Abmahnung trotz 0-Upload-Client...?!

Alt 30.06.2010, 10:42   # 1
MSD
Gastposter
 
hi,

ich fand zu diesem spezial-thema leider nicht wirklich was im netz....
die meisten seiten und beiträge drehen sich halt um das normale tauschen incl. dem upload - und bei den allermeisten abmahnungen geht es ja auch immer konkret um den UPload bzw. das verbreiten der dateien - das ist eben eindeutig, jederzeit illegal - und lukrativ abzumahen.....

aber der reine DOWNload wird doch eher selten bis gar nicht abgemahnt....?!?!

liegt`s daran, dass es hier die einen oder anderen "schwierigkeiten" für den abmahner gäbe...?

dass z.b. keine so grosse schadenssumme durchsetzbar wären, der beweis geführt werden müsste, dass die quelle "offensichtlich" rechtswidrig war und/oder es schwieriger ist festzustellen und zu loggen - als eben selbst einfach down-zuloaden und all die braven quellen mit zu loggen....


selbst bei NZKB steht auf der homepage, dass das benutzen der tausch-netze nicht per se illegal ist, es gäbe durchaus legale downloads..... überwiegend zwar illegal - aber ok...!

wie soll aber der downloader das vorher verbindlich/offentsichtlich wissen..?!

wenn dann widerrum de facto generell doch jeder download als offentsichtlich illegal bezeichen, nur weil aus dem p2p-netz, das haut dann aber auch nicht ganz hin - ist nun generell illegal oder nicht.....?!?!
egal...


konkret geht meine frage in die richtung..:

was ist nun aber, wenn man z.b. einen 0-upload-client benutzt um regelmössig legale inhalte runterzuladen - und dann bei einem irrtümlichen download eines illegalen inhalts geloggt wurde - ohne jeglichen UPload...??

z.b. kann man ja den sbi-leecher-mod so einstellen, dass definitiv kein upload von daten geschieht (ausser ein paar overhead-daten) weder zum zeitpunkt den downloads noch danach...!

und was, wenn man z.b. eine gepackte datei xyz.zip in gutem glauben heruntergeladen hat - ohne jeden UPload(!) derselben - und es stellt sich dann beim öffnen erst heraus, dass der inhalt gar nicht die erwartete datei, sondern z.b. ein film zxy.avi ist...?!??!

ist der film der in der gepackten datei mit anderem namen war überhaupt "offensichtlich" aus einer illegalen quelle....?
ist es überhaupt abmahnwürdig - eine datei zu laden (ohne im gegenzug hochzuladen!) deren namen nach kein hinweis auf den inhalt gibt, die sofort nach beendigung und entdeckung des irrtums unverzüglich gelöscht wurde...

ist so ein vorgang wirklich zu behandeln wie das normale "tausch-geschäft" incl UPload und verbreiten...?!

und es drängt sich auch noch die frage auf -- WER hat denn den download eigentlich WIEi mitgeloggt...?

die loggerbude.... - hat die etwa selbst die datei zum download bereitgehalten und dann die "kunden" einfach mitgeloggt...?

dürfen die das überhaupt? wäre nicht auch das verbreiten der daten durch sie selbst illegal - und damit abzumahnen....???

und wenn sie autorisiert wären die datei zum upload anzubieten (um "kundschaft" zu fangen) - wäre sie dann aber nicht eine "legal" quelle dieser datei, wenn man sie nur DOWNloadee...?
sind ja eigentlich vom RI autorisiert für den upload im p2p-netz...?


was denkt ihr dazu, bin für jeden beitrag dankbar,
danke und gruss

MSD
 
Alt 30.06.2010, 11:20   # 2
pittiplatsch
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Die Antwort fällt ganz knapp aus:

lies bitte den hier bereits vorhandenen Thread
AKTUELLE RECHTSLAGE seit 01.01.2008! - BITTE LESEN BEVOR IHR POSTET!
- dort steht die Rechtslage zu DEINER Fragestellung drin!

sollte es wirklich jemandem passieren, dass er (warum eigentlich mit ausgeschaltetem Upload ) statt der legalen Datei xyz.zip mit dem Urlaubsfilm des Freundes die nicht legal verbreitete Datei xyz.avi erwischt und herunterlädt, dann wird er sich auch fragen lassen müssen, warum ihm nicht aufgefallen ist, dass sein gewünschtes Objekt mit unzähligen Quellen (i.d.R. deutlich mehr als 1) gelistet war, wo doch diese Wahrscheinlichkeit sehr gering sein sollte ...

übrigens lebt das P2P auch von der Freigabe der heruntergeladenen Datenpakete - denn sonst könnte man gleich einen Downloadserver hinstellen ...
... bei der Verbreitung legaler Inhalte ist der reine Leecher nämlich auch nur ein Schmarotzer, der sich an der guten Funktion des Netzwerkes bereichert

In diesem Sinne:
Das Thema dürfte ausreichend erläutert sein - weitere Fragen können nur in Richtung einer "Legalisierung" von illegalen Aktionen führen :cosed:
 
Alt 30.06.2010, 12:45   # 3
CityLight
 
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Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von MSD Beitrag anzeigen
...und wenn sie autorisiert wären die datei zum upload anzubieten (um "kundschaft" zu fangen) - wäre sie dann aber nicht eine "legal" quelle dieser datei, wenn man sie nur DOWNloadee...?
sind ja eigentlich vom RI autorisiert für den upload im p2p-netz...?
...
Bei den Hoppelwerken kann es eine solche Erlaubnis schon mal für gar niemanden geben, Stichwort "Verbreitung pornografischer Werke".
Außerdem gibt es Gutachten (zwei davon habe ich vorliegen) zu diverser Log-Software in denen eindeutig drin steht, dass der Log-Client definitv keinerlei Upload ausführt.
Die Diskussion in einem Widerspruch zur Abmahnung, dass man einen 0-Upload-Client selbst verwendet hat, sollte man sich besser komplett verkneifen. Die Fragestellung sollte eher lauten, wenn man denn schon mit dem Abmahner streitet, wie denn der IT-Dienstleister mit einem 0-Upload-Logging-Client das Werk zur beweissicheren Ansicht und Verfizierung überhaupt in einem "tragbaren" Zeitraum heruntergeladen will. Auch die Nachfrage nach der Eidesstattlichen Versicherung des IT-Dienstleisters wirkt da oft Wunder.

Ansonsten gilt wie schon genannt die Ansage von @pittiplatsch, nämlich .
Diesbezügliche Fragen wurden alle schon gestellt und z.T. sogar beantwortet. Man muss es nur finden und lesen. Dazu genügen nun mal nur 5 Minuten und 10 Mausklicks eben nicht.

-CityLight-
 
Alt 30.06.2010, 13:04   # 4
MSD
Gastposter
 
nagut, danke für antwort...


BY PRINCESS
 

Alt 26.05.2012, 12:36 # --
News Flash
 
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