Marko Schiek Meiningen Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung


Alt 10.04.2010, 03:57   # 1
princess15114
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Vielleicht ist die Entfernung zum Mandanten von Vorteil...
RA Schiek; Meinigen
Purzel Video GmBH; Veilsdorf
Entfernung: 42 km

Was ist bekannt?

Abgemahnt wird: "Turnv**zen schlank und geil 2", "Japan Girls Style 4" und "Japan Girls Style 6"
Log-Datum: ab Januar 2010
IT-Dienstleister: keine Angaben
Rechtinhaber: Purzel Video GmBH; Veilsdorf
P2P-Netzwerk: Torrent
Ermittlung des Anschlussinhabers: nach § 101 Abs. 9 UrhG (Richterbeschluss)
Streitwert: 30.000 EUR
Pauschaler Abgeltungsbetrag: 1228,60 €
Besonderheit: Werden zwei Filme abgemahnt, verdoppelt sich der Betrag auf 2457,20 €


Abmahnung von Rechtsanwalt Marko Schiek wegen Urheberrechtsverletzung von Pornofilm im Auftrag der Purzel-Video-GmbH - Turnf. schlank & geil
(Quelle: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht), 09.04.2010)

Abmahnung Marko Schiek
(Quelle: Rechtsanwälte Sievers, Scharfenberg, von Rüden, 09.04.2010)

Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen.

(Danke für die Übernahme an @Alter Esel)

Besonders ans Herz gelegt, sei eine komprimierte Fassung
in Form einer Abmahn-FAQs (die ersten 5 Beiträge)
- auch Basics für Abgemahnte genannt!

Was von wem sonst noch abgemahnt wird?
Abmahndatenbank

Motto für 2010:
Wir machen keine "Geschenke" mehr!

Kleines Bonbon für Quereinsteiger und "Briefeeintüter"
"...Arbeitsort ist meine Einzelkanzlei in Meiningen. Berufserfahrung ist nicht unbedingt Voraussetzung..."
Stellenangebot der RAK Thüringen, Eingestellt am 12.03.2010
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Alt 10.04.2010, 06:59   # 2
Impavidum
 
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So hallo zusammen ^^ Ich hätte da mal ein paar kleine fragen, in der abmahnung steht jetzt folgendes:

es zu unterlassen, das urheberrechtlich geschütze Filmmaterial ... (erste frage, ist es besser ebenfalls den satz urheberrechtiches Filmmaterial in der mod ue zu verwenden oder reicht dieses "geschützte werk" auch einfach?)

zweitens: der öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu vervielfälltigen .... ( frage zwei, in der muster mod ue fehlt "verbreiten und vervielfälltigen", sollte man das besser hinzufügen?

Dann dritte frage, beim vorabversenden der mod ue per email, sollte da ein bestimmter betreff angegeben werden?muss die ue per anhang verschickt werden, oder reicht reintext?

Frage 4:Bei dem aktenzeichen steht jetzt auf der ersten seite XXXS00 ik, sollte man es exakt so angeben oder reicht XXX bzw ohne ik?Da der ra es einmal so und einmal so geschrieben hat.

So ich glaub das wars erstmal Ich hoff da kann jemand weiterhelfen, würd ungern nen fehler dabei machen ^^


Achja bin übrigens auch son schiek opfer, man siehts überall wieviel der kerl verschickt hat
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Alt 10.04.2010, 07:48   # 3
FJ-Heizer
 
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Übernimm die Daten genau so wie sie in der Abmahnung stehen.Dann machste auch nichts falsch.
Ferner empfehle ich dir den Leitfaden(in meiner Signatur,das blaue zum anklicken).

