Marko Schiek Meiningen Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung


Alt 12.04.2010, 18:54   # 21
OreganoAufDerPizza
 
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Beiträge: 18
Hallo zusammen, ich bin eine nochmal Betroffene................
ich habe letzten Freitag eine Abmahnung von RA Schiek erhalten. Mod. Ue und Vordruck zur Auskunft nach dem Datenschutzgesetz (so wie hier im Forum empfohlen) habe ich schon per Einschreiben mit Rückschein zurück geschickt. Das ist übrigens die 2. Abmahnung, die ich erhielt (vorher eine von Baumgarten&Brandt). Habe im BB Forum darüber gepostet.
So, hier nun Einzelheiten zur Abmahnung von Schiek:
Brief ging am **.**.**** bei mir ein. Abgemahnt wird „Japan Girls Style 4“ Purzel Video GmbH.
Das Log Datum lag im **.** Es wurde das genaue Datum und eine genaue Uhrzeit angegeben (wobei aber nicht von – bis Uhrzeit).
Verlangt wird ein Betrag von 1.228,60 Euro, die noch im **** gefordert werden.
Dem Brief lag natürlich die strafbewehrte Ue und eine Kopie der Vollmachtserteilung an RA Schiek von WurzelPurzelVideo GmbH anbei. Anders allerdings wie bei meiner anderen Abmahnung lag diesem Schreiben keine Kopie des Gerichtes anbei, was die Grundlage dafür war, dass mein Provider die Daten heraus gibt. Es hieß lediglich, dass der RA nach der sekundengenauen Ermittlung einer IP-Adresse vor dem Landgericht eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, die den Provider zur Beaknntgabe meiner Daten verpflichteten. Das war anders, als wie bei der Abmahnung von BB (da war eine Kopie des Beschlusses vom LG anhängig). Naja, es ändert wahrscheinlich nicht wirklich was. Denke mal, die Befugnis war schon da, denn sonst hätte mein Provider meine Daten nicht herausgeben.
Oder meint Ihr, ich sollte das nochmal hinterfragen? Wenn ja, bestimmt nicht bei Hr. Schiek. Ich halte mich strikt an die Regeln..........Mod.Ue und keine Zahlung und keinerlei Kontakt!!!!
Hier noch einige Auszüge (die bestimmt Serienbriefcharakter aufweisen) aus dem Brief von RA Schiek:

Meine Mandantin hat festgestellt, dass über Ihren Internetanschluss dieses urheberrechtlich geschützte Werk unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten wurde.

Meine Mandantin hat zur Ermittlung solcher Urheberrechtsverletzungen eine Firma beauftragt, die die dem jeweiligen Anschlussinhaber zugewiesene IP-Adresse ermittelt. Hierzu wird duch meine Mandantin ein Originaldatenträger übergeben. Sodann werden die im P2P- (Filesharing)- System (Tauschbörse) angebotenen vermeintlichen Kopien des Werks meiner Mandantin anhand des Dateinamens aufgespürt, herunter geladen und mit dem Original verglichen, wobei Lauffähigkeit und Abspielbarkeit überprüft werden. Für diejenigen im Filessharing-Netzwerk angebotenen Dateien, die das urheberrechtlich geschützte Werk meiner Mandantin zweifelsfrei enthielten und mit diesen identisch waren, wurde der Hashwert ermittelt.
Dieser Wert identifiziert eine Datei und ist insoweit mit dem menschlichen Fingerabdruck vergleichbar.

Mittels der eingesetzten Software wurde darauf hin ein „Scanvorgang“ gestartet und die IP-Adressen ermittelt, von denen aus eine Datei angeboten wurde, die den oben berechneten Hashwert aufweist und deren Dateinnamen („Release“) zugleich den Namen des Originalwerkes enthielten.

Der Computer, mit dessen Hilfe der Scan vorgenommen wird, wird über eine spezielle Zeitsynchronisationssoftware unter anderem mit den Zeitservern der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig abgeglichen. Dadurch ist die interne Uhr des Ermittlungssystems ständig sekundengenau mit den deutschen Zeitservern abgeglichen.

