| | # 323 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Herr Meier Lünen ist noch ein Frischling in diesem anrüchigen Gewerbe und noch nicht so sicher mit den richtigen Formulierungen. Er hat halt seine Ue vermisst und den Geldeingang und das hat ihn genervt. Wichtig ist der Rückschein und Faxprotokoll und ein Zeuge der die Eintütung der ModUe bestätigen kann. Ich selbst würde nochmal 13- 19€ mir gönnen und einen Gerichtsvollzieher das Schreiben(ModUe) an die Kanzleitür nageln lassen. Was erlauben sich diese Menschen noch Alles? MMG,Mops |
|
| | # 325 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
Ansonsten hast Du das schon cool gemacht.Laß Dich auch weiter nicht verrückt machen! MMG, Mops | |
|
| | # 326 | ||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
| Zitat:
Zitat:
Ich würde es so interpretieren. Der Anwalt weiß nicht, ob seine Mahnung angekommen ist,(Könnte ja auch verloren gegangen sein, oder beim Abgemahnten ungeöffnet im Brotkasten vergammeln) folglich setzt er erneut eine "letzte" Frist. Da ein erneuter Aufwand fällig wurde, wurde dieser eben "aufgeschlagen" Mahngebühr Aber wie geschrieben, ich würde...was andere da rauslesen, interpretieren, hängt immer vom besuchten Kaffesatzlesekurs ab. | ||
|
| | # 327 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Keine Feier ohne Meier: Zeig mir 10 "Damit Betroffene möglichst schnell die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen und den geforderten Betrag zahlt, wird in der Abmahnung in Fettdruck Folgendes ausgeführt: „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Urheberrechtsverletzer die finanziellen Konsequenzen einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der Unterlassung zukünftiger Verstöße nicht kennen. Da die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials im Internet rechtlich eine weltweite Lizenz erfordern würde, bemisste sich der Gegenstandswert der gerichtlichen Verfahren an dem Wert einer solchen Lizenz.“ Dann wird auf verschiedene Urteile hingewiesen, die hohe Gegenstandswerte ausweisen." und das Schmankerl: "Weiter heißt es dann: „Meine Mandantin ist bestrebt, sich als Rechteinhaberin von anderen Rechteinhabern abzugrenzen, die in der letzten vermehrt exorbitant hohe Schadensersatzbeträge für Urheberrechtsverletzungen im Internet verlangen.“ Hier wäre für uns spannend, wen Rechtsanwalt Meier damit wohl gemeint hat." Guten Morgen,Mops |
|
| | # 328 | ||
| Registriert seit: 02.06.2010
Beiträge: 17
| Hab jetzt genau den gleich Brief von Meier erhalten. Seh hier was von, dass die mod UE nie angekommen ist. Außerdem ist eine weitere UE von Meier beigelegt. Dabei steht dann auch noch Folgendes fettgedruckt. Zitat:
Zitat:
Ist da jetz irgendwas neues dabei? | ||
|
| | # 331 |
| Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 1
| hallo, habe heute auch ein schreiben von ra meier erhalten. "letztes außergerichtliches vergleichsangebot" ..."stelle fest, dass in der Sache weder eine Unterlassungserklärung hier eingegangen ist, noch der Vergleichsbetrag von Ihnen gezahlt wurde. Sie haben also die Annahmefrist für den Vergleich verstreichen lassen." ... "Da sie allerdings in keiner Weise auf mein oben angegebenes Schreiben reagiert haben, werde ich für meine Mandantin gerichtlich gegen sie vorgehen müssen. Vor Einleitung ...unterbreite ich für meine Mandantin ein letztes Vergleichsangebot..." Mod. UE wurde pünktlich per ES und RS verschickt und der RS ist auch unterschrieben mit Datum am 22.06. zurückgeschickt worden. Gezahlt habe ich natürlich nicht. Wäre es nachteilig, nochmal dieselbe usprüngliche mod. UE zu verschicken? Will da einfach nur auf Nummer sicher gehen. |
|
| | # 332 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Es wäre ja wirklich sehr zu begrüßen, wenn der Herr Meier diese angebliche Nichtabgabe der ModUe als Anlaß nimmt, um vor ein Gericht zu ziehen. Ich glaube, da würden sich auch andere Abmahner einen Ast lachen, die Ihren Laden besser im Griff haben. | |
|
| | # 333 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Also kann es kein Fehler sein, die bestimmt angefertigte Kopie der modUE nochmals per Fax (evtl noch per ES/RS) zu verschicken mit kurzem Verweis auf den schon erfolgten Versand und Eingang bei der Abmahnkanzlei der Unterlassungserklärung (Kopie des unterschriebenen Rückscheins beifügen). Oder man hält die Füsse still, denn man hat ja den Rückschein.
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
|
| | # 334 | |
| Registriert seit: 07.06.2010
Beiträge: 111
| Ja, wenn man so fleißig ist, kann man schonmal den Überblick verlieren ![]() Zitat:
| |
|
| | # 335 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Das ist eine Schlamperei der Post, wofür weder Du noch der Empfänger etwas kann. Das sollte aber nicht weiter dramatisch sein, da ja der Empfänger mit Datum unterschrieben hat. Zudem sollte doch wenigstens noch die Sendungsnummer auf den RS aufgeklebt sein. |
|
| | # 337 |
| Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 18
| Wollte nur kurz bescheid geben das ich ebenfalls das zuletzt erwähnte Schreiben von RA Meier erhalten habe. Werde ach nochmals eine Kopie von letzter UE an Ihn verschicken und darauf hinweisen das ich das schonmal abgeschickt habe und dazu dann die RS Karte als Kopie. echt lächerlich dieses ganze Prozedere. |
|
| | # 338 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Sollte es einfach so sein, daß Herr Meier einfach nicht mit seiner Büroorganisation klar kommt ,oder sind ihm wegen mangelnder Kohle die Angestellten weggelaufen? Als Frischling in diesem Gewerbe hat man es nicht leicht mit der leicht verdienten Kohle. Sollte man mal seiner zuständigen Anwaltskammer stecken! MMG,Mops |
|
| | # 339 |
| Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 17
| Ich habe mich entschieden, das Problem des Risikos der Einstweiligen Verfügung, dadurch zu entkräften indem ich Hn. Maier eine Kopie des Rückscheins und eine Kopie der Unterlassungsverpflichtungserklärung per email habe zukommen lassen. Geld gebe ich freilich nicht mehr dafür aus. Hn. Maier muss klar sein, wenn er eine Einstweilige Verfügung vor Gericht durchbringen will, dass er dann verloren hat, wenn der Antragsgegner den Rückschein und die Unterlassungsverpflichtungserklärung vor Gericht vorlegen kann. Das generiert freilich sehr hohe Kosten bei dem Antragssteller, die sind indem schmalen Budget von 39X,00€ nicht gedeckt. Deshalb meine ich, stellt diese Taktik nur darauf ab, die Leute zu verunsichern. Leider kann er gut informierte Forenmitglieder damit nicht verunsichern. D.h. er verdient am Ende kein Geld damit. |
|
| | # 340 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Nicht, dass du die originale verwendet hast. Ist eigentlich nur ne rhetorische Frage, aber man weiss ja nie | |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
![]() |
| Stichworte |
| abmahnung, darius, darius & finlay, finlay, lünen, marcus, meier, nico, unterlassungserklärung, urheberrechtsverletzung |
| Themen-Optionen | |
| |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:36 Uhr.







