| | # 1 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Auf zu neuen Ufern oder Weiterung des Geschäftsfeldes !? Nach dem Motto: Wird mir das UWG zu klein, dann hole ich das UrhG mit rein… Aktiven E-Bay Nutzern dürfte der Name Alexander Kysucan wahrscheinlich bekannt sein, da dieser seit geraumer Zeit im Auftrag verschiedener Verkäufer mit Abmahnungen „ … diverse angebliche Verstöße innerhalb der verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beanstandet“. (Quelle: RA F. Weiß vom 02.10.2009) Auch wer über diese Praxis berichtet, ist nicht „gern gesehen“; Kysucan fordert Entfernung eines Beitrags. (RA Feil vom 17.06.2009) Kanzlei Kysucan zugegeben, sieht noch aus wie ein Vorhang, aber offensichtlich wird hinter den Kulissen schon gearbeitet. Was ist bekannt? Abgemahnt wird: Filmwerke pornografischen Inhaltes Log-Datum: ab Februar 2010 IT-Dienstleister: Digi Tracing GmbH Rechtinhaber: Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH P2P-Netzwerk: eKad / Emule Ermittlung des Anschlussinhabers: nach § 101 Abs. 9 UrhG (Richterbeschluss) Streitwert: 10.000 € Pauschaler Abgeltungsbetrag: 650,00 € Abmahnung Rechtsanwalt Alexander Kysucan aus Berlin im Auftrag der Digiprotect (Quelle: Rechtsanwältin Katharina Scharfenberg, 18.05.2010) Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen. Zitat:
Besonders ans Herz gelegt, sei eine komprimierte Fassung in Form einer Abmahn-FAQs (die ersten 5 Beiträge) - auch Basics für Abgemahnte genannt! Was von wem sonst noch abgemahnt wird? Abmahndatenbank Motto für 2010: Wir machen keine "Geschenke" mehr! | |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 25
| Hallo Ulrich, wie soll mein Vater unterschreiben wenn er noch im Ausland ist? ich kann doch seinen Unterschrift nicht fälschen . Dazu kommt noch das sie mir eine Frist von einer Woche gegeben haben . Kann ich dieses Mod Ue unter meinem Namen abschicken lassen oder lieber denen einen Brief schreiben das mein Vater zu diesem Zeitpunkt im Ausland war |
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| | # 7 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Dann muss er unterschreiben und das unterschriebene Dokument an den Abmahner vorab faxen. Das unterschriebene Dokument dann sofort auf dem Postweg dem Abmahner zukommen lassen (erst zu euch und von euch aus dann per Einschreiben mit Rückschein zum Abmahner, oder aus dem Ausland direkt zum Abmahner per "ich weiss nicht, was die für Einschreibeversandarten in diesem Ausland haben") na dann mal fix... Nein... du musst es deinem Vater schon beibringen Das interessiert die nicht... der Anschluss war ja nicht verreist
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 8 |
| Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 25
| Ehrlich gesagt ist es mir zu Peinlich ihn mit dieser Sache zu Konfrontieren. Wäre es nicht klug einen Brief zu schreiben zum Anwalt, das mein Vater seit Januar im Ausland ist und diese Sache ruhen zu lassen? Vielleicht noch mit dem Mod UE? |
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| | # 11 | ||
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Zitat:
nicht in deinem Namen... du wirst es beichten müssen, ob nun peinlich oder nicht
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | ||
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| | # 14 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
| Zitat:
nun "dreh" mal nicht durch wg. Fristen ect. zumal SIE die Fristen nicht DIR sondern dem AI gesetzt haben. Der Brief (Abmahnung wurde an Deinen Vater adressiert), der sich z.Z. im Ausland befindet. Kein Anschlussinhaber muss damit rechnen, während seines Urlaubs oder kürzerem Auslandaufenthaltes eine Abmahnung zu erhalten, auf welche er innerhalb so kurzfristig reagieren müsste. Also solltest Du zuerst mit Deinem Vater per Telefon oder Internet Kontakt aufnehmen, und nicht mit dem Abmahner. Dieser hat ja keine Kenntnis von Deiner Existenz und kann nicht davon ausgehen, dass Briefe von Unbeteiligten geöffnet werden (Briefgeheimnis). Also wird er sich gedulden und evtl. eine Erinnerung zur Abmahnung schicken. Kommt Dein Vater (AI) in bälde (ca. 3-4 Wochen) zurück, kann er so wie hier gehandhabt mit einer mod.UE darauf reagieren. Ansonsten ist immer noch der Auslandspostverkehr, Fax oder Internet eine Möglichkeit mit dem Abmahner in Kontakt zu treten. Gruß watt_ an die Moderation: Bitte BGH-10/05/12-Laberthread "sauber halten" und an geeignete Stelle verschieben. Danke | |
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| | # 16 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
| Zitat:
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| | # 18 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
| Zitat:
und wenn schon...dann wird die Unterlassungsgläubigerin mit ihrem korrekten Titel angeschrieben. Nämlich Digi******...GmbH Aber EGAL: Anscheinend hast Du meinen Text oben nicht gelesen, oder Du bist total durch´n Wind und solltest mal darüber schlafen. Hier geht´s schließlich nicht um Märchen der Gebr. Grimm sondern um ein hartes Geschäft der Abmahn-Industrie, und rein rechtliche Beratung ist hier nicht erlaubt. | |
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| | # 20 | |
| Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 25
| Zitat:
ich habe deinen Text gelesen und ihn auch verstanden , hoffe ich zumindest. Ich weiss auch nicht warum du mich jetzt so anscheißt und ja ich bin total Nervös wegen dieser Sache , das einzige was ich nur im Moment wissen wollte ob dieser ModEU so richtig von mir Verfasst wurde , wenn nein wäre ich dankbar für eure Hilfe . Ich lese hier geschlagene 2 Stunden die Foren durch und würde dann gerne mich Schlafen legen , es hat mir total den ganzen Tag versaut und wahrscheinlich den kommenden Wochenende auch | |
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| abmahnung, alexander, berlin, digi tracing, digiprotect, kysucan, milf, pornografisch, unterlassungserklärung |
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