| | # 1 |
| Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 126
| Hallo Ihr Lieben! Ist es denn möglich, dass das ernst gemeint ist: (Kam gerade per e-mail. 2 an der Zahl, beide unterschieden sich nur bei der Menge an Up- and Downloads, die ich nie getätigt habe.) Guten Tag, in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an. Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Aktenzeichen: 355 Js 259/69 Sta Essen Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 133.54.71.1 Ihre E-Mail Adresse: ****@*****.de Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 15 Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 26 Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: Whoops - page not found - Ukash Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an! Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg. Hochachtungsvoll, Rechtsanwalt Florian Giese Die erste mail ist mir leider verloren gegangen, als ich sie aus dem Spam-Ordner, in der beide gelandet sind, in den Posteingangs-Ordner verschob. |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
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| | # 5 |
| Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 2
| Ziemlich sicher nicht. Hab mich jetzt extra angemeldet um hier zu antworten. Habe die gleiche Mail auch bekommen und bin mir sicher, dass das ein Fake ist: 1. Falsche Domain für RA Florian Giese 2. Reply to auf Reply-To: <underusedj816@ratc.com> 3. Erstellt mit The Bat! Educational Version !! 4. Keine Adressangaben zur Kanzelei 5. Bezahlung per UKASH ... lol Warum nicht gleich Western Union ... usw Aber irgendiwe werden die Typen beim Betrügen immer besser |
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| | # 6 |
| Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 2
| Da war wohl einer schneller Dazu kommt: rechtsanwalt-riese.info ist genau seit dem 13.10.2010 registriert (dürfte heute sein) und zwar über PrivacyProtect.org. Die DNS-Server stehen übrigens in Russland Kam bei uns heute in der Firma an....Aufregung war erst mal groß!!! |
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| | # 7 | ||
| Threadstarter Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 126
| Danke für Eure schnellen Antworten! Klar, ich arbeite bei dieser Uni! *lach* - Ne, ne... Aber dass wir uns recht verstehen: Diesen Anwalt gibt es wirklich. Und er ist sogar Anwalt für Urheberrecht: Giese Rechtsanwälte Hamburg: Urheberrecht Markenrecht Medienrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Baurecht Familienrecht Wettbewerbsrecht Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Ich habe ihm bereits geschrieben, ob er der Urheber ist, oder ob man ihn da missbraucht. Liebe Grüsse - Ash-Li ![]() ---------- Doppelpost zusammengeführt am 13.10.2010 um 16:58 ---------- Zitat:
Zitat:
Liebe Grüsse - Ash-Li | ||
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| | # 8 | ||
| Gastposter | Zitat:
Zitat:
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| | # 9 |
| Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 2
| Wenn er bestätigt, dass es ein Missbrauch ist...bei PrivacyProtect.org (das sind die eingetragenen Admins für diese Domain) gibts gleich auf der ersten Seite ein Beschwerdefomular!!! Wäre nett wenn Du uns auf dem laufenden halten würdest. Danke und schöne Grüße, B |
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| | # 11 |
| Threadstarter Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 126
| Habe soeben von der RA-Kanzlei eine mail bekommen, mit der man mich auf den Hinweis auf seiner HP aufmerksam macht: Hamburg, 13.10.2010 Hinweis und Mitteilung vom 13.10.2010 Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden. Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain "rechtsanwalt-giese.info". Derartige bei Ihnen eingegangene E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" brauchen von Ihnen daher nicht beachtet werden! Betrachten Sie diese E-Mails als gegenstandslos und Betrugsversuch. Ich danke fuer Ihr Verständnis Hamburg, den 13.10.2010 Rechtsanwalt Florian Danke, lieber B0erni, werde ich machen. Liebe Grüsse und noch einen wunderschönen Abend - Ash-Li |
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| | # 16 |
| Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 2
| Hab die Mail heute auch bekommen. Wie auch immer... wie kommen die an meine Mail und warum schickt er es gerade jetzt wo ich eh letztens n Brief von nem anderen RA bekommen hab? Schreiben die sowas (Name, Adresse) in irgend n Verteiler und dann bekommt man Post von jedem der mal schnell was verdienen will? |
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| | # 17 |
| Threadstarter Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 126
| Habe soeben eine neue mail bekommen: Guten Tag, in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an. Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. <br><br> Aktenzeichen: 350 Js 483/10 Sta Essen Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155 Ihre E-Mail Adresse: *****@*****.de Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13 Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21 Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Link: http://www.petanews.de/it-news/urheberrecht-magdeburger-muss-3000-euro-schadensersatz-fur-132-musiktitel-zahlen/">Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert. mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: <a http://www.ukash.com/de/de/where-to-get.aspx">http://www.ukash.com/de> Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an! Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg. Hochachtungsvoll, Rechtsanwalt Florian Giese |
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| | # 19 |
| Gastposter | Auf der Homepage des echten Rechtsanwalts Giese steht: Derartige bei Ihnen eingegangene E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" brauchen von Ihnen daher nicht beachtet werden! Betrachten Sie diese E-Mails als gegenstandslos und Betrugsversuch. Strafanzeige wurde am 14.10.2010 erstattet und die Kripo Hamburg ermittelt. Beweismittel sind hier ausreichend vorhanden. Bitte sehen Sie von Telefonanrufen ab. Ich danke für Ihr Verständnis Rechtsanwalt Florian Giese Hamburg, den 14.10.2010 Entsorg den Spam, Ermittlungen laufen bereits (werden sicher ohne Erfolg eingestellt, aber zumindest wurde ein paar Polizisten damit beschäftigt). |
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| | # 20 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Das glaube ich eher nicht. Trittbrettfahrer kann das Abmahnsystem nicht gebrauchen. Von daher werden diese rigoros verfolgt. Der Straftatbestand ist zudem eindeutig und so schwer sollte es nun auch nicht sein, die Täter zu ermitteln, wenn man die richtigen Experten ranläßt. |
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