| | # 125 |
| Registriert seit: 21.05.2010
Beiträge: 8
| bekam die tage auch mal wieder einen liebesbrief, diesesmal von den faros. film- surrvival of the dead von kinostar. die übliche 850euro und ne knappe woche frist. langsam habe ich es satt, meist sind es dateien die von "byte.to" angeboten werden. ist schon komisch dass in 2-3 monaten soviele abmahner auf den zug aufspringen und immer die billigfilme wieder finanziel aufpeppen wollen. denke mal die logbude in der so seriösen schweiz verkauft meistbietend die anschlussdaten. naja von mir sehen sie keinen cent, da ich die tollen meisterwerke nicht gesaugt oder upgeloadet habe. mein anschluss ist mittlerweile nícht mehr wlanfertig, nur so kann man sich 100%ig schützen. im notfall lasse ich es bei den bisherigen abmahnungen auf ein verfahren wegen des nichtgesicherten wlan-netzes ankommen. |
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| | # 126 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| @geelester Hier noch mal für Dich die MONTEREGELN(Copyright @montezuma##) Danach hast Du folgende Möglichkeiten. Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren: 1. Gar nicht reagieren Sehr schlecht, da man dann hochgradig EV-gefährdet ist (Einstweilige Verfügung vom Gericht). Diesen Weg sollte man nur dann für sich währen, wenn man gerichtssichere Beweise in der Hinterhand hat sowie genügend Geld und Nerven, um einen evtl. anstehenden Prozess auch durchzustehen. 2. Zum Anwalt gehen Eine gute, einfache, aber i.d.R. teure Lösung. Allerdings sollte man sich auf jeden Fall einen RA der Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen, der dann auch schon umfassende Erfahrungen in Fällen des Urheberrechts sammeln konnte. 3. Die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen Hierbei dürfte es sich um die schlechteste Alternative handeln! Diese Möglichkeit ist nicht zu empfehlen, da man mit Abgabe dieser OriginalUE ein Schuldeingeständnis abgibt sowie die Kosten der Abmahnung meist ungerechtfertigt hoch sind. Bei Folgeabmahnungen hat man dann kaum noch schlüssige Argumente, warum man dann anders reagieren will. 4. Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen Das ist ebenfalls nicht empfehlenswert, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern, oft Knebelverträge mit einem Schuldeingeständnis sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden. 5. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung. Hier gibt man zwar kein Schuldeingeständnis ab, ist sein Geld aber dennoch los. Für diesen genau einen Fall der Abmahnung hat man dann allerdings Ruhe. 6. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen Hierbei handelt es sich um die vom Forum favorisierte Möglichkeit. Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass einen im Zeitraum der Verjährung (mindestens 3 Jahre) jederzeit noch ein Mahnbescheid erreichen, die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden oder sogar eine Klage vor Gericht eingereicht werden kann. 7. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und einen Vergleich aushandeln Dieser Weg ist nur mit einem eigenen RA zu empfehlen, da bei persönlichem Kontakt zu den Abmahnanwälten schnell unbedachte Äußerungen getätigt werden können, die nachteilig für den Abgemahnten verwendet werden können. Neben diesen aufgezeigten Möglichkeiten gibt es der Vollständigkeit halber noch andere Verfahrensweisen, auf die ich aufgrund der „Gefährlichkeit“ der Anwendung im Folgenden nicht weiter eingehen, sondern diese nur aufzählen werde: - Schutzschrift(en) hinterlegen und die einstweilige Verfügung abwarten - Negative Feststellungsklage erheben - Schadensersatzklage erheben - Beschwerde – Gewerbeuntersagung Falls diese Aufzählung nicht vollständig sein sollte, kann sie gerne jederzeit ergänzt werden. Und hier weiterlesen für alle die gerufen haben : Ich wars nicht! Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 MMG,Mops |
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| | # 127 |
| Registriert seit: 21.05.2010
Beiträge: 8
