Abmahnung RA Marquort

Alt 31.03.2011, 13:02   # 1
kiseli_kupus
 
Registriert seit: 31.03.2011
Beiträge: 7
Hallo,
heute fand ich 6 dicke Briefe von Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort im Briefkasten. Ich soll ein Film (oder ein Werk), z.B. "YYY", illegal ueber Tauschboerse heruntergeladen und verbreitet haben. Die Briefe sind fast identisch und unterscheiden sich lediglich in:
-IP Adresse
-Uhrzeit (gleiches Datum!)
-Dateiname
-Aktenzeichen
Ich moechte eine modUE ausfuellen und abschicken.
Da das Werk "YYY" in jedem Brief gleich ist Dateinamen aber verschieden sind weiss ich nicht wie ich vorgehen soll:
6x modUE mit 6 AZ in 6 Briefen per Einschreiben
6x modUE mit 6 AZ in 1 grosses Brief per Einschreiben
1x modUE mit 6 AZ in 1 Brief per Einschreiben
Ich wusste auch Name des Werkes (YYY) in die modUE zu schreiben doch was ist mit den 6 verschiedenen Dateinamen?
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Alt 31.03.2011, 13:31   # 2
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von kiseli_kupus Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich wusste auch Name des Werkes (YYY) in die modUE zu schreiben doch was ist mit den 6 verschiedenen Dateinamen?
6 verschiedene Dateinamen für ein Werk (ist alles schon vorgekommen) aber dass dann alle sechs möglichen gelogged und ebensooft abgemahnt werden ist mir neu.
Und alles für einen Rechteinhaber?

Tut mir leid wenn ich da jetzt etwas aus der Spur gerate und Dir nicht weiterhelfen kann.

Evtl kennt sich jemand anderes mit solchen Gegebenheiten aus.
Du könntest aber auch zur Moderatorin @Princess15114 Kontakt aufnehmen.
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Alt 31.03.2011, 13:58   # 3
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
6 verschiedene Dateinamen für ein Werk (ist alles schon vorgekommen) aber dass dann alle sechs möglichen gelogged und ebensooft abgemahnt werden ist mir neu.
Und alles für einen Rechteinhaber?
Meines Erachtens genügt da eine UE da es sich um ein Werk handelt.
Ich würde auch mal die Hashwerte, soweit angegeben, prüfen.
Hier oder hier
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Alt 31.03.2011, 14:20   # 4
kiseli_kupus
Threadstarter
 
Registriert seit: 31.03.2011
Beiträge: 7
Hashwert ist nicht angegeben. Das Werk ist ohne Dateiendung auf der ersten- und Ermittlungsdatensatz Seite, die Dateinamen sind mit Packendungen (zip, rar) angegeben und nur auf dem Ermittlungsdatensatz zu finden.
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Alt 31.03.2011, 14:29   # 5
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Meines Erachtens genügt da eine UE da es sich um ein Werk handelt.
auch 1 Rechteinhaber?
Was mich die Stirn runzeln lässt ist: warum werden 6 verschiedene Files, IP, Uhrzeiten, für ein Datum aufgelistet, welche zu einer Adresse führen.

Möglichkeit hier wäre:
Der Peer hat alle 6 (verschiedenen) Links gleichzeitig in sein Client aufgenommen um zu sehen welcher am flottesten brummt.

Wenn, dann 1 mod.UE für den RI jedoch alle AZ für alle 6 Abmahnungen einfügen

@Kiseli_kupus:

versuche doch mal anhand der Dateinamen herauszufinden wie oft sie im Netz rumschwirren
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Alt 31.03.2011, 14:33   # 6
kiseli_kupus
Threadstarter
 
Registriert seit: 31.03.2011
Beiträge: 7
Ein Rechteinhaber und 6 verschiedene Uhrzeiten (11, 13, 14, 16, 19) an einem Tag.
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Alt 31.03.2011, 14:37   # 7
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
auch 1 Rechteinhaber?
Die Überlegung hatte ich auch schon. Soweit bekannt ist es Triple X Entertainment Ltd.
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Alt 31.03.2011, 14:49   # 8
kiseli_kupus
Threadstarter
 
Registriert seit: 31.03.2011
Beiträge: 7
^^ Bingo!
Nun, da die mir 6 Briefe geschickt haben werde ich wohl auch 6 Einschreiben (~30 Euro ) schicken muessen ohne Angabe von Dateinamen und nur mit Werknamen in der UE.
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Alt 31.03.2011, 14:56   # 9
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von kiseli_kupus Beitrag anzeigen
^^ Bingo!
Nun, da die mir 6 Briefe geschickt haben werde ich wohl auch 6 Einschreiben (~30 Euro ) schicken muessen ohne Angabe von Dateinamen und nur mit Werknamen in der UE.


Ein Werk- Ein Rechteinhaber- Eine ModUE
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Alt 31.03.2011, 15:08   # 10
kiseli_kupus
Threadstarter
 
Registriert seit: 31.03.2011
Beiträge: 7
Jetzt habe ich Angst das es nicht alles war und das ich morgen 36, uebermorgen 28, usw. Briefe von einem RI fuer das selbe Werk mit irgendwelchen Dateinamen bekomme.
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Alt 31.03.2011, 15:19   # 11
CassyMx
 
Benutzerbild von CassyMx
 
Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 118
Sehr ungewöhnlich in der Tat. Doch wie Kersare gesagt hat eine modUE müsste völlig ausreichen. Einfach mal abwarten ob die Sie annehmen und dann wieder melden wie der aktuelle Stand der Dinge ist ansonsten einfach ruhe bewahren denn aufregen bringt nichts.
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Alt 31.03.2011, 15:22   # 12
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Bitte eine modUE ausfüllen und abgeben.

