| | # 61 | ||
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.707
| Zitat:
Zitat:
bla, bla, bla... Seeeehr gut. Nun zu meinen Antworten: 1. Er hat ein PA-Buch Du kannst beeiden. 1:0 für Dich. 2. Vollmacht kann er später vorlegen. 3. Das würde ich in diesem Fall tun. 4. kannst Du machen, nachdem Du mit einem Staatsanwalt gesprochen hast. 5. Gute Idee. 6. Vermutlich auch bei anderen dubiosen Abmahnern. Auf jeden Fall keinen überflüssigen Kontakt, sondern immer erst die kommen lassen. ![]() Ergänzend kann ich Dir noch das Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2 zu lesen empfehlen. Werbung | ||
|
| | # 66 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| In Deinem Fall gilt ganz offensichtlich der §97a Abs. 2 UrhG. Fordert denn Dein Abmahner nur 100 Euro? Wenn nicht, sollte ein Richter darüber entscheiden, in wie fern die Abmahnung überhaupt berechtigt ist und ob der Abmahner nun 100 Euro erhält oder eher überhaupt nix. Deshalb auch die hier übliche Vorgehensweise bei Abgemahnten, die glauben, die Abmahnung sei auch nur teilweise berechtigt: 1) Grundkurs für Neuabgemahnte lesen 2) mod.UE aus dem Grundkurs und sonst nix (nix zahlen, kein Anwalt und auch sonst keine Dummheiten)
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
|
| | # 67 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.306
| Zitat:
Daher sollte man besonders darauf achten, in öffentlichen Foren keine Schuldeingeständnisse zu machen... Nur mal so als Überlegung... edit by Moderation
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
|
| | # 74 | |
| Registriert seit: 04.07.2010
Beiträge: 42
| Zitat:
| |
|
| | # 75 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Was der Abmahner anmerken möchte, das braucht Niemanden zu interessieren. Offensichtlich wird seitens dubiosester Abmahner viel Unsinn geschrieben, wie wir hier in den Foren regelmässig feststellen dürfen. Deshalb auch die hier übliche Vorgehensweise, die eine Prüfung zweifelhafter Abmahnungen und der darin enthaltenen noch zweifelhafteren Forderungen von Abmahnern nach Risikovermeidung (durch Abgabe "unserer" mod.UE) vollständig einem Gericht überlässt, so sich der jeweilige Abmahner jemals trauen sollte, mit seinen Forderungen ein solches zu belästigen.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
|
| | # 76 |
| Smiley-Poster / Informant Registriert seit: 13.06.2006 Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
| ich wollte nur noch mal an den Grundkurs und die Regeln hier im Forum erinnern ![]() es muss nicht sein, dass die Moderation hier jedes Posting nachputzt! für die Meldung der Beiträge -manche Dinge müssen tatsächlich hier nicht stehen ![]() --> daher auch edit by Moderation! In diesem Sinne: noch einen Abmahnbrief-freien Sonntag |
|
| | # 77 |
| Registriert seit: 04.07.2010
Beiträge: 42
| Heute erhielt ein Kollege von mir, wohnt in der Nachbarschaft und besitzt eine Tischlerei ebenfalls ein Schreiben von Fareds, wo ihm eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Er soll den Film "Die Wikinger 2 - Die Söhne Odins" im Netz veröffentlicht haben. Bei mir war es der gleiche Film. Auch er erhielt keine Beweise, weder Login-Protokolle, noch den richterlichen Beschluss und den Nachweis dass er geloggt wurde. Das schreiben ist auch hier so ein Erinnerungsschreiben. Das kuriose ist aber auch hier, er hat genau wie ich zu keiner Zeit so eine Abmahnung erhalten, erführt seit dem Beginn seiner Selbständigkeit ein Posteingangsbuch, weil er schon so seine Erfahrung mit "nicht angekommener" Post von Kundschaft usw. machen musste und würde auch unter Eid bestätigen, dass er so eine Abmahnung nie erhalten hat. Die Frage welche sich stellt, ist hier wie verhält man sich nun, sein Anwalt riet ihm eine modUE abzugeben und 100 € zu zahlen, weil eine Feststellungsklage zu aufwendig und zu langwierig wäre, zumal er oder jemand aus seinem Umfeld es gewesen sein könnte. Jetzt ist er genauso wie ich erstmal bissel ratlos. Weil eben evtl. Beweise fehlen. Ob man Fareds anschreibt und denen mit einer Frist und der Androhung einer Anzeige, die Herausgabe von Beweisen fordern kann, bliebe zu überlegen. Was würdet ihr von der Idee halten? (mir ist bewusst, dass hier keine Rechtsberatung gegeben werden darf. Meine ja nur Tipps!) Hier scheint wohl eine neue "Masche" in Gang zu kommen, wo man versucht, die Leute mit Druck zu einer Zahlung zu bewegen, obwohl die Beweise gar nicht vorliegen oder vielleicht erst im Nachhinein zusammengebastelt werden . Ich dachte immer es gilt auch in Deutschland die Unschuldsvermutung und man dem Beklagten erstmal Fakten u. Beweise auf den Tisch legen muss, damit dieser sich zu Tat äussern oder verteidigen kann. Abschliessend möchte ich allgemein davor warnen, solche "Erinnerungsschreiben" einfach zu vernichten, weil man sich seiner unschuld bei einem Internetzugang nicht mehr sicher sein kann, ob man selbst oder andere etwas derartiges verursacht hat. Dies gilt übrigens auch, wenn man sozusagen keinen "festen" Internetzugang nutzt sondern sich mit WLAN bei Hotspots einwählt. |
|
| | # 78 |
| Registriert seit: 06.07.2010
Beiträge: 7
| Hallo zusammen, habe ebenfalls heute ein Schreiben im Briefkasten gehabt. Allerdings habe ich hier einen Umstand der bisher noch nicht beschrieben wurde. Konkret handelt es sich in meinem Brief um Hetzjagd.... Der Brief ist datiert auf den 25.06.2010. Auf dem TNT (Post) Stempel steht 28.06.2010. Aufforderung zum Unterschreiben der UE bis 02.07.2010. Eingang des Briefes heute 06.07.2010. Weiterhin läuft der Anschluß auf meine Mutter, die sich seit März bis einschließlich Oktober im Ausland befindet. Wie wäre hier die saubere Vorgehensweise ? Kann ich die modUE "im Auftrag" oder "in Vertretung" unterschreiben und dort hin faxen / senden ? Vielen Dank schon mal vorab und lieben Gruß der Pelikan |
|
| | # 79 | |
| Registriert seit: 04.07.2010
Beiträge: 42
| Zitat:
Aber wie gesagt, dies ist mein Kenntnisstand, wenn andere bessere Infos parat haben, dann solltest Du abwägen. Allerdings solltest Du die Zeit nutzen, niemand weiss wie schnell die eine EV erwirken können. | |
|
| | # 80 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Solltest Du trotzdem unterschreiben, ist es eine Urkundenfälschung, und das kann teuer werden. | |
|
![]() |
| | # -- |
| News Flash Mehr zum Thema |
Passend zum Thema:
|
| Themen-Optionen | |
| |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:18 Uhr.








ich wollte nur noch mal an den Grundkurs und die Regeln hier im Forum erinnern 
für die Meldung der Beiträge -