Abmahnung Winterstein | Rechtsanwälte

Alt 18.02.2011, 20:48   # 101
FredFeuerstein
 
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Wenn Du das für Dich entschieden hast - dann ist es doch gut
Bei einer Schadensersatzforderung von 200€ und dann 600€ an RA-Gebühren zu akzeptieren grenzt wohl schon an Dummheit, oder?
Derjenige, der wirklich runter (hoch-) geladen hat, würde wohl 200€ Schadenersatz bezahlen, und 100€ an RA-Kosten - aber nicht 600 für einen Serienbrief.....
Aber jeder wieder er mag
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Alt 18.02.2011, 21:12   # 102
epiktet
 
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Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
...
Hallo Herr Dury,

eine Frage hätte ich ja noch an Sie: Wieviel verdienen Sie denn so mit Ihrem Geschäft?? So ganz ungelegen kommt Ihnen diese Abmahnerei doch auch nicht...?

Und was sehe ich auf Ihrer Webseite: "Die Erstellung von Rechtstexten (Abmahnungen, Verträge oder AGB) in englischer Sprache, ist für uns eine Selbstverständlichkeit."

Soso, wird da sowohl auf Seiten der Abmahner und der Abgemahnten verdient???
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Alt 18.02.2011, 21:34   # 103
FredFeuerstein
 
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@epi
Nichts gegen Deine Meinung - viele sind der selben Meinung...ich sehe das ein wenig anders.
Nur als Beispiel: Ist denn ein Vollzugsbeamter im Gefängnis für die Kriminalität, weil er die Straftäter beaufsichtigt? (sonst verliert er seinen Job)
Vielleicht sollte man mal ein wenig mehr Weitblick aufbringen, um Dinge vernünftig zu beurteilen - sonst könntest Du auch jedem Nichtzahler hier unterstellen, das er dieses nur tut, um hoffentlich in der Menge untertauchen zu können, da nicht alle verklagt werden können.
Von mir aus können alle zahlen - ich werde es nicht tun - und wenn ich der einzige bin. Und dann werde ich mir einen guten Anwalt nehmen um meine Recht wahr zu nehmen...dann werden wir sehen, wer wieviel zahlen muß! Villeicht zahlt ja auch der Abmahner (RI) meinen Anwalt
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Alt 18.02.2011, 21:48   # 104
Fuchs & Hase
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Zitat:
Zitat von epiktet Beitrag anzeigen
Hallo Herr Dury,

eine Frage hätte ich ja noch an Sie
Immerhin ist auf seiner Seite eine kostenlose modUE zu finden.

http://www.dury.de/attachments/133_M...%C3%A4rung.pdf

Wichtig natürlich dieser Hinweis:
Zitat:
Bitte verwenden Sie das nachfolgende Muster nur mit ausreichenden Kenntnissen im Bereich der Filesharing-Fälle. Wir raten
dringend davon ab, die Muster Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Beratung zu verwenden
.
F&H
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Alt 19.02.2011, 00:23   # 105
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Fuchs & Hase Beitrag anzeigen

Wichtig natürlich dieser Hinweis: "Bitte verwenden Sie das nachfolgende Muster nur mit ausreichenden Kenntnissen im Bereich der Filesharing-Fälle. Wir raten dringend davon ab, die Muster Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Beratung zu verwenden."
Die vorherige rechtliche Beratung.

Es gibt ja Leute wie Epiktet, Der Filesharer die keine Texte lesen und nur schnell die modUE saugen.
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Alt 19.02.2011, 01:17   # 106
RA_Dury
 
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@all
habe hier gersde nur Zugriff über Hdy (N900) mit Frickeltastatur, deswegen nur kurz:

Ja, mod UE gibts nat. kostenlos zum Download, aber wir müssen uns auch rechtlivh absichern, dewegen die Hinweise.

)a, wir arbeiten nicht umsonst, wir vertreten Abgemahnte für pauschal ca. 150 bis ca. 250 Euro inkl. MwSt. für ca. 4 Jahre (bis zur Verjährung). Über die gesamte Zeitdauer sicher ein mehr als fairer Preis. 2ir haben letztes Jahr ca. 700 Abgemahnte davor bewahrt, unnötige Zahlungen an die Abmahnkanzleien
zu leisten. Da wir jedem Abgemahnten aufklären. dass er auch ein kostenloses Muster nutzen kann, habe ich mit unserer Tätigkeit keinmoralisches Problem.

