Wie ist die Chance, dass man nach 3 Jahren mit einem Schrecken davon gekommen ist?

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Umfrageergebnis anzeigen: Was ist nach Abgabe der modUE bei euch passiert?
Ich habe eine modUE abgegeben und nach 3 Jahren ist es verjährt ohne Zahlung. 2 50,00%
ich habe eine modUE abgegeben und es kam zur Klage, dann habe ich mich auf einen Vergleich geeinigt 0 0%
ich habe eine modUE abgegeben und es kam zur Klage, die vor Gericht endete. 2 50,00%
Teilnehmer: 4. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
 
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Alt 23.06.2011, 20:37   # 1
Thomas K.
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 4
Guten Tag,
ich bin recht stark betroffen von der ganzen Sache. Ich habe bisher 4 Abmahnungen erhalten und ich rechne stark mit weiteren innerhalb der nächsten 2-3 Monate....

Über die ganze Vorgehensweise (modUE, Bettelbriefe ignorieren, bei Klageandrohung handeln) habe ich mich in den letzten 2 Wochen sehr stark informiert.

Ich weiß auch, dass die modUE keine Befreiung von Klagen bedeutet. Meine Fragen sind:

1. ich lese in den Foren in hundertfacher Ausführung, wie man reagieren soll, aber wie geht die ganze Sache in der Regel aus?

2. Wieviel % der Leute, die eine modUE abschicken, bekommen dann auch keine Klage?

3. Wieviel % der Leute erhalten eine Klage und einigen sich auf einen Vergleich und wenn das passiert, wie hoch ist in etwa die Vergleichssumme?

4. Und wieviel % landen vor Gericht?


Über den Ausgang der Sache, nachdem alles vorbei ist, finde ich fast nichts im Netz. Ich wäre wirklich extrem dankbar, wenn sich hier die Leute äußern würden, die die ganze Sache durchgestanden haben und mir ihre Erfahrungen mitteilen, das ist sicherlich nicht nur für mich interessant sonder für viele weitere Betroffene.

Bitte verlinkt mich nicht auf die Statistik auf abmahn-wahn (ich meine die Jahresstatistik 2010 http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/JSAW2010.pdf) Aus dieser geht zwar hervor, dass 40% "Zahler" sind, aber es wird auch erklärt, dass dieses Leute sind, die entweder direkt bezahlt haben oder sich von sich auch auf einen Vergleich geeinigt haben. Aber es geht hier nicht hervor, wieviel % nach 3 Jahren ohne Zahlung davon gekommen sind bzw. wieviele erst bei Erhalt der Klage einen Vergleich anstrebten.

Ich kann seit Tagen nicht mehr richtig schlafen, denn das schlimmste ist, dass ich nicht weiß, was finanziell auf mich zukommt... zwischen 0 und 15.000€ kann alles passieren, ich will nur versuchen, mir meine Chancen auszurechnen.

Vielen Dank
Thomas K.
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Alt 23.06.2011, 20:43   # 2
Lachkeks
 
Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 27
Das ging erst 2007 so richtig los, konkreter wird man erst in gut einem halben Jahr was sagen können. Und nicht jeder Abmahner ist gleich.

Waldorf ist jetzt dabei, diejenigen zu verklagen, die für 2007 Post bekommen und nicht bezahlt haben. Wobei es da konkret wohl diejenigen betraf, die mehr als ein Werk geladen haben sollen. Ob jetzt alle Post bekommen, die im Dezember einen Mahnbescheid bekamen, muss man abwarten. Was daraus dann wird - mal sehen.
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Alt 23.06.2011, 20:52   # 3
RA_Dury
 
Benutzerbild von RA_Dury
 
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Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
zu Ziffer 4:

Die Vergleichsraten vor Gericht dürften schätzungsweise bei 90% liegen, da der durchschnittliche Abgemahnte nicht bereit ist, das Kostenrisiko auf sich zu nehmen, das ein Sachverständigengutachten mit sich bringt.

Die Vergleiche, die wir bisher geschlossen haben, lagen bei ca. 700 - 800 € für einen Film. Ursprünglich eingelagt waren ca. 1200 €.

Auf den kampfbereiten Mandanten warten wir noch.

