Abmahnung erhalten und bezahlt, Erfahrungen

Alt 06.12.2010, 17:30   # 1
mad
 
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Hallo,
was mich intressiert sind die Leute die bezahlt haben.
Per Vergleich, oder ähnliches
Habt ihr seit ihr gezahlt habt, weitere Abmahnungen bekommen ?

Hab hier im Forum nicht ähnliches gefunden
Ich möchte gerne mal die andere Seite sehen
Stimmt das wirklich? Wer einmal zahlt, zahlt immer?

So nun zu mir
habe 2 bekommen beide per Vergleich abgeschlossen, per RA.
seit Ca. 1 Jahr nix mehr gehört

mfg mad
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Alt 06.12.2010, 17:44   # 2
ulrich
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Zitat:
Zitat von mad Beitrag anzeigen
So nun zu mir
habe 2 bekommen beide per Vergleich abgeschlossen, per RA.
seit Ca. 1 Jahr nix mehr gehört
Na dann hoffe mal das Es dabei bleibt. Aber indirekt hast Du mit Deinem Vergleich ja signalisiert "ja ich war es" und hast zugleich auch Deine Zahlungswilligkeit bekundet. Hätte Dich Dein RA eigentlich drauf hinweisen müssen!
Aber jeder kann ja selber entscheiden, wie er mit seiner Abmahnung umgeht.
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Alt 06.12.2010, 17:52   # 3
el Chupa Cabra
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Na dann hoffe mal das Es dabei bleibt. Aber indirekt hast Du mit Deinem Vergleich ja signalisiert "ja ich war es" und hast zugleich auch Deine Zahlungswilligkeit bekundet. Hätte Dich Dein RA eigentlich drauf hinweisen müssen!
Wie kommst Du darauf?
Wenn er den Vergleich mit einem RA gemacht hat, hat dieser vieleicht sogar den Spruch "jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit" gebraucht.
Darum ist ein Vergleich nicht zwingend ein "Schuldeingeständnis"
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Alt 06.12.2010, 17:57   # 4
Schwarzfahrer
casus belli
 
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Zitat:
Zitat von el Chupa Cabra Beitrag anzeigen
Darum ist ein Vergleich nicht zwingend ein "Schuldeingeständnis"
Hatten wir das nicht erst heute Nachmittag??
Guckst du
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Alt 06.12.2010, 18:01   # 5
el Chupa Cabra
 
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Richtig, und auch in diesem Zusammenhang: hier geht es um einen "aussergerichtlichen Vergleich",
und nicht um die durch einen Richter zugesprochenen Beträge

Selbst vor Gericht, bei einem gerichtlichen Vergleich, kann ich mich "ohne Anerkennung einer Schuld und Präjudiz" Vergleichen.

Dies stellt KEINE Rechtsberatung da, sondern nur meine pers. Erfahrung und Meinung.
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Alt 06.12.2010, 18:12   # 6
Schwarzfahrer
casus belli
 
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Zitat:
Zitat von el Chupa Cabra Beitrag anzeigen
Selbst vor Gericht, bei einem gerichtlichen Vergleich, kann ich mich "ohne Anerkennung einer Schuld und Präjudiz" Vergleichen.

[
Darum geht es doch gar nicht!! Viel wichtiger im Zusammenhang mit dem Abmahnwahn ist doch folgende Frage:

Welche Auswirkungen habe Vergleiche auf das Geschäftsmodell??

Jede Zahlung ohne Gerichtsurteil stärkt die Abmahner.

Mal ganz unabhängig von Schuld- oder Unschuld, von der unzulänglichen technischen Beweisführung (siehe @City´s Beiträge), geht es doch darum, hier im Forum möglichst viele Menschen dazu zu animieren, den Weg des Nichtzahlens zu gehen, da man somit das ganze Geschäftsmodell "Abmahnungswahn" kippen, bzw. die Abmahner unter Zugzwang setzen kann.
Wenn, ich wiederhole wenn im Idealfall keiner mehr zahlt, dann müssen die Abmahner vor Gericht ziehen. Diesen Schritt scheuen sie aber zumeist noch, da es keinesfalls gesichert ist, ob der "Ottonormalfilesharer", der mal eben ein Album oder einen Chartcontainer runter lud, wirklich so hohe Geldstrafen aufgelegt bekommt, wie von den Abmahnern gefordert!!

