Alexander Kysucan Berlin Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung

Alt 16.05.2010, 21:36   # 1
princess15114
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Auf zu neuen Ufern oder Weiterung des Geschäftsfeldes !?
Nach dem Motto: Wird mir das UWG zu klein, dann hole ich das UrhG mit rein…

Aktiven E-Bay Nutzern dürfte der Name Alexander Kysucan wahrscheinlich bekannt sein, da dieser seit geraumer Zeit im Auftrag verschiedener Verkäufer mit Abmahnungen „ … diverse angebliche Verstöße innerhalb der verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beanstandet“.
(Quelle: RA F. Weiß vom 02.10.2009)
Auch wer über diese Praxis berichtet, ist nicht „gern gesehen“; Kysucan fordert Entfernung eines Beitrags. (RA Feil vom 17.06.2009)

Kanzlei Kysucan zugegeben, sieht noch aus wie ein Vorhang, aber offensichtlich wird hinter den Kulissen schon gearbeitet.

Was ist bekannt?

Abgemahnt wird: Filmwerke pornografischen Inhaltes
Log-Datum: ab Februar 2010
IT-Dienstleister: Digi Tracing GmbH
Rechtinhaber: Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
P2P-Netzwerk: eKad / Emule
Ermittlung des Anschlussinhabers: nach § 101 Abs. 9 UrhG (Richterbeschluss)
Streitwert: 10.000 €
Pauschaler Abgeltungsbetrag: 650,00 €

Abmahnung Rechtsanwalt Alexander Kysucan aus Berlin im Auftrag der Digiprotect
(Quelle: Rechtsanwältin Katharina Scharfenberg, 18.05.2010)

Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen.

(Danke für die Übernahme an @Alter Esel)

Besonders ans Herz gelegt, sei eine komprimierte Fassung
in Form einer Abmahn-FAQs (die ersten 5 Beiträge)
- auch Basics für Abgemahnte genannt!

Was von wem sonst noch abgemahnt wird?
Abmahndatenbank

Motto für 2010:
Wir machen keine "Geschenke" mehr!
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Alt 18.05.2010, 18:43   # 2
antonio
 
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Hallo ,

bei mir kam heute ein Brief von der Kanzlei kysucan von Alexander Kysucan , es geht um einen Download von nem Schmuddelfilm . Ich soll 650 Euro Zahlen

Der Brief ist an meinem Vater gerichtet der aber seit einigen Monaten im Ausland Verweilt, könnte ich da Einspruch einlege´n mit der Begründung das mein Vater auser Land ist?!
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Alt 18.05.2010, 18:46   # 3
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen

Der Brief ist an meinem Vater gerichtet der aber seit einigen Monaten im Ausland Verweilt, könnte ich da Einspruch einlege´n mit der Begründung das mein Vater auser Land ist?!
Nein das bringt Dir nichts. Dein Vater muss die mod UE abgeben und auch unterschreiben. Er ist der Anschlussinhaber und nicht Du.

So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

mod UE Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll…
und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung.
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Alt 18.05.2010, 19:20   # 4
antonio
 
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Hallo Ulrich,
wie soll mein Vater unterschreiben wenn er noch im Ausland ist?

ich kann doch seinen Unterschrift nicht fälschen .

Dazu kommt noch das sie mir eine Frist von einer Woche gegeben haben .

Kann ich dieses Mod Ue unter meinem Namen abschicken lassen oder lieber denen einen Brief schreiben das mein Vater zu diesem Zeitpunkt im Ausland war
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Alt 18.05.2010, 19:37   # 5
wabo
 
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Dein Vater kann die modUE zur Fristwahrung auch vorab per Fax schicken
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Alt 18.05.2010, 19:38   # 6
Kersare
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Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
Hallo Ulrich,
wie soll mein Vater unterschreiben wenn er noch im Ausland ist?
Ist er per Mail o. Fax erreichbar dann solltest Du versuchen ihn zu benachrichtigen.

