| | # 121 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Ja sicher. Bitte einfach mal abwarten. 1. Mir ist Dr. Ulrich Roßkopf vollständig unbekannt. Daher kenne ich auch nicht die Hintergründe der Veröffentlichung. "hat Herr Hoenen als Inhaber der SG Video Produktion nach eigenen Angaben" Wie das zu werten ist ... da muß man aufpassen. Nicht das sich das ganze als alberner Scherz herausstellt. Vielleicht frag ich ihn mal ... wasundwieundwarum.... ![]() 2. Was ich persönlich tun werde ist ja offensichtlich. Ich bin ja nun mal damals kein ******-Experte gewesen, sondern Längle/Fussenegger-Experte. 3. Was andere und wann tun werden muß sehr sorgsam anwaltlich geprüft werden und man muß es auch noch langwierig mit Mandanten besprechen, es sind Anträge zu stellen, uswundsofort. Dabei ist die Arbeitsbelastung momentan sehr hoch. Natürlich könnte man die Sache auch abkürzen. Die Kanzlei ****** ist ja hier mächtig aktiv und scheinbar dauerrepräsentiert. Sie kann ja Stellung nehmen und agieren statt zu reagieren. Hier gibts auch schon ein Muster für sowas zum runterladen, sollten sich die Angaben von Dr. Roßkopf bestätigen lassen. Fazit: Da sind viele dran. Also haltet Euch bisschen zurück, denn es bringt ja nichts wenn man etwas aufklärt/diskutiert wenn danach alle möglichen Leute abgemahnt werden.
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| | # 126 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| .... ähäm.... bitte in der Abmahnerhistorie blättern und fest stellen das es sich nur um eine marginale Anzahl von Abgemahnten, möglicherweise nicht mal dreistellig, handeln kann die obige Angelegenheit betrifft. Es ist überhaupt (und zwar sehr) fraglich ob den Kanzleien ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Lest doch noch mal genau was da steht.
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| | # 129 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Bei manchen ist die Stimmung nach dem vorletzten Post ja richtig in den Keller. Aus rein forenatmosphärischen Gründen eine kleine ... abmahnsichere .... Spekulation .... Abmahnsicher ist sie denn der rechtsanwaltliche Bericht vom 12.08.2010 "Besonders Pikant" von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Roßkopf steht ja noch (und zudem berichten noch ganz andere Anwälte davon). Wir können also davon ausgehen, dass RA Dr. Ulrich Roßkopf die Tatsachenbehauptung auch belegen kann ... ansonsten hätte er sie längst gelöscht. Zudem ... mehr Zeugen ... etc... Die Tatsachenbehauptung kann also mit der gebotenen Sachlichkeit im Rahmen dieses Thread in dem es um das Thema geht besprochen werden. Es gibt jedoch im Bereich "Wann wußte die Kanzlei N. aus A. deren Name leider im Bericht nicht ausreichend zensiert wurde, wofür ich mich natürlich entschuldige, aber ich kann den RA Dr. Ulrich Roßkopf nicht bitten eine Zensurversion herzustellen, es sei denn ich kopiere einfach den Text und zensiere ihn und verwende ihn dann anschließend als Grundlage. Damit würde ich allerdings ohne Einwilligung des Autors mich abmahntechnisch gefährden. Also frage ich ihn erstmal und dann warte ich die Antwort ab und bis dahin muß ich leider den Klartext verwenden. So... nachdem wir das geklärt hätten.... Interessant finde ich an der Sache die "Konstellation 17" --- es existieren sicherlich zwei Dutzend verschiedene Konstellationen wann/wie/wo die Kanzlei N. aus A. von der Angelegenheit der Rechteübertragung erfahren hat. Insofern ist das folgende eine -legitime- Spekulation. Nehmen wir mal an die "Konstellation 17", nämlich das die Kazlei N. aus A. vollständig "unschuldig" ist und erst jetzt durch uns und RA Dr. Ulrich Roßkopf erfahren hat .... wie ich finde die wahrscheinlichste Konstellation, denn diese hervorragenden Juristen in A. die sind nicht mal fähig einer Fliege etwas anzutun, geschweige denn an dubiosen Dingen teilzuhaben. Ja, wenn ... dann wäre natürlich das Mandat dieser Produktionsfirma rückwirkend zum Datum der Rechteübertragung durch vertragswidriges Verhalten aufgehoben. Damit wären aber auch (ohne Vorsatz - Beweislast supereinfach erfüllbar) Schadensersatzforderungen an die Produktionsfirma möglich. Wenn man nun bedenkt wie allergisch die Kanzlei N. auf "Beleidigungen" und "unwahre Tatsachenbehauptungen" reagiert müßte man denken, dass sie längst der Produktionsfirma Schadensersatzforderungen angedroht hat. Interessant ist hierbei wie man in der Vergangenheit schon kleinste Beleidigungswellen im Schadensersatzansatz bewertet hat. Dagegen ist die kommende Welle der negativen Berichterstattung gar nichts. Man muß also den angemessenen Schadensersatz den die Kanzlei N. A. nun von der Produktionsfirma nun einklagt schon in die sechsstellige Richtung legen. Ich würde das auch als deutliches Zeichen an die anderen Mandanten werten. Wehe! Wehe der Mandant versucht den guten Ruf der Kanzlei zu schädigen!
