| | # 3 | |
| Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
| Zitat:
Wenn er den Vergleich mit einem RA gemacht hat, hat dieser vieleicht sogar den Spruch "jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit" gebraucht. Darum ist ein Vergleich nicht zwingend ein "Schuldeingeständnis" | |
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| | # 4 |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
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| | # 5 |
| Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
| Richtig, und auch in diesem Zusammenhang: hier geht es um einen "aussergerichtlichen Vergleich", und nicht um die durch einen Richter zugesprochenen Beträge Selbst vor Gericht, bei einem gerichtlichen Vergleich, kann ich mich "ohne Anerkennung einer Schuld und Präjudiz" Vergleichen. Dies stellt KEINE Rechtsberatung da, sondern nur meine pers. Erfahrung und Meinung. |
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| | # 6 | |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
| Zitat:
Welche Auswirkungen habe Vergleiche auf das Geschäftsmodell?? Jede Zahlung ohne Gerichtsurteil stärkt die Abmahner. Mal ganz unabhängig von Schuld- oder Unschuld, von der unzulänglichen technischen Beweisführung (siehe @City´s Beiträge), geht es doch darum, hier im Forum möglichst viele Menschen dazu zu animieren, den Weg des Nichtzahlens zu gehen, da man somit das ganze Geschäftsmodell "Abmahnungswahn" kippen, bzw. die Abmahner unter Zugzwang setzen kann. Wenn, ich wiederhole wenn im Idealfall keiner mehr zahlt, dann müssen die Abmahner vor Gericht ziehen. Diesen Schritt scheuen sie aber zumeist noch, da es keinesfalls gesichert ist, ob der "Ottonormalfilesharer", der mal eben ein Album oder einen Chartcontainer runter lud, wirklich so hohe Geldstrafen aufgelegt bekommt, wie von den Abmahnern gefordert!! Deswegen kann im Interesse aller hier der Hinweis nur lauten: ModUE und nicht zahlen!! damit der Wahnsinn irgendwann ein Ende hat!!
__________________ keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt! Erst lesen, dann posten!!Grundkurs!! Gib dein Geld keinem Anwalt! Der eine mahnt ab und der Andere will dich verteten!Dein Geld wollen sie beide!ModUEund sonst nix!! | |
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| | # 8 |
| Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
| @Schwarzfahrer In erster Linie war hier die Frage: Ist ein Vergleich ein Schuldeingeständnis, oder nicht!? Antwort: Kommt darauf an wie der Vergleich aussieht. Die Diskussion ob das Auswirkung auf den WAHN hat -> falsche Rubrik @ulrich Du hast doch gelesen was ich geschrieben habe "WENN ER", und das impliziert ein "Vielleicht". Oder hast Du das überlesen |
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| | # 9 | |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
| Zitat:
Nein, nix falsche Rubrik!! Viele engagieren sich hier um auf ihre Weise etwas gegen diesen unmoralischen Vorgang, der unter dem Deckmantel von falsch interpretierten, pervertierten Gesetzesauslegungen durch Anwälte betreiben wird etwas zu unternehmen! Da kann es keine falsche Rubrik geben, wenn man über die Auswirkungen von Zahlungen an diese Leute redet!!
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| | # 10 |
| Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
| @Schwarzfahrer NEIN! Ein vernünftig geschlossener Vergleich beinhaltet KEIN Schuldanerkenntnis! Frag eine RA, also einen Juristen Und hier geht es um Erfahrungen bei Bezahlen/Vergleich, nicht um Schuld oder Nichtschuld. Ich kann nix für die Auslegung von Gesetzen gegen den Bürger, dafür hack bitte auf einen Politiker Deiner Wahl rum. Und was machst Unschuldiger, der nicht ausreichend plausible Beweise hat um das Gegenteil der Abmahner zu belegen? Bsp.: Alleine lebend, sehr zurück gezogen, bekommt eine Abmahnung. Hat alles Rechtschaffende getan um sich zu sichern (WLAN WPA2 mit langer Passphrase, kein 2. oder 3. der das INET mit benutzt, Firewall mit Portblocking, kein P2P auf seinem Rechner und auch nie dran Teilgenommen etc.). Und dann kommts vor Gericht und der Abmahner legt seine 100% beweissicheren Unterlagen vor. Hier gilt nicht, wie im Strafrecht "im Zweifel für den Angeklagten", sondern wer die Beweise hat die dem Vorsitzenden plausibel erscheinen. Sicher, man kann die Aktivlegitimation anzweifeln, oder die Rechteübertragung anzweifeln, oder das RVG-Geschäftsverhältnis in Frage stellen usw. Aber der Vorsitzenden wird darüber entscheiden welche Beweise hier für ausreichend Recht sorgt. Nicht Deine Meinung als Nichtjurist. |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 7
| wir haben die abmahnungen anfang des jahres erhalten, und per RA eine ratenzahlung von 200 euro vereinbart. heute kam vom RA die antwort des abmahners dass dieser den vergleich nicht annimmt und bis anfang januar die restlichen 250 euro fordert. hat schon jemand mit sowas erfahrung gemacht??? |
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| | # 14 | |
| Gastposter | Zitat:
Was denn nun, Ratenzahlung, Vergleich oder ohne Vereinbarung einfach 200 Euro gezahlt in der Hoffnung dies würde den Abmahner genügen? | |
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| | # 15 |
| Threadstarter Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 21
| eigendlich sollten hier Leute reinschreiben, die sich für den anderen Weg endschieden haben. Die Bezahlt haben. oder einen Vergleich gemacht haben oder anderes halt. aber nicht die, wie die Mehrheit hier, nicht zu Bezahlen |
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| | # 16 | |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
| Zitat:
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| | # 17 |
| Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 5
| Hallo Als ich den Brief vom Gericht bekam,dachte ich mir nagut wollen mal sehen wie es so geht vor Gericht. Hatte eigendlich vor das Ganze durchzuziehen.Hab dann mit meinem Anwalt alles abgesprochen und alle Unterlagen an ihn geschickt. Das dumme war nur das Ich sowie mein Anwalt,beide aus dem Süden des Landes stammen.Das AG jedoch in Hamburg ist. Mein Anwalt zählte mir dann auf welche Kosten erstmal auf mich zukommen,ohne das ein Urteil miteingerechnet wäre. Wäre gut möglich gewesen,das ich auch vor Gericht hätte erscheinen müssen.Mein Anwalt sowieso. Auf alle Fälle kamen da schon mal ein paar Hundert Euro zusammen, an Anwalts,Fahrt und Gerichtskosten ohne das Urteil mit einzurechnen. Habe dann meinem Anwalt gesagt, wenn die Gegenseite mit einem Vergleich einverstanden wäre, der ungefähr den Grundkosten eines Erscheinens vor Gericht entspräche, würde ich den annehmen. Tja,die Gegenseite nahm an und ich bezahte etwa 40 Prozent der letzten Mahnungssumme. Seit dem habe ich nichts mehr von denen gehört. |
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| | # 19 | |
| Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 7
| @ demon: is doch eigentlich logiscg was ich geschrieben habe oder? Zitat:
und jetzt fordern die ncoh den rest und sagen, sie wollen den vergleich nicht annehmen.. haben bestimmt geldmangel so kurz vor weihnachten | |
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| | # 20 |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| NEIN Einen Vergleich kann man a) anbieten -> Da hat dann der andere noch Zeit sich das zu überlegen. b) abschließen -> da hat dann schon einer angeboten und der andere zugestimmt. Vergangenheit. Lies noch mal was Du geschrieben hast, dann fällt Dir bestimmt der Quatsch selber auf.
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. |
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