| @superdicker, danke für die hilfe. aber bin mittlerweile kampferprobt. und werde wie immer reagieren. mod und sonst gar nichts. nur wenn es zu einem verfahren kommen sollte berufe ich mich auf fremdnutzung meines wlan netzes. hatte vor einigen jahren schonmal das nette vergnügen mit der wettbvewerbszentrale wegen ebay. die wollten ein bisserl mehr geld haben so um die 10.000 euro. nach langem hinm und her mit mod und eingen bettelbriefen dererseits kam -----> nichts dabei raus. der verein war um einiges hartnäckiger als die abmahnanwälte, aber vom prinzip her das selbe. ausharren war auch da das zauberwort, mehr als drohbriefe haben die nicht zustande gebracht. in unserem ach so tollen rechtsstaat kann man halt einfach die leute abzocken, vielleicht sollte man mit diesen fällen mal zu sat1 akte010 gehn??? vielleicht wird es dann mal öffentlich gemacht und die burschen kriegen mal einen übergezogen??? einziges manko, ebay hat mich damals rausgeschmissen, aber kann man verkraften. |
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| | # 128 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| @geelester Wie immer als "bekennender Nichtzahler" zu reagieren ist das Beste was man machen kann. Bei jedem Bettelbrief schmunzeln und ein kühles Getränk ohne Blutdruckhebung. Ja so mach ich das auch. Ganz neu sind Überlegungen Anzeige wegen Betrug zu erstatten. Lese mal hier: Abmahnunwesen: Vorsicht! Auch hinter Abmahnungen können Betrügereien stecken. Urheberrecht - Abmahnung 123recht.net Beste Grüße, Mops |
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| | # 130 |
| Registriert seit: 04.06.2010
Beiträge: 15
| Bin auch heute auch Opfer dieser Kanzlei geworden, es handelt sich bei mir ebenfalls um das Filmgut "Survival of the Dead". Die ModUE ist bereits ausgefüllt, bis auf einen Punkt. Leider finde ich bei dem Schreiben der Kanzlei kein Aktenzeichen, bloß "Unser Zeichen XXXXX" muss bzw. soll ich das anstatt des Aktenzeichens in die ModUE eintragen? Vielen Dank für die Hilfe. |
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| | # 131 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
MMG,Mops | |
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| | # 135 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
Mit diesen C-Movies, die normal unverkäuflich sind machen sie nochmal auf diese Weise aus SCHE**E Gold.Nicht zu vergessen die Hoppelwerke von bestimmten Firmen. MMG,Mops | |
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| | # 136 |
| Registriert seit: 04.06.2010
Beiträge: 15
| Najo, irgendwie muss jeder über die Runden kommen. Ob nun gehoppelt oder gefleddert wird ist wohl zweitrangig. Nur nervt es doch. Bin jedenfalls schon auf die nächsten Briefe anderer Kanzleien gespannt, also mindestens einer dürfte es noch werden, alle guten Dinge sind schließlich drei. Aber der Ice-T liegt kühl im Schrank. |
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| | # 137 |
| Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 11
| Auch ich bin Opfer von Fareds geworden,Film Survival of the Dead! Post ist heute eingetroffen. Mod UE ausgefüllt und geht morgen per Einschreiben mit Rückschein raus!! Ist bei mir mittlerweile die 3 Abmahnung in der Art,Kornmeier dann vor 2 Wochen Schalast&Partner und jetzt Fareds!!!..mittlerweile glaub ich die verkaufen die Adressen untereinander!Aber da sollen die sich mal nen anderen blöden suchen der zahlt!! Ich sag dann auch mal Danke für die guten Beiträge hier,ich greif bei solchen Sachen immer gerne auf diese Seite zurück!! Lg ************* EDIT BY PRINCESS Bitte keine Real(vor)namen! |
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| | # 139 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
Anwalt ist erst nötig bei Zustellung einer Klage und dann soll es so sein. MMG,Mops | |
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| | # 140 |
| Registriert seit: 03.07.2010
Beiträge: 42
| Man möge sich auch mal diese sogenannten Rechteinhaber anschauen, oft sind es nur zweit- oder drittklassige Firmen, die am Markt kaum einer kennt. Mein Abmahner z.B. pfeifft sozusagen auf den letzten Loch und versucht sein Glück mittlerweile mit drei Firmen. Naja das sagt mir alles! Mir reicht eine und wenn es mit der läuft brauche ich keine zweite oder dritte nur um mich zu profilieren. Dies sollten sich Abmahner mal zu Herzen nehmen. Wer mit einer Firma scheitert, wird auch mit der zweiten oder dritten scheitern, das ist ein ungeschriebenes Gesetz der Wirtschaft, wer es einfach nicht drauf hat, sollt sein Glück mit ehrlicher Arbeit verdienen! |
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