Die Forensuche hätte dir übrigens das hier ausgespuckt - so als Tipp fürs nächste Mal.
27.11.2010, 19:30
#
22
killer75
Registriert seit: 27.11.2010
Beiträge: 1
Hallo
ich hab heute ein breif von Winterstein rechtsanwällter erhalten.
dort steht das ich den film "Red Mist" Runtergeladen hab und dafür 850 zahlen soll.
ich wohn noch bei meine mutter und das ist auf name meine mutter gekommen. ich hab das net runtergeladen und ich hab ein kleinen bruder "16" der meint er hat auch nichts geladen... kann sein er lüg weis ich nicht...
nun hab ich gelesen das man sich aufjedenfall beim anwallt erkundegen soll.
meine frage wär was soll ich tun meine mutter beziht hartz4 und hat nicht das geld um die 850 sofort zu bezahlen für rechtsanwalt haben wir auch nicht. nun habe ich gelesen das man es in ratten ab zahlen kann, aber so wie ich gelesen habe wenn ich den Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung Unterschreibe und den betrag "850" bezahle bekomm ich noch mehr probleme und muss dann noch mehr zahlen stimmt das ? oder wenn wir das bezahlen ist die sache erlädigt. entschuldigung für schreibtfehler bin aber erst seid 6 jahre in deutschland :/. ich hoffe eine kann mir hier helfen und paar tips geben wie und was ich machen soll. ( ich muss das bis 1.12.2010 bis 12.00 uhr auf das konto überweisen . was mich auch wundert das sie es so schnell wollen ich hab en breif am 25.11.2010 bekommen und am 1.12.2010 sofort bezahlen ... Ich bitte euch um hilfe und Tipps danke.
27.11.2010, 19:35
#
23
Revoluzzer
Schach!!!
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
Zitat:
Zitat von killer75
ich hab das net runtergeladen
Ob Du das gemacht hast oder nicht interessiert hier niemanden, der handelt wie hier empfohlen.
a)Grundkurs lesen und verstehen. b)modUE wie beschrieben ausfüllen und abschicken (ES mit RS) c)NICHT zahlen d) Kein Kontakt zur dubiosen Filesharing - Anwaltskanzlei. Auch nicht um das mit der Störerhaftung in sogenannten Tauschbörsen zu klären. e) Keinen nicht kostenlosen Anwalt beauftragen, der in einer "Vor-Klageschrift-Phase" nur unnötige Risiken birgt.
Das kostet 4,40 € und verschiebt die Klärung Deiner Fragen (sehr unwahrscheinlicher Fall) auf einen Richter, der das dann mit dem Anwalt klärt, den Du erst in diesem Fall genommen hast.
Ab b) hast Du alle Zeit der Welt um Dich hier einzulesen.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
27.11.2010, 19:39
#
24
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von killer75
ich wohn noch bei meine mutter und das ist auf name meine mutter gekommen.
Deine Mutter iat abgemehnt worden als Anschlussinhaber...
Sie muss darauf reagieren... nicht du oder dein Bruder
Zitat:
Zitat von killer75
nun hab ich gelesen das man sich aufjedenfall beim anwallt erkundegen soll.
Wir machen das ganze hier allgemein ohne eigenen Anwalt, denn auch der kostet Geld
Zitat:
Zitat von killer75
meine frage wär was soll ich tun
Du garnichts, sondern deine Mutter.
Die allgemeine Vorgehensweise der hier Anwesenden lautet:
1. modifizierte Unterlassungserklärung ausfüllen und an die abmahnende Kanzlei schicken... nicht das beigefügte Original des Abmahners unterschreiben!
2. kein weiterer Kontakt zum Abmahner
3. NICHT ZAHLEN
4. NICHT VERGLEICHEN
5. Netwerk von Peer2Peer Software bereinigen und gegen Zugriffe von aussen absichern
6. Aussitzen und auf Verjährung hoffen
...und zunächst einmal den Grundkurs lesen
Grundkurs und modUE findest du verlinkt in meiner Signatur
Hey Leute, hab mir vor einigen Wochen das ganze hier durchgelesen und beraten lassen. Habe daraufhin auch die modUE abgeschickt.
Bisher hab ich am heutigen Tage meine 3 Abmahnung bekommen.
Bzw. einmal die Abmahnung an sich und daraufhin 2 Bettelbriefe.