Der dargestellte Vorgang ist dokumentiert und kann im Falle eines Rechtsstreits jederzeit vor Gericht bewiesen werden................So, das waren Auszüge aus dem Brief von RA Schiek.

Anmerkung von mir: Man man, das hört sich für mich voll kompliziert an, festzustellen, ob es sich um eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks handelt. Von mir wird aber erwartet, dass ich als User diese hellseherischen Fähigkeiten habe. Man, hinter jedem Dateinnamen kann doch alles mögliche stecken.
Muss aber auch dazu sagen (und das schreiben viele hier: ich war es nicht!!!) Ich würde aber als sogenannter Störer in Haftung genommen werden, da es sich um meinen Telefonanschluss handelt. Ich habe weder irgend etwas, erst recht kein Film down geloadet. Ich hab nicht mal P2P in Form von z.B. Torrent. Eines hab ich hier aber im Forum gelernt, nämlich das auch Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Als ich meine erste Abmahnung erhielt, war auch ich sehr aufgeregt und aus dem Häuschen. Jemand hat mich dann auf dieses Forum hin gewiesen, und ich habe tagelang gelesen. Es war wirklich hilfreich für mich. Habe aber inzwischen (dank des Forums) gelernt, dass man ersteinmal das richtige tun muss (in Form einer Mod.Ue), und dann wirklich nur abwarten kann. Die sind dann in Zugzwang. Der nächste Bettelbrief mit höherer Forderung wird sicher auch von RA Schiek eintreffen. Ja, und selbst wenn.............................der will etwas von mir, nämlich Kohle............und die muss er ersteinmal einklagen. Dazu muss er schon was tun.
Allerdings muss ich auch sagen, dass wenn es mal soweit kommt, es für den Beklagten äußerst teuer werden kann (das darf man nicht verleugnen). Ob es jedoch dazu kommt, dass ist hier im Moment noch die Frage. Bis jetzt habe ich hier im Forum noch von keinem gelesen, der diesbezüglich schon vor Gericht stand und noch dazu verloren hat. Hoffen wir mal alle, dass es bei der Abmahnwelle bleibt und kein Tsunami daraus wird. Wenn ich eines hier im Forum gelernt habe, dann ist es das, im ersten Moment richtig zu reagieren (wird ja immer wieder drauf hingewiesen hier im Forum), und zweitens, abwarten. Das heißt: ModUe per Einschreiben/Rückschein absenden .......aber KEINE ZAHLUNG UND KEINEN KONTAKT!!!!

Ich bleibe hier weiter im Forum erhalten und melde mich, soweit es Neuigkeiten gibt. Einen ganz großen Dank an den Initiator dieses Forums und an die Mitglieder, die so zahlreich mitwirken, sei es durch eigene Betroffenheit, oder einfach nur als Hilfestellung für andere Forummitglieder.
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Alt 12.04.2010, 20:03   # 22
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Ich hab wirklich ne Frage gefunden
Zitat:
Zitat von OreganoAufDerPizza Beitrag anzeigen
Oder meint Ihr, ich sollte das nochmal hinterfragen? Wenn ja, bestimmt nicht bei Hr. Schiek. Ich halte mich strikt an die Regeln..........Mod.Ue und keine Zahlung und keinerlei Kontakt!!!!
Nein... denn das heisst kein Kontakt zum Abmahner
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Alt 12.04.2010, 20:15   # 23
el_karo
 
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Was ich ein bisschen toll finde ist das in dem Schreiben, vermutlich um Seriösität zu erzeugen, haarklein beschrieben wird wie die Uhrzeit ermittelt wurde. Aber mit keinem Wort wie nun die Datei und das Down bzw. gleichzeitige Uploaden des Rechners ermittelt wurde.

