Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian für die Halycon Media GmbH & Co.

Alt 22.05.2011, 15:26   # 1
ungerecht
 
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Anscheinend wieder ein neuer Anwalt der was vom Kuchen abhaben will.Der fettgedruckte Text sagt wohl alles.....


Wie die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Jüdemann berichtet, mahnt Rechtsanwalt Sebastian Anschlussinhaber im Auftrag der Halycon Media GmbH & Co ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (P2P). Gegenstand der Abmahnungen sind die Computerspiele Trainz Simulator 2010 Engineers Edition”.

Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dem Abgemahnten wird ein Vergleichsangebot von 750,00 EUR unterbreitet.

Behauptet wird, dass das Spiel über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen P2P-Nutzern zum Download angeboten wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Rechteinhaber:
=> Halycon Media GmbH & Co. KG
=> Computerspiel Trainz Simulator 2010 Engineers Edition

Rechteinhaber:
=> Daedalic Entertainment GmbH
=> Computerspiel Tales of Monkey Island

Mehr oder weniger Pikant an der Sache, das Rechtsanwalt Sebastian vorerst seine freiberuflichen Sporen bei einer Berliener Abmahnkanzlei verdiente. Auf der Hompepage des Rechtsanwaltes Sebastian kann man nachlesen:


[…]Von September 2009 bis April 2010 war Rechtsanwalt Sebastian freiberuflich für die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner in Berlin tätig, wo er einschlägige Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht sammeln konnte.[…]


Da kann man nur mitverfolgen, welche Art diese einschlägigen Erfahrungen letztendlich sind.

Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian für die Halycon Media GmbH & Co.
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Alt 23.05.2011, 00:43   # 2
RA_Dury
 
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bei uns ist der Herr Sebastian auch schon aktenkundig. Telefonanrufe werden aber nicht von ihm persönlich erledigt. Es hat sich ein anderer Anwalt gemeldet und 500 € stat 750 € verlangt, auf Nachfrage wurde bestätigt, dass man bei sog. Härtefällen auf ca. 300 € runtergehen könne. Immer wieder interessant, wie sich die Finanzkraft der Abgemahnten auf die im Innenverhältnis zwischen RA und Rechteinhaber anfallenden Kosten auswirkt.
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Alt 23.05.2011, 01:12   # 3
princess15114
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Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
... dass man bei sog. Härtefällen auf ca. 300 € runtergehen könne...
Das wäre ja der Erste mit mehr als 50% Nachlaß

Betrachtet man die Entwicklung der Abmahngebühr bei den "Ziehvätern" so hat man schnell den Eindruck des Balancespiels zwischen Zahlerquote und 'Was die Mehrheit gerade noch 'gutwillig' bereit ist, zu löhnen'.

Als Denecke 10/2009 die ersten Milow-Briefchen verschickte, kosteten die 480 EUR (was da nicht bezahlt wurde, wurde 12/2010 als Vorweihnachtsgeschenk für 99 EUR via Schalast angeboten).
Sieht man mal von Marius-Müller Westernhagen mit Williamsburg (anderer RI) ab, so senkte man ab 05/2010 auf 290 EUR. Nach meinen Unterlagen - hier zähle ich auch DB-Einträge als Zahler, die keine Aussagen über Zahlen/Nichtzahlen machten - kommt man damit auf eine sensationelle Zahlerquote von 55% (plus X).
Inzwischen (seit 02/2011) navigiert man sich vorsichtig mit 390 EUR an die nächste Grenze, um nach einem weiteren Jahr die Analyse anzusehen, ob 55% (plus X) mit 290 EUR multipliziert mehr bringen, als vielleicht 45% mal 390 EUR.

Grundkurs Betriebswirtschaft spätestens 2. Semester ... oder glaubt da noch jemand, es ginge um das Urheberrecht?
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Alt 23.05.2011, 16:44   # 4
ungerecht
Threadstarter
 
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Um das Urheberrecht ging es diesen Anwälten von Anfang an nicht,sondern nur um den eigenen Profit....