Deswegen kann im Interesse aller hier der Hinweis nur lauten:
ModUE und nicht zahlen!!

damit der Wahnsinn irgendwann ein Ende hat!!
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keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt!
Erst lesen, dann posten!!Grundkurs!!
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Alt 06.12.2010, 18:15   # 7
ulrich
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Zitat:
Zitat von el Chupa Cabra Beitrag anzeigen
Wenn er den Vergleich mit einem RA gemacht hat, hat dieser vieleicht sogar den Spruch "jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit" gebraucht.
"Vielleicht"! was wir beide nicht wissen. Wir wissen auch nicht was es für ein Anwalt ist. Deshalb mein Hinweis (Hätte Dich Dein RA eigentlich drauf hinweisen müssen!).
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Alt 06.12.2010, 18:15   # 8
el Chupa Cabra
 
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@Schwarzfahrer

In erster Linie war hier die Frage:
Ist ein Vergleich ein Schuldeingeständnis, oder nicht!?
Antwort: Kommt darauf an wie der Vergleich aussieht.

Die Diskussion ob das Auswirkung auf den WAHN hat -> falsche Rubrik

@ulrich
Du hast doch gelesen was ich geschrieben habe "WENN ER", und das impliziert ein "Vielleicht".
Oder hast Du das überlesen
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Alt 06.12.2010, 18:25   # 9
Schwarzfahrer
casus belli
 
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Zitat:
Zitat von el Chupa Cabra Beitrag anzeigen
@Schwarzfahrer

In erster Linie war hier die Frage:
Ist ein Vergleich ein Schuldeingeständnis, oder nicht!?
Antwort: Kommt darauf an wie der Vergleich aussieht.
Nach meiner bescheidenen nichtjuristischen Meinung ist ein Vergleich immer ein Schuldeingeständnis. Wer unschuldig ist zahlt nicht freiwillig!!

Zitat:
Zitat von el Chupa Cabra Beitrag anzeigen
Die Diskussion ob das Auswirkung auf den WAHN hat -> falsche Rubrik
Nein, nix falsche Rubrik!!
Viele engagieren sich hier um auf ihre Weise etwas gegen diesen unmoralischen Vorgang, der unter dem Deckmantel von falsch interpretierten, pervertierten Gesetzesauslegungen durch Anwälte betreiben wird etwas zu unternehmen! Da kann es keine falsche Rubrik geben, wenn man über die Auswirkungen von Zahlungen an diese Leute redet!!
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Alt 06.12.2010, 19:10   # 10
el Chupa Cabra
 
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@Schwarzfahrer
NEIN!
Ein vernünftig geschlossener Vergleich beinhaltet KEIN Schuldanerkenntnis!
Frag eine RA, also einen Juristen

Und hier geht es um Erfahrungen bei Bezahlen/Vergleich, nicht um Schuld oder Nichtschuld.
Ich kann nix für die Auslegung von Gesetzen gegen den Bürger, dafür hack bitte auf einen Politiker Deiner Wahl rum.

Und was machst Unschuldiger, der nicht ausreichend plausible Beweise hat um das Gegenteil der
Abmahner zu belegen?
Bsp.:
Alleine lebend, sehr zurück gezogen, bekommt eine Abmahnung.
Hat alles Rechtschaffende getan um sich zu sichern (WLAN WPA2 mit langer Passphrase, kein 2. oder 3.
der das INET mit benutzt, Firewall mit Portblocking, kein P2P auf seinem Rechner und auch nie dran
Teilgenommen etc.).
Und dann kommts vor Gericht und der Abmahner legt seine 100% beweissicheren Unterlagen vor.
Hier gilt nicht, wie im Strafrecht "im Zweifel für den Angeklagten", sondern wer die Beweise hat die dem
Vorsitzenden plausibel erscheinen.
Sicher, man kann die Aktivlegitimation anzweifeln, oder die Rechteübertragung anzweifeln, oder das
RVG-Geschäftsverhältnis in Frage stellen usw.
Aber der Vorsitzenden wird darüber entscheiden welche Beweise hier für ausreichend Recht sorgt.

Nicht Deine Meinung als Nichtjurist.
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Alt 06.12.2010, 19:12   # 11
Schwarzfahrer
casus belli
 
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Zitat:
Zitat von el Chupa Cabra Beitrag anzeigen
@Schwarzfahrer
NEIN!
Ein vernünftig geschlossener Vergleich beinhaltet KEIN Schuldanerkenntnis!
Darum geht es nicht!! Aber: Lass gut sein, ich gebe es auf!!
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Alt 06.12.2010, 19:18   # 12
ulrich
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Zitat:
Zitat von el Chupa Cabra Beitrag anzeigen
Und was machst Unschuldiger, der nicht ausreichend plausible Beweise hat um das Gegenteil der Abmahner zu belegen?
Na der vergleicht sich oder zahlt . Oder was meinst Du?
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Alt 13.12.2010, 20:10   # 13
ein_Opfer2010
 
Registriert seit: 16.03.2010
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wir haben die abmahnungen anfang des jahres erhalten, und per RA eine ratenzahlung von 200 euro vereinbart.
heute kam vom RA die antwort des abmahners dass dieser den vergleich nicht annimmt und bis anfang januar die restlichen 250 euro fordert.
hat schon jemand mit sowas erfahrung gemacht???
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Alt 13.12.2010, 20:53   # 14
Demon
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von ein_Opfer2010 Beitrag anzeigen
wir haben die abmahnungen anfang des jahres erhalten, und per RA eine ratenzahlung von 200 euro vereinbart.heute kam vom RA die antwort des abmahners dass dieser den vergleich nicht annimmt und bis anfang januar die restlichen 250 euro fordert.hat schon jemand mit sowas erfahrung gemacht???
Das soll ein normaler Mensch verstehen....

