BGH-10/05/12-Laberthread

Alt 12.05.2010, 15:53   # 101
meindackelwaldi
 
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Zitat:
Zitat von kathi67 Beitrag anzeigen
Sicher werde ich mir einen Anwalt nehmen...aber erst, wenn mir eine Klageschrift ins Haus flattern sollte
Und auch das würde ich mir persönlich noch überlegen. Falls es nämlich aufgrund des höchstrichterlichen Hinweises auf den § 97a Abs.2 UrhG zukünftig überhaupt zu Verfahren vor Amtsgerichten mit angenommener Streitwert 100 € kommt [abwarten und Heißgetränkt seiner Wahl drinken], müsste man über das Kosten-/Nutzenverhältniss eines eigenen Anwaltes nachdenken, zumal bei Amtsgerichten i.d.R. keine Anwaltspflicht besteht.

Insoweit könnte das heutige Urteil auch einen Kollateralschaden für die Rechstanwälte, die bislang gute Arbeit auf Seiten der Abgemahnten geleistet haben, bedeuten.
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Alt 12.05.2010, 16:01   # 102
Der_Kater
 
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Zitat:
Zitat von da_nihil Beitrag anzeigen

@ Der_Kater
Bist Du Dir da ganz sicher?
(Will da aber jetzt keine technische Diskussion starten)
Ich verweise da mal auf das OSI 7 Schichten-Modell oder auf Wikipedia:

MAC-Adresse ? Wikipedia

Weiterhin bin ich im Netzwerkbereich tätig.
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Alt 12.05.2010, 16:03   # 103
deryeti
 
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Zitat:
Zitat von meindackelwaldi Beitrag anzeigen
Insoweit könnte das heutige Urteil auch einen Kollateralschaden für die Rechstanwälte, die bislang gute Arbeit auf Seiten der Abgemahnten geleistet haben, bedeuten.


Die RA´s auf Seiten der Abgemahnten finanzieren sich doch nicht über den Abmahnwahn. Daher hätten sie dann mehr Zeit für weniger "wahnige" Rechtsgeschäfte, hm ?
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Alt 12.05.2010, 16:14   # 104
Der_Kater
 
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Zitat:
Zitat von skywalk3 Beitrag anzeigen
D.h. jeder (auch der keinen W-LAN-Router hat) kann auf dieses Urteil aufspringen?
Ja, von "außen" lässt sich nicht rausfinden ob Du über WLAN im Netz bist. Dennoch hast Du eine gewisse Wahrheitspflicht vor Gericht.

Die MAC-Adresse deines Routers ist aber im Internet zu sehen (WAN-Seite). Daraus lässt sich schließen, ob Du einen WLAN Router hast (MAC ist einmalig). Was aber nicht ausgeschlossen werden kann ist das Du einen Access-Point verwendets, der nicht gesehen werden kann....alles Auslegungssache...
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Alt 12.05.2010, 16:21   # 105
Wieder einer
 
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Zitat:
Zitat von Der_Kater Beitrag anzeigen
Ja, von "außen" lässt sich nicht rausfinden ob Du über WLAN im Netz bist. Dennoch hast Du eine gewisse Wahrheitspflicht vor Gericht.
Haben den die Loggerbuden und Abmahn Anwälte nicht auch?

Bei den Loggerbuden kommt es mir nicht so vor (Nur meine Meinung!)!
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Alt 12.05.2010, 16:25   # 106
Der_Kater
 
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Zitat:
Zitat von Wieder einer Beitrag anzeigen
Haben den die Loggerbuden und Abmahn Anwälte nicht auch?

Bei den Loggerbuden kommt es mir nicht so vor (Nur meine Meinung!)!
Auslegungssache
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Alt 12.05.2010, 16:26   # 107
ms1973
 
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Die Frage die ich mir jetzt Stelle und die ich hoffentlich von den erfahrenen Teilnehmer hier im Forum beantwortet bekomme:

Nach dem die Wahrscheinlichkeit der Klage nach Abgabe einer mod UE und keinen weiteren Kontakt im sehr niedrigen Prozentbereich ist, trifft dann, wenn es zur Klage kommt die 100 Euro Regelung. Richtig ?