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.4.2010 um 06:50:43-----

Übernimm die Daten genau so wie sie in der Abmahnung stehen.Dann machste auch nichts falsch.
Ferner empfehle ich dir den Leitfaden(in meiner Signatur,das blaue zum anklicken).
Den Betreff können die sich auch selber raussuchen.Die sollen ja auch was zu tun haben
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Alt 10.04.2010, 12:19   # 4
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Impavidum Beitrag anzeigen
es zu unterlassen, das urheberrechtlich geschütze Filmmaterial ... (erste frage, ist es besser ebenfalls den satz urheberrechtiches Filmmaterial in der mod ue zu verwenden oder reicht dieses "geschützte werk" auch einfach?)
Die modUE nur auf das eine Werk beziehen, welches abgemahnt wurde...
Nicht, dass du das komplette urheberrechtlich geschützte Material in die modUE einsetzt
Zitat:
Zitat von Impavidum Beitrag anzeigen
zweitens: der öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu vervielfälltigen .... ( frage zwei, in der muster mod ue fehlt "verbreiten und vervielfälltigen", sollte man das besser hinzufügen?
nein... die Formulierung der modUE nicht verändern
Zitat:
Zitat von Impavidum Beitrag anzeigen
Dann dritte frage, beim vorabversenden der mod ue per email, sollte da ein bestimmter betreff angegeben werden?muss die ue per anhang verschickt werden, oder reicht reintext?
warum überhaupt per Mail?
wenn überhaupt, dann unterschriebenes Dokument einscannen und am besten per pdf rübermailen... ohne irgendwelche Anhänge
Und wenn, dann am besten per Wegwerfemail... nicht, dass du hinterher noch per Mail zugespammt wirst.
Bei Terminknappheit würd ich allerdings immer Fax vorziehen...
Zitat:
Zitat von Impavidum Beitrag anzeigen
Frage 4:Bei dem aktenzeichen steht jetzt auf der ersten seite XXXS00 ik, sollte man es exakt so angeben oder reicht XXX bzw ohne ik?Da der ra es einmal so und einmal so geschrieben hat.
exat übernehmen... ein Aktenzeichen muss nicht nur aus Zahlen bestehen

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.4.2010 um 11:20:46-----

Zitat:
Zitat von Impavidum Beitrag anzeigen
Achja bin übrigens auch son schiek opfer, man siehts überall wieviel der kerl verschickt hat

P.S. neuer Thread für Herrn Schiek ist eröffnet
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wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
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Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
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Alt 10.04.2010, 12:37   # 5
Impavidum
 
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Also bei Nr.1, natürlich stell ich nur das eine werk rein mir gings nur darum obs nen unterschied zwischen "geschütztem werk" oder wie ers geschrieben hat "urheberrechtlich geschütztes werk" gibt, sprich obs ein grund wäre die ue abzulehnen.Ist ja schon ein kleiner unterschied bei.Und man solls ja damit genau nehmen

Bei Nr.2, war der grundgedanke bei mir, wenn er verlangt das ich es auch net vervielfälltige, dies aber nicht in der mod ue steht, is das nicht auch ein grund die ue abzulehnen da die gefahr einer weiteren verletzung noch besteht?
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Alt 10.04.2010, 12:45   # 6
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Impavidum Beitrag anzeigen
sprich obs ein grund wäre die ue abzulehnen.Ist ja schon ein kleiner unterschied bei.Und man solls ja damit genau nehmen
stimmt... man solls schon genau nehmen... aber die Formulierung der modUE ist gut, so wie sie ist (straf- und gerichtsbewehrt). Daher sollte man an der Formulierung tunlichst nichts verändern
Zitat:
Zitat von Impavidum Beitrag anzeigen
is das nicht auch ein grund die ue abzulehnen da die gefahr einer weiteren verletzung noch besteht?
Siehe Punkt 1...
daher beides kein Grund zur Ablehnung... also bitte keine Eigenversuche...

Und der Abmahner verlangt ja auch Geld und ein Schuldeingeständnis... willst du das etwa auch abgeben, nur weil der Abmahner das schreibt?
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Alt 10.04.2010, 12:58   # 7
Impavidum
 
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Beiträge: 3
Sehr witzig Dann werd ich das mal so machen.Vielen dank, hast mir sehr geholfen ^^ Danke auch an FJ-Heizer
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Alt 10.04.2010, 16:50   # 8
RA Hechler
 
Benutzerbild von RA Hechler
 
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Nun hat die Purzel Video GmbH einen weiteren Anwalt gefunden, der Forderungen von weit über EUR 1.000 pro Film als angemessen ansieht. In Anbetracht der Zahl der Anfragen bei uns und bei Kollegen muss es sich um eine massive Abmahnwelle handeln.

Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abzugeben. Die Forderung von EUR 1.228,60 halten wir als Vergleichsangebot für überhöht, insbesondere, wenn der Anschlussinhaber nicht der Täter ist. Allerdings sollte man die gesetzte Frist unbedingt einhalten, um eine sehr teuere einstweilige Verfügung zu vermeiden. Im Schnellverfahren hat man meist keine Verteidigungsmöglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Hechler, M.B.A.
Rechtsanwalt


ABMAHNUNG RECHTSANWALT MARKO SCHIEK, PURZEL VIDEO wegen Urheberrecht und Filesharing
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 10.04.2010, 19:35   # 9
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Ich vermute, die Lehre von der normgerechten Versendung einer Purzel-Abmahnung ist bereits fester Bestandteil des Studiums der Rechtswissenschaften. Die Häufung ist anders kaum mehr zu erklären. Das hat auch etwas Gutes: Immer mehr Anwälte können sich bei finanzieller Notlage oder einfach auch vor einer größeren Urlaubsreise rechtssicher die Purzelabmahnung als einfache Einkommensquelle erschließen.

Gerne möchte ich anregen, studienbegleitend die beliebte psychologische Veranstaltung "Der pornographische Werktitel und seine adäquate kognitive Umstrukturierung im Lichte abmahnanwaltlicher Tätigkeit" zu besuchen. Beherrscht der Purzel-Abmahner diese Umstrukturierung, liest er beispielsweise automatisch "F$tze" und kann daher emotional unbelastet direkt vom Wort zum Geld abstrahieren.
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Alt 10.04.2010, 19:53   # 10
pro-man1st
 
Registriert seit: 10.01.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Nun hat die Purzel Video GmbH einen weiteren Anwalt gefunden, der Forderungen von weit über EUR 1.000 pro Film als angemessen ansieht.
Abgesehen von Ihrer Eigenwerbung muss ich Ihnen zustimmen, dass über 1000,-Euro für einen Purzel-Film absolut überteuert sind
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Alt 11.04.2010, 03:16   # 11
Cobalt
 
Registriert seit: 11.12.2009
Beiträge: 94
Herr RA Schieck sucht noch Mitarbeiter für seine kleine, aufstrebende Pornoabmahnkanzlei in der thüringischen Provinz.

Zitat:
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesucht

Ich suche eine(n) engagierte(n) Kollegin/Kollegen für die Bearbeitung von Mandaten im Urheberrecht/IT-Recht. Arbeitsort ist meine Einzelkanzlei in Meiningen. Berufserfahrung ist nicht unbedingt Voraussetzung. Computerkenntnisse wären wünschenswert.

Firma
Rechtsanwalt Marko Schiek Ansprechpartner

Telefon
03693-470306 Telefax
03693-470309

Internet
Email
RA.Marko.Schiek@t-online.de

Anschrift
Markt 9, 98617 Meiningen


Angebot vom: 12.Mär.2010
Stellenmarkt: Stellenangebote



EDIT BY PRINCESS
Siehe auch Post #1 "...kleines Bonbon ..."

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Alt 11.04.2010, 22:23   # 12
Sebboy
 
Registriert seit: 11.04.2010
Beiträge: 13
Hallo an alle bin jetz auch hier,verfolge das alles nun schon seit einem Monat ungefähr wo ich das erste mal von SKW abgemahnt wurde,habe das bezahlt weil ich keine Lust auf weiteren Stress hatte,aber jetz seit Donnerstag kam von RA Schriek was ins Haus,genau der Film "Asian Japan Girls 4" habe mod UE schon fertig und bezahle diesmal natürlich nicht.


1.Frage:meine Log-Datum war 20.11.2009 und nich seit Januar,macht das einen Unterschied???