Wie kann es sonst unter anderem sein, dass trotz Bekanntheit des Klarnamens die Abmahnungen erst Monate später verschickt werden und dann noch mit kurzer Zahlungsfrist....Die Rechteinhaber sind doch nur Mittel zum Zweck.Die Profiteure dieses Geschäftsmodells sind die Anwälte.
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Alt 01.06.2011, 18:39   # 5
RA_Dury
 
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Übrigens ist auch bei der vorgefertigten Unterlassungserklärung, die bei den Abmahnungen beigefügt ist, eine Erweiterung auf alle Werkstücke enthalten, so dass dieser Beschluss des OLG Köln vom 20.05.2011 einschlägig sein dürfte.
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Alt 01.06.2011, 18:50   # 6
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
Übrigens ist auch bei der vorgefertigten Unterlassungserklärung, die bei den Abmahnungen beigefügt ist, eine Erweiterung auf alle Werkstücke enthalten, so dass dieser Beschluss des OLG Köln vom 20.05.2011 einschlägig sein dürfte.
Wird denn dort auch darauf hingewiesen, dass Veränderungen an diesem Muster die Erklärung unwirksam machen? Denn das war ja der eigentliche "Knackpunkt".
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Alt 01.06.2011, 19:15   # 7
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Wird denn dort auch darauf hingewiesen, dass Veränderungen an diesem Muster die Erklärung unwirksam machen? Denn das war ja der eigentliche "Knackpunkt".
Nein.

Es geht um alle Einstweiligen Verfügungen gegen Privathaushalte und die Kostenfolge des § 93 ZPO.


olgk



Sehr bahnbrechend.

Du hast vollständig recht. Aber eben auch nicht.

Lies mal: "Die oben dargestellten Gründe..., sondern ergeben sich daraus, ...."

Leitsatzmäßig. Grundlagenfähig. Befetten bitte. Außerordentliche Leistung.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

OLG Köln ... usw...

Leitsatz der Redaktion ....

Das Verhalten einer geschäftlich unerfahrenen und nicht rechtlich beratenen Person ist anders auszulegen
als die Reaktion einer Person die gewerblich tätig ist.
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Alt 01.06.2011, 19:25   # 8
Orchid95
 
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Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Du hast vollständig recht. Aber eben auch nicht.
Was? Gehts genauer? Was passt dir jetzt schon wieder nicht?

Zitat:
Lies mal: "Die oben dargestellten Gründe..., sondern ergeben sich daraus, ...."
Hab schon gelesen.
(Gehts auch etwas kleiner, so groß is mein laptop nicht und mein Sehvermögen ist auch noch ganz okay )
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Alt 02.06.2011, 12:31   # 9
RA_Dury
 
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Soweit ich es in Erinnerung habe, ist in der Abmahnung von DS eine Passage enthalten, in der darauf hingewiesen wird, dass es erhebliche Nachteile haben kann, wenn man die anliegende UVE nicht unterzeichnet. Über die viel zu weitgehende Verpflichtung in der vorgefertigten UVE wird nat. kein Wort verloren. Von daher ist der "Knackpunkt" m.E. erfüllt, auch wenn nicht explizit vor der Verwendung von Muster mod. UE gewarnt wird. Die geschäftliche Unerfahrenheit wird m.E. unter dem Deckmantel der Fürsorglichkeit ebenfalls ausgenutzt. O-Ton (sinngemäß): "Unser Mandant freut sich zwar sehr über Ihr Interesse an der Software XYZ, aber bitte bezahlen Sie dafür! Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass wir Urheberrechtsverletzungen nicht dulden können, leider sind wir deshalb gezwungen, Sie kostenpflichtig abzumahnen und Sie zur Unterzeichnung einer viel zu weitgehenden Abmahnung zu verleiten."
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Alt 10.10.2011, 15:59   # 10
Fuchs & Hase
 
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Wie hier berichtet wird,
mahnt Ra Sebastian nun auch im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ab.
Es handelt sich hierbei um Werke aus den "Top 100 Single Charts",
welche zum Teil auch schon von anderen Kanzleien abgemahnt werden.
Aktuell erreichen uns immer mehr Abmahnungen, die unsere Mandanten von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten
Rechtsanwalt Daniel Sebastian: Abmahnungen für die DigiRights Administration GmbH
Rechtsanwalt Daniel Sebastian – DigiRights Administration GmbH – Strobo Pop
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Alt 04.11.2011, 16:06   # 11
RA Dr. Alexander Wachs
 
Benutzerbild von RA Dr. Alexander Wachs
 
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Beiträge: 194
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der bekanntlich bei Denecke von Haxthausen und Partner Erfahrungen im Urheberrecht gesammelt hat, scheint sich immer stärker im Abmahngeschäft zu "etablieren".

