| | # 81 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
![]() Das purzelige Hauptquartier ist nur 40 Km von ihm entfernt.Siehe: Abmahnung RA Marko Schiek iAd. Purzel Video GmbH wg. Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen | Urheberrecht VLG Dickerchen Werbung | |
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| | # 84 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Braucht er doch gar nicht. Er kann das doch Online über den FTP erledigen. Immerhin hat er ja kürzlich extra dafür qualifiziertes Personal gesucht. -CityLight-
__________________ Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ?? Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht. ----------------------------- >>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest. >>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ?? |
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| | # 85 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
![]() Die Dackelbisse fürs erfolglose Üben muß er sich im Hauptquartier persönlich abholen. VLG Dickerchen | |
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| | # 86 | ||
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Aber ich hör jetzt lieber auf, sonst werd ich auch noch wie in diesem Artikel erwähnt, in diese Schublade Zitat:
PS: Also ich sehe überhaupt keine Veranlassung mit einem abzockenden selbst ernannten Hilfs-BKA, auch noch über die optimale Abzockvariante zu reden. Nee, also schon bei so einer Idee muss irgendwas auf der Strecke geblieben sein. ![]() -CityLight-
__________________ Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ?? Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht. ----------------------------- >>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest. >>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ?? | ||
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| | # 87 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
In diesem Sinne wünsche ich nach getaner Arbeit ein gute Nacht! VLG Dickerchen | |
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| | # 88 |
| Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 176
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, 1. gerade bei Kanzleien, die jüngere Zeit im Urheberrecht tätig sind, lassen sich die versandten Abmahnungen inhaltlich oftmals gut angreifen. So teilt eine Kanzlei - nicht RA Schiek - in einer Abmahnung mit, dass wenn die geforderte Zahlung nicht eingehe, eine einstweilige Verfügung erwirkt werde: Das ist natürlich falsch, ist aber der öffentlichen Wahrnehmung komplett entgangen. 2. In der Abmahnung von RA Schiek wird meiner Meinung nach zwischen Unterlassungsstreitwert und gefordertem Schadensersatz nicht sauber differenziert, das wird da zu einem Punkt zusammengemischt (Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Marco Schiek Abmahnung für Purzel - Anwälte mahnen Anwälte ab?). 3. Ebenfalls auffällig ist, dass nach meinem (derzeitigen - hier gibt es viel Interpretationsspielraum) Verständnis, nicht einmal Teile der Datei des Abgemahnten heruntergeladen werden. Es heißt nämlich lediglich "es wurden IP-Adressen ermittelt, von denen aus eine Datei angeboten wurde [...]"). Wie dies geschieht geht aus der Abmahnung nicht hervor. Es wäre also denkbar, dass einfach die IP-Adressen ohne Testdownload notiert werden. 4. Andererseits wird in der Abmahnung von Ra Schiek bei der Beweissicherung darauf hingewiesen , dass ein Zeitabgleich "unter anderem mit den Zeitservern der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig abgeglichen wird. Das führt zu der Frage, ob hier die Logg Firmen, auf Kritik, die bereits in 2007 geführten Verfahren von Rechtsanwälten bemängelt wurden, aufgenommen haben. 