Und gerade dieses Porno unterschieben ist teilweise auch nicht auf "koschere" Art passiert. Teilweise werden schon Kinderfilme der Defa aus den 50iger Jahren als Deckmantel verwendet.
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Alt 12.04.2010, 20:38   # 24
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Was soll daran komisch sein? Ich hätte noch jemanden mit 20.11.
Ach ja, und am 18.11. scheinen die wohl ihre Arbeit aufgenommen haben.
Da ist sogar ne ganze Menge komisch dran.
Als erstes wurde dieses Werk im September 2009 bei Purzel als Neuerscheinung für November 2009 angekündigt. Ich hab sogar den WebKatalog-Link noch (der natürlich so auf deren Web-Site nicht mehr zu sehen ist).
Auf einer anderen Vertriebsseite hab ich diesen ScreenShot gesichert.
Jetzt schauen wir uns noch mal die ed2k-Statistik an. Spätestens bei den History-Einträgen kommen da wohl sehr brisante Fragen auf, wann wurde von wem hier was geloggt.
Am interessantesten dürfte wohl die Frage nach dem Az zum Richterbeschluss-KNE sein. Und warum das ausgerechnet jetzt in den Abmahnungen fehlt, wo man doch in der Vergangenheit mit diesen Angaben in den Pruzel-Abmahnungen immer sehr gründlich und informierend war.
Hier sollte vielleicht mal mit einem BDSG-Schreiben nachgeholfen werden.

Auf jeden Fall ist hier irgendwas faul. Entweder wurden hier geloggte Vorratsdaten von einem RA zum Nächsten verschoben, oder das Az zur KNE ist getürkt oder gibts gar nicht.

-CityLight-
__________________
Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
-----------------------------
>>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest.
>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
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Alt 12.04.2010, 21:25   # 25
dolphin
 
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Habe ebenfalls das Datum vom 20.11.2009 (Japan Girls Style 4)

Die Frage die ich mir jetzt stelle ist, da mir das Schreiben auch unseriös vorkommt, ob man wirklich eine modifizierte Unterlassungserklärung abschicken sollte, oder besser gar nichts tut.

Ich meine, nicht dass man sich eventuell so erst reinreitet, indem man mit der mod.UE zu gibt, dass man die Datei verbreitet hat.

Viel Zeit zum überlegen bleibt ja nicht.
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Alt 12.04.2010, 21:31   # 26
Fonz
 
Benutzerbild von Fonz
 
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Die modUE ist im Gegensatz zur Originalen UE kein Schuldeingeständniss.
Also auf jeden Fall die mod UE abschicken, andernfalls kann eine Einstweilige Verfügung auf dich zukommen.
-> Grundkurs lesen !
__________________
Unrechtmässig Abmahnung bekommen ? -> Forum gefunden -> Grundkurs lesen -> 10 Gebote beachten -> Modifizierte Unterlassungserklärung (Mod.UE) abschicken -> Kein Geld für die Abmahner -> Lieber ein paar Euro für die Spendenkasse überweisen -> Ständig in den Threads lesen und seinen Wissensstand aktuell halten -> Bettelbriefe abheften -> auf die Verjährung warten !
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Alt 12.04.2010, 21:32   # 27
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Zitat:
Zitat von dolphin Beitrag anzeigen
ob man wirklich eine modifizierte Unterlassungserklärung abschicken sollte, oder besser gar nichts tut.

Ich meine, nicht dass man sich eventuell so erst reinreitet, indem man mit der mod.UE zu gibt, dass man die Datei verbreitet hat.
Garnichts tun ist die schlechteste Alternative... Es sei denn du willst das Risiko einer einstweilifgen Verfügung eingehen...

Die modUE ist übrigens kein Schuldeingeständnis (ohne Präjudiz)
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Alt 12.04.2010, 21:58   # 28
dolphin
 
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Stimmt, habe mir jetzt die modUE erstmal genau durchgelesen . Meinte es eher so, dass man damit vielleicht nur auf sich aufmerksam macht. Im Falle, dass das alles von irgendwem getürkt ist.
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Alt 12.04.2010, 23:18   # 29
steffen2049
 
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hab heute auch das schreiben erhalten