1.
Es fing nach meiner Kenntnis mit "Computersimulatoren" an, hinzu kamen dann einzelne Musiktitel, welche Rechtsanwalt Daniel Sebastian verfolgen lässt.
Ganz neu ist nun der erste Film "Fast 5 oder auch Fast and the Furious five", welcher in das Repertoire aufgenommen wurde. Dieser Film wurde zuvor von der Kanzlei APW abgemahnt.

Die Forderungen, welche Daniel Sebastian etwa für die Digirights stellt, bewegen sich dabei eher im oberen Drittel, der in vergleichbaren Fällen üblicherweise geltend gemachten Vergleichsangbeboten.

2.
Allgemein scheint wegen einer gewissen Skepsis der Gerichte hinsichtlich der Logg Firmen, welche immer wieder aufblitzt bei vielen Abmahnungen wieder der Trend zu höheren Vergleichsbeträgen zu gehen. Offenbar werden die Ermittlungen teurer. Mal schauen wie lange dieser Trend anhält.

MIt freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
__________________
Gerne weise ich auf meine neue Internetseite www.dr-abmahnung.de. Dort habe ich sowohl einen blog als auch eine Video-FAQ zu den häufigsten Fragen.
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Alt 05.11.2011, 13:02   # 12
RA Hechler
 
Benutzerbild von RA Hechler
 
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hat von Ihnen bereits jemand eine Klage von RA Daniel Sebastian erhalten oder einen Vergleich abgeschlossen? Wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort gerne als PN.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt


ABMAHNUNG DANIEL SEBASTIAN
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
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Alt 13.12.2011, 09:54   # 14
Jordy
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 2
Hallo Leidensgenossen,

nachdem ich das Forum jetzt wochenlang hoch und runter gelesen habe und ihr mir bei meinen ersten beiden Abmahungen ein wenig die Last von den Schultern nehmen konntet treibt mir seit Samstag eine dritte Abmahnung so ein wenig die Sorgenfalten auf die Stirn. Diesmal von RAe Daniel Sebastian wegen "Kontor Top of the Clubs 52". Abgemahnt werden insgesamt 42 Titel und das Vergleichsangebot beläuft sich auf 4.800 €. Über solche Summen habe ich nicht wirklich Beiträge gefunden, auch über diesen Anwalt steht bis dato leider recht wenig hier im Forum. Meint ihr ich komme, wenn man bedenkt das es nicht um ein Lied und 500 € geht, mit der UE auch aus der Nummer raus?

Vielen Dank für euren Rat!!!
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Alt 13.12.2011, 10:03   # 15
kirchi
 
Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 761
@jordy

zur ra gibt es hier im forum einen sep. strang
Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian für die Halycon Media GmbH & Co.

der kontor-container ist natürlich ein alptraum. er umfasst 3 cd´s mit gesamt 60 lieder (laut amazon).

und 42 davon werden über s. abgemahnt. ob nun die restlichen 18 lieder von von anderen rechteinhaber über weitere kanzleien verfolgt werden, ist zumindest derzeit wohl noch nicht bekannt.

letztlich sind die 4.800€ verglich schon ein gewaltiger brocken; die mögliche, im raum stehende summe im falle einer gerichtlichen klärung dürfte dann schon richtung 10.000 oder mehr gehen.........

ob (nicht nur) hier grundsätzlich jemand nach modue "aus der nummer rauskommt" kann dir bei sebastian noch niemand sagen, dafür ist der anwalt viel zu kurz mit im spiel.

gruß
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Alt 13.12.2011, 10:27   # 16
Jordy
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 2
Mich hat Rae Sebastian auch angeschrieben. Kontor Top of The Clubs, 42 Lieder und ein Vergleichsangebot von 4.800 €. Die Summe hat man ja nicht wirklich übrig geschweigedenn in der Ecke liegen. Hat schon jemand bei solchen Summen und Umfang an Liedern Erfahrungen gesammelt?
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Alt 13.12.2011, 12:16   # 17
Blaub
 
