Petition: Netzzugang – Rechtsnorm für Zugang zu kabellosen Netzwerken vom 04.01.2011

Alt 14.01.2011, 10:18   # 1
Efacsen
 
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Unterschreibt alle und macht mit!!
Hier geht es darum das es keine Störerhaftung mehr gibt:

Derzeit ist der Betreiber eines WLAN auf Grund der Rechtsprechung verpflichtet, sein Netzwerk mit der verfügbaren Technik gegen Zugriffe Dritter zu sichern. Obwohl dem Gesetzgeber bekannt ist, dass die Verschlüsselungsmethoden erfolgreich angegriffen wurden, droht dem Besitzer eines WLAN-Zugangspunktesd ggf. Repressionen zivil- oder strafrechtlicher Natur, wenn er auf eine Verschlüsselung verzichtet und sein WLAN im Sinne einer sozial gerechten Gesellschaft teilt.

Grundlage hierfür ist das Konstrukt des Mitstörers: Durch das reine Anbieten der unentgeltlichen Nutzung eines verfügbaren WLAN würde sich der Betreiber mit haftbar machen, wenn sein Anschluss zivilrechtlich (z. B. illegale Musikdownloads) oder strafrechtlich missbraucht wird.


Nur gemeinsam können wir was erreichen und was verändern!!


https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=15983

Efacsen
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Alt 14.01.2011, 10:47   # 2
gestresst2010
 
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ab wieviel mitzeichnern passiert denn was? bzw nichts?
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Alt 14.01.2011, 11:19   # 3
princess15114
Moderation
 
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Zitat:
Zitat von gestresst2010 Beitrag anzeigen
ab wieviel mitzeichnern passiert denn was? bzw nichts?
Bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist müssen mindestens 50.000 Unterschriften/Mitzeichnungen erreicht werden, dann berät der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Anhörung des Petenten die Petition.
Meist wird dies dann im Web-TV auf ww*.bundestag.de übertragen.
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Alt 14.01.2011, 11:33   # 4
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von Petent: Stefan Meiners
Zudem werden heute unnötig viele WLAN-Geräte in unmittelbarer Nachbarschaft betrieben:
Im Sinne einer möglichst geringen Emission von elektromagnetischen Feldern und Funkstrahlungen und eines wirtschaftlich wie ökologisch sinnvollen Einsparens von elektrischer Energie wäre somit also auch die gemeinsame Nutzung zu bevorzugen. Das dies nicht geschieht, liegt häufig an der Angst, für potentielles Fehlverhalten Dritter haftbar gemacht zu werden.
Beim Stichwort Emissionen fällt mir spontan ein: Umweltverschmutzung,Smog, Ozonloch durch Schadstoffausstoß weil jeder mit seinem eigen PKW sogar zum Zigaretten holen rumgurkt.
Petition zu gesetzlich vorgeschriebenen Fahrgemeinschaften gefällig?

Zitat:
Zitat von Petent: Stefan Meiners
Hier wird die irrationale Angst vor dem „Bösen im Menschen“ jedoch überbewertet: es ist statistisch wenig relevant, wenn es tatsächlich in Einzelfällen zu Missbrauch kommt.
Sind 600.000 Abmahnung Einzelfälle?

Auch wenn viele davon unberechtigt sein könnten/sind, würden die Urheberrechtsverletzungen sicher nicht weniger.

Zitat:
Zitat von Petent: Stefan Meiners
Dies widerspricht auch jedem Rechstverständnis, zumal gewerbliche Dienstanbieter von dieser Haftung freigestellt sind. Bei tatsächlichen Straftaten ist keine wesentliche Einschränkung der Verfolgung zu befürchten.
warum dann dieses Urteil?
Internetcafe-Besitzer haftet für Rechtsverletzungen seiner Kunden bei fehlenden Sperrmaßnahmen Landgericht Hamburg Beschluss v. 25.11.2010 - Az.: 310 O 433/10

Sind Internetcafebetreiber nicht gewerblich?