5. Ferner wird in der Abmahnung aufgeführt es sei bei der Feststellung des Schadensersatzanspruches zu berücksichtigen, dass bei dieser Art von Verbreitung nicht gewährleistet ist, dass die Personen alle volljährig sind. Dahingehend sind mir keine Entscheidungen oder Erfahrungssätze bekannt. Das deutsche Schadensersatzrecht hat keine Straffunktion. Dafür ist das Strafrecht da. 6. Auffällig fand ich ebenfalls, dass alle individualisierten Daten ausschließlich auf der ersten Seite (und der Unterlassungserklärung) zu finden sind. Ich halte es für denkbar, dass dies den Vorteil haben soll, dass nur die erste Seite "von Hand" erstellt werden muss und der Rest für alle Abmahnungen dann gemeinsam aus dem Großkopierer kommen soll. 7. Nur zu Klarstellung: Nein, die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form abgegeben werden und ja, die Forderung ist nach meiner Meinung zu hoch. Zum einen ist es so, dass ein Streitwert von 30.000,00 EUR und damit Anwaltskosten von 1.005,40 keineswegs zwingend von allen Gerichten so anerkannt werden wird. Zum anderen erscheint eine Abrechnung eines Vergleichsbetrages wenn diese Summe bestenfalls nach RVG abgerechnet werden könnte im Rahmen eines Vergleichs widersinnig. Schließlich teilt RA Schieck in seiner Abmahnung lediglich mit: "Unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 30.000,00 EUR je Film ergäbe sich nach Anwendung eines Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.005,40 Euro netto". Er rechnet also nicht nach RVG ab, sondern teilt nur mit, er könnte nach RVG abrechnen. Fazit: Es gibt also eine Vielzahl von Punkten, die man konkretisieren kann und mit denen man den gegnerischen Rechtsanwalt auch richtig ärgern kann, ob der Rechtsanwalt nun im Fussball Verein spielt und/oder wie er aussieht, das finde ich persönlich jetzt nicht wirklich zielführend. Ich würde mich freuen, wenn einer der von mir angedeuteten Kritikpunkte hier weiter erörtert würde oder das wäre natürlich noch schöner, wenn noch neue inhaltliche Kritikpunkte hinzugefügt werden könnten. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg Dr. Alexander Wachs -Rechtsanwalt- Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte |
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| | # 89 | |||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
Aber "Drohungen" sind die Abgemahnten ja gewohnt. Auch wenn die 14 Seiten mit §§ nur als erklärende Erläuterungen zur Abmahnung gesehen werden sollen, so empfinden die Abgemahnten diese zumindest als solche. Zitat:
Zitat:
Aber sicher wären die "jung agierenden" Kanzleien irgendwann auch alleine dahinter gestiegen. | |||
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| | # 90 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Es stellt sich mir vielmehr die Frage, ob das Konsequenzen für den Abgemahnten bezüglich seiner Argumentation haben kann. Schließlich beruft der Abmahner sich ja zunächst mal auf diese Tatsache als Anscheinsbeweis dafür, dass hier "sein Werk" einer unbegrenzten Anzahl von Internetnutzern angeboten bzw. öffentlich zugänglich gemacht wird. Sich ganz allgemein darauf zu berufen, dass es auch die Möglichkeit gibt, den upload zu unterbinden, reicht ja wohl nicht aus, um diesen Anscheinsbeweis konkret zu erschüttern. | |
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| | # 91 |
| Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 232
