BGH-10/05/12-Laberthread

Alt 02.06.2010, 23:41   # 221
Shual
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Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Für dieses geklaute Statement bekommt er garantiert eine Abmahnung.
Das hatte Horst Köhler doch neulich gesagt.

Gruß

Flesh_Storm
Echt?

Ich dachte es war Lena die das gesagt hat, weil sie ihren Titel als "Abmahnknackarsch des Jahres" nicht wieder verteidigen willl.

["ne halbe Milliion Abgemahnte und ******** tritt zurück... oder auch nicht ... oder was auch immer... WoW ... was für eine Nachricht! - Hauptsache verglichen..."]
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Alt 03.06.2010, 04:15   # 222
lauhS
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Die Vergleichsindustrie hat heute Hand in Hand mit den Abmahnern das Urteil veröffentlicht.

Incl. Gebrauchsanleitung und Drohpotential.

Sie ist wohl nun pikiert, ... nicht alle haben sofort nach der Veröffentlichung verglichen.
Dass du noch das Maul aufreißt? Deiner absolut dümmlichen Aktion haben wir das beim BGH doch zu verdanken. Schönen Dank!!
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Alt 03.06.2010, 06:50   # 223
Demon
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Zitat:
Zitat von lauhS Beitrag anzeigen
Dass du noch das Maul aufreißt? Deiner absolut dümmlichen Aktion haben wir das beim BGH doch zu verdanken. Schönen Dank!!
Was für ein Aufwand um dümmliche Sprüche abzugeben, dafür hättest Du Dich nicht registrieren müssen, solche Parolen lässt man nach ausgiebigen Alkoholgenuss am Stammtisch ab oder erzählt es seinem Friseur.
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Alt 03.06.2010, 08:04   # 224
Shual
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Zitat:
Zitat von Demon Beitrag anzeigen
Was für ein Aufwand um dümmliche Sprüche abzugeben, dafür hättest Du Dich nicht registrieren müssen, solche Parolen lässt man nach ausgiebigen Alkoholgenuss am Stammtisch ab oder erzählt es seinem Friseur.
Wieso? Ist doch eine beeindruckende Vorstellung ... kommt gleich in meine Vita... "Ich und der BGH..."

---------- Doppelpost zusammengeführt am 03.06.2010 um 08:29 ----------

Zitat:
Zitat von lauhS Beitrag anzeigen
Deiner absolut dümmlichen Aktion haben wir das beim BGH doch zu verdanken.
Hm. Nein. Es gab keinerlei Aktionen. Wie sollten die auch aussehen?

Der Fanclub der Vergleichsindustrie hat mal wieder nicht den Kern der Kritik verstanden.

- Es ist ein absolutes und striktes Gebot bei der Veröffentlichung von BGH-Urteilen (die an die Vorinstanz zurück verwiesen wurden) auf neutrale und verbrauchergerechte Inhalte, oder Fachbesprechungen der einzelnen Punkte zu achten. Ich sehe leider überhaupt keine Besprechung.

- Dafür sehe ich eine parteiische Veröffentlichung, die als "Pressemitteilung" falsch deklariert ist. Der Inhalt dieser "Pressemitteilung" ist absolut schädlich und voller Fehler. Das sieht man schön am Punkt der

Wenn man es schon selbst nicht besprechen kann sollte man das Urteil einfach Rechtsanwälten zur Besprechung übergeben und in Ruhe abwarten was Fachleute zu sagen haben.

Schwerer wiegt aber das man das Urteil ohne nachzudenken als "negativ" darstellt. "Dieses Urteil ist der (un)erwartete harte Schlag gegen die Filesharer. Nun dürfte die Zeit der Klagen kommen!" Dabei wird auch noch ostentativ "Abmahnerslang" verwendet. Das Urteil und eine Hauptlast der Abmahnungen beschäftigt sich nicht mit "Filesharern". Es wurde ein wenig begründetes neues Haftungsmodell für Internetanschlußinhaber über deren Anschluß angeblich eine Rechtsverletzung begangen wurde vorgestellt. Dieses Haftungsmodell vorzustellen ist enorm schwierig da das "Urlaubsmodell" in kaum ein anderes Szenario paßt. Der Autor verkennt dabei zudem das er sich allerhöchstens selbst damit als "Filesharer" bezeichnet, denn über seinen Anschluß wurde eine Rechtsverletzung fest gestellt.

Und zum PS: Nicht mal seinen "Witz" über Princess haben die Loggenbudenstudenten verstanden.
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Alt 03.06.2010, 08:34   # 225
Shual
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Das sieht man schön am Punkt der ... "konkreten Verletzungform".

Man hat hier (in diesem Forum) einige Themen dazu angerissen. In der Besprechung der Partei fehlt hierzu alles.

