Abmahnung von RA Grethler Köln wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung

Alt 22.08.2010, 15:35   # 1
princess15114
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Wenn sich die Großen der Branche untereinander in der Wolle haben, ist das nichts Neues, schließlich geht es ja um viel Geld.

Wer erinnert sich noch an den Streit 2001 um die Verwendung von Ausschnitten aus RTL-Sendungen bei TV-Total…? RTL wurde hier von Grethler & Böttcher vertreten.
Im Zusammenhang mit dem Vorwurf bei DSDS müssten die Kandidaten Knebelverträge unterschreiben, tauchte Grethler 2003 als Vertreter der Kandidaten erneut auf.
Zitat:
Selbst Jürgen Grethler, der Anwalt der zehn "Superstar"-Finalisten, kann den Knebel-Vorwurf nicht nachvollziehen... Zudem bezögen sich die bisherigen Verträge nur auf die Laufzeit der Show. "Danach wird neu verhandelt", sagt der Kölner Jurist, der auch Stars wie Sasha, die Toten Hosen und Grace Jones vertritt.
(Quelle)

Heute ist jedoch alles anders. So taucht der Medienanwalt bei einem Pressetermin anlässlich der Vertragsunterzeichnung zwischen der Band Luxuslärm und Starwatch Music GmbH auf , und die gehört ja bekanntlich zur ProSiebenSat.1 Media AG.

Weil die Welt ja so klein ist, noch ein kleiner Blick zurück in eine Pressemitteilung vom März 2000. Da heißt es:
Zitat:
Zuvor war Grethler über lange Jahre für das Tonträgerunternehmen EMI Electrola GmbH, Business & Legal Affairs, sowie als Rechtsanwalt, schwerpunktmäßig im Musikbereich, in der Kanzlei Lichte, Schramm & Scheuermann tätig.
Welch ein Zufall aber auch, wenn es sich bei Scheuermann dann auch noch um einen ehemaligen Partner handelte, deren Kanzlei erst unjüngst auch ins Abmahngeschäft eingestiegen ist.

Und damit alles schön in der „Familie“ bleibt, soll auch die “coco concerts & management“ nicht unerwähnt bleiben.

Es ist daher zu erwarten, dass noch einiges an Briefen von dieser Kanzlei verschickt wird.

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Was ist bislang bekannt?

Abgemahnt wird: Die Firma - Das Sechste Kapitel (Audio)
Log-Datum: ab 06/2010
IT-Dienstleister: keine Angaben, allerdings Bezug auf die Software "File Sharing Monitor".
Rechtinhaber: La Cosa Mia, Köln
P2P-Netzwerk: Torrent
Ermittlung des Anschlussinhabers: nach § 101 Abs. 9 UrhG (Richterbeschluss)
Streitwert: 10.000 EUR
Pauschaler Abgeltungsbetrag: 506 EUR (RA-Gebühr) plus 250 EUR Schadensersatz.

Anm.: Auch hier wird von der bereits bekannten und bei Abmahnern offensichtlich beliebten waldorfschen ModUE-Unwirksamkeitsdrohung gebrauch gemacht.

Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen.

Zitat:
Steffens Abmahnwahn-Infoseite

Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung (mod. UE)

Abmahn-FAQ von RA Solmecke

Abmahnwahn-FAQ

lesen...lesen...lesen! (mindestens 4 Stunden)
Anschließend gezielt fragen.
(Danke für die Übernahme an @Alter Esel)

Besonders ans Herz gelegt, sei eine komprimierte Fassung
in Form einer Abmahn-FAQs (die ersten 5 Beiträge)
- auch Basics für Abgemahnte genannt!

Was von wem sonst noch abgemahnt wird?
Abmahndatenbank

Motto für 2010:
Wir machen keine "Geschenke" mehr!
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Alt 26.05.2012, 12:38 # --
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