Abmahnung erhalten - Abgabe einer Unterlassungserklärung - JA oder NEIN ?

Alt 17.08.2011, 17:00   # 21
Belfegor
 
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Zitat:
Zitat von rick42 Beitrag anzeigen
Hallo,

Wenn ich als Unschuldiger eine modUE abgebe und es zum Gerichtstermin kommt bei dem meine Unschuld festgestellt wird, was wird dann aus der modUE ?
Bleibt davon unberührt.

Zitat:
Zitat von rick42 Beitrag anzeigen
Ist die dann nicht mehr gültig
Doch, Vertrag !

Zitat:
Zitat von rick42 Beitrag anzeigen
oder kann dann ''zurückgezogen'' werden?
Nein, da Unterlassungserklärung ---> in die Zukunft gerichtet ---> ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ....
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Alt 17.08.2011, 18:21   # 22
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von rick42 Beitrag anzeigen
''zurückgezogen'' werden?
Braucht nicht.
Sie verliert mit dem Beschluss/Urteil automatisch ihre rechtliche Gültigkeit.

Frage an die Moderation:

@Pittiplatsch
soll mit diesem neuen Thread das momentane Sommerloch im Google ranking gepusht werden?

Themenfrage ist zwar berechtigt, würde aber ebenso in den Abmahnwahn 2.0 oder den geschlossenen RA_Hechler Thread 3.0 passen
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Alt 17.08.2011, 18:37   # 23
RA Dr. Alexander Wachs
 
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Beiträge: 194
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

1.
mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und entsprechender Annahme wird ein Unterlassungsvertrag geschlossen.
Dieser kann wie jeder Vertrag gekündigt werden - oder auch angefochten werden. Mit der Folge, dass dann die Wiederholungsgefahr wieder aufleben würde, ansonsten besteht er fort.

Wenn allerdings mittlerweile gerichtlich inzident geklärt ist, dass auch keine Störerhaftung greift, ist die Kündigung sinnvoll.

Ich denke übrigens auch, dass die Vorteile der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung auch bei unberechtigten Abmahnungen die Nachteile klar überwiegen.

2.
Es gibt übrigens keine Alternative zu der Abgabe einer Unterlassungserklärung um die Wiederholungsgefahr auszuschließen. Weder Eidesstattliche Versicherung vgl dazu bereits hier noch sonst eine Erklärung.

Das einzige was ebenfalls wirkt, ist eine einstweilige Verfügung, die leider mit Kosten verbunden ist und daher wenig empfehlenswert.

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Alexander Wachs
__________________
Gerne weise ich auf meine neue Internetseite www.dr-abmahnung.de. Dort habe ich sowohl einen blog als auch eine Video-FAQ zu den häufigsten Fragen.
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Alt 17.08.2011, 20:42   # 24
wahn
 
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Beiträge: 535
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
...Frage an die Moderation: ...

@Pittiplatsch...
Themenfrage ist zwar berechtigt, würde aber ebenso in den Abmahnwahn 2.0 oder den geschlossenen RA_Hechler Thread 3.0 passen...
Ich habe da noch eine weitere Frage, die ich versuche so einfach wie möglich zu hinterlassen.

Die Abgabe eine mod.UE stelle ich für die meisten Fälle nicht in Frage.

Folgeerscheinungen einer erhaltenen Abmahnung, ob mod.UE. oder nicht, resultieren meist aus den Ansprüchen der ehrenwerten, juristischen Vertreter.
Wenn man den Gedanken eines Delta (3Page) mal folgt, warum ist dem denn nichts entgegen zusetzen?

Warum geht es in jedem Bettler um die, in einem "einzelnen" zu betrachtendem Fall, "entstandenen" Aufwendungen der jeweiligen, ehrenwerten, juristischen Vertreter und das eben hauptsächlich?

Bitte jetzt nicht mit der Gewerbsmäßigkeit kommen und ja es gibt ja eigentlich eine Deckelung.

der Wahn
__________________
_______________________
eMule, Torrent, Abmahnung wegen Filesharing! Störerhaftung?
Hier im Board lesen! mod.UE & sonst weiter nix!
Beruhigt Euch und lest den Grundkurs hier
Spart Euch das Geld für dubiose Forderungen!
Füttert die Statistik, hier eintragen.
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Alt 26.05.2012, 12:41 # --
News Flash
 
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