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| Wer eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht erhält, wird einerseits mit den Forderungen nach den anwaltlichen Gebühren und dem Schadensersatz konfrontiert sowie anderseits mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch 2010 gibt es bei vielen Neuabgemahnten, Anwälten und den aktiven Mitstreitern konträre Diskussionen, Theorien und Meinungen zur Thematik Unterlassungserklärung. So vertreten einige die Meinung, dass sinnvoll angewandte Erweiterungen bzw. Vorbeugungen einen Vorteil darstellen, andere lehnen es erst einmal generell hinsichtlich eines Schuldeingeständnisses ab und sprechen von Wecken schlafender Hunde. Andere wieder äußern sich, dass in dem betreffenden Forum eine erweiterte oder vorbeugende Unterlassungserklärung, ich zitiere, auf alle der etwa 8,59 Millionen geschützten Titel, Texte, Signaturen, Embleme, T-Shirts
der Unterlassungsgläubiger, strikt abgelehnt wird. Bedenklich auch diejenigen, die es verpönen, aber gegen einen ordentlichen Aufpreis dann doch vorschlagen (Link). Hier geht es weiter: Die perfekte UE! Aktuell |
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