Seit wann mahnt der Kysucan Hoppelfilmchen ab?
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Alt 18.05.2010, 19:40   # 7
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
Hallo Ulrich,
wie soll mein Vater unterschreiben wenn er noch im Ausland ist?
Die modUE fertigmachen, ihm per Mail oder Fax ins Ausland schicken.
Dann muss er unterschreiben und das unterschriebene Dokument an den Abmahner vorab faxen.
Das unterschriebene Dokument dann sofort auf dem Postweg dem Abmahner zukommen lassen (erst zu euch und von euch aus dann per Einschreiben mit Rückschein zum Abmahner, oder aus dem Ausland direkt zum Abmahner per "ich weiss nicht, was die für Einschreibeversandarten in diesem Ausland haben")
Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
Dazu kommt noch das sie mir eine Frist von einer Woche gegeben haben .
na dann mal fix...
Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
Kann ich dieses Mod Ue unter meinem Namen abschicken lassen
Nein... du musst es deinem Vater schon beibringen
Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
oder lieber denen einen Brief schreiben das mein Vater zu diesem Zeitpunkt im Ausland war
Das interessiert die nicht... der Anschluss war ja nicht verreist
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wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
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Alt 18.05.2010, 19:40   # 8
antonio
 
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Ehrlich gesagt ist es mir zu Peinlich ihn mit dieser Sache zu Konfrontieren.

Wäre es nicht klug einen Brief zu schreiben zum Anwalt, das mein Vater seit Januar im Ausland ist und diese Sache ruhen zu lassen?

Vielleicht noch mit dem Mod UE?
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Alt 18.05.2010, 19:43   # 9
Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
...
Und damit darauf hinweisen, dass ein Anschlussinhaber seinen Anschluss unbewacht zurücklässt und dafür dann eine EV kassieren? Halte ich nicht für empfehlenswert.
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Alt 18.05.2010, 19:45   # 10
wabo
 
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Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt ist es mir zu Peinlich ihn mit dieser Sache zu Konfrontieren.
Irgendwann erfährt er es doch- warum dann also nicht gleich?
Du solltest etwas mehr Vertrauen haben! Vielleicht hat er ja sogar Verständnis dafür.
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Alt 18.05.2010, 19:45   # 11
Burn256
 
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Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt ist es mir zu Peinlich ihn mit dieser Sache zu Konfrontieren.
da kommst du nicht drumrum
Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
Wäre es nicht klug einen Brief zu schreiben zum Anwalt, das mein Vater seit Januar im Ausland ist und diese Sache ruhen zu lassen?
Nein... der Anschlussinhaber muss auf alle Fälle unterschreiben und der Abmahner hat mit Sicherheit kein Mitleid und lässt auch nur irgendwas ruhen
Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
Vielleicht noch mit dem Mod UE?
nicht in deinem Namen... du wirst es beichten müssen, ob nun peinlich oder nicht
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Alt 18.05.2010, 19:47   # 12
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
Wäre es nicht klug einen Brief zu schreiben zum Anwalt, das mein Vater
Vielleicht noch mit dem Mod UE?

Auch da müßte Papa unterschreiben
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Alt 18.05.2010, 19:47   # 13
antonio
 
Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 25
Alles klar ist denn dieses Muster Mod Eu so Ok?

EDIT BY PRINCESS
Aufforderung zur Rechtsberatung entfernt - Forenregel
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Alt 18.05.2010, 19:48   # 14
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
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Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
wie soll mein Vater unterschreiben wenn er noch im Ausland ist?

ich kann doch seinen Unterschrift nicht fälschen .

Dazu kommt noch das sie mir eine Frist von einer Woche gegeben haben .
hallo Antonio,
nun "dreh" mal nicht durch wg. Fristen ect. zumal SIE die Fristen nicht DIR sondern dem AI gesetzt haben.

Der Brief (Abmahnung wurde an Deinen Vater adressiert), der sich z.Z. im Ausland befindet.
Kein Anschlussinhaber muss damit rechnen, während seines Urlaubs oder kürzerem Auslandaufenthaltes eine Abmahnung zu erhalten, auf welche er innerhalb so kurzfristig reagieren müsste.

Also solltest Du zuerst mit Deinem Vater per Telefon oder Internet Kontakt aufnehmen, und nicht mit dem Abmahner.

