| | # 102 | |
| Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
| Zitat:
MAC-Adresse ? Wikipedia Weiterhin bin ich im Netzwerkbereich tätig. | |
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| | # 103 | |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
| Zitat:
Die RA´s auf Seiten der Abgemahnten finanzieren sich doch nicht über den Abmahnwahn. Daher hätten sie dann mehr Zeit für weniger "wahnige" Rechtsgeschäfte, hm ? | |
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| | # 104 | |
| Registriert seit: 23.01.2010
Beiträge: 296
| Zitat:
Die MAC-Adresse deines Routers ist aber im Internet zu sehen (WAN-Seite). Daraus lässt sich schließen, ob Du einen WLAN Router hast (MAC ist einmalig). Was aber nicht ausgeschlossen werden kann ist das Du einen Access-Point verwendets, der nicht gesehen werden kann....alles Auslegungssache... | |
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| | # 107 |
| Registriert seit: 14.09.2009
Beiträge: 35
| Die Frage die ich mir jetzt Stelle und die ich hoffentlich von den erfahrenen Teilnehmer hier im Forum beantwortet bekomme: Nach dem die Wahrscheinlichkeit der Klage nach Abgabe einer mod UE und keinen weiteren Kontakt im sehr niedrigen Prozentbereich ist, trifft dann, wenn es zur Klage kommt die 100 Euro Regelung. Richtig ? Danke |
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| | # 108 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Und wenn ich mich nicht Irre ist, das heutige Urteil noch gar nicht rechtskräftig. | |
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| | # 111 |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 32
| Man wird vor Gericht immer die Möglichkeit haben, auf dieses höchstrichterliche Urteil zu verweisen und sofern man einigermaßen plausibel vor Gericht auftritt, sollten die Chancen für einen positiven Ausgang für den Abgemahnten nicht schlecht sein. Für mich heißt das ganze jedoch nicht das die Abmahnungen weniger werden, denn es wird immer noch genug Leute geben, die schnell und brav das Schreiben des Anwalts unterschreiben und die dann viel zu hohen Kosten aus Unwissenheit bezahlen. Für mich heißt das nicht das die Geschäftsquelle versiegt ist, es ist nur einfach ein Teil etwas schwieriger geworden und solang immer noch 20, 25 oder 30 % brav weiter beim ersten Schreiben bezahlen und falscherweise ein Schuldeingeständnis mit der UE abgeben, ist dürfte der Schnitt am Ende immer noch recht gut sein. Ich denke das mit dem Urteil die Gänge zum Gericht deutlich abnehmen werden. Denn das die Gerichte massenweise Verfahren durchziehen, wo es dann bestenfalls 100 -Urteile gibt, glauben denke ich mal auch die Abmahnanwälte nicht. Ich denke hier wird dann mehr die Verfilzung unte den Anwälten zunehmen und die Fälle rausgepickt, wo es sich richtig lohnt etwas raus zu machen und ggf. auch Pressemässig wieder mal auf die Pauke zu hauen. |
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| | # 112 | |
| Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 156
| Zitat:
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| | # 113 | ||||
| Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
| Weitere Kommentare aus den Blogs: kLAWtext: Filesharing: Haftung nur auf Unterlassung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss Haftung für unzureichend gesicherten WLAN ? Anschluß Hinweis zu Kosten für Abmahnung durch Abmahnanwälte | B?G?M?P Rechtsanwälte - Aktuelles Zitat:
Zitat:
Zitat:
WLAN-Entscheidung – Viel Lärm um nichts (überraschendes) BGH stoppt Anwälte der Musikindustrie Zitat:
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| | # 114 |
| Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 32
| Ich denke mal das das Urteil positiv zu sehen ist. Es werden andere Rechtsanwälte kommen die diese 100 Euro eintreiben werden, vorausgesetzt die Software funktioniert. Der Herr aus Karlsruhe ist nach meiner Meinung nicht mehr haltbar ( siehe Fernsehberichte ). Er könnte als Leihangestellter für 7,50 Euro bei einer ehrlichen Kanzlei anfangen und pro Abmahnung 1 Euro als Zusatzzprämie verdienen. Wie gesagt die Anschuldigungen gegen diesen Rechtsanwalt kommen nicht von mir, sondern von Fernsehsendern. Also keine 100 Euro sondern 0,000 Euro. Das Blatt hat sich gewandelt. |
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| | # 115 |
| Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 233
| Ich denke nicht, denn du müßtest sicher nachweisen, dass du zum log-Zeitpunkt einen WLAN-Router hattest, der potentiell ohne deine Kenntnis und Zustimmung von Dritten genutzt worden sein könnte. Wenn du nur eine LAN-Anbindung hast, ist unbefugte Fremdnutzung kaum möglich. |
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| | # 116 | |
| Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 61
| Zitat:
Trotzdem weiß ich nicht, welche Informationen bei DHT, Overnet, Kademlia oder ähnliche z. B. bei der Hash-Erstellung nutzen und somit u. U. auch weiterreichen. Aber egal, ich wollte ja keine technische Diskussion starten. | |
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| | # 117 |
| Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 233
| Ich denke, wir sollten nicht zu früh feiern. Das BGH Urteil scheint zwar in unserem Sinne zu sein, soweit ich das als Laie einzuschätzen weiss und den Kommentaren der Fachleute, hier Shual an erster Stelle, entnehmen kann, ABER das ist kein Freischein fürs filesharing geschützter Inhalte, denn das ist nach wie vor nicht legal und noch kennt keiner die konkreten Auswirkungen. Der Gegner ist zwar gierig, aber nicht dumm. Der Abmahnwahn wird dadurch nicht enden. Die Schnellzahler werden ganz sicher weiter abgekocht und Powersauger müssen u.U. mit konzertierten Aktionen der RA und RI rechnen. Wen es dann erwischt, dem hilft das aktuelle BGH Urteil auch nicht mehr. Fazit: Finger weg vom filesharing und weiterhin dem Forum-Weg treu bleiben, also modUE und sonst nichts und im Fall einer Klage, auch wenns vielleicht nur um 100 Euro geht, nicht ohne Anwalt. Ich persönlich glaube nicht, dass es eine gute Idee ist, sich selbst zu verteidigen. Wie gesagt, der Gegner ist nicht dumm und viele Abmahner sind Profis |
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| | # 120 |
| Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 3
| Hallo, hab da jetzt eine frage, hatte mit den Abmahnanwalt eine Raten Zahlung vereinbart und soll das übermorgen das erste mal zahlen, nun dieses Urteil und jetzt frag ich mich ob ich noch zahlen soll (ingesamt 225) oder bekommen die jetzt nur noch 100? |
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