---------- Doppelpost zusammengeführt am 03.06.2010 um 09:03 ----------

Eine erste ausführlichere Besprechung findet sich hier bei RA Jens Ferner.

Greift in manchen Punkten zu kurz, was eher an der Entscheidung liegt.
Hier nochmal die Entscheidung ohne PDF und übersichtlicher.
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Alt 03.06.2010, 17:55   # 226
Shual
Threadstarter
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Weitere Besprechungen durch Rechtsanwälte.

RA Simon Möller, Telemdedicus/Rechtsreferendar LG Leipzig usw: "Am Mittwoch ist der Volltext des BGH-Urteils zur WLAN-Haftung bekannt geworden. Anders als noch die Pressemitteilung erwarten ließ, enthält das Urteil kein obiter dictum zu § 97a Abs. 2 UrhG. Auch sonst umgeht der BGH viele Punkte, die nicht nur für die Rechtswissenschaft und -Praxis interessant gewesen wären, sondern durchaus auch ergebnisrelevant."

RA Kai Jüdemann, Berlin: "Die mit Spannung erwarteten Urteilsgründe liegen nun vor, ebenso die betretenen Gesichter. Hatten Abgemahnte und Juristen nach Veröffentlichung der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs erwartet, dass dieser eine Deckelung der Abmahnkosten nach § 97a Abs.2 UrhG auch auf Filesharing Fälle vornimmt, macht sich nunmehr Enttäuschung breit."

An die Geschichte ab Rn42 "konkrete Verletzungsform" und deren auswirkungen trauen sich auch diese Herren nicht so recht heran. Dr. Alexander Wachs hingegen vermeldet hierzu eventuellen Vielleichtsbedarf ... die modUE umgestalten möglicherweise zu müssen.

Das enttäuscht wiederum mich.
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Alt 03.06.2010, 19:45   # 227
ASOMMER
 
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Habe noch was interessantes auf lawblog.de gefunden (Die Abmahnspiele gehen weiter | law blog).

Die "Experten" sind sich langsam in einem Punkt bzgl. des BGH Urteils einig: Ein zuständiges Gericht nimmt aufgrund der Ermittelten IP-Adressen erst einmal an, dass der Anschlussinhaber auch der Verletzer ist. In dem Fall muss dann auch Schadensersatz gezahlt werden. Erst wenn der Beschuldigte zweifelsfrei nachweisen kann, dass er es nicht gewesen sein konnte, haftet er "nur" noch als Störer...

Ein Auszug von oben genannten Artikel:
Der lapidare Hinweis “Ich bin es nicht gewesen, beweist mir das Gegenteil” wird künftig aber nicht mehr reichen. Die Richter legen ausdrücklich fest, dass der WLAN-Betreiber im Detail erklären muss, warum er es nicht gewesen ist. Der Hinweis auf Familienangehörige oder Besucher wird da kaum noch ausreichend sein, sofern nicht klipp und klar gesagt wird, wer am fraglichen Tag Zugriff aufs WLAN hatte. Das Urlaubs- oder Dienstreise-Argument dürfte in diesem Zusammenhang wesentlich zukräftiger sein. Gut also für Betroffene, die sich zum Zeitpunkt der Tat möglichst weit weg von ihrem WLAN befanden. Ein Grund mehr, Bahnfahrkarten, Tankquittungen und Flugtickets aufzubewahren.

Die Frage, die ich mir stelle:
Die Abmahnung kommt in der Regel 3 Monate bis 6 Monate nach der "Tat". Muss jeder deutsche Internetuser in Zukunft ein Tagebuch führen, damit er im "Fall der Fälle" dem Gericht "glaubhaft" darlegen kann, wo er wann war...

Manchmal versteh ich die Welt nicht mehr.....
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Alt 04.06.2010, 00:34   # 228
Shual
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von ASOMMER Beitrag anzeigen
Muss jeder deutsche Internetuser in Zukunft ein Tagebuch führen, damit er im "Fall der Fälle" dem Gericht "glaubhaft" darlegen kann, wo er wann war...
Was dieses betrifft habe ich persönlich noch nie Probleme bei der Rekonstruktion erlebt.

Wird grundsätzlich eh überbewertet:
- 24-Dauerbetrieb der Router/Internetanschlüsse
- Filesharing ist anwesenheitsunabhängig möglich

Zudem bleibt strittig was genau unter die Angaben fällt die unter der sekundären Darlegungslast als ausreichend bewertet werden (sollen).
Unabhängig von der Frage, ob überhaupt ein solches Protokoll mit entscheidungserheblichem Inhalt hätte vorgelegt werden können, war der computertechnisch nicht versierte Beklagte jedenfalls nicht verpflichtet, von sich aus ein Routerprotokoll vorzulegen.