| Tja Freunde, ich bin ein Freund von Zahlen und trotz der ermutigenden Dinge, die ich hier im Forum gelesen habe, versuche ich mein persönliches Risiko etwas besser abzuschätzen. Sicher auch, um mich selbst zu beruhigen. Fakt ist, dass mein WLAN Router wegen Verbindungsproblemen mit einem PC im Haus über einen Zeitraum von ca. 4 Monaten nur WEM verschlüsselt war. Ca. 2 Monate danach datiert das Log meiner bisher einzigen und hoffentlich letzten Abmahnung, die ich wiederum fast 80 Tage nach dem Log-Datum erhielt. Nun weiß ich nicht, wie oft Dritte ohne mein Wissen meinen offenbar (zu) schlecht geschützten Router genutzt haben. Das ist seit Anfang April anders. Da lief wieder alles und der Router ist WPA2-verschlüsselt. Seit Mitte April sind auch nur noch die Mac-Adressen der Computer meiner Familie zugelassen. Aber sagen wir mal, die haben sich reichlich bedient. Der Verdacht liegt leider nahe, weil es in Empfangsreichweite meines Routers je nach Wetter und Tageszeit 10 – 15 WPA 2 verschlüsselte Router gibt. Da muss mein WEM-verschlüsselter Router ja förmlich eine Einladung gewesen sein. Das alles weiß ich leider erst, seit ich mich aus gegebenem Anlass mit dem Thema befasst habe. Müsste ich da nicht fast täglich Abmahnungen bekommen? Sagen wir weiter, dass der Abstand der 1. Abmahnung zum Log-Datum bei dem marktführenden Provider gem. der Abmahnwahn-Dreipage im Durchschnitt liegt. Dann liege ich im worst-case bei maximal 1 Abmahnung alle 10 Tage für einen Zeitraum von ca. vier Monaten, wenn morgen die nächste im Kasten ist. Macht dann 12 Stück. Hoffentlich nicht. Ich hoffe inständig, dass es bei der einen bleibt. Und da ich solchen Sachen eher aus dem Weg gehe, würde ich die eine dann sogar gütlich regeln wollen, obwohl ich die Datei nicht runtergeladen habe, aber wohl eben als Störer verantwortlich bin. Ich weiß, Weichei, Feigling und so weiter……. 12 oder so könnte ich allerdings nicht stemmen. Ich würde es auch nicht wollen. Ich werde also noch warten und wenn eine Zweite kommt, den hier immer wieder empfohlenen Weg gehen: modUE und sonst nichts. Aber, wie stehen die Chancen. Ich habe hier seit Erhalt der ersten Abmahnung schon viel gelesen, aber keinen Beitrag gefunden, der auf eine Wahrscheinlichkeit einer Klage schließen lässt. Wenn ich lese, dass in 2010 voraussichtlich 450.000 Abmahnungen verschickt werden, die Zahl der im www. zu findenden Gerichtsverfahren aber eher in den paar hundert liegt, dann kann das Risiko ja kaum höher als 1:100 bis 1:1000 sein. Kommt das hin? Und gibt es Infos, welche RA besonders klagefreudig sind? Da ich nicht weiß, was und wie viel meine „Freunde“ so angestellt haben, wäre es eine große Hilfe, zu wissen, wie welche Kanzlei agiert. Ich bin zwar nicht mehr so aufgelöst und flattrig wie noch vor ein paar Tagen, aber beruhigt ist anders. |
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| | # 92 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| bei 1x WEM - Verschlüsselung hätte ich ja noch an einen Schreibfehler geglaubt. Aber bei dem Nick W-Lan- WEM und mehrfacher Erwähnung dieser Verschlüsselungsart, muss ich schon nachfragen, aus welcher Zeit und welchem BS diese Methode stammt. ![]() Und, glaubst Du tatsächlich, dass jemand aus Deiner Nachbarschaft nur darauf gewartet hat dein WEM zu knacken um damit irgendwelches Gedüdel zu saugen? |
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| | # 93 | |
| Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 232
| Zitat:
Diese Verschlüsselung habe ich für einen Zeitraum von ca. vier Monaten gewählt, weil ich einen der PC`s im Haushalt nicht anders verbinden konnte. Dieser PC ist inzwischen auf dem hiesigen Recyclinghof. War schon etwas älter, genauer 2002 gekauft und machte sowieso nur noch seltsame Sachen, inklusive immer häufigerer Abstürze. Und ja, ich muss vermuten, dass sich einer "bedient" hat, da ich die fragliche Datei nicht auf meinem PC habe und auch nicht auf den PC`s der Kinder finden konnte. Abgesehen davon interessieren sich die Kinder eher für Musik und ich schliesse aus, dass der download von einem der Rechner erfolgte. Ich habe natürlich ein wenig recherchiert und war erschrocken, wie einfach WEM-verschlüsselte Router zu "knacken" sind. | |