Danke
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Alt 12.05.2010, 16:31   # 108
ulrich
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Zitat:
Zitat von ms1973 Beitrag anzeigen
Nach dem die Wahrscheinlichkeit der Klage nach Abgabe einer mod UE und keinen weiteren Kontakt im sehr niedrigen Prozentbereich ist, trifft dann, wenn es zur Klage kommt die 100 Euro Regelung. Richtig ?
Das liegt ganz im Ermessen des Gerichts/Richters.
Und wenn ich mich nicht Irre ist, das heutige Urteil noch gar nicht rechtskräftig.
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Alt 12.05.2010, 16:41   # 109
meindackelwaldi
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
... das heutige Urteil noch gar nicht rechtskräftig.
Äh, soll das etwa heißen, dass Revision beim BVerG noch anstehen könnte ?
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Alt 12.05.2010, 16:44   # 110
ulrich
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Zitat:
Zitat von meindackelwaldi Beitrag anzeigen
Äh, soll das etwa heißen, dass Revision beim BVerG noch anstehen könnte ?
Keine Ahnung, ich vermute mal das Es noch nicht rechtskräftig ist. Andersrum ist es auch kein Beinbruch .
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Alt 12.05.2010, 16:45   # 111
ThunderHawk1973
 
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Beiträge: 32
Man wird vor Gericht immer die Möglichkeit haben, auf dieses höchstrichterliche Urteil zu verweisen und sofern man einigermaßen plausibel vor Gericht auftritt, sollten die Chancen für einen positiven Ausgang für den Abgemahnten nicht schlecht sein.

Für mich heißt das ganze jedoch nicht das die Abmahnungen weniger werden, denn es wird immer noch genug Leute geben, die schnell und brav das Schreiben des Anwalts unterschreiben und die dann viel zu hohen Kosten aus Unwissenheit bezahlen. Für mich heißt das nicht das die Geschäftsquelle versiegt ist, es ist nur einfach ein Teil etwas schwieriger geworden und solang immer noch 20, 25 oder 30 % brav weiter beim ersten Schreiben bezahlen und falscherweise ein Schuldeingeständnis mit der UE abgeben, ist dürfte der Schnitt am Ende immer noch recht gut sein.

Ich denke das mit dem Urteil die Gänge zum Gericht deutlich abnehmen werden. Denn das die Gerichte massenweise Verfahren durchziehen, wo es dann bestenfalls 100 €-Urteile gibt, glauben denke ich mal auch die Abmahnanwälte nicht. Ich denke hier wird dann mehr die Verfilzung unte den Anwälten zunehmen und die Fälle rausgepickt, wo es sich richtig lohnt etwas raus zu machen und ggf. auch Pressemässig wieder mal auf die Pauke zu hauen.
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Alt 12.05.2010, 16:59   # 112
meindackelwaldi
 
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 156
Zitat:
Zitat von ThunderHawk1973 Beitrag anzeigen
... Für mich heißt das nicht das die Geschäftsquelle versiegt ist, es ist nur einfach ein Teil etwas schwieriger geworden und solang immer noch 20, 25 oder 30 % brav weiter beim ersten Schreiben bezahlen und falscherweise ein Schuldeingeständnis mit der UE abgeben, ist dürfte der Schnitt am Ende immer noch recht gut sein. ....
Das Gegenteil ist denkbar, streng nach dem Motto "Klein-ϕ macht auch Mist", könnte sich die Anzahl der Abmahnungen sogar noch erhöhen, da sich bei 100€ die Sofortzahlerquote vmtl. auch erhöht, so dass die Abmahn-Kanzleien unterm Strich immer noch ihren Reibach machen werden. Nur die Wahrscheinlichkeit, dass es bei der derzeit gültigen Best-Practice-Verfahrensweise für Abgemahnte zu Klagen vor Gericht seitens der Kanzleien kommt, wird aus meiner Sicht vmtl. weiter abnehmen.
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Alt 12.05.2010, 17:05   # 113
Alanis
 