Dieser hat ja keine Kenntnis von Deiner Existenz und kann nicht davon ausgehen, dass Briefe von Unbeteiligten geöffnet werden (Briefgeheimnis).
Also wird er sich gedulden und evtl. eine Erinnerung zur Abmahnung schicken.

Kommt Dein Vater (AI) in bälde (ca. 3-4 Wochen) zurück, kann er so wie hier gehandhabt mit einer mod.UE darauf reagieren. Ansonsten ist immer noch der Auslandspostverkehr, Fax oder Internet eine Möglichkeit mit dem Abmahner in Kontakt zu treten.

Gruß watt_

an die Moderation: Bitte BGH-10/05/12-Laberthread "sauber halten" und an geeignete Stelle verschieben. Danke
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Alt 18.05.2010, 19:54   # 15
antonio
 
Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 25
Vielen dank für euren Rat ich fühle mich total Ohnmächtig und mir gehts schlecht d.h. mir dreht sich der Magen wegen diesem Maleur
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Alt 18.05.2010, 19:57   # 16
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Und damit darauf hinweisen, dass ein Anschlussinhaber seinen Anschluss unbewacht zurücklässt und dafür dann eine EV kassieren? Halte ich nicht für empfehlenswert.
ääähem sorry frank...Du willst damit aber nicht sagen, dass ein AI ständig neben seinem Anschluss wachen muss, dass diesen keiner unbefugt nutzt oder?
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Alt 18.05.2010, 20:08   # 17
antonio
 
Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 25
Alles klar ist denn dieses Muster Mod Eu so Ok?

EDIT BY PRINCESS
Aufforderung zur Rechtsberatung entfernt - Forenregel


Ist dieses Briefchen soweit Ok leute?

Dann hätte ich wenigstens das hinter mir
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Alt 18.05.2010, 21:01   # 18
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.774
Zitat:
Zitat von antonio Beitrag anzeigen
Ist dieses Briefchen soweit Ok leute?

Dann hätte ich wenigstens das hinter mir
warum DU?

und wenn schon...dann wird die Unterlassungsgläubigerin mit ihrem korrekten Titel angeschrieben. Nämlich Digi******...GmbH

Aber EGAL: Anscheinend hast Du meinen Text oben nicht gelesen, oder Du bist total durch´n Wind und solltest mal darüber schlafen.
Hier geht´s schließlich nicht um Märchen der Gebr. Grimm sondern um ein hartes Geschäft der Abmahn-Industrie, und rein rechtliche Beratung ist hier nicht erlaubt.
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Alt 18.05.2010, 21:10   # 19
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Du willst damit aber nicht sagen, dass ein AI ständig neben seinem Anschluss wachen muss
Nein. Was er tun muss und was nicht, sagt ihm das Gericht (so er jemals eine Einladung erhalten sollte).
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Alt 18.05.2010, 21:19   # 20
antonio
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
warum DU?

und wenn schon...dann wird die Unterlassungsgläubigerin mit ihrem korrekten Titel angeschrieben. Nämlich Digi******...GmbH

Aber EGAL: Anscheinend hast Du meinen Text oben nicht gelesen, oder Du bist total durch´n Wind und solltest mal darüber schlafen.
Hier geht´s schließlich nicht um Märchen der Gebr. Grimm sondern um ein hartes Geschäft der Abmahn-Industrie, und rein rechtliche Beratung ist hier nicht erlaubt.
Hallo watt_ihr_volt,

ich habe deinen Text gelesen und ihn auch verstanden , hoffe ich zumindest.

Ich weiss auch nicht warum du mich jetzt so anscheißt und ja ich bin total Nervös wegen dieser Sache , das einzige was ich nur im Moment wissen wollte ob dieser ModEU so richtig von mir Verfasst wurde , wenn nein wäre ich dankbar für eure Hilfe .


Ich lese hier geschlagene 2 Stunden die Foren durch und würde dann gerne mich Schlafen legen , es hat mir total den ganzen Tag versaut und wahrscheinlich den kommenden Wochenende auch
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