FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung


Alt 04.07.2010, 01:36   # 61
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Zitat:
Zitat von BDGimpi Beitrag anzeigen
Aus dem Inhalt des Schreibens entnehme ich, dass der Herr Steiner glaubt, mir bereits eine Abmahnung zugesandt zu haben,
Hatte wir bereits öfter in den letzten Tagen.

Zitat:
Zitat von BDGimpi Beitrag anzeigen
denn er fordert mich auf, letztmalig und dringend seine im Anhang befindliche UE auszufüllen, abzusenden und den Betrag von 850,oo Euro zu überweisen.
Weder noch, sondern eine modUE, falls überhaupt.

Zitat:
Zitat von BDGimpi Beitrag anzeigen
Weiterhin wirft er mir vor,
bla, bla, bla...

Zitat:
Zitat von BDGimpi Beitrag anzeigen
dies könnte ich sogar unter Eid bestätigen.
Seeeehr gut.



Nun zu meinen Antworten:
1. Er hat ein PA-Buch Du kannst beeiden. 1:0 für Dich.
2. Vollmacht kann er später vorlegen.
3. Das würde ich in diesem Fall tun.
4. kannst Du machen, nachdem Du mit einem Staatsanwalt gesprochen hast.
5. Gute Idee.
6. Vermutlich auch bei anderen dubiosen Abmahnern.


Auf jeden Fall keinen überflüssigen Kontakt, sondern immer erst die kommen lassen.

Zitat:
Zitat von BDGimpi Beitrag anzeigen
Ich bin kein Jurist, sondern Betriebswirt


Ergänzend kann ich Dir noch das Brief von Rasch Rechtsanwälte Hamburg - Teil 2 zu lesen empfehlen.
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Alt 04.07.2010, 05:35   # 62
BDGimpi
 
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Hatte mich vertippt, nicht Steiner sondern Dr. Fleischer heisst der Anwalt.
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Alt 04.07.2010, 11:22   # 63
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von BDGimpi Beitrag anzeigen
Hatte mich vertippt, nicht Steiner sondern Dr. Fleischer heisst der Anwalt.
wär nicht weiter aufgefallen...einer so schlecht wie der andere
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Alt 04.07.2010, 12:22   # 64
Revoluzzer
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Zitat:
Zitat von BDGimpi Beitrag anzeigen
Hatte mich vertippt, ...
Wie der heißt ist völlig sekundär.

Nachdem ich grundsätzlich nicht auf PN`s von Neuen Forumsmitgliedern antworte, sei Dir zusätzlich mitgeteilt, dass wir hier keine Rechtsberatung erteilen (dürfen).

Da Du Dich aber offensichtlich bereits gut eingelesen hast und auch alt genug bist, kannst Du sicher selbst entscheiden. Falls nicht, nimmst Du halt einen kostenpflichtigen Anwalt.

Grundsätzlich gilt, je dubioser die Machenschaften, desto dringender sollte ein Staatsanwalt sich die Sache ansehen.
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Alt 04.07.2010, 17:44   # 65
mrsmidi
 
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Hallo zusammen,

bin auch abgemahnt worden von den Freunden aus Hamburg.
Wegen "Gone in 60 Seconds" eine Fassung aus den 60er/70er Jahren...

Habe die mod. UE geschickt und nicht bezahlt. Danach kam jetzt die Mahnung.
Wie geht es weiter? Weiß das schon jemand?

Edit by Moderation

MfG,
smidi
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Alt 04.07.2010, 17:54   # 66
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von mrsmidi Beitrag anzeigen
zumal die Kollegen
In Deinem Fall gilt ganz offensichtlich der §97a Abs. 2 UrhG. Fordert denn Dein Abmahner nur 100 Euro? Wenn nicht, sollte ein Richter darüber entscheiden, in wie fern die Abmahnung überhaupt berechtigt ist und ob der Abmahner nun 100 Euro erhält oder eher überhaupt nix. Deshalb auch die hier übliche Vorgehensweise bei Abgemahnten, die glauben, die Abmahnung sei auch nur teilweise berechtigt:

1) Grundkurs für Neuabgemahnte lesen
2) mod.UE aus dem Grundkurs und sonst nix (nix zahlen, kein Anwalt und auch sonst keine Dummheiten)
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 04.07.2010, 17:57   # 67
Burn256
 
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Zitat:
(wenn sie es auch rechtskräftig nachweisen können).
Manche Abmahner machen Screenshots in öffenlichen Foren, welche dann auch schonmal vor einem Richter aufgetaucht sind...
Daher sollte man besonders darauf achten, in öffentlichen Foren keine Schuldeingeständnisse zu machen... Nur mal so als Überlegung...

edit by Moderation
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 04.07.2010, 18:10   # 68
mrsmidi
 
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edit by Moderation

Es werden immer noch die vollen 850 Euro gefordert.