Was denn nun, Ratenzahlung, Vergleich oder ohne Vereinbarung einfach 200 Euro gezahlt in der Hoffnung dies würde den Abmahner genügen?
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Alt 15.12.2010, 12:42   # 15
mad
Threadstarter
 
Registriert seit: 16.01.2010
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eigendlich sollten hier Leute reinschreiben, die sich für den anderen Weg endschieden haben.

Die Bezahlt haben.
oder
einen Vergleich gemacht haben
oder anderes halt.

aber nicht die, wie die Mehrheit hier, nicht zu Bezahlen
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Alt 15.12.2010, 13:06   # 16
Schwarzfahrer
casus belli
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
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Zitat:
Zitat von mad Beitrag anzeigen
eigendlich sollten hier Leute reinschreiben, die sich für den anderen Weg endschieden haben.

Die Bezahlt haben.
oder
einen Vergleich gemacht haben
oder anderes halt.

aber nicht die, wie die Mehrheit hier, nicht zu Bezahlen
Die, welche diesen Weg gegangen sind, wirst du aber hier nur wenig finden, da sie ja keinen Grund mehr zum posten haben!!!!
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Alt 15.12.2010, 13:48   # 17
Kempala
 
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Beiträge: 5
Hallo
Als ich den Brief vom Gericht bekam,dachte ich mir nagut wollen mal sehen wie es so geht vor Gericht.
Hatte eigendlich vor das Ganze durchzuziehen.Hab dann mit meinem
Anwalt alles abgesprochen und alle Unterlagen an ihn geschickt.

Das dumme war nur das Ich sowie mein Anwalt,beide aus dem Süden des Landes stammen.Das AG jedoch in Hamburg ist.

Mein Anwalt zählte mir dann auf welche Kosten erstmal auf mich zukommen,ohne das ein Urteil miteingerechnet wäre.

Wäre gut möglich gewesen,das ich auch vor Gericht hätte erscheinen müssen.Mein Anwalt sowieso.

Auf alle Fälle kamen da schon mal ein paar Hundert Euro zusammen, an
Anwalts,Fahrt und Gerichtskosten ohne das Urteil mit einzurechnen.

Habe dann meinem Anwalt gesagt, wenn die Gegenseite mit einem Vergleich einverstanden wäre, der ungefähr den Grundkosten eines Erscheinens vor Gericht entspräche, würde ich den annehmen.

Tja,die Gegenseite nahm an und ich bezahte etwa 40 Prozent der letzten
Mahnungssumme.

Seit dem habe ich nichts mehr von denen gehört.
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Alt 15.12.2010, 13:52   # 18
ulrich
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Zitat:
Zitat von Kempala Beitrag anzeigen
Seit dem habe ich nichts mehr von denen gehört.
Freut mich für Dich, und hoffe es bleibt so !

So ganz kann ich Deine Geschichte zwar nicht glauben, aber ist auch egal!
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Alt 15.12.2010, 21:41   # 19
ein_Opfer2010
 
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@ demon:
is doch eigentlich logiscg was ich geschrieben habe oder?
Zitat:
per RA eine ratenzahlung von 200 euro vereinbart.heute kam vom RA die antwort des abmahners dass dieser den vergleich nicht annimmt und bis anfang januar die restlichen 250 euro fordert.hat schon jemand mit sowas erfahrung gemacht???
also nochmal: gefordert von N+L waren 450 euro, unser RA hat den vergleich gemacht, dass wir max. 200 euro als ratenzahlung zahlen, das is geschehen und gut
und jetzt fordern die ncoh den rest und sagen, sie wollen den vergleich nicht annehmen.. haben bestimmt geldmangel so kurz vor weihnachten
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Alt 15.12.2010, 22:02   # 20
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Zitat:
Zitat von ein_Opfer2010 Beitrag anzeigen
@ demon:
is doch eigentlich logiscg was ich geschrieben habe oder?
NEIN

Einen Vergleich kann man
a) anbieten -> Da hat dann der andere noch Zeit sich das zu überlegen.

b) abschließen -> da hat dann schon einer angeboten und der andere zugestimmt. Vergangenheit.

Lies noch mal was Du geschrieben hast, dann fällt Dir bestimmt der Quatsch selber auf.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
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