Wie ist die Chance, dass man nach 3 Jahren mit einem Schrecken davon gekommen ist?

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Umfrageergebnis anzeigen: Was ist nach Abgabe der modUE bei euch passiert?
Ich habe eine modUE abgegeben und nach 3 Jahren ist es verjährt ohne Zahlung. 2 50,00%
ich habe eine modUE abgegeben und es kam zur Klage, dann habe ich mich auf einen Vergleich geeinigt 0 0%
ich habe eine modUE abgegeben und es kam zur Klage, die vor Gericht endete. 2 50,00%
Teilnehmer: 4. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 28.06.2011, 13:43   # 41
santero
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 28
Antrag auf einstweilige Verf

also das können sie schonma nicht mehr. immerhin auch was wert

bleibt wohl nur noch mehr briefe zu schikken oder zu verklagen
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Alt 28.06.2011, 13:46   # 42
m82045
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 140
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Apropos gefestigte Meinung.
Manche Forenteilnehmer bauchen dafür mehrere Monate bzw. tw. mindestens einen dreistelligen Beitragszähler. Das hat nichts mit fehlender Qualifikation zu zun, sondern mit der Komplexität der Materie.
Dem kann ich nur zustimmen.
Ich habe vor einem Jahr auch einen Anwalt genommen; das würde ich heute auf keinen Fall mehr machen. Man wird wirklich ruhiger.
Ich kann auch jedem Neu-Abgemahnten raten, nach der hier empfohlenen Vorgehensweise vorzugehen.
Ich empfehle auch, hier regelmäßig mitzulesen. Dann bekommt man auch neue Entwicklungen mit, und kann sich darauf vorbereiten.

Zitat:
Zitat von BlueSky407
Auch wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin und nicht weiß, warum 5/6 Abmahnungen in meinem Briefkasten gelandet sind, wäre ich bereit zwischen 10 und 30 Euro pro Akte zu bezahlen, damit sie geschlossen wird.
Auch wenn es bei den Abmahnungen ausschließlich darum gehen würde, Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden, wären wohl 10€-30€ zuwenig.
Ich weiß nicht, wie hoch die Kosten wären, wenn wirklich nur der Aufwand abgerechnet würde, abzumahnen, ohne Strafe beim ersten erwischt werden.
Aber selbst, wenn es nur 100€ - 200€ wären, würde ich die nicht freiwillig bezahlen wollen, wenn ich zu Unrecht beschuldigt würde.
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Alt 28.06.2011, 14:11   # 43
BlueSky407
 
Registriert seit: 04.11.2010
Beiträge: 147
Genau, das ist der springe Punkt: zu Unrecht
Der Witz ist aber, steht hier in netwelt.de irgendwo geschrieben, dass der Abgemahnte immer schuld ist und zu beweisen hat, dass er nicht schuldig ist. Nun, wie soll ich als Abgemahnter beweisen, dass möglicherweise die IP-Adresse und / oder die Zuordnung zum Anschluss-Inhaber falsch ist. Telefonica ist ja Weltmeister bei der Recherche in dieser Art von Ermittlung...Wer weiß, was da alles schief läuft.
Nicht zahlen wollen..., wer will das? Das letzte Wort hat leider der Richter und vor Gericht wird es immer teurer.
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Alt 01.07.2011, 10:10   # 44
santero
 
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 28
Reagiert ein nicht geschäftlich tätiger Unterlassungsschuldner auf eine solche Abmahnung nicht und gibt keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, gibt er keine Veranlassung zur Klage im Sinne von § 93 ZPO.

Hab das aus dem Thread mit den Abmahnurteilen. Meine Fresse dieses juristenkauderwelsch da muss man alles 5 ma lesen und bei jedem lesen ergibt es einen anderen sinn .