Ich schätze das Risiko verklagt zu werden bei den verschiedenen Kanzleien unterschiedlich ein.

Bei CSR & U+C (Pornoabmahner) liegt das Risiko wohl bei fast 0%. Hier läuft wohl ein Großteil in die Verjährung. NZGB hatte in 2010 vor dem AG München ein paar Klagen laufen -> Vergleichsbahnhof München

Waldorf reicht gerade ein paar Klagen ein, bisher sind mir 5 Klagen aus Juni 2011 bekannt geworden, alles mehrfache Hörbüch-Abmahnungen. Gleichzeitig haben wir jetzt die ersten Fälle aus 2007, die zum 1. Juli in Verjährung laufen, trotz Mahnbescheid zum 31.12.2010 (hier kann also in den nächsten paar Tagen noch die Abgabe erfolgen, wenn Waldorf die Gebühren einzahlen sollte).

Rasch und Sasse sind auch ab und an vor Gericht.

Von Nümann + Lang, Kornmeier und Bindhard haben wir schon lange keine neuen Klagen mehr gesehen.

4 Abmahnungen sind zwar nicht wenig, aber ich denke, dass die Wahrscheinlichkeit jetzt noch mehr zu bekommen eher gering ist. Es hängt zwar insbesondere von den Umständen des Einzelfalles ab, aber mit mehr als 10 Abmahnungen haben wir keinen Mandanten und das ist die absolute Ausnahme.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.
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Alt 23.06.2011, 21:00   # 4
Thomas K.
Threadstarter
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 4
Vielen Dank für die schnelle Reaktion schon mal.
Sasse ist leider bei mir auch dabei, das war direkt die 1. Abmahnung. NZGB hat mir direkt 2 Abmahnungen geschickt (jedoch keine Pornos). Dann hab ich noch eine von BaumgartenBrandt.

Ich rechne deshalb mit noch mehr Abmahnungen....
Mir ist auch klar, dass es auf die Kanzlei ankommt... ich versuche nur irgendwie finanziell zu planen für die nächsten 3,5 Jahre und das wäre definitv einfacher, wenn man statistisch irgendwie nachlesen könnte, wie groß die Chance auf Nicht- bzw. Vergleichszahlungen ist. Deshalb hoffe ich, dass sich viele in diesem Thread äußern werden.
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Alt 23.06.2011, 21:57   # 5
elasigi
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
zu Ziffer 4:

Die Vergleiche, die wir bisher geschlossen haben, lagen bei ca. 700 - 800 € für einen Film. Ursprünglich eingelagt waren ca. 1200 €.

Auf den kampfbereiten Mandanten warten wir noch.
wie hoch sind die RA_Gebühren?
Was ich nicht vestehe, eine modUE sollte die Kosten reduzieren, und bei einem Vergleich komme ich mit der RA-Rechnung auf ca 1000€, also stimmt nicht , was im Forum geschrieben wird , oder?
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Alt 23.06.2011, 22:44   # 6
Thomas K.
Threadstarter
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von elasigi Beitrag anzeigen
wie hoch sind die RA_Gebühren?
Was ich nicht vestehe, eine modUE sollte die Kosten reduzieren, und bei einem Vergleich komme ich mit der RA-Rechnung auf ca 1000€, also stimmt nicht , was im Forum geschrieben wird , oder?
Die modUE bewirkt, dass sich der ganze Streitwert reduziert, weil du ja versicherst, dass du nie wieder die Datei anbieten wirst. Was bleibt sind die Kosten die gefordert wurden. Und hier besteht halt die Chance, dass die ganze Sache verjährt. die modUE ist ja kein Freifahrtschein. Besser als direkt zu Zahlen ist es allemal.

Meine Frage ist aber halt - wie hoch ist die Chance, dass man ohne Vergleich (im Fall einer Klage nach modUE) aus der Sache rauskommt.
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Alt 23.06.2011, 22:50   # 7
RA Dr. Alexander Wachs
 
Benutzerbild von RA Dr. Alexander Wachs
 
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Beiträge: 194
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich denke, dass es nicht allein darauf ankommt, ob jemand bereit ist ein Gutachten zu bezahlen oder nicht -
ich gehe mal davon aus, dass das Gutachten nachweisen soll, dass kein Upload nachgewiesen werden kann -
Denn leider schert die Richter der Nachweis der Rechtsverletzung kaum, wenn nicht zuvor vortragen wird, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen hat.
Mindestens ebenso wichtig ist es also, dass im Einzelfalls die Rechtsverletzung über den Anschluss nicht stattgefunden hat.

