Marko Schiek Meiningen Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung


Alt 29.07.2010, 03:48   # 281
Timae
 
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Vorallem die brauchen ja nur sich ne IP auszudenken eine anzeige gegen Unbekannt,dann werden die Provider abgeklappert und natürlich einen neu einsteiger in der Anwahltbranche angeheuert.Jetzt beginnt die Grübbel Phase wie schreib ich die Abmahnung ganz leicht ein wenig Gegoogelt ein paar Textzeilen ins Wordpad kopiert uuuunnnnddddFertig is die Abmahnung mit oder auch ohne Rechtschreibfehler!!!
Also mir kommt das so vor das das zu 70% vieleicht auch höher nur alles erstunken und erlogen is um an ein wenig Geld zu kommen.Mein Geld bekommen die nicht!!!! den das ist hart Erarbeitet und nicht Ergaunert.Wenn die Geld brauchen sollen die zum Hartz amt gehen oder Betteln auf der Strasse das ist meine Meinung weil mich macht sowas Wütend.....!!! Oder zur Arge gehen da können die ein Antrag auf Aufstockung stellen falls das Benzingeld für den BMW nicht reicht!!!
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Alt 29.07.2010, 04:10   # 282
Sycron
 
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Zitat:
Zitat von Timae Beitrag anzeigen
Besonders lustig finde ich das einige Worte falsch geschrieben sind oder ich sag es mal so Buchstaben vergessen wurden.Ich habe auch Probleme mit der Rechtschreibeung aber als Anwahlt sollte man schon wissen wie es geschrieben wird und vorallem als Anwahlt sollte man keine Buchstaben vergessen.
Ich wage mal zu vermuten, dass Du möglicherweise leider "die Schreibkräfte" der Kanzlei mit dem Anwalt selbst verwechseln könntest!
Also, die sogenannten "Schreibkräfte" sind eigentlich die ungelernten Arbeitskräfte, die für ein paar Kröten angeheuert und ausgebeutet werden.
Ihre Aufgaben sind dann eigentlich die gigantischen Haufen von Serienbriefe einzusortieren, einzutüten, Briefmarken zu lecken, aufzukleben und dann zur Post zu bringen.
Aber ab und zu mal schreiben die auch ein paar "Sätze", die traurigerweise die Urväter der deutschen Literatur im Friedhof zum Weinen bringen!

Gruß
Sycron
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Das kleine ABC für Neuabgemahnte

modifizierte Unterlassungserklärung
Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass ich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführe!
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Alt 29.07.2010, 12:21   # 283
FJ-Heizer
 
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Goethe würde kotzen,wenn er könnte....
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Alt 29.07.2010, 12:51   # 284
superdicker
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Zitat:
Zitat von FJ-Heizer Beitrag anzeigen
Goethe würde kotzen,wenn er könnte....
Aber leider Gottes ist Goethe tot und er war nie reich!

Der Abmahner lebt und hat Kohle ohne Ende.

Das bedeutet letztendlich Kunst ist nutzlos und Dung bringt Kohle.

Und für Dung langen auch VoIlpfosten im Büro.Notfalls lassen sich auch dafür Schimpansen trainieren!
Wer eine Beleidigung findet, der soll sie behalten!

MMG,Mops
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Alt 29.07.2010, 14:40   # 285
WLAN-WEM
 
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Beiträge: 232
Zitat:
Zitat von superdicker Beitrag anzeigen
Aber leider Gottes ist Goethe tot und er war nie reich!

Der Abmahner lebt und hat Kohle ohne Ende.

Das bedeutet letztendlich Kunst ist nutzlos und Dung bringt Kohle.

Und für Dung langen auch VoIlpfosten im Büro.Notfalls lassen sich auch dafür Schimpansen trainieren!
Wer eine Beleidigung findet, der soll sie behalten!