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Weitere Kommentare aus den Blogs:

kLAWtext: Filesharing: Haftung nur auf Unterlassung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

Haftung für unzureichend gesicherten WLAN ? Anschluß Hinweis zu Kosten für Abmahnung durch Abmahnanwälte | B?G?M?P Rechtsanwälte - Aktuelles

Zitat:
Das Gericht hat mit diesem Hinweis ein deutliches Signal gesendet, daß es Massenabmahnungen als Geschäftspraktik nicht anerkennen wird.
Rechtsanwalt Dr. Graf

Zitat:
Fazit:

Es könnte also durchaus sein, dass das gesamte Abmahnungsgeschäftsmodell Filesharing mehr oder weniger in sich zusammenbricht.
Internet-Law BGH: Betreiber eines W-LANs haftet mit Einschränkungen

Zitat:
Bei den One-Song-Abmahnungen wie sie zum Beispiel von den Kanzleien Kornmeier oder Nümann & Lang zumeist versandt werden, kann in Zukunft regelmäßig wohl kein Schadensersatz mehr und nur noch EUR 100,- Abmahnkosten verlangt werden.
PaLAWa Blog Archiv Filesharing & Störerhaftung: Das Ende einer Abmahnära dank BGH?

WLAN-Entscheidung – Viel Lärm um nichts (überraschendes)

BGH stoppt Anwälte der Musikindustrie

Zitat:
Praxis-Tipp:
Sofern der Anschlussinahber geltend machen kann, dass er selbst nicht Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung war, muss er sich lediglich zur Unterlasung verpflichten.
Macht der Rechteinhaber darüber hinaus Zahlungsansprüche geltend, so trägt er die volle Beweislast. Zudem sind mit der Klarstellung des BGH grundsätzlich Zahlungsansprüche auf 100,00 Euro begrenzt.

Dies dürfte den Abmahnanwälten den Wind aus den Segeln nehmen. Die Massabmahntätigkeit ist damit faktisch gestoppt. Betroffen ist zu raten im Einzelfall zu prüfen ob eine negative Feststellungsklage zu erheben ist, darauf hin, dass die behaupteten Ansprüche nicht bestehen.

Wie die Musikindustrie und der Geschäftszweig der Massenabmahner darauf reagiert, bleibt abzuwarten.
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Alt 12.05.2010, 17:15   # 114
klaus2808
 
Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 32
Zitat:
Zitat von BlankenHans Beitrag anzeigen
An dieser Stelle noch mal die Frage:

Ist das heutige Urteil jetzt positiv oder negativ für Abgemahnte zu bewerten???



Bin mir da irgendwie unsicher bzw. nicht sicher!
Ich denke mal das das Urteil positiv zu sehen ist. Es werden andere Rechtsanwälte kommen die diese 100 Euro eintreiben werden, vorausgesetzt die Software funktioniert. Der Herr aus Karlsruhe ist nach meiner Meinung nicht mehr haltbar ( siehe Fernsehberichte ). Er könnte als Leihangestellter für 7,50 Euro bei einer ehrlichen Kanzlei anfangen und pro Abmahnung 1 Euro als Zusatzzprämie verdienen. Wie gesagt die Anschuldigungen gegen diesen Rechtsanwalt kommen nicht von mir, sondern von Fernsehsendern. Also keine 100 Euro sondern 0,000 Euro. Das Blatt hat sich gewandelt.
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Alt 12.05.2010, 17:40   # 115
WLAN-WEM
 