Interessante Aspekte zeigen auch die Beiträge Users @Sip auf

Besonders Nachdenklich sollten diese Punkte stimmen:

Zitat:
Zitat von Petent: Stefan Meiners
das Internet ohne Preisgabe persönlicher Daten zu nutzen. Dies wäre bei der Nutzung offener WLAN gegeben, da dort lediglich eine Identifikation des Geräts möglich ist, das per se keinen Personenbezug besitzt......Verbreitung der eigenen Meinung
Verbreiten der eigenen Meinung ganz anonym, sozusagen Rechtsfreies Internet.
Irgendwie muss ich da an Flesh_ denken.
Zieht doch meinen Drucker für Verletzungen welche ich begangen habe zu rechenschaft, der hängt auch im W-LAN
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Alt 14.01.2011, 11:42   # 5
el Chupa Cabra
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Zieht doch meinen Drucker für Verletzungen welche ich begangen habe zu rechenschaft, der hängt auch im W-LAN
Wäre nicht der erste Drucker der eine Abmahnung erhält
Und mein Drucker hat WLAN
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Alt 14.01.2011, 14:35   # 6
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Eine etwas ausführlichere Begründung findet sich hier.

Sein Denkmodell "Störerhaftung" ist total falsch. Man sieht das hier: "Man wirft mir vor, durch die erlaubte Mitnutzung meines WLAN diese “Störung” mit verursacht, begünstigt zu haben."

Bei der Anschlußsicherung nach aussen geht es um die generelle Verhinderung von Zugriffen auf Funknetzwerke. Liegt keine wirksame Anschlußsicherung (iSv zum Installationszeitpunkt marktübliche Sicherung) vor = Störerhaftung.

Wenn er sein W-LAN seiner erweiterten Nachbarschaft frei schalten will kann er das sehr wohl tun. Er muß jedoch Vorsorge tragen, dass keine Rechtsverletzungen über den Anschluß begangen werden. Er benötigt also eine passende Software die auch den Datentransfer in der Masse überwacht und die den Einsatz von Filesharing-Applikationen verhindert. (vgl. Internetcafe-Software).

Mehr noch ist aber die logische Betrachtung irritierend: Er kann doch den Nachbarn ohne Problem den Zugang erlauben in dem sie sich in seinem nach aussen zugriffsgeschütztes Funknetzwerk registrieren lassen.

Ich werde da trotzdem mitmachen, weil die Typen in Berlin es verdient haben.
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Alt 14.01.2011, 15:29   # 7
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Interessante Aspekte zeigen auch die Beiträge Users @Sip auf
Blödsinn.

Dieser user hat da etwas Falsches vom ******** + Anwalt gelesen.

Ausgangspunkt: Die Nutzungsbeschränkungen beziehen sich auf das jeweilige DSL-Paket, aber nicht auf den Internetanschluß, nicht auf die Nutzung des Modems. Diese sind nicht einmal Vertragsgegenstand, denn der Anschluß oder das Modem können ja zB gar nicht von der Telekom stammen.

So darf man nicht "für einen Dritten" einen Vertrag abschließen und diesem "zum alleinigen Gebrauch" überlassen oder vermieten. (Telekom)

Aber man darf: "Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören." (1und1)

Die Gebrauchsüberlassung an Dritte ist (seltsamer Weise) von der Telekom eben nicht für das Funknetzwerk mit dem Nachbarn "verboten". Hingegen schränkt 1und1 die Sache räumlich deutlicher ein.

Aber nur auf den ersten Blick. Denn eine häusliche Gemeinschaft definiert sich nicht durch familiäre Strukturen, sondern durch das gemeinsame Bewohnen eines Hauses durch eine Person. Auch der Mieter im Wohnhaus der über mir wohnt gehört zur häuslichen Gemeinschaft. Wenn ich aber möchte das diese Person zum Beispiel mit mir versichert ist muß ich die Person bennenen und in den Versicherungsschein eintragen lassen.

