| Hallo!
Hab da mal eine Frage, weil ich im Internet nichts zu iPhone-App Abmahnungen gefunden habe ( auch wenn es hier nicht um FileSharing geht)...
Ein Kollege von mir hat per iPhone illegal eine App (Wert 1,59 €) heruntergeladen und auf
seinem iPhone installiert. Das Programm bot eine Verknüpfung zu Facebook, welche er
auch nutzte (welche jedoch nicht funktionierte). Nach ein paar Tagen bekam er dann
Post per Einschreiben mit Rückschein. Das schreiben war von dem Autor der App und
enthielt eine zivilrechtliche Klageandrohung, welche erfolgen sollte, wenn nicht innerhalb
weniger Tage die beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben
und zurück gesendet wird, sowie die Forderung nach einem Pauschalbetrag von 250,- €.
Der Autor betonte, dass seine App nur kostenpflichtig im AppleStore zu bekommen sei. Im
Schreiben führte er sogar das Datum und die Uhrzeit, die IP Adresse, sowie die (korrekte) Geräte
UDID des iPhone meines Kollegen auf. Mein Kollege hat eine Privatrechtsschutzversicherung,
welche in Fällen von Urheberrechtsverletzungen jedoch nicht einsteht. Trotzdem holte sich
mein Kollege rat bei einem Anwalt, welcher ihm empfahl, den geforderten Pauschalbetrag
zur Abgeltung aller Ansprüche zu bezahlen, sowie eine unterschriebene modifizierte Unter-
lassungs- und Verpflichtungserklärung per Einschreiben und per Fax/Email abzugeben.
Ich frage mich jetzt, ob der Autor legal an die Informationen (IP, UDID, Adresse) meines Kollegen
gekommen ist. Ich vermute, das der Autor diese Daten über sein App ausgelesen hat, bzw. das
dieses App die Nutzerdaten einfach an den Autor übermittelte. Über die UDID des iPhone konnte
der Autor so sicherlich bei Apple die Adresse meines Kollegen erfahren. Bei Facebook ist die
Adresse meines Kollegen nicht gespeichert. Aber ist das legal, bzw. würde der geschädigte Autor
damit vor Gericht durchkommen? Wie ich erfahren habe, benötigt man für die Ermittlung einer IP
samt Adresse des Nutzers nämlich einen richterlichen Beschluss, welcher nicht so einfach zu bekommen
sein soll. Es handelt sich hierbei auch nicht um Filesharing, bzw. eine Weiterverbreitung der Applikation.
Ich wäre für Hinweise und Ratschläge sehr dankbar, mein Kollege hat bereits die modifizierte Erklärung
unterschrieben und per Einschreiben gesendet. Sogar eine Ratenzahlung hat er schon an den
Autor überwiesen… |