Letzteres ist aber nicht immer der Fall. Diese Problematik sollte meines Erachtens stärker diskutiert werden.

Besten Gruß aus Hamburg

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
__________________
Gerne weise ich auf meine neue Internetseite www.dr-abmahnung.de. Dort habe ich sowohl einen blog als auch eine Video-FAQ zu den häufigsten Fragen.
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Alt 24.06.2011, 00:18   # 8
RA_Dury
 
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Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
@ Dr. Wachs

bei den von uns bislang vertretenen Mandanten lag die Problematik vor Gericht nicht im Rahmen der Täterschaft und der damit verbundenen Problematik des Herumeierns beim Tatsachenvortrag, vielmehr scheuten alle Mandanten das Kostenrisiko eines Sachverständigengutachtens, da die jeweils angerufenen Gerichte (München / Hamburg) einschlägig bekannt sind und durch die perfide Verteilung der Darlegungslast stets größte Beweisnot besteht.

Vor dem AG Frankfurt entwickelt sich aber auch gerade eine vielversprechende Sache. Auch dort bereitet der Tatsachenvortrag keine Probleme. Schauen wir mal.

@elasigi
doch, mod. UE ist Pflicht, da die Gerichts- und Anwaltskosten bei einem Streitwert i.H.v. 10000 - 30000 € viel höher sind, wie wenn die Gegenseite nur noch 1200 € einklagen kann.

Die Anwaltskosten des eigenen Anwalts bei einem solchen Prozess (über ca. 1200€) liegen bei ca 276 €. Die Gerichtskosten bei ca 180 €. Verliert man, fallen die doppelten Anwaltskosten an, weil man den Anwalt der Gegenseite auch noch bezahlen muss. Gewinnt man, zahlt man nichts. Bei Vergleich 50 / 50 zahlt man die Vergleichssumme, den eigenen Anwalt mit ca. 255 € und nur ca. 27,50 € Gerichtskosten. Nimmt man keinen Vergleich, muss man die Nerven haben, weitere ca. 2000 - 3000 € Gutachterkosten für den Fall des Unterliegens in Kauf zu nehmen.
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Alt 24.06.2011, 00:25   # 9
Madman
 
Registriert seit: 13.06.2011
Beiträge: 88
Ich verstehe nicht, wie bei 4 Abmahnungen und Abgabe einer modUE ein Finanzrisiko von 15.000 Euro besteht? Soweit ich bisher gelesen habe liegen die Kostenrisiken bei Klage pro AM bei ca. 2000,-?
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Alt 24.06.2011, 01:48   # 10
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Madman Beitrag anzeigen
Ich verstehe nicht, wie bei 4 Abmahnungen und Abgabe einer modUE ein Finanzrisiko von 15.000 Euro besteht? Soweit ich bisher gelesen habe liegen die Kostenrisiken bei Klage pro AM bei ca. 2000,-?
Gibts auch nicht. Es ist nicht denkbar, dass die Person oben von allen vier Kanzleien die abgemahnt haben auch noch beklagt wird. Zudem kommt es überhaupt mal drauf an für was die Person abgemahnt wurde. Hier wohl Filme.

Konkretes Beispiel
- BaumgartenBrandt fällt erstmal ganz weg
- Sasse klagt wieder häufiger
- ****** klagt oft

Sagen wir mal, er ist der glückliche Gewinner von einer Sasse-Klage und die beiden ******-Klagen sind auch dabei. Man dürfte dann sehr wohl davon ausgehen, dass bei einem Bestreiten der Ermittlung und einem schriftlichen Sachverständigengutachten die ... 15.000,00€ Prozeßkostenrisken über zwei Instanzen bei Totalverlust zusammen kämen.

Würde man aber sicherlich nicht so gestalten. Als erstes mal wäre nämlich zu fragen, ob der gute Mann denn nun der Täter selbst ist, oder den Täter kennt.

Ein Bestreiten einer Ermittlung, obwohl er der Täter ist, oder den täter kennt? Das wäre doch wohl sehr blödsinnig.