"Ferner möchten wir anmerken, dass es sich bei der vorliegenden Angelegenheit mitnichten um einen so genannten "einfach gelagerten Fall" gemäß §97a Abs. 2 UrhG handelt. Die in §97 a Abs. 2 UrhG normierte Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR ist auf Urheberrechtsverletzungen der - wie vorliegend - offensichtlichen und schweren Art nicht anwendbar. Wir verweisen in diesem Zusammenhang erneut auf die in unserem ersten Schreiben beispielhaft aufgeführten Rechtsprechungsnachweise.
Die häufig zitierte Pressemitteilung des BGH zu seinem Urteil vom 12. Mai 2010 (Az. / ZR 121/08) spricht nicht für eine gegenteilige Auffassung. Diese Mitteilung war fehlerhaft und findet bzgl. der Kosten für eine Abmahnung keinerlei Grundlage in dem Urteil des Bundesgerichtshofes."
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Alt 04.07.2010, 18:17   # 69
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von mrsmidi Beitrag anzeigen
...zumal die Kollegen ja klar im Recht sind
irgendwie fehlt jetzt das schrillen der Alarmglocken
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Alt 04.07.2010, 18:22   # 70
BDGimpi
 
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Wenn man sich hier im Forum mal so umschaut, welche Anwälte alles abmahnen, könnte man echt glauben, diese "Rechtsverdreher" haben nichts anderes mehr zu tun. Mit ehrlicher Arbeit hat so etwas nichts mehr zu tun und grenzt eindeutig an Abzocke. Zumal meist irgendwelche Vergleichsbeträge völlig aus der Luft gegriffen sind und ohne den eigentlichen Gegenstandswert überhaupt zu erwähnen.

Ich werde den Verdacht nicht los, das gerade im Filesharingbereich die sogenannten Rechteinhaber und die Anwälte gemeinsame Sache machen. So nach dem Motto, läuft meine Firma net suche ich mir einen Anwalt, der dann wahllos Anzeigen gegen unbekannt stellt um an die Adressen zu kommen und dann einfach mal eine Abmahnung, oder wie in meinem Fall, gleich den zweiten "Drohbrief" losschickt, in der Hoffnung, der "kleine" Bürger wird schon zahlen, ich bin Anwalt und ich bin das Gesetz, wie es wohl viele dieser "Schlipsträger sehen. Dies ist meine persönliche Meinung und dazu stehe ich, sollte sich ein "ehrlicher" und sachlich arbeitender Anwalt beleidigt fühlen, so entschuldige ich mich.

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass es auch berechtigte Abmahnungen gibt, was ich auch unterstütze, denn wenn jemand gegen was verstösst sollt er auch die Folgen tragen. Nur hier wird ja jede "Kleinigkeit" zur Abmahnung gebracht. Ich sehe eine nicht mit gerichtsverwertbaren Beweismitteln gemachte Abmahnung als "unerwünschtes Angebot zur Zahlung einer Geldsumme, ohne Erlangung eines Gegenwertes" an und werde diese den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln, auch wenn die Staatsanwaltschaften noch eher zögerlich mit solchen Dingen umgehen, werden sie wenn genug Anzeigen vorliegen ermitteln müssen.

Abschliessend finde ich, dass es im Interesse der Musik- und Filmindustrie und der Bürger sein sollte, eine stets einvernehmliche Lösung ohne Gerichte und "Rechtsverdreher" zu finden, vielleicht sollte mann einfach mal miteinander reden, hat noch nie geschadet. Denn die Film- und Musikindustrie verdient auch ohne Abmahnung schon genug und Mitnehmen kann am Ende keiner was, das letzte Hemd hat keine Taschen!
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Alt 04.07.2010, 18:23   # 71
superdicker
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@mrsmidi

Schon bei der Auskunfteinhohlung bei Deinem Provider haben Die dem Gericht schon vorgeschwindelt Du wärst ein professioneller Raubmörderkopierer und hättest den ganzen Tag nichts anderes zu tun als kommerziell dieses unsägliche Werk zu verbreiten.
Sonst hätten die nie Deine Daten bekommen
Somit also kein einfacher Fall.