Was aber hat das alles mit dem "Offenen W-LAN" zu tun?

Gar nichts. Ein Funknetzwerk ist gegen den unberechtigten Zugriff von aus zu sichern, ansonsten ist man für Rechtsverletzungen haftbar.
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Alt 14.01.2011, 15:57   # 8
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Sind 600.000 Abmahnung Einzelfälle?
Nee, diesen "Rechts-Missbrauch" würde es ja dann auch nicht mehr geben...
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Alt 14.01.2011, 16:48   # 9
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Die Nutzung eines offenen Wlans zum „Schwarzsurfen“ ist strafbar.

Zitat:
Der Angeklagte ist eines Verstoßes gegen §§ 89 Satz 1, 148 Telekommunikationsgesetz in Tateinheit mit einem Verstoß gegen §§ 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 Bundesdatenschutzgesetz, 52, 59 StGB schuldig
t-online - Nutzung durch dritte - nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung
Und insofern kann ich @Sip nur beipflicheten wenn er schreibt
Zitat:
@Steffen // Hast Du Dir den Text überhaupt mal durchgelesen?
So wie ich das verstehe, glaubt der Verfasser, es wäre rechtens, einen, für den privaten Eigengebrauch gemieteten Internetanschluss eines ISP´s, Herrn Hintz und Frau Kuntz kostenfrei zur Verfügung stellen zu dürfen.

Zeig mir einen provider, der diese Thematik nicht in seinen AGB´s als unzulässig verzeichnet.die Möglichkeit eines kostenfreien, öffentlichen Internetzugangs auf Kosten eines Providers.
Dem wäre aber viel lieber, wenn alle die surfen wollen, sich dann auch selbst einen solchen Anschluss freischalten lassen.
Und da hat der User sicher nichts falsches von sternchen sternchen und Anwalt gelesen.
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Alt 14.01.2011, 19:30   # 10
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Und da hat der User sicher nichts falsches von sternchen sternchen und Anwalt gelesen.
Jetzt gehts wieder los.

Jetzt hält der mir allen Ernstes eine AGB über T-online-Dienste aus dem Jahr 2000 unter die Nase. Gibts nicht mehr.

Also... ihr stellt Euch an wie die letzten Simpel.

In der Diskussion hier geht es um nichts anderes als die Nutzung eines W-LAN-Routers. Ich hab hier noch drei rumliegen. Kein Mensch kann mir befehlen was ich mit denen anstelle.

Besteht jedoch der Zugriff eines Dritten nicht auf meine Bildersammlung, sondern auf zum Beispiel ein anderes Produkt wie "Call&Surf" gilt: "Dem Kunden ist es nicht gestattet, Call & Surf Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen. Es gibt nicht mehr.

Was ist etwas zum "alleinigen Gebrauch" überlassen?

Beispiel: Ein Päärchen zieht in eine Wohnung. Der Typ unterschreibt den Mietvertrag, die Dame bekommt zwei Kinder, der Typ rennt davon und da sitzt sie nun die Dame in der Mietwohnung und übt einen alleinigen Gebrauch der Mietsache aus. DAS darfs sie aber nur wenn der Vermieter die Erlaubniss erteilt.

Was heißt das jetzt? Darf der Typ etwa nicht ohne Zustimmung die Frau rausschmeissen und benötigt er eine Einwilligung des Vermieters wenn die Neue einzieht? Muß er etwa vorher die Einwilligung des Vermieters einholen, wenn er einen Neumieter zeugen will? Darf etwa der Vermieter den Baby-Neumieter dann rauschmeissen, weil der keinen Mietvertrag geschlossen hat? Muß er etwa den Vermieter schriftlich um Erlaubniss bitten wenn Tante Gerda übers Wochenende zu Besuch kommt und die Wohnung mitbenutzt?

Endlich angekommen was da steht?