Urheberrechtsverletzung Japan Girls Style 4 (22.11. )

hat da eigentlich schon jemand irgendwas erreicht oder die mod. UE hingeschrieben?
Weil bei mir kann das eigentlich nicht sein weil ich an dem wochenende im urlaub war und ich auch sonst kaumw as mit torrents am hut habe..
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Alt 12.04.2010, 23:26   # 30
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von steffen2049 Beitrag anzeigen
hat da eigentlich schon jemand irgendwas erreicht oder die mod. UE hingeschrieben?
Was meinst du mit erreicht?
Seit diesem Wochenende sind die ersten Abmahnungen dieses Anwaltes hier aufgeschlagen und die ersten modUEs sind geschrieben...
Das sollte auch für dich Pflicht sein... Ob du im Urlaub warst, oder nicht...
Beweise dafür zu sammeln kann zumindestens nicht schaden
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 12.04.2010, 23:26   # 31
el_karo
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 10
auch wenn du an besagten Logdatum nicht zu Hause gewesen bist und vermutlich Rechner und Router aus waren, kommst du nicht drumherum die modUE abzusenden.

Das Motto ich kann es 100% nicht gewesen sein und ich werde auch nix machen wird dir nicht weiterhelfen, weil nach Ablauf der gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung auf dich wartet.

Mit der modUe erreichst du banal gesagt das du es zukünftig unterlässt die japanischen Girls zu tauschen, nicht mehr und nicht weniger. Und ein Schuldanerkenntnis ist die modUe auch nicht.
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Alt 12.04.2010, 23:43   # 32
steffen2049
 
Registriert seit: 12.04.2010
Beiträge: 9
kk das habe ich auch so ungefähr verstanden..

hm.. okay dann werde ich das mal morgen in angriff nehmen..

dank euch
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Alt 13.04.2010, 16:44   # 33
Sebboy
 
Registriert seit: 11.04.2010
Beiträge: 13
@ steffen2049

Habe gestern meine mod UE raus,wird denk mal schon noch bis nächste Woche dauern!!!

Mal noch eine Frage an alle,wird man überhaupt bei jedem Film erwischt?

Oder wird das mehr per Zufall festgestellt?

Weil die meisten ja ungefähr 3 Abmahnungen bekomm und net mehr...
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Alt 13.04.2010, 16:53   # 34
waldibrieffreund
 
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Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von Sebboy Beitrag anzeigen
Mal noch eine Frage an alle,wird man überhaupt bei jedem Film erwischt?
Oder wird das mehr per Zufall festgestellt?
Das "Erwischen" geschieht weder zufällig noch zwingend.
Es gibt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, die einfach von zu vielem abhängt, als daß es sich berechnen läßt:
- wird das Werk überhaupt abgemahnt?
- wird Datei/Container überhaupt gelogt?
- ist man während des Logzeitraums online?
- wie lange hat man das gelogte Werk im Share?
- erhält der Abmahner einen positiven Auskunftsbeschluß?
- sind die Verkehrsdaten beim Provider noch gespeichert?
- hat die Kanzlei die Kapazität, alle gelogten Delikte abzumahnen?

Die Liste erhebt bei weitem keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll nur zeigen, wie unsinnig die Fragestellung ist.
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Alt 14.04.2010, 00:09   # 35
OreganoAufDerPizza
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 18
Genau...........es ist so wie ein Grundgesetz...........alle empfehlen es hier im Netz............Mod.Ue absenden ist ne Pflicht..........Aber keine Zahlung und Kontakt auch nicht!!!

-----Doppelpost zusammengeführt am 13.4.2010 um 23:12:04-----

Ob Du es warst, oder eben nicht, ist erst Mal egal, und zählt dabei nicht............Gaaanz wichtig, wie schon oft empfohlen, ModUe absenden und sich vom ersten Schock erholen........
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Alt 14.04.2010, 13:21   # 36
ckecko
 
Registriert seit: 14.04.2010
Beiträge: 1
Hi,
gestern kam auch bei mir so ein netter Brief an...auch ich werde jetzt erst einmal die mod.UE abschicken.
Kann schon jemand aufklären was zukünftig nach versenden der mod.UE noch so alles auf mich zu kommt?
Oder kann es sogar bestenfalls passieren, dass ich von denen nie wieder etwas hören werde? - obwohl ich natürlich die Zahlung nicht leisten werde!

danke schonmal für die vielen Infos hier im Forum

gruß
Ckecko
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Alt 14.04.2010, 13:35   # 37
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
Zitat:
Zitat von ckecko Beitrag anzeigen
....Kann schon jemand aufklären was zukünftig nach versenden der mod.UE noch so alles auf mich zu kommt?....
@ckecko,

Deine erste "Bürgerpflicht" nach Anmeldung hier im Forum sollte sein, den Grundkurs für Neuabgemahnte (siehe meine Signatur -> und dort auf die blaue Schrift klicken) zu lesen und zu verstehen. Dann sollten so gut wie alle Deine Fragen beantwortet sein.

