Nun auch Abmahnungen wegen vermeintlichen Rechtsverletzungen durch Nutzung von Tauschbörsen...
Zu befürchten, dass es nicht bei einem "One-Hit-Wonder" bleiben wird
Was ist bisher bekannt?
Abgemahnt wird: "Die Beschissenheit der Dinge" (Film; Kinostart: 20.05.10)
... auch im Original "De helaasheid der dingen" (Belgien)
Log-Datum: ab 06/2010
IT-Dienstleister: keine Angaben
Rechtinhaber: Camino Filmverleih GmbH, Stuttgart
P2P-Netzwerk: torrent
Ermittlung des Anschlussinhabers: nach § 101 Abs. 9 UrhG (Richterbeschluss)
Streitwert: (mind.) 50.000 EUR
Pauschaler Abgeltungsbetrag: 1.200 EUR
Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen.
habe Ende Juli den ersten Brief per Einwurfeinschreiben von der Kanzlei bekommen. Habe per modUE reagiert und letzte Woche die Bestätigung erhalten mit einer erneuten Fristsetzung für die Zahlung, diesen Brief komischwerweise nur per normalen Postweg.
Jetzt war die Rede davon, das der Klageauftrag der Mandantin bereits vorliege und das bei Fristverstreichung sofort sämtliche Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden.
Vom sogenannten " Bettelbrief " ist dies ja etwas entfernt, klingt eher wie 'ne Warnung oder sogar Drohung.
Ich werde den Brief so behandeln, indem ich ihn abhefte und abwarte.
Ohne die Hilfe und Ratschläge hier im Forum wäre ich bestimmt schon an 'nem Herzinfarkt gestorben. Danke nochmals.
Schönes Wochenende noch
Kloebner
01.08.2010, 10:08
#
3
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Kloebner
Hallo,
Vom sogenannten " Bettelbrief " ist dies ja etwas entfernt, klingt eher wie 'ne Warnung oder sogar Drohung.
Ist halt ein "droh und Bettelbrief" in verschärfter Form.
01.08.2010, 11:06
#
4
WLAN-WEM
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 233
Letztlich lesen sich alle Bettelbriefe so. Erhöht die Chance eines Auftritts vor Gericht auch nicht, da das Risiko für den Kläger am Ende viel höher ist, als für den Beklagten, da der Beklagte im schlimmsten Fall zahlen muss, der Kläger jedoch ein finanzielles Risiko eingeht UND vor allem das Geschäftsmodell gefährdet. Die Brüder bleiben lieber in Deckung und leben zu gut von den Sofortzahlern.
01.08.2010, 12:27
#
5
constantin
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von WLAN-WEM
Die Brüder bleiben lieber in Deckung und leben zu gut von den Sofortzahlern.
Wollen wir mal hoffen, dass es bei Lampmann & Co genauso ist wie bei den meisten. Erfahrungen über diese Kanzlei über das weitere Vorgehen liegen nicht vor. Vielleicht sind die ja ähnlich gepolt wie Sasse. Warten wir's ab.
04.08.2010, 17:34
#
6
brotpeter
Registriert seit: 04.08.2010
Beiträge: 1
Zitat:
Zitat von constantin
Vielleicht sind die ja ähnlich gepolt wie Sasse. Warten wir's ab.
Hallo,
habe auch mit og Rechtsanwälten zu tun.
ModUE ist raus und wurde angenommen.
Soweit sogut ... nun heisst es warten ...
Die Frage die ich mir nun stelle ist:
WIE war Sasse gepolt? (@constantin)
Danke und viele Grüße
04.08.2010, 21:43
#
7
wahn
Registriert seit: 13.11.2009
Ort: hier
Beiträge: 535
Zitat:
Zitat von brotpeter
Hallo,
habe auch mit og Rechtsanwälten zu tun.
ModUE ist raus und wurde angenommen.
Soweit sogut ... nun heisst es warten ...
Die Frage die ich mir nun stelle ist:
WIE war Sasse gepolt? (@constantin)
Hättest Du aber mit der Suchfunktion schon finden können. Selbst google verweist sofort hier zu Netzwelt.
der Wahn
P.S: Es gibt mehrere Meinungen und wie immer mindestens eine weitere Seite der ...
__________________ _______________________ eMule, Torrent, Abmahnung wegen Filesharing! Störerhaftung?
Hier im Board lesen! mod.UE & sonst weiter nix!
Beruhigt Euch und lest den Grundkurs hier
Spart Euch das Geld für dubiose Forderungen!
Füttert die Statistik, hier eintragen.
20.08.2010, 15:11
#
8
gegenabmahn
Registriert seit: 20.08.2010
Beiträge: 1
hallo an alle
ich habe einen brief bekommen von der besagten anwaltskanzlei lampmann behn rosenbaum
laut dieses schreibens soll ich einen film mit dem namen "die beschissenheite der dinge" über ein programm namens "bittorrent" heruntergeladen haben.
dieser Film entsprang dem Campino Filmverleih welcher mir nun über die besagte Anwaltskanzlei eine vertragsstrafe von 5100 euro und einen vergleichsbetrag von 1200 euro in "rechnung" stellen.
Da ich auf Kabeleins eine Reportage über solche abmahnindustrien gesehn habe habe ich natürlich ersteinmal recherchiert und ich werde den verdacht nicht los, dass diese kanzlei da mit drin steckt denn ich habe schon öfter gesehn dass sie massenabmahnschreiben für diesen Film versenden.
Sie versichern mit natürlich, dass sie beweise dafür haben, dass meine IP Adresse diesen Film zum download angeboten hat, obwohl ich weder das programm bittorrent besitze noch, bis zu dem schreiben, je von dem film gehört habe. ausserdem ist meine IP adresse in 6 stellen anders als die von der kanzlei angegebene.