Natürlich ist aber das auch der schöne Pferdefuß an der Sache (wofür es denn nun aber auch extra die deutschlandweit einmalige Netzwelt.de-Spendenaktion gibt. Wenn hier überall nur Täter rumhüpfen würden, könnte man sich das sparen). Hat man Anlass zu glauben, es läge ein Ermittlungsfehler vor, oder man glaubt die Ermittlung angreifen zu können muß man damit rechnen, dass die Prozeßkosten sehr hoch werden können, wenn man verliert.

Unschuldige sind also erstmal schlechter gestellt als Täter.

Das ist zwar unangenehm, aber nicht zu ändern.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

"Wie ist die Chance, dass man nach 3 Jahren mit einem Schrecken davon gekommen ist?"

Meine? Sehr gut.
(Kann ich auch nicht ändern.)
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Alt 24.06.2011, 06:40   # 11
harleakin
 
Registriert seit: 05.09.2010
Beiträge: 26
@Shual warum fällt BB erstmal weg?
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Alt 24.06.2011, 07:03   # 12
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von harleakin Beitrag anzeigen
@Shual warum fällt BB erstmal weg?
Wo keine Klagen, da kein mögliches Prozesskostenrisko.
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Alt 24.06.2011, 09:06   # 13
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
....vielmehr scheuten alle Mandanten das Kostenrisiko eines Sachverständigengutachtens
versteh ich nicht.
Warum eiern Sie ständig auf dem Kostenrisiko welches ihren Mandanten durch ein Gutachten entstehen könnte, rum.

Fragen Sie einfach Ihren Kollegen Dr. Wachs, ob er das, durch und von der Allgemeinheit über Spenden finanzierte "Gegengutachten" nicht auch der Allgemeinheit zu verfügung stellen möchte.
Zumindest wäre das auch einPunkt den man in die Klageerwiderung einflechten könnte.
Aber auch in dieser Sache wird zwischenzeitlich von nichtssagenden Update zu Updates "herumgeeiert" und gehofft dass Gras über die "Spendensache" wächst.
Nur zu, keine falschen Hemmungen.

Herr Dr. Wachs: Wie Sie sehen, gibt es immer wieder "Schafe" wie mich, welche das Gras des vergessens niedrig halten.
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Alt 24.06.2011, 09:18   # 14
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
versteh ich nicht.
Dann frag doch...

Das erwähnte Gutachten betrifft die alte Version und nicht die neue Version, die tatsächlich anders ist. Man benötigt also ein neues Gutachten. Sieht aber so aus als würden wir "bald" ein bekommen... also nächstes Jahr. Ob das alte Gutachten für andere Loggerbuden relevant ist dürfte sehr fraglich sein.

Für die Zeitabstände würde ich mal vorschlagen nachzudenken.
NiceTrys Gutachten ist vom 14.09.2010. Und? Schon was von Urteil gehört?
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Alt 24.06.2011, 09:38   # 15
NoMensLand
 
Registriert seit: 01.04.2011
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Würde man aber sicherlich nicht so gestalten. Als erstes mal wäre nämlich zu fragen, ob der gute Mann denn nun der Täter selbst ist, oder den Täter kennt.

Ein Bestreiten einer Ermittlung, obwohl er der Täter ist, oder den täter kennt? Das wäre doch wohl sehr blödsinnig.
Warum? Eine Ermittlungs-Software, die z.B. in 10% aller Fälle fehlerhaft wäre, ermittelt doch im Umkehrschluß bei 90% richtig. Trotzdem wäre eine Fehlerquote von 10% viel zu hoch.
Und nun dürfte es doch kaum gelingen zu beweisen, dass der konkrete Fall zu den 90% gehört.

Auch wenn "im Zweifel für den Angeklagten" im Zivilrecht nicht gilt, dürfte doch spätestens ein höheres Gericht (OLG oder gar BGH) bei 10% Fehlerquote das Beschuldigten entlasten, oder?