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Beiträge: 233
Zitat:
Zitat von skywalk3 Beitrag anzeigen
D.h. jeder (auch der keinen W-LAN-Router hat) kann auf dieses Urteil aufspringen?
Ich denke nicht, denn du müßtest sicher nachweisen, dass du zum log-Zeitpunkt einen WLAN-Router hattest, der potentiell ohne deine Kenntnis und Zustimmung von Dritten genutzt worden sein könnte. Wenn du nur eine LAN-Anbindung hast, ist unbefugte Fremdnutzung kaum möglich.
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Alt 12.05.2010, 17:47   # 116
da_nihil
 
Benutzerbild von da_nihil
 
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Beiträge: 61
Zitat:
Zitat von Der_Kater Beitrag anzeigen
Ich verweise da mal auf das OSI 7 Schichten-Modell oder auf Wikipedia:

MAC-Adresse ? Wikipedia

Weiterhin bin ich im Netzwerkbereich tätig.
dito! Und das OSI-Schichten-Modell ist mir auch nicht ganz unbekannt.

Trotzdem weiß ich nicht, welche Informationen bei DHT, Overnet, Kademlia oder ähnliche z. B. bei der Hash-Erstellung nutzen und somit u. U. auch weiterreichen.
Aber egal, ich wollte ja keine technische Diskussion starten.
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Alt 12.05.2010, 17:54   # 117
WLAN-WEM
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 233
Ich denke, wir sollten nicht zu früh feiern.
Das BGH Urteil scheint zwar in unserem Sinne zu sein, soweit ich das als Laie einzuschätzen weiss und den Kommentaren der Fachleute, hier Shual an erster Stelle, entnehmen kann, ABER
das ist kein Freischein fürs filesharing geschützter Inhalte, denn das ist nach wie vor nicht legal
und
noch kennt keiner die konkreten Auswirkungen.
Der Gegner ist zwar gierig, aber nicht dumm.
Der Abmahnwahn wird dadurch nicht enden. Die Schnellzahler werden ganz sicher weiter abgekocht und Powersauger müssen u.U. mit konzertierten Aktionen der RA und RI rechnen. Wen es dann erwischt, dem hilft das aktuelle BGH Urteil auch nicht mehr.
Fazit: Finger weg vom filesharing und weiterhin dem Forum-Weg treu bleiben, also modUE und sonst nichts und im Fall einer Klage, auch wenns vielleicht nur um 100 Euro geht, nicht ohne Anwalt. Ich persönlich glaube nicht, dass es eine gute Idee ist, sich selbst zu verteidigen.
Wie gesagt, der Gegner ist nicht dumm und viele Abmahner sind Profis
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Alt 12.05.2010, 17:54   # 118
sizibvb
 
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Beiträge: 7
das mit der negative Feststellungsklage muß man weiter beobachten. also kann ich mir dann praktisch, meine anwaltskosten für den anwalt den ich mir nehmen mußte, wieder holen?
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Alt 12.05.2010, 18:01   # 119
wabo
 
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Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von Der_Kater Beitrag anzeigen
Die MAC-Adresse deines Routers ist aber im Internet zu sehen (WAN-Seite). Daraus lässt sich schließen, ob Du einen WLAN Router hast (MAC ist einmalig).
dem ist mitnichten so. Es gibt viele Geräte deren MAC- Adresse sich ändern lässt. Damit ist auch die Möglichkeit gegeben das im Weltweiten Netz mehrere Geräte(Router) mit gleicher MAC- Adresse zu finden sind
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Alt 12.05.2010, 18:13   # 120
Araet
 
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Beiträge: 3
Hallo,
hab da jetzt eine frage, hatte mit den Abmahnanwalt eine Raten Zahlung vereinbart und soll das übermorgen das erste mal zahlen, nun dieses Urteil
und jetzt frag ich mich ob ich noch zahlen soll (ingesamt 225€) oder bekommen die jetzt nur noch 100€?
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Alt 26.05.2012, 12:35 # --
News Flash
 
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