Es ist selbstverständlich das ich nicht einen Internetanschluß anmelden kann damit ihn andere nutzen = alleiniger Gebrauch.

Ich kann aber meinen Internetanschluß Dritten zur Verfügung stellen, wenn eine Berechtigung des Dritten vorliegt. Es kann ein Nachbar sein, es kann eine Person in meinem Haushalt sein. Man kann zur Einrichtung von "Heimnetzwerken" auch gerne Installationsanleitungen büffeln. Man wird nicht finden das man Töchterlein anmelden muß. Ich bin aber in jedem Fall für die Leute haftbar wenn sie Mist bauen und ich keine Vorsorge getroffen habe.

Um diese Intention der Petition geht es. Deswegen scheitert sie auch.

Das ganze Durcheinander dürfte auch aus den Begriffen mehrere Benutzer und Mitbenutzer resultieren. Der Benutzer hat keinen Zugriff auf die Anmeldedaten. Der Mitbenutzer schon. (Usw.)
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Alt 15.01.2011, 02:06   # 11
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Jetzt hält der mir allen Ernstes eine AGB über T-online-Dienste aus dem Jahr 2000 unter die Nase. Gibts nicht mehr.
...wurscht: Freifunk dot net hat diese am 02.11.2011 abgerufen und nix daran gemäkelt.

Und es geht im Posting von @Sip auch nicht um darum, ob eine Dienstleistung (Bandbreite) für die der AI gezahlt hat über ein W-LAN-Kästchen weiter geleitet wird, oder über 150 Kabel welche vom Splitter/Modem abgehend, von der Nachbarschaft genutzt werden.
Es geht schlicht darum:
Zitat:
Zitat von @Sip
Zeig mir einen provider, der diese Thematik nicht in seinen AGB´s als unzulässig verzeichnet. die Möglichkeit eines kostenfreien, öffentlichen Internetzugangs auf Kosten eines Providers.
Dem wäre aber viel lieber, wenn alle die surfen wollen, sich dann auch selbst einen solchen Anschluss freischalten lassen.
Ich habe eben diesen Aspekt, da ich ihn, für mich, nachdenkenswert empfand, in mein Posting mit einfließen lassen.

Und ein Nachbar, der kostenlos mitsurfen möchte, ist eben nicht ein "Mitbenutzer", sondern ein schmarozender dritter, welchem ich meinen Anschluss nun mal nicht "zum alleinigen Gebrauch" überlassen oder vermieten darf. (soll sich selbst einen zulegen, schließlich muss ja wer die Investitionen ins Netz bezahlen)

Ebenso ist die Tussi, welche sich von dem Typ, der die Wohnung vertraglich anmietete, und sich 2 Braten in den Ofen schieben ließ, auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen.
Denn ab dem Zeitpunkt der Trennung gehört sie nicht mehr zur Lebensgemeinschaft des Wohnungsmieters.

Als "Mitbenutzer" in einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft, konnte sie noch mietfrei wohnen.
Als "Be-Nutzer(in)" muss sie eben Miete zahlen wenn sie weiterhin wohnen möchte.

Und ab hier kann der Mieter mit Vertrag sagen: "mein lieber Vermieter.
Wenn Du so großzügig bist und diese Person, welche nicht mehr zur Lebensgemeinschaft gehört weiterhin surf...ähhh wohnen lässt, musst Du auch damit zurecht kommen, wenn sie illegal.. im netz .....ähhh... hier randaliert und die Bude in Schutt u. Asche legt.

Ich kann jetzt schon den Aufschrei der Netzbetreiber hören, welche immer mehr Bandbreite zu Verfügung stellen sollen, jedoch kaum noch wer einen Vertrag abschließt und somit für die Kosten aufkommt.

Ebenso den der zahlenden AI´s, welche aus Nächstenliebe und Umweltbewusstsein (Emission) ihre Post von Abmahnenden Kanzleien künftig per Tieflader vor die Haustüre gekippt bekommen.