Iss das jetzt gut für jmd der sich totstellt oder nicht ?
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Alt 01.07.2011, 10:29   # 45
Schwarzfahrer
casus belli
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
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Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
Zitat:
Zitat von BlueSky407 Beitrag anzeigen
Genau, das ist der springe Punkt: zu Unrecht
Der Witz ist aber, steht hier in netwelt.de irgendwo geschrieben, dass der Abgemahnte immer schuld ist und zu beweisen hat, dass er nicht schuldig ist.
Als Angeklagter kannst du deine Gegenbeweise vorbringen, welche der Richter würdigt, oder auch nicht! Kannst du deine Unschuld entgegen der Unterlagen des Abmahners beweisen, so wird der Richter das dementsprechend auch tun! das gilt nicht nur für Abmahnungen, sondern für alles vor Gericht!

Zitat:
Zitat von BlueSky407 Beitrag anzeigen
Nun, wie soll ich als Abgemahnter beweisen, dass möglicherweise die IP-Adresse und / oder die Zuordnung zum Anschluss-Inhaber falsch ist. Telefonica ist ja Weltmeister bei der Recherche in dieser Art von Ermittlung...Wer weiß, was da alles schief läuft.
Nicht zahlen wollen..., wer will das? Das letzte Wort hat leider der Richter und vor Gericht wird es immer teurer.
Genau da liegt der Hacken! Die Loggersoftware wird von den meisten Gerichten als 100%iges Beweismittel angesehen. Da fällt das Beweisen schon mal schwer!
__________________
keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt!
Erst lesen, dann posten!!Grundkurs!!
Gib dein Geld keinem Anwalt! Der eine mahnt ab und der Andere will dich verteten!Dein Geld wollen sie beide!ModUEund sonst nix!!
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Alt 01.07.2011, 12:46   # 46
Fuchs & Hase
 
Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Zitat:
Zitat von santero Beitrag anzeigen
Iss das jetzt gut für jmd der sich totstellt oder nicht ?
Wenn du hier den Leitsatz der Redaktion liest, wird es vielleicht etwas klarer.

Dieser Beschluss stärkt eine modUE, wendet sich gegen zu weit gefasste UEs und gegen die Formulierung in der Abmahnung,
dass eine modUE unwirksam sei.
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Alt 01.07.2011, 13:10   # 47
BlueSky407
 
Registriert seit: 04.11.2010
Beiträge: 147
Wenn ich keine Gegen-Beweise habe und trotzdem weiß, dass ich keinen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen habe, bin ich also schuld
Muss man denn heutzutage in allen Bereichen Experte sein, um nicht ausgesaugt zu werden? Was leben wir nur in einer Welt!
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Alt 01.07.2011, 15:39   # 48
hibl
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 43
@ TE zum Thema Sicherheit falls doch was kommt:

Ich habe 2009 4 Abmahnungen erhalten über all eine Modue versandt und seit dem nix mehr.

Gleichzeitig habe ich einen Sparplan begonnen, jeden Monat 75 €. Mittlerweile hat sich aufgrund von Zinsen einiges angesammelt, so dass ich einfach ruhig schlafen kann. das Risiko, dass alle vier klagen halte ich für gering. Und wenn ich das Pech habe, dass mich doch einer Verklagt
kann ich nur lächeln, da es mich nicht meine Existenz kosten wird.

Also wenn du es dir leisten kannst, machs wie ich, es bruhigt ungemein.

Und wenn keiner klagt mache ich schön Urlaub von der Kohle, so 3 Wochen Caymans oder so

In diesem Sinne lasst euch nicht unterkriegen.
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Alt 01.07.2011, 15:58   # 49
Wallerkalle
 
Benutzerbild von Wallerkalle
 
Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 189
@hibl

Das mit dem Sparplan ist gut.

Eventuell lässt sich ja von dieser bis jetzt angesparten Kohe etwas abzweigen für eine gute Sache.

Nur ein kleines Stückchen vom Kuchen sozusagen.

