| | # 23 |
| Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 10
| Was ich ein bisschen toll finde ist das in dem Schreiben, vermutlich um Seriösität zu erzeugen, haarklein beschrieben wird wie die Uhrzeit ermittelt wurde. Aber mit keinem Wort wie nun die Datei und das Down bzw. gleichzeitige Uploaden des Rechners ermittelt wurde. Und gerade dieses Porno unterschieben ist teilweise auch nicht auf "koschere" Art passiert. Teilweise werden schon Kinderfilme der Defa aus den 50iger Jahren als Deckmantel verwendet. |
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| | # 24 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Als erstes wurde dieses Werk im September 2009 bei Purzel als Neuerscheinung für November 2009 angekündigt. Ich hab sogar den WebKatalog-Link noch (der natürlich so auf deren Web-Site nicht mehr zu sehen ist). Auf einer anderen Vertriebsseite hab ich diesen ScreenShot gesichert. Jetzt schauen wir uns noch mal die ed2k-Statistik an. Spätestens bei den History-Einträgen kommen da wohl sehr brisante Fragen auf, wann wurde von wem hier was geloggt. Am interessantesten dürfte wohl die Frage nach dem Az zum Richterbeschluss-KNE sein. Und warum das ausgerechnet jetzt in den Abmahnungen fehlt, wo man doch in der Vergangenheit mit diesen Angaben in den Pruzel-Abmahnungen immer sehr gründlich und informierend war. Hier sollte vielleicht mal mit einem BDSG-Schreiben nachgeholfen werden. Auf jeden Fall ist hier irgendwas faul. Entweder wurden hier geloggte Vorratsdaten von einem RA zum Nächsten verschoben, oder das Az zur KNE ist getürkt oder gibts gar nicht. -CityLight-
__________________ Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ?? Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht. ----------------------------- >>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest. >>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ?? | |
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| | # 25 |
| Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 2
| Habe ebenfalls das Datum vom 20.11.2009 (Japan Girls Style 4) Die Frage die ich mir jetzt stelle ist, da mir das Schreiben auch unseriös vorkommt, ob man wirklich eine modifizierte Unterlassungserklärung abschicken sollte, oder besser gar nichts tut. Ich meine, nicht dass man sich eventuell so erst reinreitet, indem man mit der mod.UE zu gibt, dass man die Datei verbreitet hat. Viel Zeit zum überlegen bleibt ja nicht. |
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| | # 26 |
| Registriert seit: 13.02.2010 Ort: da wo die Sonne aufgeht
Beiträge: 122
| Die modUE ist im Gegensatz zur Originalen UE kein Schuldeingeständniss. Also auf jeden Fall die mod UE abschicken, andernfalls kann eine Einstweilige Verfügung auf dich zukommen. -> Grundkurs lesen !
__________________ Unrechtmässig Abmahnung bekommen ? -> Forum gefunden -> Grundkurs lesen -> 10 Gebote beachten -> Modifizierte Unterlassungserklärung (Mod.UE) abschicken -> Kein Geld für die Abmahner -> Lieber ein paar Euro für die Spendenkasse überweisen -> Ständig in den Threads lesen und seinen Wissensstand aktuell halten -> Bettelbriefe abheften -> auf die Verjährung warten ! |
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| | # 27 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.306
| Zitat:
Die modUE ist übrigens kein Schuldeingeständnis (ohne Präjudiz) | |
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| | # 29 |
| Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 9
| hab heute auch das schreiben erhalten Urheberrechtsverletzung Japan Girls Style 4 (22.11. ) hat da eigentlich schon jemand irgendwas erreicht oder die mod. UE hingeschrieben? Weil bei mir kann das eigentlich nicht sein weil ich an dem wochenende im urlaub war und ich auch sonst kaumw as mit torrents am hut habe.. |
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| | # 30 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.306
| Zitat:
Seit diesem Wochenende sind die ersten Abmahnungen dieses Anwaltes hier aufgeschlagen und die ersten modUEs sind geschrieben... Das sollte auch für dich Pflicht sein... Ob du im Urlaub warst, oder nicht... Beweise dafür zu sammeln kann zumindestens nicht schaden
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 31 |
| Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 10
| auch wenn du an besagten Logdatum nicht zu Hause gewesen bist und vermutlich Rechner und Router aus waren, kommst du nicht drumherum die modUE abzusenden. Das Motto ich kann es 100% nicht gewesen sein und ich werde auch nix machen wird dir nicht weiterhelfen, weil nach Ablauf der gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung auf dich wartet. Mit der modUe erreichst du banal gesagt das du es zukünftig unterlässt die japanischen Girls zu tauschen, nicht mehr und nicht weniger. Und ein Schuldanerkenntnis ist die modUe auch nicht. |
