| | # 169 | |||
| Registriert seit: 20.03.2010
Beiträge: 463
| Zitat:
![]() Gruß Sycron | |||
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| | # 174 |
| Registriert seit: 14.07.2010
Beiträge: 8
| Schönen Nachmittag allerseits. Habe soeben die zweite Abmahnung dieser netten Anwälte im Briefkasten gefunden. Werd also modUE schicken. Was mich aber echt vom Hocker haut ist das Aktenzeichen. Wenn die ihre Abmahnungen richtig aufsteigend zählen haben die es in knapp einen Monat , da kam nä,lich meine erste Abmahnung, auf 20.000 Abmahnungen gebracht. Das glaub ich ja wohl nicht |
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| | # 176 | |
| Registriert seit: 27.07.2009
Beiträge: 27
| Zitat:
nehmen wir mal an das von den 20.000 Abmahnungen 5% bezahlt werden bei einem Schnitt von 700,- dann sind das 700.000 Euro die da über den Tisch fließen. Da kann man sich ein paar Büromiezen halten die die Serienbriefe ins Kuvert stecken und zur Post bringen.
__________________ netzwelt.de Spendenaktion Bevor Ihr Fragen stellt einfach mal die letzten 10 - 20 Seiten durchlesen den Meistens beantwortet sich die Frage dabei schon. Bedenkt Ihr seit nicht die Ersten, die Fragen wurde schon mehrmals beantwortet. | |
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| | # 177 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Der größte diese Abmahnschergen Waldorf verschickt ca. 10.000 Serienbriefe. wir haben nicht 5 sondern 25% Sofortzahler. Ich wäre froh nur 5% zu haben.Die Meisten dieser Abgemahnten interessieren sich nicht mal für so ein Forum und Hoppelfilmabgemahnte tun sich da noch schwerer. Guten Morgen,Mops |
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| | # 178 | |
| Gastposter | Zitat:
Man darf nicht vergessen, dass viele dieser Hoppelfilmabgemahnten sich nicht einmal in einen Sexshop trauen oder es peinlich finden, sich so einen Film aus der Videothek auszuleien. Dann siegt aber doch die sexuelle Neugier und es wird auf so einen Torrent-Link geklickt und der Salat ist fertig. Meistens wird diese Post dann von der Freundin geöffnet und die arbeitet noch dazu im selben Betrieb. Die Folge kann der soziale Absturz sein, nur weil einer einen Pornofim sehen wollte, der sonst keine schaut. Eigentlich wäre das eine super Werbung für die Pornoindustrie, und solche Neukunden zu gewinnen, gelingt sonst eben nicht. Aber statt dessen wird abgemahnt und ein potenzieller Neukunde für immer vergrault. Ich als bekennender Gelegenheitslüsterling mag auch ab und an Pornofilme sehen, aber nicht diesen Schrott, der hier abgemahnt wird. So etwas wie diese Sineplex- Filme leihe ich mir auch aus, aber in welcher Videothek stehen die schon rum ! Fündig wurde ich bisher nur in Berlin. Der Eigner der Videothek um die Ecke ist meistens schwul und so sieht auch sein Programm aus. Trotzdem könnten sich hier mehr Pornoabgemahnte melden, denn sexuelle Neugier ist völlig normal und die stärkste Triebkraft im Leben eines jeden von uns. Gruß Flesh_Storm | |
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| | # 179 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Aus aktuellem Anlaß: SG Video Zitat "Aus verschiedenen Quellen haben wir die Information erhalten, dass Herr Jean-Martin Hoenen als Inhaber der SG Video Produktion die Rechte an den Filmen der Firma SG Video an einen Dritten verkauft hat. Dies soll Mitte 2008 erfolgt sein. Dies würde bedeuten, dass Abmahnungen, die nach Juli 2008 ausgesprochen wurden, unberechtigt waren." Zitat Ende Wir freuen uns, Mops |
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| | # 180 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.457
| Zitat:
Dem Urheber steht immer das Recht zu eine Rechtsverletzung abzumahnen, egal wie er einem Dritten Nutzungsrechte eingeräumt hat. Es wurden auch nicht "die Rechte" an den Filmen verkauft sondern spezielle Onlinerechte übertragen. Das erkennbare Problem liegt ganz woanders. Mal ein kleiner Zwischen-Vorab-Exclusive-Leak. Von zentraler Bedeutung ist der letzte Satz. [Auszug aus einem der berühmten Massenauskunftsanträgen im schönen Österreich] Wenn ein Urheber mit einem Dritten bezüglich der Verwertung ein Lizenmodell vereinbart hat und daraus %te kassiert liegen zumindest mittelbare Beeinträchtigungen seiner Verwertungsmöglichkeiten vor. Hat er hingegen einen "Pauschalvertrag" abgeschlossen gibts keine Beeinträchtigung und es ist damit auch kein Schaden enstanden. Der Schaden entsteht hier allein dem Rechteverwerter. Damit wären auch Abmahnungen in denen Schadensersatz gefordert wird mutmaßlich rechtsmißbräuchlich. Wir reden also mal wieder über eine Frage die bereits den Anspruch auf Auskunft betrifft. "Während eine Rechtsverletzung durch das Merkmal "im geschäftlichen Verkehr" hinsichtlich der Art und Weise ihrer Begehung eingegrenzt wird, stellt das "gewerbliche Ausmaß" auf "die Schwere der beim Rechtsinhaber eingetretenen einzelnen Rechtsverletzung" ab (vgl. BT-Drucks. 16/8783, S. 50). Zutreffend weist Kitz (NJW 2008, 2374, 2375) darauf hin, dass ein Handeln im geschäftlichen Verkehr einen Zusammenhang mit Erwerb oder Berufsausübung voraussetzt, also nicht den privaten Bereich abdeckt, während ein gewerbliches "Ausmaß" auch bei rein privatem Handeln erreicht werden kann. Die Motive des Rechtsverletzers, insbesondere also das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht, oder die Nachhaltigkeit seines Handelns sind für das Ausmaß der beim Rechtsinhaber eingetretenen einzelnen Rechtsverletzung nur von nachrangiger Bedeutung. Entscheidend, aber auch ausreichend ist es, dass die Rechtsverletzung ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist. Dieses Ausmaß wird jedenfalls auch bei einem einmaligen Angebot eines Musikalbums während der relevanten Verkaufs- oder Verwertungsphase erreicht. Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, aaO. S. 11), begibt sich derjenige, der ein Musikalbum in eine Tauschbörse zum Herunterladen durch die Öffentlichkeit einstellt, gezielt der Möglichkeit, die weitere Verbreitung dieser Datei zu kontrollieren. Welchen Schaden der Verletzer damit dem Rechtsinhaber zufügt, ist von ihm ebenfalls nicht mehr zu beeinflussen. Damit erreicht die Rechtsverletzung ein Ausmaß, das einer widerrechtlichen gewerblichen Nutzung der fremden Rechte durch den Verletzer entspricht." [OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2009, Az. 6 W 182/08] Es ist auch hier klar, dass es sich ab diesem ominösen Datum um den falschen Antragsteller handeln könnte. Bis zu einem "Doppel-Entscheid" in der Sache vergehen aber sicherlich noch mehrere Monate. Eine ausführliche "Stellungnahme" wird nicht mehr lange warten lassen. PS: Dieser Beitrag basiert auf jederzeit vorlegbaren Fakten, Daten, Unterlagen und ist daher nicht abmahnbar. PPS: Jetzt habe ich schon wieder vergessen, wie man diese Sch...-Links ändert!
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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