Aber trotzdem kriegen Sie "Nothing" ,"Nada" , Nix"

mmg ,Mops
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Alt 04.07.2010, 18:28   # 72
BDGimpi
 
Registriert seit: 04.07.2010
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Man muss Ihnen leider beweisen dass sie gelogen haben, bei der Auskunfteinholung.
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Alt 04.07.2010, 18:38   # 73
superdicker
Gesperrt
 
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Zitat:
Zitat von BDGimpi Beitrag anzeigen
Man muss Ihnen leider beweisen dass sie gelogen haben, bei der Auskunfteinholung.
Glaube einem bekennenden und notorischen Nichtzahler.

Nachdem ich alle Ihre Bettelbriefe abgeheftet habe und die Wahrscheinlichkeit einer Klage gegen 0 tendiert, komme ich wahrscheinlich nie in Verlegenheit diesen Beweis führen zu müssen.
Ja,Abmahner, das Leben ist ungerecht und Ihr müßt richtig Kohle und Zeit investieren,um von mir einen Cent zu bekommen. Allerdings nur nach Richterbeschluß.

MMG,Mops
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Alt 04.07.2010, 18:46   # 74
BDGimpi
 
Registriert seit: 04.07.2010
Beiträge: 42
Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
Glaube einem bekennenden und notorischen Nichtzahler.

Nachdem ich alle Ihre Bettelbriefe abgeheftet habe und die Wahrscheinlichkeit einer Klage gegen 0 tendiert, komme ich wahrscheinlich nie in Verlegenheit diesen Beweis führen zu müssen.
Ja,Abmahner, das Leben ist ungerecht und Ihr müßt richtig Kohle und Zeit investieren,um von mir einen Cent zu bekommen. Allerdings nur nach Richterbeschluß.

MMG,Mops
danke superdicker, ich finde sowieso das viele klagen wegen geringfügigkeit meist abgelehnt werden. aber sicher sollt man nie sein.
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Alt 04.07.2010, 19:03   # 75
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von mrsmidi Beitrag anzeigen
"Ferner möchten wir anmerken...
Was der Abmahner anmerken möchte, das braucht Niemanden zu interessieren. Offensichtlich wird seitens dubiosester Abmahner viel Unsinn geschrieben, wie wir hier in den Foren regelmässig feststellen dürfen.

Deshalb auch die hier übliche Vorgehensweise, die eine Prüfung zweifelhafter Abmahnungen und der darin enthaltenen noch zweifelhafteren Forderungen von Abmahnern nach Risikovermeidung (durch Abgabe "unserer" mod.UE) vollständig einem Gericht überlässt, so sich der jeweilige Abmahner jemals trauen sollte, mit seinen Forderungen ein solches zu belästigen.


__________________
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Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 04.07.2010, 19:19   # 76
pittiplatsch
Smiley-Poster / Informant
 
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Registriert seit: 13.06.2006
Ort: mal hier, mal da
Beiträge: 3.561
ich wollte nur noch mal an den Grundkurs und die Regeln hier im Forum erinnern

es muss nicht sein, dass die Moderation hier jedes Posting nachputzt!

für die Meldung der Beiträge -
manche Dinge müssen tatsächlich hier nicht stehen

--> daher auch edit by Moderation!

In diesem Sinne:
noch einen Abmahnbrief-freien Sonntag
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Alt 06.07.2010, 14:24   # 77
BDGimpi
 
Registriert seit: 04.07.2010
Beiträge: 42
Heute erhielt ein Kollege von mir, wohnt in der Nachbarschaft und besitzt eine Tischlerei ebenfalls ein Schreiben von Fareds, wo ihm eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Er soll den Film "Die Wikinger 2 - Die Söhne Odins" im Netz veröffentlicht haben. Bei mir war es der gleiche Film. Auch er erhielt keine Beweise, weder Login-Protokolle, noch den richterlichen Beschluss und den Nachweis dass er geloggt wurde. Das schreiben ist auch hier so ein Erinnerungsschreiben. Das kuriose ist aber auch hier, er hat genau wie ich zu keiner Zeit so eine Abmahnung erhalten, erführt seit dem Beginn seiner Selbständigkeit ein Posteingangsbuch, weil er schon so seine Erfahrung mit "nicht angekommener" Post von Kundschaft usw. machen musste und würde auch unter Eid bestätigen, dass er so eine Abmahnung nie erhalten hat.

Die Frage welche sich stellt, ist hier wie verhält man sich nun, sein Anwalt riet ihm eine modUE abzugeben und 100 € zu zahlen, weil eine Feststellungsklage zu aufwendig und zu langwierig wäre, zumal er oder jemand aus seinem Umfeld es gewesen sein könnte. Jetzt ist er genauso wie ich erstmal bissel ratlos. Weil eben evtl. Beweise fehlen.