- Grundsätzlich wird empfehlbar sein eine möglichst neutrale, technisch versierte Person zur lückenlosen Dokumentation der vorhandenen Anlagen die berechtigt auf den Internetanschluß zugreifen zu Rate zu ziehen. Und zwar dann wenn man keinen Täter kennt und am Besten umgehend nach dem Erhalt der Abmahnung.

- Erfahrungsgemäß sind aber (je nach Loggerbudenqualität) zwischen 20% und 30% angeschriebene Anschlußinhaber ohne Täterbezug. Wer also den Täter kennt oder wenn man selbst der Täter ist sollte man sich im Klagefall keinen Illusionen aussetzen und natürlich auch hier eine Dokumentation erstellen.

Eine "Mitteilungspflicht" im außergerichtlichen Bereich sehe ich nicht.

Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet es unter diesen Umständen, der Klägerin die Möglichkeit einzuräumen, ihren Antrag auf die konkrete Verletzungsform anzupassen.


Denn wenn das für die hochspezialisierten Superanwälte von Herrn Pelham gilt, dann sollte man kaum von Privathaushalten verlangen können das sie unter dem Zeitdruck einer Abmahnerfrist genau erarbeiten wie die tatsächliche konkrete Verletzungsform und damit die abzugebende modifizierte Unterlassungserklärung auszusehen hat. Die bereits vohandenen modUEs wären zudem allerhöchstens zu beschränken.
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Alt 04.06.2010, 11:02   # 229
da_nihil
 
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Nach einer ersten kurzen Lektüre muss ich leider sagen, dass die Aussage:
Zitat:
"Das Urteil ist enttäuschend mutlos, bei den technischen Aspekten erschreckend fehlerhaft und im dogmatischen Bereich der Haftungsprivilegierung unvollständig."
[man kann] "nur fassungslos auf das blicken, was einem hier vom BGH serviert wurde."
von Jens Ferner - Kurz-Link: Analyse: Der BGH, WLAN-Netze und die ungeliebte Störerhaftung | Rechtsanwalt Ferner - Alsdorf, Aachen
den Nagel auf den Kopf trifft.
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Alt 04.06.2010, 11:21   # 230
ulrich
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Zitat:
Zitat von da_nihil Beitrag anzeigen
Nach einer ersten kurzen Lektüre muss ich leider sagen, dass die Aussage:
den Nagel auf den Kopf trifft.
So ist es, nicht nur enttäuschend sondern sehr, sehr enttäuschend! Wenn nicht sogar beschämend! Da fällt mir mal wieder der Spruch von der Krähe ein....
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Alt 04.06.2010, 11:49   # 231
WLAN-WEM
 
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Tja,
besser oder leichter ist es nun wohl doch nicht geworden, aber wohl auch nicht schlimmer. Sprich, die Wahrscheinlichkeit mit modUE und sonst nix noch am besten zu fahren ist unverändert hoch bsi sehr hoch, denn das Risiko bleibt für die Abmahner ja unverändert hoch und warum sollen sie die ganze Kuh riskieren, um an ein (kleines und zähes) Steak zu kommen. Alles Weitere kann nur die Zeit zeigen.
Auf sinnvolle Unterstützung seitens der Politik zu hoffen, ist wohl im Moment noch mehr vergebens als sonst, da sich alles um Sparen und einen neuen Präsidenten dreht. Da bleibt für die Sorgen mehrerer 100.000 Abgemahnter keine Zeit.
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Alt 04.06.2010, 12:03   # 232
Frank2009
 
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Der BGH hat doch eindeutige Vorgaben geliefert bzgl. der 100-Euro-Deckelung (ohne irgendwelche Einschränkungen) - nicht nur mit Bezug auf dieses eine Urteil:

Zitat:
...
Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an).
...
Bundesgerichtshof
Es ist nun in erster Linie die Aufgabe von Richtern und Anwälten, diesen Vorgaben auch zu folgen. Wer sich an diese Vorgaben nicht hält, wird man genau beobachten müssen.