)a, wir mahnen auch ab! Allerdings nur zur Rechtsverteidigung und nicht im rahmen eines rechtsmissbräuchlichen Geschäftsmodells. Eine Abmahnung im Monat ist aber schon viel, Wenn die Rechtsverteidigung im Vordergrund steht, ist eine Abmahnung das mildeste Mittel, Die alternative wäre sofortige Klage oder einstweilige Verfügung, wenn Ihnen das lieber ist ...

@constantin: ich glaube nich, dass ich Sie gemeint habe, eher den Forentroll mit einem Post

@all

Die Anwaltskammern sind wirklich ein Trauerspiel. aber die Umgehung eines Anwalts ist auch bei denen ein Reizthema.

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

@constantin

Ihre Frage bzgl. der vorbeugenden UVE habe ich erst soeben geshen.

es sind ca. 10 Kanzleien, die im Sampler / Chartcontainerbereich abmahnen (inkl, Baek Law, usw)

um Folgeabmahnungen zuvor zu kommen ist Schnelligkeit gefragt, daher FAX vorab und dann per Post.

@all
back to Winterstein
__________________
http://www.filesharinganwalt.de - Auch abgemahnt? Keine Panik! - Laden Sie Ihre Abmahnung zu uns hoch! Wir schauen die Abmahnung durch und rufen Sie kostenlos zurück.
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Alt 19.02.2011, 07:50   # 107
grave
 
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Zitat:
Zitat von epiktet Beitrag anzeigen
Ich steh zu meinen Schandtaten. *g* Aber das kann ich ja hier auch in der Anonymität... *lach* ))
Dachte sich der hier wohl auch (-> das PS lesen)

Daher sollte es keine Schuldeingeständnisse in öffentlichen Foren geben

Zitat:
Zitat von epiktet Beitrag anzeigen
Wenigsten haben Sie mich bei den vielen anderen Malen nicht erwischt LOL.
Sicher?
Es gibt Fälle mit gut 3 Jahren zwischen Log und Abmahnung

Zur Erinnerung -> die Verjährung:
Nach Kenntnis des Klarnamens beginnt am 01.01 des darauf folgenden Jahres die Verjährung und dauert 3 Jahre!
d.h. bei Kenntnis in 2011 endet die Verjährung am 01.01.2015.

Ps. Interessanter 1. Post für einen Abgemahnten
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Alt 19.02.2011, 07:57   # 108
Fuchs & Hase
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Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
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Beiträge: 1.314
@RA_Dury

erst mal vielen Dank, dass sie sich hier überhaupt äusern.

Zitat:
@constantin: ich glaube nich, dass ich Sie gemeint habe, eher den Forentroll mit einem Post
Zitat:
@constantin

Ihre Frage bzgl. der vorbeugenden UVE habe ich erst soeben geshen.

es sind ca. 10 Kanzleien, die im Sampler / Chartcontainerbereich abmahnen (inkl, Baek Law, usw)

um Folgeabmahnungen zuvor zu kommen ist Schnelligkeit gefragt, daher FAX vorab und dann per Post.
Um solchen Dingen auf den Grund zu gehen, bzw diese Dinge weiter zu vertiefen, wäre es sehr hilfreich, wenn sie sich mit @Constantin
evtl mal über PN austauschen.
Da er meiner Meinung nach sehr gute Ansätze hat vorab zu informieren, bzw "vorzubeugen".(Print-Presse, TV,Schulen)

Zitat @RA Dury
Zitat:
Da wir jedem Abgemahnten aufklären. dass er auch ein kostenloses Muster nutzen kann, habe ich mit unserer Tätigkeit keinmoralisches Problem.
Das find ich mal interessant, mir wurde (nicht von ihnen) gleich einen Verhandlung angeboten.
wie auf nem Basar (wer bietet mehr).
mfG F&H
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Alt 19.02.2011, 08:11   # 109
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von grave Beitrag anzeigen
Sicher?
Grave, ... bitte....

Die Medienoffensive der Abmahnwirtschaft (da gibts ja einige Kandidaten die sich als Sprecher gerieren) möchte uns mit Epiklet mitteilen wie belanglos sie doch eigentlich sind.

Wissen wir.

