Lutz Schröder neuer Abmahnanwalt

Alt 28.09.2011, 17:16   # 101
Basejumper
 
Registriert seit: 22.09.2011
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von Schachtscheisser Beitrag anzeigen
OK, wie dem auch sei. Dann wünsche ich Dir für Dein Vorhaben einen gut gefüllten Geldbeutel und einen langen Atem!
Den dicken Geldbeutel braucht erst mal der Herr Schröder - wenn er Klage einreichen will.

-> Denn dann muss ER das Geld vorschießen, und das ist ist nicht wenig
  Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 17:51   # 102
el Chupa Cabra
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
Das Risiko ist aber für den Abmahner hier eher Gering, auf dem Geld sitzen zu bleiben
  Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 17:54   # 103
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.388
Zitat:
Zitat von Basejumper Beitrag anzeigen
Den dicken Geldbeutel braucht erst mal der Herr Schröder - wenn er Klage einreichen will.

-> Denn dann muss ER das Geld vorschießen, und das ist ist nicht wenig
Dann ja
Sollte Schröder aber eine EV auf den Weg bringen/ schon gebracht haben, dann ist i.d.R. der Abgemahnte der gearschte
Zitat:
Bei einer erfolgreichen einstweiligen Verfügung hat der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Quelle
Der Widerspruch kostet dann nochmal Geld (und Nerven).
Und ob der Widerspruch dann auch erfolgreich ist, steht dann nochmal auf einem anderen Blatt

Ob es nach der langen Zeit noch "dringlich" ist, sei mal dahingestellt

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von el Chupa Cabra Beitrag anzeigen
auf dem Geld sitzen zu bleiben
Von der Höhe ohne modUE ganz zu schweigen
Kosten ohne/ mit modUE
  Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 18:25   # 104
el Chupa Cabra
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
Warum erinnert mich das ganze an die vielen Klagen wo sich die meisten versucht haben
vor Gericht selbst zu verteidigen (sprich ohne Anwalt), was dann regelmässig in die Hose ging!?

Da hab ich so ein Déjà-vu.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 19:01   # 105
xxdoom3xx
 
Registriert seit: 23.09.2011
Beiträge: 6
In meinem voran gegangenem Post habe ich ein Urteil zum Thema Vollmacht zur Verfügung gestellt. Ist wohl niemanden aufgefallen.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 19:54   # 106
Schachtscheisser
 
Registriert seit: 10.07.2011
Ort: Im Berg
Beiträge: 226
Dieses Urteil ist uns sicher aufgefallen. Und im Absatz 17 dieses Urteils steht drin:

Zitat:
Zitat:
Ob in Vertretungsfällen die Beifügung der Vollmachtsurkunde im Original erforderlich ist, weil die Abmahnung wirkungslos ist, wenn der Schuldner - wie im Streitfall - die Erklärung des Vertreters wegen der Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde unverzüglich zurückweist (§ 174 BGB analog), ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten.
Demnach ist es eine wankelnde Angelegenheit, die unter Umständen auch negativ enden könnte.
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte | modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Bitte verwendet zur Unterlassungserklärung diese modifizierte UE. Hilfe zum Ausfüllen dieser, findet ihr ebenfalls dort.
Vor dem Posten ist nach dem Posten! | Wortlaut und Sinn
  Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 23:23   # 107
xxdoom3xx
 
Registriert seit: 23.09.2011
Beiträge: 6
Das weiß ich. Wenn du den besagten Post gelesen hättest müsstest du eigentlich auch gelesen haben das es durch aus so ausgehen kann wie du es erwähnst. Dennoch werde ich im falle einer Gerichtsverhandlung letzten Endes damit argumentieren. Ich frage mich langesam ob das hier ein Forum für betroffene ist oder ob hier Anwälte auf Kundenfang gehen. Betrifft natürlich nicht alle. Aber komisch isset schon.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2011, 23:48   # 108
Fuchs & Hase
 
Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Zitat:
Zitat von Schachtscheisser Beitrag anzeigen
Dieses Urteil ist uns sicher aufgefallen. Und im Absatz 17 dieses Urteils steht drin:

Zitat:
Zitat:
Ob in Vertretungsfällen die Beifügung der Vollmachtsurkunde im Original erforderlich ist, weil die Abmahnung wirkungslos ist, wenn der Schuldner - wie im Streitfall - die Erklärung des Vertreters wegen der Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde unverzüglich zurückweist (§ 174 BGB analog), ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten.
Demnach ist es eine wankelnde Angelegenheit, die unter Umständen auch negativ enden könnte.
Hierzu gibt es auch noch diese Entscheidung (BGH, Urteil vom 19.05.2010 - I ZR 140/08
Zitat:
Leitsätze:

1. Bereits in der Abmahnung kann ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags liegen, wenn es von einem Rechtsbindungswillen getragen und hinreichend bestimmt ist (BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZR 217/07, MIR 2010, Dok. 055 - Testfundstelle). Auf die Abgabe eines Vertragsangebots ist § 174 BGB allerdings weder direkt noch analog anwendbar. Es besteht insoweit auch keine Veranlassung, die einheitliche Erklärung des (Unterlassungs-) Gläubigers in eine geschäftsähnliche Handlung (Abmahnung) und ein Vertragsangebot (Angebot auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrages) aufzuspalten und auf erstere § 174 Satz 1 BGB anzuwenden. Nur bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ist die ohne Vertretungsmacht abgegebene Erklärung des Vertreters nach § 180 Satz 1 BGB unwirksam. Dem trägt § 174 Satz 1 BGB dadurch Rechnung, dass der Erklärungsempfänger die Ungewissheit über die Wirksamkeit eines von einem Vertreter ohne Vollmachtsvorlage vorgenommenen einseitigen Rechtsgeschäfts durch dessen Zurückweisung beseitigen kann. Eine vergleichbare Interessenlage besteht im Falle eines mit einer Abmahnung verbundenen Angebots auf Abschluss eines Unterwerfungsvertrags nicht. Fehlt die Vertretungsmacht, kann der Schuldner den Gläubiger gemäß § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Erklärung über die Genehmigung auffordern. Hat der Schuldner Zweifel an der Vertretungsmacht des Vertreters, kann der Schuldner die Unterwerfungserklärung von der Vorlage eine Vollmachtsurkunde abhängig machen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.06.1999 - 2 W 24/99).

2. Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.
Quelle MIR


Volltext der Entscheidung: BGH I ZR 140/08
  Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2011, 01:50   # 109
xxdoom3xx
 
Registriert seit: 23.09.2011
Beiträge: 6
@Grave

Du sagtes:
Er scheint wohl die Rechte zu besitzen und das reicht

Zeig mir das der Mann (Gavin Bell) dementsprechende Rechte auf das von mir erwähnte Filmwerk besitzt.

Im übrigen ist meine Festplatte an die Seriennummer von WinXP gebunden das bedeutet das ein austausch wohl sinnfrei wäre. Also lass ich solche Spielereien besser
  Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2011, 06:08   # 110
el Chupa Cabra
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
Zitat:
Zitat von xxdoom3xx Beitrag anzeigen
Im übrigen ist meine Festplatte an die Seriennummer von WinXP gebunden das bedeutet das ein austausch wohl sinnfrei wäre. Also lass ich solche Spielereien besser
Niemals an die Festplate, wenn an den PC/Notebook!
Und auch dieser Anachronismus (OEM-Bindung vom Betriebsystem an Computer) wurde durch den BGH aufgehoben.

Wenn Du doch so sicher bist im Recht zu sein, hop hop, reich eine negative Feststellungsklage ein!
Wir alle hier warte auf den weissen Ritter in glänzender Rüstung der uns von dem Abmahnwahn befreit.
Vielleicht bist Du unser Messias!?
  Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2011, 17:14   # 111
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.388
Zitat:
Zitat von xxdoom3xx Beitrag anzeigen
@Grave

Zeig mir das der Mann (Gavin Bell) dementsprechende Rechte auf das von mir erwähnte Filmwerk besitzt.
Wieso ich?
Wenn Du scharf drauf bist dann fordere doch Du einen Nachweis beim Abmahner an.
Außerdem sollte das mit den Rechten schon stimmen.
Oder glaubst Du, dass die Kanzleien die Abmahnungen von Schröder (in seinem Auftrag) bearbeiten
dies nicht schon längst überprüft haben und bei Unstimmigkeiten dies moniert hätten
Zitat:
Zitat von xxdoom3xx Beitrag anzeigen
Im übrigen ist meine Festplatte an die Seriennummer von WinXP gebunden das bedeutet das ein austausch wohl sinnfrei wäre. Also lass ich solche Spielereien besser
Und wenn die Festplatte mal crasht?
Brauchst Du dann auch gleich ein neues Betriebsystem, oder wie?
Außerdem gibt´s ja noch externe Lösungen
Und bevor es noch "Endlosdiskussionen" gibt
Von meiner Seite
  Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2011, 17:56   # 112
sarazena
Plaudertasche
 
Benutzerbild von sarazena
 
Registriert seit: 18.01.2007
Ort: zwischen den Donks
Beiträge: 8.748
[OT]
Zitat:
Zitat von grave Beitrag anzeigen
Und wenn die Festplatte mal crasht?
XP hängt von der BIOS-UUID ab. Wenn Du eine neue Festplatte mit einem Recovery-Tool ordnungsgemäß wiederherstellst gibt es kein Problem. Wenn Du aber die Festplatte in einen anderen Rechner steckst, dann funktioniert das nicht. Wenn Du einen neuen Rechner mit einem alten Recovery (von einem anderen Rechner) beglückst, hast Du anschließend 2 defekte Rechner.

Natürlich kann man die BIOS-UUID faken aber wie bekommt man die alte UUID heraus, wenn der Rechner kaputt ist
[/OT]
__________________
.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen um zu weinen!

2304 angela danke.......3maus1
  Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2011, 20:19   # 113
hrcn
 
Registriert seit: 30.06.2011
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von hrcn Beitrag anzeigen
Habe ähnliche Post wie blinkibill und Murdere bekommen.
UE wird anerkannt; viele böse Horrorstories; Vergleichssumme wird auf 490€ gesenkt; sollte in der 10-Tages-Frist kein Geld eingehen, sei Herr Schröder beauftragt ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten oder Klage zu erheben.
So, seit dem 21.07. ist inzwischen etwas Zeit vergangen, und ich habe mich schon gefragt, wann unser Freund Lutz mir mal wieder schreibt. Siehe da, heute gab es mal wieder eine angenehme Überraschung im Briefkasten .

Da es keine "rechtlich nachvollziehbaren Gründe für [meine] Verweigerungshaltung" gäbe, geht Lutz davon aus, dass meine "finanzielle Situation die vollständige, fristgemäße Begleichung der Vergleichssumme" nicht zuließe. Es sei nicht im Interesse des Mandanten, aufgrund meines "finanziellen Engpasses Klage zu erheben".

Da der Lutz und sein Mandant freundliche, rücksichtsvolle und zuvorkommende Menschen sind, bieten sie an, die Vergleichssumme in Raten (zu jeweils 50€) zu zahlen. Frist zur Rücksendung der beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung sind mal wieder 10 Tage. Andernfalls müsse die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden.

Außerdem dabei: eine weitere Story, die den möglichen Ausgang eines Verfahrens vor Gericht darstellen soll. Papiersparend und leserlich gedruckt (4 Seiten pro DIN A4, beginnend auf der Rückseite der Ratenzahlungsvereinbarung ).
  Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2011, 16:25   # 114
PetitPrince
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 13
wie schauts denn aus? jemand was neues von lutz schröder? heute kam ein mahnbescheid vom amtsgericht berlin. dem haben wir widersprochen (weil wir nichts gemacht haben). wir haben die ModUE unterschrieben und hingeschickt und dann nicht mehr gemeldet. jetzt flatterte der mahnbescheid ins haus. weiß jemand wie es in dem fall weiter geht? wird schröder vor gericht ziehen?
  Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2011, 16:55   # 115
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.388
Zitat:
Zitat von PetitPrince Beitrag anzeigen
weiß jemand wie es in dem fall weiter geht? wird schröder vor gericht ziehen?
Da diese Kanzlei noch nicht sooo lange im Geschäft ist gibt es natürlich hier noch keine gültigen Erfahrungswerte.

Das es vor Gericht gehen könnte, das sollte schon jedem klar sein.
Aber ein MB ist nichts besonderes, denn den kann eigentlich jeder beantragen

Nach dem MB werden sicher wieder einige einknicken und doch zahlen
Somit geht die Zahlerquote wieder nach oben, was ja Sinn und Zweck der Sache ist
  Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2011, 17:08   # 116
PetitPrince
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 13
das stimmt. allerdings werde ich nicht bezahlen was ich nicht gemacht habe. habe bisher immer rücksprache mit meiner rechtschutz-anwalts-hotline gehalten und jeden schritt da erfragt und abgesprochen. die meinten wir sollen die ModUE hinschicken (haben wir telefonische verfasst und abgestimmt) und dann nciht weiter reagieren erstmal. und auf den MB meinten Sie, sollen wir auch widerspruch einlegen und zwar komplett. was wir getan haben. heute per ES+RS abgeschickt. mal sehen was passiert. halte euch auf dem laufenden.

was macht denn das gericht mit dem MB mit dem wiederspruch? ist das für diese nicht weiter wichtig, das zu verfolgen oder ein verfahren einzuleiten?
  Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2011, 17:18   # 117
ungerecht
 
Registriert seit: 20.01.2011
Beiträge: 280
Zitat:
Zitat von PetitPrince Beitrag anzeigen
das stimmt. allerdings werde ich nicht bezahlen was ich nicht gemacht habe. habe bisher immer rücksprache mit meiner rechtschutz-anwalts-hotline gehalten und jeden schritt da erfragt und abgesprochen. die meinten wir sollen die ModUE hinschicken (haben wir telefonische verfasst und abgestimmt) und dann nciht weiter reagieren erstmal. und auf den MB meinten Sie, sollen wir auch widerspruch einlegen und zwar komplett. was wir getan haben. heute per ES+RS abgeschickt. mal sehen was passiert. halte euch auf dem laufenden.

was macht denn das gericht mit dem MB mit dem wiederspruch? ist das für diese nicht weiter wichtig, das zu verfolgen oder ein verfahren einzuleiten?
Der Mahnbescheid wird meines Wissens an die Partei zurück gegeben die diesen in Auftrag gegeben haben, also die Kanzlei Schröder.

Das Gericht macht nichts weiter.Einen Mahnbescheid kann jeder Bürger verlangen bzw in Auftrag geben.Ist nur ein weiteres Druckmittel dieser seriösen Kanzleien.

Das Gericht beschäftigt sich erst damit,wenn sie unerwarteter Weise doch Klage einreichen.
  Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2011, 17:18   # 118
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.388
Zitat:
Zitat von PetitPrince Beitrag anzeigen
die meinten wir sollen die ModUE hinschicken (haben wir telefonische verfasst und abgestimmt) und dann nciht weiter reagieren erstmal.

was macht denn das gericht mit dem MB mit dem wiederspruch? ist das für diese nicht weiter wichtig, das zu verfolgen oder ein verfahren einzuleiten?
Na hoffentlich war das ne gute modUE

Normalerweise wird dann dem Abmahner mitgeteilt, das widersprochen wurde.
Wie der Abmahner reagiert ist unterschiedlich, manchmal kommt eine Weile nichts mehr.
Manchmal kommt gleich ein Schreiben, dass der Widerspruch doch begründet werden soll.
Was man aber tunlichst lässt
Alles wissenswerte findest Du im Ratgeber Mahnbescheid
  Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2011, 17:50   # 119
PetitPrince
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 13
ja doch es kam nach der modUE dann ein brief an von wegen: ich nehme bezug auf ihr schrieben und bestätige ihnen den eingang der unterlassungserklärung. diese erklärung wird angenommen. dann von wegen ich soll trotzdem bezahlen.

auf die das schreibe, dass dabei war hat er garnicht reagiert. hier habe ich klar stellung bezogen das ich die datei weder geladen noch zur verfügung gestellt habe. und auch das kein dritter diese über meinen anschluss getan hat.


ach so und ich habe ihn aufgefordert mir auskunft über meine daten zu geben. aber da hat er nicht reagiert.... denn ich wollte wissen was er mit meinen daten hat und welche er vor allem hat. so eine art auskunftersuchen kennt das jemand?
  Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2011, 18:12   # 120
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.388
Zitat:
Zitat von PetitPrince Beitrag anzeigen
auf die das schreibe, dass dabei war hat er garnicht reagiert. hier habe ich klar stellung bezogen das ich die datei weder geladen noch zur verfügung gestellt habe. und auch das kein dritter diese über meinen anschluss getan hat.
Das Schreiben interessiert die nicht.
Außer das die jetzt mehr über Dich wissen

Wir predigen nicht umsonst "kein Kontakt zum Abmahner"
Zitat:
Zitat von PetitPrince Beitrag anzeigen
so eine art auskunftersuchen kennt das jemand?
Ja, und auch die Reaktion darauf -> i.d.R. nämlich keine

Was Du z.B. machen kannst ist -> Akteneinsicht 3.1.2 anfordern
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 12:39 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:39 Uhr.