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| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Du hast für andere Lieder anderer Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung abgegeben. Diese hat mit der jetzigen Abmahnung also nix zu tun. D.h. du musst für die aktuelle Abmahnung wiederum eine Unterlassungserklärung (aber diesesmal hoffentlich nicht die originale, sondern die modUE) abgeben. Diese wiederum nur für das abgemahnte Werk (Lied) Bei der Top100 kommt es schonmal zu Mehrfachabmahnungen. Es kann bei dieser bleiben, es können auch mal mehr werden. (Teilweise werden sogar einzelne Titel mehrfach abgemahnt; Lied/ Liedtext...). Die meisten hier verfahren allerdings dann so, dass sie bei jeder neuen Abmahnung dann eine modUE für das neu abgamehnte abgeben. HIER EIN THREAD für Chartcontainer, wo du dazu noch mehr lesen kannst.... Und vergess nicht den Grundkurs in meiner Signatur zu lesen. Auch die modUE ist dort verlinkt.
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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