ich kann nicht erkennen, weshalb eine vorbeugende mod. UE durch den Abschluss des Vergleiches ausgesprochen werden sollte. Vorbeugende mod. UE machen nur Sinn, wenn klar ist, dass über den Anschluss massenhaft gesaugt wurde (= massenhafter Upload) und daher von konkret bestimmbaren Rechteinhabern weitere Abmahnungen drohen. Hier kann es in eng definierten Einzelfällen Sinn machen, eine oder mehrere vorbeugende mod. UE abzugeben.
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Alt 05.09.2011, 11:43   # 24
sarazena
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Zitat:
Zitat von HerrFroehlich Beitrag anzeigen
Wie ist meine Position, wenn ich nun trotz Vergleichsangebot dieses nicht bezahle?
Schlecht. Da ist es so wie im richten Leben - Angebot gemacht, Angebot wurde angenommen, zahlen, lächeln, freundlich sein

Zitat:
Zitat von HerrFroehlich Beitrag anzeigen
Und wieviel schlechter ist meine Position nach Begleichung der Vergleichssume bei möglichen Folgeabmahnungen?
Du stehst auf der Liste der willigen Zahler und, meine ganz persönliche Meinung, der unzureichend vertretenen. Mehr nicht......
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Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
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Alt 05.09.2011, 23:22   # 25
HerrFroehlich
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Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
@HerrFroehlich
...

Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass bei Nichtzahlung auf einen schriftlich geschlossenen Vergleich das Klagerisiko erheblich höher ist, wie bei einer Abgabe einer mod.UE ohne irgendwelche weitergehenden Erklärungen, Telefonate, Vergleiche, etc.

Bzgl. vorbeugender mod. UE:
Ich kann nicht erkennen, weshalb eine vorbeugende mod. UE durch den Abschluss des Vergleiches ausgesprochen werden sollte. Vorbeugende mod. UE machen nur Sinn, wenn klar ist, dass über den Anschluss massenhaft gesaugt wurde (= massenhafter Upload) und daher von konkret bestimmbaren Rechteinhabern weitere Abmahnungen drohen. Hier kann es in eng definierten Einzelfällen Sinn machen, eine oder mehrere vorbeugende mod. UE abzugeben.
Das hatte ich auch so interpretiert und befürchtet. Dann bleibt mir also nur die Möglichkeit, das ganze jetzt erst einmal zu begleichen und dann abzuwarten. Falls Folgeabmahnungen auftauchen sollten, werde ich dennoch so verfahreen, wie die meisten hier...
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Alt 06.09.2011, 09:19   # 26
RA_Dury
 
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Bei uns sind jetzt 3 Rübenach-Abmahnungen gegen eine einzelne Person aufgetaucht, die alle dasselbe Musikstück auf einem bestimmten, jeweils identischen Sampler betreffen. Die 3 Abmahnungen wurden im Namen eines einzelnen, jeweils identischen Rechteinhabers ausgesprochen, sind bis auf das Aktenzeichen und den angeblichen Tatzeitpunkt komplett identisch.

Meines Erachtens kann es sich nur um ein Büroversehen handeln. Wir haben Herrn Kollegen Rübenach nun einmal angeschrieben und um Antwort gebeten.
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Alt 20.09.2011, 15:32   # 27
Fuchs & Hase
 
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Abmahnung Kanzlei Dr. Johannes Rübenach – Wer hat ermittelt?

Zitat:
Nach den uns vorliegenden Unterlagen, die an Eides statt versichert wurden, führt die Ermittlung Herr Florian Blischke aus Maxhütte-Haidhof durch. Er ist Geschäftsführer der Firma BHIP reliable netservices. Herr Florian Blischke führt als Geschäftsführer der BHIP reliable netservices aus, dass es zu seinen Aufgaben gehört, Tauschbörsen zu überwachen und festzustellen, ob es zu Urheberrechtsverletzungen kommt. Dabei – so schildert dies Herr Blischke – werden die überwachten Titel automatisiert in der Suchmaske zur Durchsuchung einer Tauschbörse eingegeben. Wenn der eingegebene Titel in der Tauschbörse vom Nutzer angeboten wird, wird die entsprechende Datei mit der Angabe der IP-Nummer des Anbieters und dem zu der elektronisch angebotenen Datei dem anbietenden Benutzer gehörenden Hash-Wert von der Software „Seeder Seek“ ausgegeben. Dann soll ein akustischer Abgleich der angebotenen Datei mit dem jeweiligen Original-Werk durch einen Mitarbeiter oder durch Herrn Blischke selbst durchgeführt werden.
Zitat:
Weiter heißt es, dass mit Zustimmung im Auftrag der Rechteinhaberin die fraglichen Werke zuvor von einem Mitarbeiter heruntergeladen wurden und von diesem akustisch auf Inhaltsgleichheit mit dem Original-Produkt überprüft wurden.

Da Dr. Johannes Rübenach für DigiProtect in der Regel Titel aus Samplern abgemahnt hat, stellt sich die Frage, ob nicht Herr Florian Blischke oder einer der Mitarbeiter oder beide zusammen weitere Urheberrechtsverletzungen begehen, indem sie die „fraglichen Werke“ wie es nebulös in der eidesstattlichen Versicherung heißt, selber herunterladen. Dies ist auch bei anderen Rechteinhabern durchaus ein kritischer Punkt, der nach unserer Auffassung bisher noch nicht ausreichend beleuchtet wurde.
Ganzer Artikel

PS Den Ermittler kennt man doch noch von den "Regensburger Logspatzen"
F&H
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Alt 20.09.2011, 21:18   # 28
Daytrader
 
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Zitat:
Zitat von Fuchs & Hase Beitrag anzeigen
Abmahnung Kanzlei Dr. Johannes Rübenach – Wer hat ermittelt?
Ganzer Artikel
Ist doch eigentlich Zweitrangig.
Seit wann wird das hier durchgekaut?
Da nicht auf LL verlinkt werden darf stelle ich die Frage eben hier nochmal

Zitat:
Dann erfolgen nachfolgend verschiedene Beschreibungen zum technischen Ablauf. Das Such- und Überwachungsprogramm „Seeder Seek“ ist von Herrn Blischke selbst entwickelt worden. Ein Mitarbeiter soll die Software überwachen und in regelmäßigen Abständen die fehlerfreie Funktion der Software überprüfen. Nähere Beschreibungen, wie diese Überprüfungen aussehen und welche Qualität die Software hat, werden nicht mitgeteilt. Hier versichert Herr Blischke nur an Eides statt, dass nach seiner Auffassung eine Identifizierung ordnungsgemäß ist.
So... da fragt man (AW) nicht nach?
Ob der Mitarbeiter prüft und wie ist egal??
Wie sieht denn die Auffassung von Herrn Blischke aus.
Ein Technischn unversierter Abgemahnter kann auch an Eides statt versichern das seiner AUFFASSUNG nach das W-Lan ordungsgemäß gesichert ist.
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Alt 21.09.2011, 23:00   # 29
Fuchs & Hase
 
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Zitat:
Zitat von Daytrader Beitrag anzeigen
Ist doch eigentlich Zweitrangig.
Find ich nicht unbedingt,
da dieser Herr mit seiner Firma und unfehlbarer Software ja in diesem Fall ;Die Regensburger Log-Spatzen
schon in Erscheinung getreten ist.
Im Allgemein-Thread gibts da ja noch einige Beiträge. ua. von @Citylight.
(wie du selbst weißt)
durchgekaut werden muß es in diesem Thread hier natürlich nicht.
Gruß F&H
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Alt 22.09.2011, 09:32   # 30
Daytrader
 
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Zitat:
Zitat von Fuchs & Hase Beitrag anzeigen
Find ich nicht unbedingt,
Sorry FuHa mein Beitrag bezog sich auf Dein zweites Zitat. Seit Jahren wird rumlamentiert ob die nun auch eine UhR- verletzung begehen.

Zitat:
Zitat von Fuchs & Hase Beitrag anzeigen
da dieser Herr mit seiner Firma und unfehlbarer Software
Darauf wollte ich hinaus. Da wird irgendein Schwachsinn an Eides statt erklärt und gut ist?? Wieviele Beiträge gab es diesbezüglich schon im TV (Bestes Bsp. hier ab 3:55min) und Printmedien? Was ist geschehen- nix. Warum wird ein Gutachten unter Verschluß gehalten??
Für allen möglichen Schweiß gibt es in D einen TÜV oder Mindestnorm. Hier, wo es offensichtlich um eine der größten Lobbyverbände geht, geschieht nichts. Die selbstentwickelte Software wird nicht unter die Lupe genommen. Ich prangere nicht die Richterschaft an sondern die vom Abgemahnten mandatierten Anwälte. Da kümmern die sich eher um die "banale" Frage ob die Schnüffler selbst ne Verletzung begehen.