In dem 3ten Brief steht jetzt ...
Bisher haben wir lediglich eine Unterlassungserklärung von Ihnen erhalten. Einen Zahlungseingang konnten wir jedoch bislang nicht feststellen.
Wir sind nun von unserer Mandantin beauftragt worden klageweise gegen Sie vorzugehen. MIt der Zahlungsklage sind weitere erhebliche Kosten für Sie verbunden.
... Auf der nächsten Seite dann weiter...
Wir haben Sie daher letztmals außergerichtlich namens und in Vollmacht unserer Mandantin aufzufordern ... bla bla.. dies und das zu bezahlen.. bla bla...
Schon jetzt weisen wir daraufhin, dass wir uns nach fruchtlosem Fristablauf nicht mehr an unser Vergleichsangebot gebunden fühlen und die tatsächlichen Kosten gerichtlich festsetzen lassen werden.
Bla bla.. Ratenzahlung möglich ... Bla bla...
Jetzt meine Frage... sind das Standart Briefe oder denkt ihr das es doch was ernstes ist ? :S
Bin eigentlich relativ entspannt, aber manche Sätze irritieren mich schon ein bischen..
Würde mich um Antworten freuen.
29.11.2010, 19:15
#
26
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von FireFighter89
Jetzt meine Frage... sind das Standart Briefe oder denkt ihr das es doch was ernstes ist ? :S
Das ist eine Erinnerungs/Bettelbrief Du sollst den geforderten Betrag überweisen. Kannst Du zu den anderen Briefen legen!
01.12.2010, 21:57
#
27
CharlieBrown
Registriert seit: 01.12.2010
Beiträge: 19
Hallo,
ich habe heute eine Abmahnung von RA Winterstein bekommen wegen dem "Werk "Im Angesicht des Verbrechens"".
1.) Winterstein schreibt überall "Werk" und nicht Filmwerk oder Fernsehserie o. ä.
Schreibe ich in der mod UE jetzt auch "Werk"?
2.) Als Beschluss des LG Frankfurt hängt eine Kopie bei, die sich aber auf
"das Filmwerk "Rise of the Gargoyles""
bezieht.
Ist diese Abmahnung dann eigentlich gültig?
Ich werde auf jeden Fall die mod UE schicken, aber es würde mich mal interessieren, ob das ein Formfehler ist, der das Ganze ungültig macht.
Danke und Gruß,
CharlieBrown
01.12.2010, 22:25
#
28
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von CharlieBrown
1.) Winterstein schreibt überall "Werk" und nicht Filmwerk oder Fernsehserie o. ä.
Schreibe ich in der mod UE jetzt auch "Werk"?
2.) Als Beschluss des LG Frankfurt hängt eine Kopie bei, die sich aber auf
"das Filmwerk "Rise of the Gargoyles""
bezieht.
Ist diese Abmahnung dann eigentlich gültig?
1) Wenn du die Formulierung des Abmahners übernimmst, kannst du in diesem Fall nicht viel verkehrt machen.
2) Die Abmahnung ist auf alle Fälle gültig, also musst du mit einer modUE reagieren...
Erstens muss nicht einmal ein Beschluss beiliegen und zweitens kann man sich über irgendwelche Fehler immer noch im Falle einer unwahrscheinlichen Klage streiten
Ich bin auch wegen des Films "Rise of the Gargoyles” von der Anwaltskanzlei mit 850 Euro abgemahnt worden.
Habe die modUE ausgefüllt und vorab per Fax und auch per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Nur 2 Tage später kam ein Brief zurück und die Kanzlei hat in Bezug auf das Fax meine modUE angenommen - wollen aber dennoch die 850 Euro ... mit einer Frist von 10 Tagen .... ich werde diese mal verstreichen lassen ...
Gruß
CBR900Biker
10.12.2010, 14:37
#
30
nietsretniw
Registriert seit: 10.12.2010
Beiträge: 4
Auch hier ein Fall Winterstein-Abmahnung für "Im Angesicht des Verbrechens". Wollen 850EUR. ModUE abgeschickt. Antwort erhalten mit neuer Frist die Kohle zu überweisen.
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit irgendwo nachzuschlagen, ob die ipforceone tatsächlich die Verwertungsrechte an der Fernsehserie hat? Im Dokument auf das die Kanzlei verlinkt sind natürlich alle Titel geschwärzt. Ich meine, ich gehe mal davon aus, sie ist im Besitz, aber trotzdem.