Hat jemand Tipps wie ich weiter vorgehen kann? Oder gibt es weitere Opfer dessen? Denn als Gruppe hat man immer eine größere Chance
Danke im Voraus für die hilfe
20.08.2010, 15:50
#
9
infomatz
Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 108
Da du auf Seite 1 postest, würde ich dir als erstes das Hochscrollen und Lesen aller Links in Princess' Beitrag wärmstens ans Herz legen. Wenn dann noch Fragen offenstehen, werden die hier sicher gern beantwortet.
16.12.2010, 01:14
#
10
RA_Dury
Registriert seit: 19.04.2010
Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
Lampann mahnt momentan bzgl. des extrem hochwertigen Films "Die Beschissenheit der Dinge" ab.
Es handelt sich dabei - wie wir auch erst lernen mussten - nicht um einen erotischen Film mit bizarrem Inhalt, sondern um einen "hochwertigen" Film, der wohl bereits für diverse Filmpreise (Oscar, etc.) nominiert ist oder war bzw. diese sogar gewonnen hat.
Dies hat uns Herr Kollege Lampmann schriftlich versichert!
Dies ändert aber nichts daran, dass auch hier anzuraten ist, eine mod. UE abzugeben und nicht zu zahlen, es sei denn die Urheberrechtsverletzung wurde nachweislich begangen. In diesem Fall könnten die behaupteten Ansprüche dem Grunde nach bestehen. Eine Zahlung der angebotenen Vergleichssumme, sollte aber nicht erfolgen, da die Höhe eines ggf. bestehenden Kostenerstattungsanspruches vollkommen unklar ist.
__________________ http://www.filesharinganwalt.de - Auch abgemahnt? Keine Panik! - Laden Sie Ihre Abmahnung zu uns hoch! Wir schauen die Abmahnung durch und rufen Sie kostenlos zurück.
16.12.2010, 11:35
#
11
dreizack
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von RA_Dury
...
Dies hat uns Herr Kollege Lampmann schriftlich versichert!
Das ist keine Hochstapelei des Kollegen. Die Kritik schreibt:
Zitat:
Urkomische wie deprimierende Sozialsatire, vom Pionier der belgischen Nouvelle Vague nach einem autobiografischen Roman direkt, knallhart und ohne Umschweife erzählt. Quelle: kino.de
Freigegeben ab 12 Jahren trotz Nacktfahrradrennen und Wettbiersaufen - das normale Leben eines heutigen 13-Jährigen halt.
Ich wollte nur mal bei der Ungläubigkeit von @RA Dury dagegenhalten. Seiner empfohlenen Vorgehensweise hab ich nichts hinzuzufügen.
19.01.2011, 23:10
#
12
miche
Registriert seit: 16.01.2011
Beiträge: 1
Beißen Lampmann Behn Rosenbaum, oder bellen sie nur? Gibt es mittlerweile ein paar Infos?
20.01.2011, 01:19
#
13
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von miche
Beißen Lampmann Behn Rosenbaum, oder bellen sie nur? Gibt es mittlerweile ein paar Infos?
Man ist wohl böse das man kein eigenes Kapitel in der Statistik bekommen hat.
19.02.2011, 01:36
#
14
RA_Dury
Registriert seit: 19.04.2010
Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
bei uns beißen Sie jetzt, bzw, sie versuchen es mal. Ich wurde nun durch LBR im Namen der Rechteinhaberin verklagt, da ich den oben genannten Film für einen Pornofilm hielt und ihn als solchen öffentlich in einem Tweet bezeichnete! Bin ich nun der erste in D-Land, der wegen eines Twitter Posts verklagt wurde? sehr amüsant. ich werde weiter berichten
__________________ http://www.filesharinganwalt.de - Auch abgemahnt? Keine Panik! - Laden Sie Ihre Abmahnung zu uns hoch! Wir schauen die Abmahnung durch und rufen Sie kostenlos zurück.
19.02.2011, 02:44
#
15
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von RA_Dury
ich werde weiter berichten
Ich befürchte doch eher das ich berichten werde... damit die Rechte der armen Pornoabmahner auch gewahrt bleiben.
15.03.2011, 21:18
#
16
andi_m34
Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 1
bellen sie wirklich nur? ich hab vor ein paar tagen die zweite zahlungsaufforderung bekommen und bin mir unsicher ob ich es drauf anlegen soll.
15.03.2011, 21:48
#
17
wahn
Registriert seit: 13.11.2009
Ort: hier
Beiträge: 535
Zitat:
Zitat von andi_m34
.. die zweite zahlungsaufforderung bekommen...
Was stand denn in der ersten "Aufforderung"?
Zitat:
... den Eingang der Unterlassungserklärung...leider noch kein Zahlungseingang...letztmalig...sonst...
Bitte ausführlich den Grundkurs studieren und dann mal sacken lassen.
(siehe Signatur)
der Wahn
P.S: Meine Rottweiler bellten selten bis nie...
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30.03.2011, 00:23
#
18
RA_Dury
Registriert seit: 19.04.2010
Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
kurze Wasserstandsmeldung: Gestern ist die Klagebegründung von LBR angekommen. Sobald ich sie gelesen habe, werde ich weiter berichten.
01.04.2011, 10:11
#
19
Lasko22
Registriert seit: 01.04.2011
Beiträge: 2
Sie beißen.
Klage beim Landgericht Köln, Aktenzeichen 33 O 32/11.
01.04.2011, 10:15
#
20
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Lasko22
Sie beißen.
Klage beim Landgericht Köln, Aktenzeichen 33 O 32/11.