Ich hatte auch eigentlich eher erwartet das sich Doc. Wachs oder Hr. Dury meldet.
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Alt 24.10.2011, 19:15   # 31
Fuchs & Hase
 
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Rübenach Abmahnung DigiProtect Heike Kospach - Gebt Alles

Zitat:
Die Kanzlei Dr. Johannes Rübenach verschickt wieder einmal Abmahnungen. Die Abmahnungen erfolgen dabei nicht im Auftrag der Firma DigiProtect, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat. Vielmehr erfolgen die Abmahnungen für Frau Heike Kospach c/o DigiProtect. Damit setzt sich der von uns beobachtete Trend fort, dass Abmahnungen zum Teil nicht mehr von DigiProtect selbst, sondern von anderen Personen erfolgen. Nach meiner Einschätzung hat dies das Ziel, die Basis für mögliche Abmahnungen zu verbreitern. Viele Personen werden bereits entweder von der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach oder von anderen Kanzleien, die von DigiProtect beauftragt sind, eine Abmahnung erhalten haben. Und wenn einmal eine Unterlassungserklärung gegenüber der Firma DigiProtect abgegeben ist, kann DigiProtect keine weitere Abmahnung aussprechen. Wenn die Abmahnung jedoch von einer anderen Rechtsperson kommt, wie beispielsweise von Frau Heike Kospach, dann kann im Auftrag dieser Person wieder eine Abmahnung ausgesprochen werden. Dass die Anschrift von Frau Heike Kospach mit c/o DigiProtect angegeben wird, mag zwar merkwürdig erscheinen, ist jedoch zulässig.
...
Heike Kospach c/o DigiProtect ist die Autorin am Text von Gebt Alles. Sie hat an diesem Lied (auch) die Verwertungsrechte
Quelle
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Alt 26.10.2011, 21:52   # 32
Ansche
 
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Hallo!!
Bin neu und habe heute eine Abmahnung zur Urheberrechtsverletzung vom RA Rübenach bekommen. Und soll bis Montag die UE unterschreiben und auch 340€ zahlen. Ich weiß es wurde bestimmt hier schon tausend mal erklärt das ich es auf keinen Fall unterschreiben soll. Habe mir auch schon eine mod.UE ausgefüllt. Aber ich weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll. Da ich mir auch kein RA leisten kann. Auch wenn es für euch nervt bitte ich um schnell antworten.
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Alt 26.10.2011, 22:07   # 33
sarazena
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Lies doch den Grundkurs und ein paar Seiten hier im Forum

Schick die modUE per ES mit RS und dann hast Du Wochen Zeit, Dich mit dem Thema vertrat zu machen.

Die modUE gibts im Grundkurs; also brauchst Du keinen RA
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.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
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Alt 27.10.2011, 07:15   # 34
Ansche
 
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Soll ich denn lieber alle Titel von der Top 100 reinschreiben oder abwarten für welche Titel ich noch eine Abmahnung bekomme??? das ist mir noch nicht ganz klar. Und wenn ich zahle muß ich denn für jeden Titel 340€zahlen oder nur einmalig?
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Alt 27.10.2011, 07:38   # 35
kirchi
 
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ich würde in der mod ue einzig und allein den abgemahnten titel reinschreiben.

und zwar so, wie er in der wohl vorbereiteten ue seitens rübenach angegeben ist

dann kann man wenig falschmachen.

auf allle titel erweitern macht aus meiner sicht wenig sinn, da ja nicht alle titel von den rechteinhabern verfolgt werden und vor allem nicht alle rechteinhaber sich von rübenach vertreten lassen.

bei chart-containern ist die erweiterte mod ue ne irre arbeit, da man hier erstmal bei allen titeln die rechteinhaber eruieren und dann den inhabern eine vorbeugende ue für deren titel zukommen lassen müsste.

ob man dann "schlafende hunde weckt" oder ob dieser weg dann vor einer abmahnung schützt: keine ahnung.

zahlen müsstets du erstmal für den einen, abgemahnten titel. sofern du nun noch von anderen rechteinhabern nach und nach post über deren abmahnkanzleien (kann dann auch waldorf oder fareds oder rasch etc etc sein) bekommst, beginnt das spiel (mod ue) von vorn.

bei chart-containern sind mehrfachabmahnungen eher regel als ausnahme.

so auf 5 - 10 kann man sich im vorfeld schon einstellen.

also: dickes fell zulegen und kühlen kopf bewahren!!

gruß
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Alt 26.05.2012, 12:41 # --
News Flash
 
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