Ich zitiere (leicht verändert) mal zum Spaß dagegen aus jüngeren Gerichtsdokumenten:

"Mit unserer Abmahnung wurde zugleich das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit mit Geld und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung insgesamt zu erledigen. Die Möglichkeit wurde nicht angenommen, sondern eine sogenannte "modfizierte Unterlassungserklärung" abgegeben, wie sie im Internet zur Klaglosstellung in zahlreichen Internetforen zur Verfügung gestellt wird, in der Hoffnung, die Angelegenheit sei mit der Abgabe der Erklärung erledigt."

Küchenpsychologisches Geschwafel ...

... hier wie da....

---------- Doppelpost zusammengeführt ----------

Zitat:
Zitat von Fuchs & Hase Beitrag anzeigen
Um solchen Dingen auf den Grund zu gehen, bzw diese Dinge weiter zu vertiefen, wäre es sehr hilfreich, wenn sie sich mit @Constantin evtl mal über PN austauschen.
Es ist mit Sicherheit keine gute Idee @Constantin eine PN zu schicken.

Außerdem sind die gestellten Fragen bereits ausreichend beantwortet worden. Faulheit sollte grundsätzlich nicht unterstützt werden.
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Alt 19.02.2011, 15:07   # 110
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
Ihre Frage bzgl. der vorbeugenden UVE habe ich erst soeben geshen.
Das dachte ich mir. Deswegen hatte ich noch einmal nachgefragt. Herzlichen Dank jedenfalls, dass Sie mir nun geantwortet haben.

Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
es sind ca. 10 Kanzleien, die im Sampler / Chartcontainerbereich abmahnen (inkl, Baek Law, usw)
Für die vorbeuegende ModUe hieß es immer, dass die an die Rechteinhaber zu verschicken sei. Gehen sie als Rechtsanwalt genauso vor oder senden sie die vorbeugende ModUe zunächst per Fax und später dann per Post an diese ca. 10 Kanzleien?

Zitat:
Zitat von RA_Dury Beitrag anzeigen
um Folgeabmahnungen zuvor zu kommen ist Schnelligkeit gefragt, daher FAX vorab und dann per Post.
Das kann ich mir vorstellen, denn das Tempo der Abmahner nach der Klarnamenermittlung im Versenden der Abmahnungen hat sich deutlich erhöht in den letzten knapp 2 Jahren. Ich sehe da nur ein kleines Problem. Welche Musikwerke einer dieser 10 Kanzleien gerade abmahnen läßt, erfährt der Normalsterbliche frühestens, nachdem die erste Abmahnung für Werk X irgendwo im Web bekanntgegeben wurde. Ebenso wie die Top 100 German Charts sich ca. alle 2 Wochen in den Tauschbörsen (analog zu den offiziellen Top100 ermittelt von Media Control - jeden Freitag neu) ändert - neue Titel kommen hinzu, andere fliegen aus den Top 100 raus - ändert sich das Repertoire der Loggerbuden/Abmahnkanzleien am laufenden Meter, d.h. es kommen zumindest ständig neue abgemahnte Titel hinzu, die von den Loggerbuden überwacht werden. Der Filesharinganwalt dürfte kaum wissen, welcher Rechteinhaber mit welchem Werk eine Abmahnkanzlei "neu" mandatiert hat. Sobald die erste Abmahnung dafür draußen ist, ist die Hauptarbeit der Loggerbuden (Fangquote) weitestgehend schon abgeschlossen.

EDIT BY PRINCESS
Der Thread heißt Winterstein und nicht
"Endlich-habe-ich-eine-Forenecke-gefunden-wo-mich-hoffentlich-keiner-bemerkt"

Der Rest war eh nur was für PN ...
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Alt 19.02.2011, 19:32   # 111
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Bitte zurück zum Thema!
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Alt 22.02.2011, 15:51   # 112
fusna
 
Registriert seit: 17.12.2010
Beiträge: 47
Zum Thema habe ich etwas:

Ich habe heute einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Geht sofort als Widerspruch per Post und Fax ans zuständige Amtsgericht.

Mal sehen, was dann passiert. Es bleibt also spannend!

Wenn gewünscht, kann ich den Bescheid gerne scannen und zusenden. Dazu bitte einfach Anfrage an mich.