Von weiteren Abmahnungen nach bisherigem Abzockschema ist u.a. in Hinblick auf dieses Urteil allen dubiosen Abmahnkanzleien abzuraten. Ob dabei ein oder zwei Einzeltitel abgemahnt wurden/werden, bewerte ich als nicht relevant.
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Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Alt 04.06.2010, 12:11   # 233
ulrich
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Der BGH hat doch eindeutige Vorgaben geliefert bzgl. der 100-Euro-Deckelung (ohne irgendwelche Einschränkungen) - nicht nur mit Bezug auf dieses eine Urteil:
Und diese Vorgaben sind nach allen Seiten offen wie ein Scheunentor, die Abmahner werden diese "Vorgaben" so gestalten oder Ausgestalten, wie sie ihnen in den Kram passen.
Noch schlechter hätte dieses Hin und Her gar nicht mehr ausfallen können. Ich sehe nichts aber auch gar nichts positieves an dem Ganzen Spektakel, denn mehr ist es nicht.
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Alt 04.06.2010, 12:27   # 234
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Und diese Vorgaben sind nach allen Seiten offen
Diese Vorgaben sind so eindeutig wie der Gesetzestext. Sozusagen als letzte Warnung (nicht nur) für dubiose Abmahner und Vergleichsanwälte.
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Alt 04.06.2010, 12:34   # 235
ulrich
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Diese Vorgaben sind so eindeutig wie der Gesetzestext. Sozusagen als letzte Warnung (nicht nur) für dubiose Abmahner und Vergleichsanwälte.
Man wird es sehen, erleben. Ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen, bin nach allen Seiten offen .....!
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Alt 04.06.2010, 13:03   # 236
WLAN-WEM
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Diese Vorgaben sind so eindeutig wie der Gesetzestext. Sozusagen als letzte Warnung (nicht nur) für dubiose Abmahner und Vergleichsanwälte.

Gut, aber welche Konsequenzen hat es für die Abmahner und Vergleichsanwälte, wenn sie diese "letzte Warnung" ignorieren?
Nur ein erhöhtes Risiko, wenn sie vor Gericht gehen
oder
auch ein erhöhtes Risiko selbst wegen überhöhter Forderungen belangt zu werden
denn nur so würden die Sofortzahler nicht mehr abgezockt werden.
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Alt 04.06.2010, 13:04   # 237
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Man wird es sehen, erleben. Ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen, bin nach allen Seiten offen .....!
Als kleine Ergänzung zur obigen Pressemitteilung des BGH:

Zitat:
...
Ein obiter dictum (lat. „nebenbei Gesagtes“) ist eine in einer Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht, die die gefällte Entscheidung nicht trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die Gelegenheit dazu bot.
...
Obiter dictum ? Wikipedia
Das sollte man berücksichtigen, auch wenn die Propagandaabteilung der Abmahn- und Vergleichsindustrie derzeit in erster Linie mit zweifelhaften Interpretationen des Urteilstextes beschäftigt ist (im Sinne von "Cui bono?").
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Alt 04.06.2010, 14:37   # 238
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von WLAN-WEM Beitrag anzeigen
...
Nach meiner Einschätzung liegt das Risiko (nicht nur) für dubiose Abmahner und Vergleichsanwälte weitaus höher, als deren bisherige Aktivitäten es vermuten lassen. Wir hier orientieren uns möglichst an der schon bislang bewährten Vorgehensweise:

1) Grundkurs lesen
2) mod.UE und sonst nix
3) Abwarten und Tee trinken

Und auf zu erwartende Veränderungen werden wir sicherlich flexibel reagieren.
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Alt 04.06.2010, 15:13   # 239
Knüppelklaus
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Der BGH hat doch eindeutige Vorgaben geliefert bzgl. der 100-Euro-Deckelung (ohne irgendwelche Einschränkungen) - nicht nur mit Bezug auf dieses eine Urteil:

Es ist nun in erster Linie die Aufgabe von Richtern und Anwälten, diesen Vorgaben auch zu folgen. Wer sich an diese Vorgaben nicht hält, wird man genau beobachten müssen.
Diese Ausführungen standen allein in der Pressemitteilung (wer die schreibt, ist mir unbekannt) und haben keinen Eingang in das Urteil gefunden.

Von Vorgaben des BGH kann man da kaum sprechen. Die Landgerichte in Köln, Hamburg, Düsseldorf etc. werden aufgrund des BGH Urteils jedenfalls nicht ihre Rechtsprechung ändern.
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Alt 04.06.2010, 16:03   # 240
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Diese Ausführungen standen allein in der Pressemitteilung
...
Von Vorgaben des BGH kann man da kaum sprechen.
Nicht nur in der Pressemitteilung. Alles Wichtige wurde doch schon in der mündlichen Verhandlung am 19. März verkündet (ich finde den Link nur gerade nicht - wird nachgereicht, sobald gefunden). Und da waren doch auch "einige" Vertreter der "Betroffenen" anwesend, wenn ich es richtig in Erinnerung habe (irgendwo gibt es dbzgl. sicherlich auch eine entsprechende Anwesenheitsliste).

Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Die Landgerichte in Köln, Hamburg, Düsseldorf etc. werden aufgrund des BGH Urteils jedenfalls nicht ihre Rechtsprechung ändern.
Düsseldorf auch noch? Ich hatte nur noch Köln, Hamburg und München auf meiner Watchlist.
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Alt 26.05.2012, 12:35 # --
News Flash
 
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