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| | # 33 |
| Registriert seit: 11.04.2010
Beiträge: 13
| @ steffen2049 Habe gestern meine mod UE raus,wird denk mal schon noch bis nächste Woche dauern!!! Mal noch eine Frage an alle,wird man überhaupt bei jedem Film erwischt? Oder wird das mehr per Zufall festgestellt? Weil die meisten ja ungefähr 3 Abmahnungen bekomm und net mehr... |
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| | # 34 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Es gibt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, die einfach von zu vielem abhängt, als daß es sich berechnen läßt: - wird das Werk überhaupt abgemahnt? - wird Datei/Container überhaupt gelogt? - ist man während des Logzeitraums online? - wie lange hat man das gelogte Werk im Share? - erhält der Abmahner einen positiven Auskunftsbeschluß? - sind die Verkehrsdaten beim Provider noch gespeichert? - hat die Kanzlei die Kapazität, alle gelogten Delikte abzumahnen? Die Liste erhebt bei weitem keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll nur zeigen, wie unsinnig die Fragestellung ist. | |
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| | # 35 |
| Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 18
| Genau...........es ist so wie ein Grundgesetz...........alle empfehlen es hier im Netz............Mod.Ue absenden ist ne Pflicht..........Aber keine Zahlung und Kontakt auch nicht!!! -----Doppelpost zusammengeführt am 13.4.2010 um 23:12:04----- Ob Du es warst, oder eben nicht, ist erst Mal egal, und zählt dabei nicht............Gaaanz wichtig, wie schon oft empfohlen, ModUe absenden und sich vom ersten Schock erholen........ |
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| | # 36 |
| Registriert seit: 14.04.2010
Beiträge: 1
| Hi, gestern kam auch bei mir so ein netter Brief an...auch ich werde jetzt erst einmal die mod.UE abschicken. Kann schon jemand aufklären was zukünftig nach versenden der mod.UE noch so alles auf mich zu kommt? Oder kann es sogar bestenfalls passieren, dass ich von denen nie wieder etwas hören werde? - obwohl ich natürlich die Zahlung nicht leisten werde! danke schonmal für die vielen Infos hier im Forum gruß Ckecko |
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| | # 37 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
Deine erste "Bürgerpflicht" nach Anmeldung hier im Forum sollte sein, den Grundkurs für Neuabgemahnte (siehe meine Signatur -> und dort auf die blaue Schrift klicken) zu lesen und zu verstehen. Dann sollten so gut wie alle Deine Fragen beantwortet sein. Falls nicht, aber auch erst dann, kannst Du jederzeit hier wieder nachfragen! Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 38 |
| Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 4
| Hallo zusammen, aus gegebenem Anlass habe ich heute viel in diesem Forum gelesen. Post von Herrn Schiek. Abmahnung wegen T***f***en schlank/g**l 2. Allerdings verhält es sich bei mir so, dass ich zum Logzeitpunkt (mitte Januar 2010) schon keinen Internetanschluss mehr besessen habe. Ich bin vor ca. einem Jahr aus meiner Studi-WG ausgezogen und habe den Internetanschluss an meinen alten Mitbewohner übertragen lassen. Aufwendiges papierverfahren mit Versendung von Personalausweiskopien und dergleichen. Mich wundert nun, warum die Namensanfrage beim Provider zu meiner damaligen Adresse führte. Um das ganze zu komplettieren habe ich die gesamten Unterlagen zu dem Anschlussübertragungsvorgang vor ein paar Wochen in die Tonne geschmissen... brauch ich eh´nie wieder, habe ich gedacht. Pustekuchen. Ich hoffe nun, durch eine Anfrage an den damaligen Provider ein Dokument zu erlangen, in dem nochmal bestätigt wird, dass mein Vertrag zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst war. Allerdings vermute ich, dass ich damit den Kelch an meinen alten Mitbewohner weiterreiche. Ich poste das in diesem unausgereiften Zustand, da ja schon von einigen Zweifel an der Zuverlässigkeit der "ermittelten" Daten bestanden. Danke an alle, die hier so viel arbeit inverstiert haben und investieren. Ich werde, falls gewünscht über den weiteren Verlauf berichten. Gruß Nickname |
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| | # 39 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
mod UE Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll… und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat! Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. | |
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| | # 40 | |
| Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 18
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