PS.: warum gehst Du nicht auch das ein: Die Nutzung eines offenen Wlans zum „Schwarzsurfen“ ist strafbar.
Ist nicht aus 2000 und sicher schon rechtskräftig.

(und da ich mich selbst zu gut kenne, muss ich dem schreibenden Pseudonym watt_ihr_volt recht geben, und aus noch vielen anderen Gründen mehr, nicht mitzeichnen)
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Alt 15.01.2011, 03:11   # 12
Shual
 
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Kurzfassungen - Thema eigentlich uninteressant

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
PS.: warum gehst Du nicht auch das ein: Die Nutzung eines offenen Wlans zum „Schwarzsurfen“ ist strafbar.
Ist nicht aus 2000 und sicher schon rechtskräftig.
1. "Wer sich über ein unverschlüsseltes fremdes Funknetzwerk ins Internet einwählt, macht sich nicht strafbar. Das entschied das Wuppertaler Landgericht. Die Richter konnten am „Schwarzsurfen“ nichts Strafbares finden." [20.10.2010 - FAZ]

2. Es gibt keine DSL-Dienste/Pakete bei T-online mehr. Der Vetragspartner ist die Telekom AG und die obig gesetzte AGB ist die relevante. Ich bin nicht für den falschen Inhalt von Fremdwebseiten verantwortlich.

3. "Zeig mir einen provider, der diese Thematik nicht in seinen AGB´s als unzulässig verzeichnet. die Möglichkeit eines kostenfreien, öffentlichen Internetzugangs auf Kosten eines Providers.
Dem wäre aber viel lieber, wenn alle die surfen wollen, sich dann auch selbst einen solchen Anschluss freischalten lassen.
"

Das ist falsch. Der Mann verwechselt Äpfel (Privatanschluß) mit Birnen (öffentlicher Internetzugang). Ein "Offenes W-LAN" (Petition) ist nicht ein "öffentlicher Internetzugang" (zB. von einer Gemeinde eingerichtet).

3. Bitte auf die Intention der Petition eingehen!

"Ich möchte, dass es eine eindeutige Rechtslage gibt, die mir erlaubt mein privates Wireless-LAN (WLAN) unverschlüsselt zu betreiben."

Darf er doch! Schreibt er selbst!

"In der aktuellen Situation ist der Betrieb eines unverschlüsselten WLAN nicht verboten."

Was er aber möchte ist eine Freistellung von jeglicher Haftung wenn er das tut.

Darum gehts.

Die These in den AGBs wäre der Betrieb eines unverschlüsselten W-LANS als unzulässig bezeichnet ist falsch.
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Alt 15.01.2011, 13:18   # 13
Efacsen
Threadstarter
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
2. Es gibt keine DSL-Dienste/Pakete bei T-online mehr. Der Vetragspartner ist die Telekom AG und die obig gesetzte AGB ist die relevante. Ich bin nicht für den falschen Inhalt von Fremdwebseiten verantwortlich.
Telekom AG ist es auch nicht....Telekom Deutschland GmbH heissen se im Moment ^^
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Alt 15.01.2011, 13:51   # 14
Ujos
Quatschkopp...
 
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Beiträge: 323
Also ich verstehe hier technisch teilweise wirklich nur Bahnhof...

aber habe trotzdem mitgemacht, weil es meiner Meinung nach nicht sein kann -
dass man die Verantwortung immer auf den "kleinen Mann" abwälzt nur
weil der keine Lobby hat...

Frei nach dem Motto: "Den letzten beißen die Hunde" kann und darf es
doch wohl auch bei unseren Volksvertretern nicht sein...

Ujos
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Alt 15.01.2011, 13:55   # 15
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Efacsen Beitrag anzeigen
Deutschland GmbH heissen se im Moment ^^
Ähhhm...

Stimmt....

Telekom AG... ist ja nur noch die Filesharingauskunftsabteilung....
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