Grüße NA
10.12.2010, 14:43
#
31
Fuchs & Hase
Threadstarter
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Zitat:
Zitat von nietsretniw
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit irgendwo nachzuschlagen, ob die ipforceone tatsächlich die Verwertungsrechte an der Fernsehserie hat?
Grüße NA
Schlecht zu beantworten,
wenn ich mir deren Homepage ansehe
habe auch eine Winterstein-Abmahnung für "Im Angesicht des Verbrechens" bekommen (jaja, ich weiß, eine gewisse Ironie kann man dem nicht absprechen ).
Log am 0X.12.2010, Brief am 1X.12.2010, Zahlungsfrist bis 2X.12.2010. Alles ziemlich kurzfristig. Forderung ebenfalls 500€ + 350€. ModUE geht gleich per Einschreiben raus. Mal sehen, ob sie trotz Schneechaos rechtzeitig ankommt...
Gruss Fusna.
17.12.2010, 10:25
#
33
CharlieBrown
Registriert seit: 01.12.2010
Beiträge: 19
Ich habe inzwischen die Anerkennung der modUE erhalten, verbunden mit der erneuten Zahlungsanforderung.
Ich werde darauf nicht reagieren.
Gruß und Frohe Weihnachten
wünscht CharlieBrown
17.12.2010, 10:27
#
34
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von CharlieBrown
Ich habe inzwischen die Anerkennung der modUE erhalten, verbunden mit der erneuten Zahlungsanforderung.
Ich werde darauf nicht reagieren.
Gruß und Frohe Weihnachten
wünscht CharlieBrown
Eine Weise und gute Entscheidung, Charlie !
Auch von mir,
Gruß und Frohe Weihnachten!
22.12.2010, 16:17
#
35
meier
Registriert seit: 22.12.2010
Beiträge: 6
Hallo,
ich habe auch eine Abmahnung von Winterstein erhalten.
Als erstes habe ich die mod.UE wie im Forum beschrieben
abgeschickt diese wurde auch angenommen.
Jetzt kamen zwei Bettelbriefe, im letzten Brief stand:
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die Forderung an die Schufa
melden werden, wenn Sie unseren Zahlungsaufforderung nicht nachkommen sollten.
Frage: Kann Winterstein ein Schufa Eintrag erzwingen ?
MfG
meier
Ps: Frohe Weinachten und ein guten Rutsch
22.12.2010, 16:34
#
36
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von meier
Hallo,
ich habe auch eine Abmahnung von Winterstein erhalten.
Frage: Kann Winterstein ein Schufa Eintrag erzwingen ?
Ps: Frohe Weinachten und ein guten Rutsch
Sollte die Kanzlei diese Drohung wahr machen, und einen Eintrag bei der Schufa tätigen, lohnt der sofortige
Gang zu einem RA und reicht klage gegen den Abmahner ein!
Verzeihung, aber schaust Du auch mal genauer hin wenn Du hier etwas verlinkst?
Am besten erst auf´s Datum gucken und noch besser wäre es, erst die hiesige Suchfunktion zu benutzen.
So ist z.B. unter "Inkasso, Schufa;" ein Post von mir zu finden, in dem ich u.a. auf folgendes hingewiesen habe
Zitat:
Zitat von Watt
seit der BDSG-Novelierung können Inkassofirmen seit 1. April einen Eintrag bei der Schufa veranlassen, wenn der Forderung nicht widersprochen wird.
Auch im "Wegweiser Inkasso" steht: "Ein nicht reagieren auf ein Inkassoschreiben ist nicht zu empfehlen"
Aber da User @meier eigentlich nur wissen wollte, ob die Kanzlei Winterstein einen Eintrag erzwingen kann, (zumal ja noch kein Titel vorliegt) wenn keine Zahlung erfolge, waren Deine 3 Hinweise überaltert und zudem falsch.
22.12.2010, 18:47
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40
CharlieBrown
Registriert seit: 01.12.2010
Beiträge: 19
Bitte noch mal für mein Verständnis:
Bis jetzt liegt ja meier und mir kein Schreiben eines Inkassobüros vor, sondern nur die Drohung der RA Winterstein damit.
Heist das, dass jetzt noch kein Schufa-Eintrag entstehen kann?
Zur Erlangung eines Titels müßte das ganze erst vor Gericht?