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| | # 130 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Die neusten Veranstaltungshinweise des Marionettentheaters: BB Video GmbH „Die beweissichere Feststellung und Dokumentation obiger Daten erfolgte im Auftrage unserer Mandantin durch die Media Protector GmbH unter Einsatz einer speziellen Anti-Piracy-Technologie, wie durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen bestätigt wird.“ Und der Brüller wie immer: "Aus dem Gutachten wird wie folgt zitiert. „Der mit diesem Gutachten beauftragte Sachverständige kann ausdrücklich bestätigen, dass die Software ‚FileWatch’ korrekte Ergebnisse produziert und den beabsichtigten Sinn und Zweck einer verlässlichen Datenprotokollierung erfüllt.“ MMG, Mops |
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| | # 131 | ||
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Zitat:
Die Testumgebung war zwar mit dem Internet verbunden, aber ein Live-Test in einer realen ed2k-Netzumgebung war es denn doch nicht. Macht aber nix, man hat es ja grundlegend simuliert. Komisch nur, dass dem Tester bei der Simulation das Leecher-Client-Problem der Log-Software nicht aufgefallen ist. Zumindest steht davon nix im Gutachten. Aber naja, sein wir mal nicht so. Auch zweifelhafte Gutachten von Flugzeugen können fast überzeugend wirken, wenn drin steht: Flugzeuge seinen generell absolut sicher, weil bisher noch keines davon oben geblieben ist. Sie kamen alle wieder runter. Auf welchem Wege; hatte aber auch dieses Gutachten offen gelassen. -CityLight- | ||
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| | # 132 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Die Praxis mancher Pornohersteller die Betreiber von privaten W-LANen mit teilweise am selbigen Tage abgeschickten Abmahnungen zu "überschwemmen" ist uns allen bekannt. Das Landgericht Paderborn in einem aktuellen Fall: "Nach der Rechtsprechung ist von einem Missbrauch i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 02.03.2010 I 4 U 217/09-; Beschl. v. 18.03.2010 4 U 223/09-). Diese müssen zwar nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein, aber eindeutig überwiegen. Als typischen Beispielsfall eines sachfremden Motivs nennt das Gesetz ausdrücklich das Gebührenerzielungsinteresse. Gleichermaßen sachwidrig ist es, wenn zusätzlich mit dem Entstehenlassen hoher Gebühren wegen eines zwar eindeutigen, aber eher geringfügigen Wettbewerbsverstoßes die Absicht verfolgt wird, einen, zumal kleinen Mitbewerber vom Markt zu drängen. Hiervon geht die Kammer für den vorliegenden Fall unter Wertung aller Umstände aus." [LG Paderborn, Urteil v. 22.07.2010, Az. 6 O 43/10] Es ist hierbei zu beachten, dass es eben nicht relevant ist ob tatsächlich zB drei/mehrere Verstöße vorliegen. Es ist zu hinterfragen welche Absicht auf Seiten des (hier) Unterlassungsgläubigers oder "Kostengläubigers" vorliegen könnte einen einzelnen W-LAN-Betreiber mit mehreren zeitgleichen Abmahnungen nahezu identischer Vorwürfe zu belegen. Beispiel: Werden zwei Abmahnungen tagesgleich für einen Rechteinhaber ausgestellt werden eventuell später Rechtsanwaltskosten aus 2 x 1,3-Gebühr aus 10.000,00 Streitwert geltend gemacht. 2 x 651,80 = 1.303,60. Bei einer zusammengefassten Abmahnung mit 1 x 1,3-Gebühr aus 20.000,00 wären jedoch nur 859,80 Rechtsanwaltsgebühren vorzubringen. Das macht bei allein 1000 Fällen schon mal 443.800,00 aus, was dem Gedanken es läge ein Gebührenerzielungsinteresse vor Nahrung genug gibt. Besser noch aber dieser Satz des LG Paderborns: "Damit nicht genug vertreten die Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers unwidersprochen mittlerweile mindestens fünf sog. "große" Anbieter im Bereich Schulranzen und haben sie die Antragsgegnerin zwischenzeitlich mit Abmahnungen an den unterschiedlichsten Gerichten wegen desselben sich aus der verwendeten Widerrufsbelehrung ergebenden Wettbewerbsverstoßes geradezu "überschwemmt"." Hierzu muß man wissen, dass gerade Loggerbuden die mit Kanzleien zusammenarbeiten die auch Mehrfachabmahnungen für mehrere Rechteinhaber an einen Anschluß öffentlich verkünden: "FileWatch protokolliert einen User nicht nur zu einem einzigen Zeitpunkt, sondern verfolgt seine Download-Aktivitäten vom Anfang bis hin zur Komplettierung der Datei, unabhängig ob dies Tage, mehrere Wochen oder Monate dauert. Anhand dieses Download Profils ist es eindeutig ersichtlich, dass ein User eine Datei nicht nur einmal kurz angeklickt hat." - [Quelle] Insofern dürfte auch die Frage der Täterprofilerstellung und ihre rechtliche Auswirkung zu beantworten sein. Es ist äußerst seltsam wenn alle Beteiligten der Ermittler- und Abmahnseite komplette "Täterprofile" zur Verfügung stehen haben, jedoch sobald es um Abmahnungen geht diese nicht berücksichtigen.
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| | # 133 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Wer Alles zahlt bekommt 14 tage im Ferienhaus! Das die Zensur wieder zuschlägt in der Url hinter dem n den Punkt wegmachen! |
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