2.Frageie Kanzleien,z.B Negel überwachen die nur eDonkey oder auch BitTorrent ....
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Alt 11.04.2010, 22:36   # 13
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Beiträge: 4.306
Zitat:
Zitat von Sebboy Beitrag anzeigen
1.Frage:meine Log-Datum war 20.11.2009 und nich seit Januar,macht das einen Unterschied???
Nein...
Zitat:
Zitat von Sebboy Beitrag anzeigen
2.Frageie Kanzleien,z.B Negel überwachen die nur eDonkey oder auch BitTorrent,*************
Es werden von verschiedensten Abmahnern Abmahnungen verschickt, wobei beide Netzwerke überwacht werden...
Und in deinem Posting solltest du etwas entfernen, da auch die Abmahner hier mitlesen
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Alt 12.04.2010, 14:35   # 14
PfannenHund
 
Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 9
Guten Tag,

auch Ich verfolge dieses Thema, bezüglich Urheberrechtsverletzung nun schon seit einigen Wochen.

Und nach einigen Std. lesen, wird einem klar das die einzigsten die durch dies Abmahnungen ihren Reibach machen, die Rechtsanwälte sind.

Durch wenig aufwand, viel Geld machen in kurzer Zeit.

Leider musste ich selbst erfahren das nicht immer der erste Weg zum eigenen Rechtsanwalt gehen sollte. Der dann zum Schluß selber mehr verlangt als der Abmahn-Anwalt.
Also immer vorher Fragen was es Kostet.


Als Erstes möchte ich mich bei allen, die das hier ins Leben gerufen haben. Bedanken


Nun werd auch ich eine modUe. abgeben und nicht zahlen.

Log.-Datum war der 20.11.2009

Datei : Japan Girls Style 4


An dem Tag war ich noch nicht mal zuhause , aber das Interesiert die sicherlich nicht.


Nun eine kleine Frage, in der modUe. steht

..... - nachfolgend "Unterlassungsgläubigerin" gennant - .....

da es nicht Farblich geschrieben ist, gehe ich davon aus, das es so stehen bleibt.


vielen Dank schon mal
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Alt 12.04.2010, 14:43   # 15
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von PfannenHund Beitrag anzeigen
..... - nachfolgend "Unterlassungsgläubigerin" gennant - .....

da es nicht Farblich geschrieben ist, gehe ich davon aus, das es so stehen bleibt.
Du gehst da richtig von aus
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Alt 12.04.2010, 16:22   # 16
Sebboy
 
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Echt komisch,bei mir wars auch der 20.11 ich war mir zwar nich sicher aber,ich hatte auch gedacht das das net ging weil da hatte ich noch net mal DSL!!!
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Alt 12.04.2010, 16:30   # 17
princess15114
Moderation
Threadstarter
 
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Zitat:
Zitat von Sebboy Beitrag anzeigen
Echt komisch,...
Was soll daran komisch sein? Ich hätte noch jemanden mit 20.11.
Ach ja, und am 18.11. scheinen die wohl ihre Arbeit aufgenommen haben.

Ist ja auch klar, wenn sich einmal solche gehaltvolle Unterhaltung im Netz befindet, dass sich die ausgetrocknete Gemeinde draufstürzt. Sowas nennt man Samenraub!
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Alt 12.04.2010, 16:32   # 18
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von Sebboy Beitrag anzeigen
ich hatte auch gedacht das das net ging weil da hatte ich noch net mal DSL!!!
Meinst Du nicht, das wäre eine interessante Info für Deinen ersten Post gewesen?

Seit wann hast Du DSL, und was hattest Du vorher?
Kannst Du den Grund der Abmahnung nachvollziehen?
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Alt 12.04.2010, 17:26   # 19
Sebboy
 
Registriert seit: 11.04.2010
Beiträge: 13
Das kann ich leider garnet so genau sagen,weil unßer Anschluss mal ging und net ging da gabs immer ein Fehler,ich sag mal seit 3 Monaten läuft alles gut.

Grund kann ich nachvollziehn,bloß halt das Datum net.
Warum kam net von der anderen Kanzlei was die Purzel vertreten sonder auf einmal nach nen halben Jahr was von Dem?
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Alt 12.04.2010, 18:04   # 20
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von Sebboy Beitrag anzeigen
Grund kann ich nachvollziehn,bloß halt das Datum net.
Warum kam net von der anderen Kanzlei was die Purzel vertreten sonder auf einmal nach nen halben Jahr was von Dem?
Dat soll nun einer nachvollziehen, ich kann dat net. Amen! Kannste och hochdeutsch?
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