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Beiträge: 14
@Jordy Ich habe ebenfalls die gleiche Abmahnung erhalten von Daniel sebastian und der selbe Sachverhalt, 420.000 Euro Streitwert und ich solle 4800 Euro zahlen um eine Klage abzuwenden, mal wieder wer auf Geldfang im großen Abmahnpool. Allerdings findet man im Netz soviele unterschiedliche Aussagen das ich nun gar nicht weiß was ich machen soll.

Vlt. weiß jemand von den anderen Usern rat...

1. Möglichkeit: Eine mod. UE im Netz unter bekannter Adresse herunterladen ausfüllen abschicken und den Rest der weiteren Mahnschreiben ignorieren bis es vlt. vor Gericht geht bzw. was von Gericht kommt und erst dann einen Anwalt zu rate ziehen.

2. Möglichkeit: Hab 2 Anwälte aus meiner Gegend kontaktiert (Preis 300-490Euro) wobei diese auch nur diese mod. UE weg schicken und dann halt noch mit dem Anwalt verhandeln was heisst einen Vergleich holen und das ist dann immer noch teuer, einer gab mir keine aussichten auf Erfolg die Abmahnung abzuwehren sondern sagte es gebe nur die Möglichkeit auf einen Vergleich, egal was ich an beweisen liefern würde auch wenn ich nicht vor Ort war (Stichwort Störerhaftung). Der andere Anwalt sagte das man eine Abmahnung sofern sich ein Zeuge findet der dies aussagt abschmettern könnte.

Was stimmt denn nun?! Machen sich solche Abmahn/Abzockanwälte die Mühe jeden Fall vor Gericht zu bringen?

Ich weiß anwälte bzw. die verteidigen, wollen auch überleben daher wird keiner sagen man soll es ohne versuchen, aber mein Vermögen ist wirklich knapp und daher würde jeder Euro den ich sparen kann gut tun.
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Alt 13.12.2011, 12:55   # 18
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Blaub Beitrag anzeigen
Vlt. weiß jemand von den anderen Usern rat...
...
sich solche Abmahn/Abzockanwälte die Mühe jeden Fall vor Gericht zu bringen?
Eine Garantie kann hier niemand abgeben, da es halt manchmal auch zu Klagen kommt

Aber grundsätzlich verfährt hier der Großteil der Anwesenden nach Punkt 1... allerdings mit der hier verlinkten modUE.
Das kostet erstmal 4,40€ fürs Einschreiben mit Rückschein
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 15.12.2011, 10:59   # 19
Blaub
 
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Ja gut Garantie gibts nicht das ist klar, aber vlt. Tendenzen Hab mich nun doch entschieden lieber das über einen Anwalt regeln zu lassen, aber die RA scheinen daraus ja auch ein gutes Geschäft entwickelt zu haben so das die Preise für diese Dienstleistungen auch schon enorm angestiegen sind für die Verteidigung. Hab gesehen das sich manche preislich verdoppelt haben. Mal abwarten was jetzt aus der Sache wird. Ist einfach ein Ärgernis so kurz vor Weihnachten sich noch mit so gierigen RA rumschlagen... Da hofft man es würde die Hölle wirklich geben und diese Leute besitzen eine Dauerkarte für...
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Alt 15.12.2011, 16:59   # 20
grave
 
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Zitat:
Zitat von Blaub Beitrag anzeigen
Hab mich nun doch entschieden lieber das über einen Anwalt regeln zu lassen, aber die RA scheinen daraus ja auch ein gutes Geschäft entwickelt zu haben so das die Preise für diese Dienstleistungen auch schon enorm angestiegen sind für die Verteidigung..
D.h. vorher Preis und Umfang der "Dienstleistung" ausmachen, nicht das es hinterher ein böses Erwachen gibt
Und einen AW kann man später immer noch einschalten.

Behalt aber trotzdem mal die 4,40€ unserer modUE (+ evtl. einer Spende) im Hinterkopf
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Alt 26.05.2012, 12:41 # --
News Flash
 
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