NML
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Alt 24.06.2011, 09:56   # 16
el Chupa Cabra
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
Die Abmahnwahnindustrie mahnt pauschal ab, aber dt. Gerichte entscheiden durchweg "Fallspezifisch",
egal ob der Mitarbeiter polnischer Herkunft ist, oder es der BWL-Aushilfsstudent, ist.
Seltsamer Weise werden ja alle Logs, egal ob Richtig oder Falsch, (mein)Eidlich bezeugt, und das auch noch
ungestraft, und der zuständige vorsitzende Richter interessiert das nicht (und auch nicht den
Staatsanwalt).
Hauptsache die Loggerbude kann genügend geduldiges Papier vorweisen, wo immer drauf stehen wird
das alles zu 100% gesichert erfolgte.
Die Einrede, das es ja schon in der Vergangenheit zu "kleinen" Ermittlungsfehlern gekommen ist, beeinträchtigt
ja die 100% Betriebssicherheit der verwendeten Software nicht (jedenfalls hat das bisher noch nie ein
vorsitzender Richter gestört).
Man ist als Beklagter darauf angewiesen das man für "diesen einen Fall" dann ein Gutachten benötigt,
was ja gleich mehrere tausend Euronen verschlingt.

Ganz ehrlich, darauf baut ja dieses System auf!
Die Abmahnwegelagerer bauen ja darauf das die Beschuldigten eben NICHT diesen Weg beschreiten,
alleine schon aus Kostengründen nicht (man kann ja immer auf den Kosten sitzen bleiben wenn man verliert).
Und darum werden ja, weil das auch die Richter wissen, zu Anfang immer erst Güteverhandlungen geführt,
wo dann der Vorsitzende die Parteien auf einen Vergleich drängt.

Und auch hier wieder mein beliebter Spruch (auch wenn Andere nicht hören wollen):
Recht bekommt in diesem Land nur Derjenige der sich RECHT LEISTEN kann!
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Alt 24.06.2011, 09:57   # 17
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
NiceTrys Gutachten ist vom 14.09.2010. Und? Schon was von Urteil gehört?
(du verpasst ihm ja ständig neue Maulkörbe)

Aber selbst wenn Amtsmühlen langsam mahlen dürfte der Zenit "Anfang 2011" seit 3 Tagen überschritten sein
Zitat:
Anfang 2011 wird deshalb, der genaue Termin steht noch nicht fest, auf der Grundlage des Gutachtens am Landgericht höchstrichterlich geklärt werden,
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Alt 24.06.2011, 10:56   # 18
Thomas K.
Threadstarter
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 4
Guten Morgen zusammen,
ich habe das Gefühl, dass die Diskussion hier ein wenig abdriftet, auch wenn ich es schön finde, dass sich hier viele äußern.

Kern dieses Threads sollte sein, wie die ganze Geschichte bei den Leuten ausgegangen ist, ob es verjährt ist oder welche Kosten entstanden sind und warum.

Dankeschön.
  Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2011, 11:17   # 19
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von Thomas K. Beitrag anzeigen
Kern dieses Threads sollte sein
wer "es" durch-überstanden hat, wird sich wieder dem alltäglichen widmen und nicht weiter hier posten.
@altfall,-...er mal ausgenommen (sufu nutzen)

wenn Du im Nachbarforum schreibst:
Zitat:
Ich versuche halt irgendwie finanziell die nächsten 3,5 Jahre zu planen um irgendwie mal wieder ruhig schlafen zu können....
wird es Dir wenig bringen wenn Du von 100.000 Abgemahnten 100 mal liest, dass sie die Verjährung überstanden haben, und von weiteren 100 dass sie sich verglichen haben.
Wenn es für einen Abgemahnten "in die Hose ging" wird er sich in den Foren auch nicht mehr dazu äußern. Ist eben vorbei.....
Planen kannst Du jetzt schon, indem Du jeden Monat einen "huni" zur Seite legst. Das beruhigt dann schon mal fürs erste und zur Not hilft auch Baldrian zum besseren einschlafen.
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Alt 24.06.2011, 12:58   # 20
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von NoMensLand Beitrag anzeigen
Warum?
Der Segen nennt sich "prozessuale Wahrheitspflicht".

Ist aber nicht so wild, denn bei Filesharingabmahnungen werden Anschlußinhaber abgemahnt. Das hat oftmals mit Täterschaft nichts zu tun.
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abmahnung, filesharing, modue, unterlassungserklärung, vergleich
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