Nachtrag: Eine Meldung an die Schufa hat tatsächlich stattgefunden! Begründung dazu ist: "Der Vertragspartner hat uns informiert, dass ein Vertrag nicht ordnungsgemäß beendet wurde und dafür ein Abwicklungskonto existiert." Mein Score hat sich aber dadurch nicht geändert.

Da werde ich gleich mal nachfragen. Meines Wissens ist ein Eintrag bei widersprochenen Forderungen unzulässig...

Gruss Fusna.
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Alt 22.02.2011, 16:20   # 113
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von fusna Beitrag anzeigen
Ich habe heute einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten
Du scheinst auf Rekordjagd zu gehen oder?

erster Eintrag hier am 17.12. last year

Log am 0X.12.2010, Brief am 1X.12.2010, Zahlungsfrist bis 2X.12.2010

Androhung eines SCHUFA-Eintrages erhalten. (am 21.01.2011)

und heute ...ach so, brauch ich ja nicht verlinken.

....ratz-fatz die katz...wegen mir brauchst Du nichts einscannen. Ich glaube Dir eh nicht. Aber evtl. hat der Rest der Forengemeinde hier Interesse. Dann lade den Mist z.B. bei Bilderupload hoch und verlinke hier.

Von PN-Anfrage an Dich diesbezüglich, würde ich den Jungfüchsen hier sowiso abraten


Ps....aufgrund ergänzung Deinerseits: ähhh wo hast erwähnt, dem Eintrag widersprochern zu haben?

Ab sofort bist Du für mich im mentalen Igno. Denn für Troll-Witzbolde wie Dich habe ich keinen platz im Keller
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Alt 22.02.2011, 16:59   # 114
fusna
 
Registriert seit: 17.12.2010
Beiträge: 47
@ watt_ihr_volt: Was soll das denn? Habe ich mich in irgendeiner Weise unkorrekt verhalten und Dir Anlass für diese Beleidigungen gegeben?

Ich habe alle schreiben hier. Kann ich gerne anonymisiert verlinken.

Meinst Du tatsächlich, dass für ein dümmliches Getrolle eine Vorlaufzeit von 8 Wochen in Kauf nehmen würde? Dafür habe wichtigeres zu tun...

Gruss Fusna.
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Alt 22.02.2011, 17:20   # 115
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von fusna Beitrag anzeigen
Kann ich gerne anonymisiert verlinken.
Einscanen - Enbtpersonalisieren - Bei der Moderation melden reicht vollkommen.
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Alt 22.02.2011, 17:27   # 116
fusna
 
Registriert seit: 17.12.2010
Beiträge: 47
Scan vom gerichtlichen Mahnbescheid kommt morgen. Hier der Link zur Schufa-Auskunft.

Ach ja, nur um das klarzustellen: Zahlen werde ich erst, wenn mich ein Richter dazu auffordert.
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Alt 22.02.2011, 17:29   # 117
el Chupa Cabra
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
Gegen den Schufaeintag würde ich SOFORT Schritte einleiten!
Ohne einen gültigen Titel ist das VERBOTEN.
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Alt 22.02.2011, 19:17   # 118
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Da muss schon vorher einiges im Argen gelegen haben.

Am 0X.12.10 LOG - am 1X.12.10 Abmahnung und jetzt schon Mahnbescheid

Nicht mal das Rheinhochwasser kann bewirken dass rheinische Gerichtsmühlen schneller mahlen. so es überhaupt diese waren

Aber bevor ich mich weiteren Spekulationen hingebe, warte ich mal ab was die Moderation in ein paar Tagen dazu meint.

bis dahin....Haken dran
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Alt 22.02.2011, 19:49   # 119
CharlieBrown
 
Registriert seit: 01.12.2010
Beiträge: 19
Warten wir es ab. Mir wäre es auch lieber, die Meldung wäre eine Ente, aber das sonstige Tempo der Herren kann ich durchaus bestätigen. Es vergehen ja kaum 2 Wochen, ohne das Post von denen kommt.
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Alt 23.02.2011, 15:10   # 120
fusna
 
Registriert seit: 17.12.2010
Beiträge: 47
Ja, eine Ente wäre mir jetzt auch lieber...

Gescannter Mahnbescheid ist bei princess. Hier habe ich widersprochen und werde abwarten was passiert.

Bezüglich des Schufa-Eintrages habe ich einen Anwalt kontaktiert. Mal sehen, ob man da was machen kann.

Gruss Fusna.
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