mod. UE??

Alt 02.06.2010, 16:00   # 1
ingrimmsch
 
Registriert seit: 02.06.2010
Beiträge: 1
Hi zusammen,

ich weiß nicht ob es hier schon irgendwo besprochen wurde, aber kann mir jemand den Inhalt aus diesen Schreiben genauer erklären, was damit genau gemeint ist, ich habe es nicht so wirklich mit Fachsprache und so.

uns ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der -------,

- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,

das geschützte Filmwerk “------------"

ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.


ich verstehe hier nur bahnhof, habe eine Abmahnung gekriegt, für einen Film und weiß einfach nicht (weil ich den Inhalt nicht verstehe) ob es das Richtige ist, es weg zu schicken.

LG
ingrimmsch
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Alt 02.06.2010, 16:04   # 2
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von ingrimmsch Beitrag anzeigen
ich verstehe hier nur bahnhof, habe eine Abmahnung gekriegt, für einen Film und weiß einfach nicht (weil ich den Inhalt nicht verstehe) ob es das Richtige ist, es weg zu schicken.
Verwende DIESE HIER
...ist mit Word-File und Erklärung

Und les dich bitte in den Grundkurs ein...

modUE und Grundkurs findest du auch nochmal verlinkt in meiner Signatur...

...Übrigens gibt es hier für so gut wie jeden Abmahner auch ein eigenes Forum
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
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Alt 02.06.2010, 16:06   # 3
Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von ingrimmsch Beitrag anzeigen
ob es das Richtige ist, es weg zu schicken
Das macht nix. Du kannst wählen:

1) Du bezahlst Geld dafür, dass ein Anwalt versucht, es Dir zu erklären
2) Du verzichtest auf einen nicht kostenlosen Anwalt und liest solange hier, bis Du es verstehst und versuchst möglichst fristgerecht die hier in den Foren empfohlene mod.UE auf den Weg zu bingen und sonst nix (keine Zahlung, kein Filesharing und auch sonst nix).
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Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
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Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Alt 26.05.2012, 12:36 # --
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