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| | # 94 |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| @WLAN-WEM, Mensch, @watt hat doch nun eindeutig die FRage nach der Verschlüsselungsmethode WEM gestellt, die er (und ich auch) nicht kennt. Meintest Du WEP als unsichere Verschlüsselungsmethode?? Oder ist da in der Entwicklung etwas an uns vorübergegangen? Jetzt wirst Du ja wohl mittels WPA oder WPA2 verschlüsselt haben, oder per WAM2? WEM vs. WEP ist hier die Frage! Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen |
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| | # 95 |
| Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 232
| Ähm, jetzt ist es WPA2, aber ich war und bin wohl noch so durcheinander, dass ich M und P auch durcheinander gekriegt habe. Zudem habe ich nicht sehr viel Ahnung davon. Seit kurzer Zeit etwas mehr, weil ich mich aus gegebenem Anlass damit befassen mußte. Tja, den Namen "WLAN-WEM" habe ich jetzt wohl weg. Na was solls? Egal wie es weiter geht, ich werde diesem Forum treu bleiben und die Arbeit hier nach besten Kräften unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung in Form einer Spende folgt, wenn ich aus dem "drei-Monats-immer-noch-Angst-vor-weiteren-Abmahnungen" gegen Ende Juni raus bin. Ich weiß, dann kann immer noch was kommen, aber da ich absolut keine Ahnung habe, was wer über meinen Router heruntergeladen hat, jedoch den Zeitpunkt der besseren Verschlüsselung und die Durchschnittslaufzeit Loggen-Abmahnung mit 90 Tagen annehme, hoffe ich dann aus dem Gröbsten raus zu sein. Wäre alles leichter überschaubar, wenn ich selbst heruntergeladen hätte. Dann wüßte ich ja, was und wie viel das war. |
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| | # 96 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Zitat:
![]() Jetzt taucht natürlich die nächste Frage auf: Warum machst Du eine kleine Spende von von einer "wenn in 3 Monaten keine weiteren Abmahnungen mehr kommen-Bedingung" abhängig? wenn dem so ist, wie Du hoffst, fällt dann die "freiwillige" Spende höher aus, oder verabtschüßt Du dich dann sang und klanglos, weil ja eh nichts mehr zu befürchten wäre und Du keine Forenhilfe mehr benötigst. Davon abgesehen. Das Bestehen u. Fortbestehen dieses Forums, sowie der pers. Einsatz aller Helfenden war, und wird auch nie, von einer Spende abhängig sein. | |
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| | # 98 | |
| Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 232
| Zitat:
Ich werde hier dauerhaft, mal mehr und mal weniger, aktiv bleiben, weil ich das Abmahn-Abzock-Geschäftsmodell zum k... finde. Für einen Fehler oder auch eine Dummheit (wie z.B. eine schlechte Verschlüsselung Ich bin immer noch ziemlich durch den Wind und habe mir selbst erstmal Sparen (vielleicht muss ich ja doch vor den Kadi) auf den Plan geschrieben. Wenn sich die Lage, und vor allem meine Nerven, beruhigt haben, kommt auch die ein oder andere Spende. Und das ist dann auch als Solche gemeint. | |
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| | # 99 | |
| Registriert seit: 22.04.2010
Beiträge: 6
| Zitat:
WLAN - WarDriving / WarChalking / WarXing / Mitsniffen / WEP-Hack / MAC-Fake / Security / Sicherheit WLAN-Hardware / WLAN-Tools - Artikel von www.it-academy.cc - Verein für Informationstechnologie Es sollte doch erst einmal gesetzlich festgelegt werden, welche Verschlüsselung eine Dummheit ist. | |
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| | # 100 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.642
| Gleichfalls.... das kleine Missgeschick von unserem @WEM wurde schon geklärt. nebenbei bemerkt, mir war sein "vertun" schon zu beginn klar. Aber ich denke, Mr.WEM hat durch die Postings von @montezuma## und mir schneller erfahren dass er sich geirrt hat, als durch Deinen Abendfüllenden Fachartikel, der ihm nun auch nicht mehr weiter hilft. |
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