Auf der modUE alle Aktenzeichen des Abmahners angeben.

Auch dürfte dieser Fall "mehrere Gegenstände" in "einer Angelegenheit" darstellen, so dass nur eine Abmahnung faktisch zur Debatte steht.
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Alt 31.03.2011, 17:03   # 13
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Wenn, dann 1 mod.UE für den RI jedoch alle AZ für alle 6 Abmahnungen einfügen

Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Auch dürfte dieser Fall "mehrere Gegenstände" in "einer Angelegenheit" darstellen, so dass nur eine Abmahnung faktisch zur Debatte steht.
da sieht man mal die Auswirkungen von "volle Breitseite"
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Alt 11.05.2011, 14:48   # 14
verwirrt40
 
Registriert seit: 04.05.2011
Beiträge: 14
Na toll...da dachte ich, ich muss mich nur mit U+C rumschlagen und nun bekomme ich heute von dem Herrn Marquort Post

Also wieder das Gleich...mod. abschicken und abwarten

Was habt Ihr denn für Erfahrungen mit der Kanzlei ?
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Alt 11.05.2011, 15:10   # 15
D000883
 
Registriert seit: 05.09.2010
Beiträge: 578
Der Anzahl der Forenbeiträge nach zu urteilen, ist das wohl (noch) ein sehr kleiner * am Abmahnhimmel.
Ich habe keinerlei Erfahrungen mit denen.
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Alt 11.05.2011, 16:02   # 16
libertad
 
Registriert seit: 11.05.2011
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von verwirrt40 Beitrag anzeigen
Na toll...da dachte ich, ich muss mich nur mit U+C rumschlagen und nun bekomme ich heute von dem Herrn Marquort Post
Geht mir genauso, diesen Monat meine erste Abmahnung von U+C und jetzt auch von Marquort.
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Alt 20.05.2011, 21:20   # 17
Archer
 
Benutzerbild von Archer
 
Registriert seit: 17.07.2010
Beiträge: 18
Hab auch post von Herrn Marquort bekommen und wurde wegen ein Filmwerk Abgemahnt.
Nur das kuriose ist, wenn ich nach deren Hashwert suche komme ich auf einer Datei die ca. 200mb groß ist und nicht so wie der Filmwerk Name heißt. Wenn ich nach den Abgemahnten Filmwerk Namen Google, kommt auf der ersten Seite direkt ein link wo ich es herunterladen könnte und die ist ca. 7 mal größer als was ich angeblich angeboten haben sollte, laut deren Hashwert.
Ich habe natürlich schon eine modue hingeschickt und werde jetzt abwarten.
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Alt 02.06.2011, 20:45   # 18
gemeinekleine
 
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 67
Habe heute mit Erschrecken festgestellt, dass mein Schwiegervater zu den Menschen gehört, die den Abmahnwahn am Laufen halten. Er hat letzte Woche eine Abmahnung von Marquort erhalten und direkt die beigefügte UE unterschrieben und die 750€ gezahlt. Dabei meint er, das entsprechende Filmchen gar nicht geshared zu haben.
Macht es jetzt noch Sinn, den Widerspruch aus dem Grundkurs + modUE zu schicken. Klar, davon kommt das Geld auch nicht wieder, mir geht's halt nur um die UE.
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Alt 02.06.2011, 21:58   # 19
D000883
 
Registriert seit: 05.09.2010
Beiträge: 578
Nein, ich sehe da keine Chance. Der Vertrag ist mit der ersten UE abgeschlossen.
Bleibt nur zu hoffen, das nichts neues mehr kommt.
Falls doch was kommt, gilt natürlich: "Neues Spiel, neues Glück!". D.h. er kann sich dann die hier empfohlene Vorgehensweise: mod UE - sonst NIX halten.
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Alt 25.06.2011, 13:16   # 20
kiseli_kupus
Threadstarter
 
Registriert seit: 31.03.2011
Beiträge: 7
Heute Brief bekommen:
"...wir nehmen Bezug auf die gefuehrte Korrespodenz. Ihre rechtliche Einschaetzung, dass Sie unserer Mandantschaft gegenueber nur zur Abgabe einer modifizierten UE verpflichtet sind, geht fehl. Auch eine Zahlung in Hoehe eines Teilbetrages 0.00 Euro nur zahlen zu muessen, ist rechtlich nicht nachvollziebar.
Die von Ihnen zitierte Rechtsauffassung geht fehl. Es handelt sich bei den von Ihnen zitierten Entscheidung um Einzelfallentscheidung. Die Amts- und Landesgericht in Hamburg und Koeln sehen die Rechtslage anders. Unsere Mandantin kann vor jedem Gericht klagen. Bekanntlich ist der Gerichtsstand auch Hamburg. Wir teilen Ihnen mit, dass wir mit heutigem Schreiben unserer Mandantschaft angeraten haben, gerichtlich gegen Sie vorzugehen. Bis zur Entscheidung unserer Mandatschaft setzen wir fuer die Zahlung des Vergleichsbetrages in Hoehe von 750,- E letztmalig eine Frist bis zum 29.6.11"
Eine Frage noch zum Einspruch einlegen; wie wird das gemacht?
Muss man es selbst verfassen oder kommt da so ein Formular wo man es bloss ankreuzen muss?
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Alt 26.05.2012, 12:40 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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