Falls nicht, aber auch erst dann, kannst Du jederzeit hier wieder nachfragen!

Gruß
montezuma##
__________________
Meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Grundkurs für Neuabgemahnte
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Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen
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Alt 15.04.2010, 19:10   # 38
Nickname
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 4
Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass habe ich heute viel in diesem Forum gelesen. Post von Herrn Schiek. Abmahnung wegen T***f***en schlank/g**l 2. Allerdings verhält es sich bei mir so, dass ich zum Logzeitpunkt (mitte Januar 2010) schon keinen Internetanschluss mehr besessen habe. Ich bin vor ca. einem Jahr aus meiner Studi-WG ausgezogen und habe den Internetanschluss an meinen alten Mitbewohner übertragen lassen. Aufwendiges papierverfahren mit Versendung von Personalausweiskopien und dergleichen.
Mich wundert nun, warum die Namensanfrage beim Provider zu meiner damaligen Adresse führte. Um das ganze zu komplettieren habe ich die gesamten Unterlagen zu dem Anschlussübertragungsvorgang vor ein paar Wochen in die Tonne geschmissen... brauch ich eh´nie wieder, habe ich gedacht. Pustekuchen.
Ich hoffe nun, durch eine Anfrage an den damaligen Provider ein Dokument zu erlangen, in dem nochmal bestätigt wird, dass mein Vertrag zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst war. Allerdings vermute ich, dass ich damit den Kelch an meinen alten Mitbewohner weiterreiche.
Ich poste das in diesem unausgereiften Zustand, da ja schon von einigen Zweifel an der Zuverlässigkeit der "ermittelten" Daten bestanden.
Danke an alle, die hier so viel arbeit inverstiert haben und investieren. Ich werde, falls gewünscht über den weiteren Verlauf berichten.

Gruß
Nickname
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Alt 15.04.2010, 19:17   # 39
ulrich
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Zitat:
Zitat von Nickname Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass habe ich heute viel in diesem Forum gelesen. Post von Herrn Schiek. Abmahnung wegen T***f***en schlank/g**l 2. Allerdings verhält es sich bei mir so, dass ich zum Logzeitpunkt (mitte Januar 2010) schon keinen Internetanschluss mehr besessen habe.
So ist die allgemeine Vorgehensweise der meisten Forenuser:

mod UE Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort). Bitte nur auf das beziehen, was in der Orginal-UE steht, die nicht unterzeichnet werden soll…
und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wer sofort zahlt, zahlt immer, sein Leben lang. Das ist irgendwo auch eine Sache der Charakterentwicklung.

Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“) sollte für jeden
Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat!
Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.
Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen.

Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.
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Alt 15.04.2010, 19:40   # 40
OreganoAufDerPizza
 
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Beiträge: 18
Zitat:
Zitat von Sebboy Beitrag anzeigen
@ steffen2049

Habe gestern meine mod UE raus,wird denk mal schon noch bis nächste Woche dauern!!!

Mal noch eine Frage an alle,wird man überhaupt bei jedem Film erwischt?

Oder wird das mehr per Zufall festgestellt?

Weil die meisten ja ungefähr 3 Abmahnungen bekomm und net mehr...
Also ich hatte ModUe raus ganz schnell................habe zumindest schon mal den Rückschein erhalten, ging ganz schnell.................hat gerade mal ein Wochenende gedauert...................Bin nun mal gespannt was kommt..........................Bettelbrief bestimmt...................Halte Euch auf dem laufenden..........Bin ja anscheinend mit einer der ersten hier, die Abmahnung von Schiek erhielten.......Also alles ganz Neu und ganz frisch.................und womöglich mit Perwoll gewaschen
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