KLICK



Gruß

Wallerkalle
__________________
Keine Rechtsberatung. Alles NUR meine persönliche Meinung.
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Alt 14.08.2011, 23:08   # 50
Tasya
 
Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 5
Ich schreib jetzt mal hier rein, auch wenns nur indirekt passt:
Ich hab eine etwas spezielle Frage, vielleicht geht die auch fachlich schon ein bissl zu weit. Der Abmahnwahn begann im August 2010. Seit dem hab ich 4 Kanzleien die mich beschäftigen und beunruhigen. Ich habe alles nach hiesiger Anweisung gemacht. (naja fast, teilweise hab ich die Kopie der modUE vergessen und nur noch die abgespeicherte auf dem PC ) Von Rasch hab ich noch keine Antwort erhalten, obwohl die modUE im Februar dort eingegangen ist. Ansonsten 3 Mal ja, modUe akzeptiert, zahl trotzdem. (ach ne).
Nun ja, nun zum Grund der Beunruhigung. Man liest hier ja nun doch dass es manchmal vor Gericht geht, zwar in Anbetracht der Massen an Abmahnungen selten, aber es gibt die Fälle. Dort wiederum gibt es dann diese, die mit Klage/Urteil oder aber mit Vergleich enden. So zumindest hab ich als Laie das verstanden. Zu meinem Problem: Ich habe sehr sehr hart darum gekämpft, verbeamtet zu werden (aus veschiedenen pers. Gründen, die ich jetzt hier nicht näher erläutern möchte). U.a. hab ich ein zweites 3 jähriges Studium gemacht, letztes Jahr Staatsexamen gehabt, dann noch mal die Stelle wechseln müssen und habs jetzt endlich geschafft, auf Probe… Die Lebenszeitgeschichte würde sich in etwa dann entscheiden, wenn auch die Frist für die erste Abmahnung ausliefe. Ich hab jetzt riesen Angst, dass mir nun alles durch diese Sch*** wieder kaputt gemacht wird, weil man ja bei der Verbeamtung auf Lebenszeit verschiedene Angaben machen muss und es dann nachher heißt „Laufendes Gerichtsverfahren? Tuuut uns leid Frau XY, dann wars das jetzt!“ Ich war so davon überzeugt keinen Cent vorher zu zahlen, und jetzt bin ich so verunsichert, kennt sich jemand von euch aus? Kann so etwas ein Grund sein eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu verweigern? Ohhhh maaan! Ich hatte übrigens eine Urlaubs-Briefkasten-nach-Kanzleipost-Durchsuchvertretung eingerichtet als ich jetzt zwei Wochen weg war. Und siehe da, es war sogar notwendig!
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Alt 14.08.2011, 23:28   # 51
Drill_Instructor
 
Benutzerbild von Drill_Instructor
 
Registriert seit: 30.12.2010
Beiträge: 109
Zitat:
Zitat von Tasya Beitrag anzeigen
und jetzt bin ich so verunsichert, kennt sich jemand von euch aus? Kann so etwas ein Grund sein eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu verweigern? Ohhhh maaan! Ich hatte übrigens eine Urlaubs-Briefkasten-nach-Kanzleipost-Durchsuchvertretung eingerichtet als ich jetzt zwei Wochen weg war. Und siehe da, es war sogar notwendig!
Also, du bist hier im Zivielrecht und das kann Dir Deine Verbeamtung nicht versauen ! Mach Dir keine Sorgen, du kannst auch noch bei der Polizei unterkommen. Entscheidend ist nur, das strafrechtlich Nichts vorliegt ! Das ist jetzt in etwa so, als wenn dich Dein Nachbar verklagt hat, weil ihn dein Knallerbsenstrauch an der Toreinfahrt stört. Dann könnte er dich verklagen, weil dein Meerschweinchen in seinen Garten geschissen hat. Also um was machst du dir denn Sorgen ? Die wollen nur Dein Geld !

Gruß

Der DI
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Stichworte
abmahnung, filesharing, modue, unterlassungserklärung, vergleich
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