| | # 2 | |
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.388
| Zitat:
Am Besten Du schaust im, für den jeweiligen Abmahnanwalt passenden Threat, vorbei liest dort die letzten 15- 20 Seiten und stellst Deine den AW betreffenden Fragen dort. Aber erst nachdem Du den Grundkurs (in meiner Signatur) gelesen hast Die hier vorherrschende Vorgehensweise lautet: 1. modUE per ES+RS (zur Fristwahrung evtl. vorab per Fax z.B. Post, Copy- Shop ) 1.1 Kopie der unterschriebenen modUE machen nicht vergessen, da Vertrag!! 2. kein Kontakt zum Abmahner 3. nicht zahlen 4. Aussitzen 5. Kein p2p mehr/ WLAN sichern außerdem Grundkurs lesen und Thread weiterverfolgen um up to date zu bleiben. Hinweis: Die modUe ist kein Freifahrtschein. Sie senkt nur den Streitwert um ein erhebliches und erfüllt den Unterlassungsanspruch des RI. Des weiteren besteht der Abmahner weiterhin auf Bezahlung und er hat bis zur Verjährung Zeit diese Forderung durchzusetzen Das weitere Vorgehen solltest Du aber mit Deinem Anwalt absprechen. Ich hoffe er ist Fachanwalt für IT und Urheberrecht EDIT BY PRINCESS Danke, schöne Zusammenfassung! | |
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |





