keine genauen daten hier rein schreiben etc! nur per pn oder so!
Auch nicht per PN oder so
31.01.2012, 18:16
#
202
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von PetitPrince
schönen guten abend! ich muss kurz sagen: VORSICHT... SCHRÖDER LIEST MIT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
keine genauen daten hier rein schreiben etc! nur per pn oder so!
Hier lesen alle kräftig mit. Allerdings ist die Verwertbarkeit der Beiträge vor Gericht sehr begrenzt.
Vor allem bei Dir sei der Hinweis gestatet, dass Du gar nicht abgemahnt wurdest und daher ... was Du schreibst für einen Beklagten ziehmlich wurscht ist.
Was heisst das nun wieder? Wer schreibt schon PNs an Fremde? Und Fremde schreiben ganz sicher nicht an Fremde oder Bekannte.
Mal im Ernst, jedem sollte klar sein, dass dies ein öffentliches Forum ist. Wenn nicht, dann haben wir eifrige Mitleser, die bei Bedarf den Meldebutton buzzern.
Hallo erst mal!
Ich bin auch ein Schroeder-Geschädigter. Das abgemahnte Werk handelt angeblich von „vernachlässigten Mädels" und entstammt angeblich einer Berliner Produktionsfirma. Ich spreche von angeblich weil es schlicht für mich nicht nachweisbar ist ob dem so ist. Der Hash-Wert passt laut Recherche nicht zu dem genannten Dateinamen – aber das ist ja nichts Neues. Die Firma gibt es tatsächlich wie beim zuständigen Registergericht zu erfahren war. Das die Adresse der Vollmacht nicht zum Registergerichteintrag passt ist mag jetzt mal unerheblich sein. Was mich vielmehr irritiert hat ist die chronologische Abfolge zur Ermittlung des IP-Adress-Inhabers zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Verfehlung. Der Provider speichert eigenen Angaben zu Folge sieben Tage die IP-Adresse. Dem Antrag zur Herausgabe der Daten wurde aber erst fast einem Monat später durch das eingeschaltete Landgericht stattgegeben. Der Antrag selbst erfolge innerhalb der 7-Tages-Frist. Wer hat veranlasst, dass die Daten nicht gelöscht wurden? Es muss ein Freeze „auf Zuruf“ erfolgt sein. Aber durch wen veranlasst? Unser Freund aus Kiel darf das nicht. Und wenn er es versucht, darf der Provider nicht reagieren. So auch ist das offizielle Rechtsverständnis des Providers. Dazu müsste man wohl Akteneinsicht beantragen. Wenn es das Gericht nicht gewesen ist in wie weit sind die herausgegebenen Daten gerichtsverwertbar?
Ansonsten das Übliche:
•modUE (über Fachanwalt) abgegeben
•Inzwischen auch Schriebs erhalten wo drin steht modUE erhalten und anerkannt (!)
•Reduzierter Tarif angeboten
•Drohszenario aufgebaut mit angehängten Beispiel-Entscheidungen
Ich werde nicht reagieren. Mal sehen wie es weiter geht.
Ich habe aber auch ein paar Maßnahmen ergriffen:
•Protokollierung der zugewiesenen IP-Adressen über den Push-Service der Fritz-Box
•Versuch der außerordentlichen Kündigung beim Provider nach §§ 313 und 314 BGB (leider ohne Erfolg)
•Bei demnächst endenden Vertrag Provider-Wechsel zu einem der sagt „Wir speichern bei Flatrate-kunden keine Verbindungsdaten – wozu auch“
•Keine Hilfe für Freunde bei der Pflege und Wartung ihrer verbogenen, totgetunten, Viren und Malware verseuchten Datentechnik, denn das ist der Auslöser des ganzen Theaters.
•Rückstellung für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung
09.02.2012, 06:16
#
206
kirchi
Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 761
charon:
zur frage nach dem freeze zitiere ich mal aus dem hiesigen grundkurs:
Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden.
- Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen Landgericht (LG) des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1 (alt), Bielefeld für Telefonica und 1&1 (neu), Mannheim für Kabel BW usw.) einen Richterbeschluss.
- mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg
- Serienbrief der Kanzlei und fertig ist die Abmahnung
In diesem Verfahren hat der Antragsteller aber nur ein sehr eng gesetztes zeitliches Fenster, denn nicht alle Provider speichern die Daten zum Zweck der eigenen Systemstabilität/Spam- und Virenschutz so lange wie die T-Com (7 Tage). Der Zeitraum von sieben Tagen wird im Übrigen durch zwei Entscheidungen (Vorinstanz LG Darmstadt, Az. 10 O 562/03 vom 06.06.2007 und nachfolgend OLG Frankfurt; Az. 13 U 105/07 vom 16.06.2010 - hier anhängig, da Revision beim BHG [Az.: III ZR 146/10] eingelegt wurde - "Kurzfristiges Speichern von IP-Adressen" und AG Bonn, Az. 9 C 177/07 vom 05.07.2007 "Kurzfristiges Speichern von IP-Adressen") noch als kurzfristig und damit zulässig angesehen.
Doch selbst wenn eine derartige Speicherung durch den Provider nicht stattfindet (Vorhalten der Verkehrsdaten 'auf Zuruf'; LG Hamburg; Az. 308 O 75/09 vom 11.03.2009), hat der RI die Möglichkeit über eine einstweilige Speicheranordnung die Löschung zu verhindern (s.a. Beschluss zum Widerspruch eines Providers gegen EV; LG Hamburg; Az. 308 O 75/09 vom 11.03.2009), oder auch die bisher letzte Entscheidung dazu vom OLG Karlsruhe Az. 6 W 47/09 vom 01.09.2009 "Das Gericht ... verpflichtete den Provider, die Daten der Nutzer der genannten IP-Adressen bis zum Ende des Verfahrens zu speichern." Folgt der Provider dieser Anordnung nicht, so könnte ihm sogar eine Schuld als Mitstörer treffen (Haftung des Providers bei P2P-Tauschbörsen; LG Köln, Urteil v. 12.09.2007, Az. 28 O 339/07). Einzig das OLG Frankfurt hat sich (bislang) in einem Beschluss (OLG Frankfurt, Az. 11 W 41/09 vom 12.11.09) gegen eine generelle Pflicht des Providers der IP-Adress-Speicherung "auf Zuruf" ausgesprochen, da hierfür eine Rechtsgrundlage fehle.
Eine Zugriffsmöglichkeit auf die Datenbestände aus der Vorratsdatenspeicherung (VDS) besteht hingegen nicht (Quelle: Netzwelt News vom 08.06.2009 „Vorratsdatenspeicherung: Keine Daten für Porno-Abmahner“).
18.02.2012, 10:00
#
207
Clubmitglied
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 13
@PetitPrince: habe ich richtig verstanden, dass du bezahlen musstest? Gibt es dazu einen Gerichtsentscheid oder blieb dir (z. B. wegen taktischer Fehler) nichts mehr anderes übrig?
Frage an Alle: die "schweigende Verteidigung" ist wohl die beste Taktik, wie in dem Forum nachzulesen ist. Aber wie geht es dann weiter? Das erste Angebot lautete auf den Betrag von 750 €. Danach kommt der "Bettelbrief" mit dem Betrag 490 €. Was geschieht dann? Weitere Briefe oder gleich Mahnbescheid? Einige der Fälle laufen doch schon seit einem Jahr oder länger. Von Gerichtsentscheidungen ist kaum etwas zu lesen. Anscheinend kommt es in den meisten Fällen nicht so weit oder der Streit ruht noch still vor sich hin?
In der Presse ist ständig nachzulesen, dass dieses Abzockerunwesen deutlich eingeschränkt werden soll. Leider klappt das aber offenbar mit der Umsetzung noch nicht so ganz. Völlig unverständlich ist es aber, dass unsere Gerichte allem Anschein nach sehr unterschiedlich urteilen. Den Richtern muss doch auch klar sein, dass es hier vielfach nur um´s Abkassieren geht. Kaum ein Nutzer will ernsthaft oder absichtlich gegen Urheberrechte verstoßen.
18.02.2012, 12:31
#
208
undertaker
Registriert seit: 05.06.2011
Beiträge: 14
Hallo @ all. Ich bin der Meinung das die deutschen Gerichte sich dafür nicht wirklich interessieren. Was jeder bedenken sollte, das diese Abmahnungen in jeglicher Hinsicht ein riesiger Wirtschaftsmotor ist, der den " Unternehmen " ( RE's & Rechteinhaber ) eine menge Geld in die Kassen spült.
Abgesehen von den wirklichen " Urheberrechtsverstößen " sind mit Sicherheit eine Menge falsche Abmahnungen im Umlauf, aber wer hat schon Zeit und das nötige Kleingeld um seine Weste reinzuwaschen. Zumal sich die Auskünfte nur über die Telekommunikations-Unternehmen zu beschaffen sind, die ja auch Wirtschaftsunternehmen sind, und der Richter schenkt diesem sein glauben, weil es angeblich **** und stichfest ist. Es gab ja schon einige Fälle wo nachgewiesen wurde das die IP Adressen doch nicht stimmten. Klar jeder ist für sein Anschluss selbst verantwortlich, aber sorry ( gilt für RE und Richter ) denken Sie mal bitte darüber nach. Demnach sind ca. 5 % der BRD Kriminale im Internet?!!?
18.02.2012, 12:41
#
209
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von undertaker
... Was jeder bedenken sollte, das diese Abmahnungen in jeglicher Hinsicht ein riesiger Wirtschaftsmotor ist,...
Zu dumm nur, dass die mehr oder weniger zügigen Sofortzahler (auch die, nach dem X-ten Erinnerungsschreiben) den Treibstoff für jenen Motor liefern.
Man hat es doch in den Händen, den Tank leerlaufen zu lassen ...
Zu dumm nur, dass die mehr oder weniger zügigen Sofortzahler (auch die, nach dem X-ten Erinnerungsschreiben) den Treibstoff für jenen Motor liefern.
Man hat es doch in den Händen, den Tank leerlaufen zu lassen ...
Klar, es sollte nur verdeutlichen was man da eigentlich füttert. Und solange es Sofortzahler gibt wird die Abmahn-Industrie wachsen. Also immer fein lesen.
18.02.2012, 21:57
#
211
jogeschu
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 2
Hallo, ist Herr Lutz Schröder schon einmal vor Gericht gegangen? Ich wurde im März 2011 abgemahnt für einen Film Wet und Hot #2 am 2x.1.2011. Das Kölner Landgericht hat erst 4 Wochen später die Freigabe des Providers genehmigt. Das ist doch gegen jedes Gesetz. Jetzt war Ruhe bis vor 14 Tage, also 10 Monate später. Er verlangt immer noch EUR 750,00 und legt Urteile aus HH etc. vor. Wer ist schon mal mit Lutz Schröder vor Gericht gezogen? Gibt es Urteile über die Speicherung der IP-Adressen, die dies zeitlich begrenzen??
Vielen Dank.
*************
EDIT BY PRINCESS
Bitte keine Real(vor)namen!
20.02.2012, 19:48
#
212
Clubmitglied
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 13
@jogeschu: du stellst so ziemlich die wichtigste Frage, die bestimmt jeden interessiert. Leider kann oder will dir niemand diese Frage beantworten ...
20.02.2012, 20:18
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213
jogeschu
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 2
danke für die Stellungnahme. Das Theater läuft nun schon mehrere Monate, es muss doch (wenn überhaupt) jemanden geben, der einen Prozess beigewohnt hat. Ich glaube fast, Herr Schröder spekuliert mit unserer Dummheit und viele zahlen, dann ist ein kosten aufwendiger Prozess wahrscheinlich gar nicht mehr so der finanzielle Renner. Vielleicht schreiben noch "Beschuldigte" (denn ich kenne weder Film noch das Filesharing) wie es bei ihnen weitergegangen ist, oder ob es "totgelaufen" ist. Herzlichen Dank.
jogeschu
27.02.2012, 19:07
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214
Fuchs & Hase
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Foodies #1- Es wurde tatsächlich Klage erhoben – werden weitere folgen?
Zitat:
Das wird spannend! Nachdem durch “Totally Sick Porn #1″ schon hier eine Abmahnung vorlag, deren Auskunftsbeschluss falsch war, hat die Kanzlei in einem anderen Fall für den gleichen Mandanten – in Sachen “Foodies #1″, ebenfalls aus der Reihe “Nahrungsmittelpornos”- nun Klage erhoben.
Diesseits wurden – abermals – die Auskunftsbeschlüss(e) des Landgerichts Köln eingesehen. Erschreckendes Ergebnis: Kein einziger Film stimmte mit dem angeblich “über eine Tauschbörse verbreiteten Film” überein! Davon abgesehen, dass in der Abmahnung nur behauptet wurde “Sie haben den Film Foodies #1 am … um… in einer Tauschbörse verbreitet”, ohne dass dazu in der Abmahnung ein Hashwert benannt wurde.
Zitat:
- ein Film Namens „Foodies #1“ hier nicht in Tauschbörsen untersucht wurde und
- gleichfalls, dass statt dessen offenkundig andere Pornofilme „beweissicher dokumentiert wurden“,
- diese jedoch auch nicht durch fehlerhafte Umbenennung dem Film „Foodies #1“ entsprechen können, da sie teilweise schon über sechs Jahre alt sind, andere Laufspielzeiten haben und auch andere Inhalte haben.
Der weiterführende Link birgt aber leider auch wieder Gefahr! Ähnlich wie bei Dr. Wachs Seite, bringt auch hier mein VirenScanner eine Meldung über einen ScriptVirus!
Also Vorsicht.
27.02.2012, 22:31
#
216
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von Schachtscheisser
Also Vorsicht.
Nein! Von der Seite wird Java nachgeladen.
Du solltest von java.com das aktuelle java-runtime vers. 6.31 aktualisieren und den Aufruf beim Virenscanner zulassen.
27.02.2012, 22:32
#
217
Schachtscheisser
Registriert seit: 10.07.2011
Ort: Im Berg
Beiträge: 226
Oh...
Sorry. Dann werde ich das nachholen. Danke für den Hinweis.
02.03.2012, 23:34
#
218
buka09
Registriert seit: 02.03.2012
Beiträge: 5
Hallo Gemeinde. Habe mich hier extra angemeldet um die Neuigkeiten über diesen Herrn zu berichten.
Er mahnt derzeit mit dem Program "PhilyZip" von Phily Media in Philippinen.
Es soll um eine angebliche "Urheberrechtsverletzung an dem Film PhilyZip" handeln. Wie man sieht, hätte der Herr Schröder es eilig und hat vergessen Standartserienbrief "an dem Film" auf "Programm" ändern zu lassen.
Und wie üblich, findet man natürlich das Programm nicht mal bei Google.
Sonst ist alles standart vorbereitet, das Schreiben über 7 Seiten, Unterlassungserkärung und Faxkopien vom Gerichtsbeschluss über IP Auskunft.
Der Streitwert beläuft sich auf 15000 Euro mit Rechtsanwaltskosten von 755,80 Euro. Da aber Herr Schröder ein guter Mensch ist und nicht böses uns möchte, macht er super Angebot von 450 Euro pauschal
Der Fall liegt jetzt bei einem spezialisierten Fachanwalt und es wird wie üblich die mod. UE vor Fristablauf abgegeben.
Generell stellt sich die Frage, wie ernst diese Abmahnungen sind, wenn ein deutliches Zeichen auf ein Serienbrief (Massenabmahnung) vorliegt und nur für das Einfügen der Adresse soll jetzt der Anwalt 450 Euro bekommen? Zudem wenn die Schuld nicht mal bewiesen ist.
Und das Program "Philyzip" sollte ein Archivierprogramm sein, zu dem es viele kostenlose Alternativen gibt. Die Seite von dem Program findet man nicht mal über das Google wenn man Phily Media angibt.
Dieses wurde durch umfangreichen Recherchen erst gefunden und zwar heißt die Seite www.philymedia.com
Es ist ja schön, dass hier im Forum fast alle Anwälte nach Themen vorhanden sind und man die Erfahrungen lesen und schreiben kann und vor allem die Ratschläge und Tipps holen.
Es ist schon interessant, wann endet denn der Unsinn mit den Abmahnungen? Denn langsam ist es echt nicht normal, jedem ist doch offensichtlich, dass es hier um reine Geldmacherei geht, warum sehen das die Richter auch nicht so?
So, und jetzt seid Ihr dran, vielleicht hätte jemand irgendwas vom Schröder gehört? Laut der Beträgen hier, soll der Schröder viele Strafanzeigen von anderen Nutzer am Hals haben.
03.03.2012, 09:04
#
219
buka09
Registriert seit: 02.03.2012
Beiträge: 5
Vor allem, was schon gar nicht zu verstehen ist, dass die deutsche Richter die kriminelle Energie von solchen "Anwälten" unterstützen. Meiner Meinung nach, solche Personen dürfen sich als "Anwalt" nicht nennen, die einfach an die Privatpersonen kommen und Angst mit hohen Geldbeträgen verbreiten. Wenn, dann sollten die echt nur an die gewerbliche Nutzung von solchen Werken spezialisieren, jedoch nicht bei Privatpersonen, die angeblich irgendeine Datei herunter geladen haben.
03.03.2012, 17:14
#
220
Boo
Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 38
Hallöchen an Alle!
Hab auch Post vom Herrn Schröder bekommen wegen des angeblichen downloads von PhilyZip. Scheint ja ne gaanz tolle Software zu sein, wenn man weder sie, noch das Unternehmen auf den ersten 2 Google Seiten findet!
Warum sollte sich irgendjemand eine Zip-Software im angeblichen Wert von 19,90 € inkl. Versand (klar, ein 2 MB großes Programm kann man sich ausschließlich auf DD schicken lassen) illegal downloaden, wenns genug Alternativen gibt?! Habe festgestellt, dass diese Datei anscheinend 'heimlich' an andere Dateien angehängt wird. Das Abmahnwesen nimmt immer dreistere Züge an!
Naja, modUE wird fristgerecht geschickt.
Eine Frage hätte ich noch: In der Abmahnung waren keine Angaben zum Hash-wert. Müssen die angegeben werden? Lohnt sich eine Akteneinsicht, da ja anscheinend bei Abmahnungen des Herrn Schröder häufig nicht alles korrekt ist?