Ob man Fareds anschreibt und denen mit einer Frist und der Androhung einer Anzeige, die Herausgabe von Beweisen fordern kann, bliebe zu überlegen. Was würdet ihr von der Idee halten? (mir ist bewusst, dass hier keine Rechtsberatung gegeben werden darf. Meine ja nur Tipps!)

Hier scheint wohl eine neue "Masche" in Gang zu kommen, wo man versucht, die Leute mit Druck zu einer Zahlung zu bewegen, obwohl die Beweise gar nicht vorliegen oder vielleicht erst im Nachhinein zusammengebastelt werden . Ich dachte immer es gilt auch in Deutschland die Unschuldsvermutung und man dem Beklagten erstmal Fakten u. Beweise auf den Tisch legen muss, damit dieser sich zu Tat äussern oder verteidigen kann.

Abschliessend möchte ich allgemein davor warnen, solche "Erinnerungsschreiben" einfach zu vernichten, weil man sich seiner unschuld bei einem Internetzugang nicht mehr sicher sein kann, ob man selbst oder andere etwas derartiges verursacht hat. Dies gilt übrigens auch, wenn man sozusagen keinen "festen" Internetzugang nutzt sondern sich mit WLAN bei Hotspots einwählt.
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Alt 06.07.2010, 14:28   # 78
Pelikan4001
 
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Hallo zusammen,

habe ebenfalls heute ein Schreiben im Briefkasten gehabt. Allerdings habe ich hier einen Umstand der bisher noch nicht beschrieben wurde.

Konkret handelt es sich in meinem Brief um Hetzjagd....

Der Brief ist datiert auf den 25.06.2010.
Auf dem TNT (Post) Stempel steht 28.06.2010.
Aufforderung zum Unterschreiben der UE bis 02.07.2010.
Eingang des Briefes heute 06.07.2010.

Weiterhin läuft der Anschluß auf meine Mutter, die sich seit März bis einschließlich Oktober im Ausland befindet.

Wie wäre hier die saubere Vorgehensweise ? Kann ich die modUE "im Auftrag" oder "in Vertretung" unterschreiben und dort hin faxen / senden ?

Vielen Dank schon mal vorab und lieben Gruß
der Pelikan
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Alt 06.07.2010, 14:36   # 79
BDGimpi
 
Registriert seit: 04.07.2010
Beiträge: 42
Zitat:
Zitat von Pelikan4001 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

habe ebenfalls heute ein Schreiben im Briefkasten gehabt. Allerdings habe ich hier einen Umstand der bisher noch nicht beschrieben wurde.

Konkret handelt es sich in meinem Brief um Hetzjagd....

Der Brief ist datiert auf den 25.06.2010.
Auf dem TNT (Post) Stempel steht 28.06.2010.
Aufforderung zum Unterschreiben der UE bis 02.07.2010.
Eingang des Briefes heute 06.07.2010.

Weiterhin läuft der Anschluß auf meine Mutter, die sich seit März bis einschließlich Oktober im Ausland befindet.

Wie wäre hier die saubere Vorgehensweise ? Kann ich die modUE "im Auftrag" oder "in Vertretung" unterschreiben und dort hin faxen / senden ?

Vielen Dank schon mal vorab und lieben Gruß
der Pelikan
Hallo, laut meinem Kenntnisstand darf und kann nur der AI (Anschlussinhaber/in) eine modUE abgeben. In Ausnahmefällen hast Du vielleicht auch mit einer beglaubigten Vollmacht eine Chance, aber da müsstest Dir Infos bei RA oder Notaren einholen. Aber im Auftrag oder in Vertretung dürfte schwierig werden. Auf jeden Fall musst Du den Verbleib deiner Mutter im Ausland glaubhaft nachweisen können, am besten eine Bestätigung deiner Mutter mit ihrer Unterschrift und Kopie vom PA oder Pass.

Aber wie gesagt, dies ist mein Kenntnisstand, wenn andere bessere Infos parat haben, dann solltest Du abwägen. Allerdings solltest Du die Zeit nutzen, niemand weiss wie schnell die eine EV erwirken können.
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Alt 06.07.2010, 14:37   # 80
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von Pelikan4001 Beitrag anzeigen

Wie wäre hier die saubere Vorgehensweise ? Kann ich die modUE "im Auftrag" oder "in Vertretung" unterschreiben und dort hin faxen / senden ?
Nein das kannst Du nicht. Weil, Deine Mutter die Anschlussinhaberin ist, und die muss auch unterschreiben.
Solltest Du trotzdem unterschreiben, ist es eine Urkundenfälschung, und das kann teuer werden.

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