MMG,Mops
Siehs mal so,
auch der Abmahnwahn ist nur eine andere billige Möglichkeit Ahnungslose abzuzocken. Nicht anders als die Typen, welche Rentnern bei Busreisen die fünfte Wärmedecke andrehen oder Banker, die Ihren Kunden zu Toprenditeanlagen raten, dabei aber verschweigen, dass es ihnen nur um eine möglichst hohe Provision zu kassieren.
ABER, gegen den Abmahnwahn kann man sich etwas besser wehren. Jeder Neuabgemahnte, der auf diese oder eine der anderen artähnlichen websites findet, hat doch beschlossen sich zu informieren und zu wehren.
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Alt 29.07.2010, 14:56   # 286
Ach-Waas
 
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Beiträge: 74
@mops
Früher-/damals konnte man sich seinen Job aussuchen (mehr o. weniger). Da haben sich quasi Betriebe bei Dir beworben (+ mit dem Auto abgeholt). Das ist wohl mehr als vorbei. Wer dann was eintütet (an Sachbearbeitern) o. sonst was - ist ja wohl Latte!
Obwohl Schimpansen ... - wär ja mal`n nen Clip wert!
Irgendwie bist Du heute schräg drauf - waas`n los ?
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Alt 29.07.2010, 15:57   # 287
Betze
 
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Ich habe ja vor paar Wochen eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeschickt und habe auch eine Antwort bekommen.

Steht so ungefähr drin , ich hoffe ich darf es so hier reinschreiben. Was mich doch wundert , ich dachte mit dieser UMod habe ich auf sein Schreiben geantwortet , er bestätigt es auch und weiter unten wieder nicht , was jetzt tun ?

Ist auch ein Schreiben von Landgericht Köln dabei!

Zitat:
In der vorbezeichneten Angelegenheit habe ich die unterzeichnete Unterlassungsverplichtungserklärung ...... erhalten.

Im überreichten Beschluss des Landgerichtes Köln ...... und Auskunft der ........

Über ihren Anschluss wurde mit Hilfe des Programms ..... das Werk meiner Mandantin weltweit zum Downloaden in sog. Tauschbörsen angeboten.

Da Sie übrings nicht zu mein Schreiben von ....... geäußert haben , muss ich derzeit davon ausgehen, dass Sie für die usw......

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Alt 29.07.2010, 16:09   # 288
Kersare
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Zitat:
Zitat von Betze Beitrag anzeigen
Ist auch ein Schreiben von Landgericht Köln dabei!
Na und, der kann auch eines vom BGH beilegen.
Ist der erste Bettler. Kannst Du ruhigen Gewissens abheften
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Alt 29.07.2010, 16:18   # 289
Betze
 
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Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Na und, der kann auch eines vom BGH beilegen.
Ist der erste Bettler. Kannst Du ruhigen Gewissens abheften
Ist also eher was zum Angst machen um es dann doch zu bezahlen , ich bedanke mich.
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Alt 30.07.2010, 03:59   # 290
Sycron
 
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Zitat:
Zitat von Betze Beitrag anzeigen
Ist also eher was zum Angst machen um es dann doch zu bezahlen , ich bedanke mich.
Ja, genau richtig! Angst ist der schlechteste Ratgeber! Aber bitte unterschätz Deinen Gegner auf gar keinen Fall!
Nichtsdestotrotz solltest Du bitte ab sofort über Dein Internetverhalten grundsätzlich nachdecken!
Also MOD-UE, wie Du bereits selbst erfahren hast, ist kein Freischein zum Betreiben von Feilesharing nach wie vor!
Mit der Abgabe von MOD-UE hast Du parktisch Dich auf der Seite von Club der Nichtzahler und gegen Abmahnmafia und ihre erpresserischen Geldforderungen gestellt.

Es ist eine alte Wahrheit; „an seinen Feinden rächt man sich am besten dadurch, dass man besser wird als sie“. (Diogenes)

Daher solltest Du Dich bitte ab sofort in der Materie vertiefen, um mehr über Deinen Feind zu erfahren. Es gibt eine große Palette von Lektüren über Abmahnwahn.

Du möchtest bitte erst mit Grundkurs (das kleine ABC für Neuabgemahnte
in meiner Signatur) danach Wegweiser – Abmahnung anfangen.

Gruß
Sycron
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Alt 30.07.2010, 04:20   # 291
superdicker
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Der Abmahnwahn macht mir keine Angst mehr. Beim ersten Liebesbrief dieser Art ging es mir wie den Meisten hier.Ich war voll in Panik.Dann habe ich gelesen und gelesen und der Hals wurde immer dicker, weil ich zur Erkenntnis kam, daß einige moralisch nicht integere Leute sich eine krude Geschäftsidee ersonnen hatten um ahnungslose Mitbürger zu entreichern.Mit Angst Mache mit übelsten Drohungen gehen sie zu Werk.Daß hier in Deuschland keine Sammelklagen wie in anderen zivilisierten Rechtstaaten möglich sind ,kommt ihnen entgegen.
Nicht mal eine Partei hat dieses Ziel in ihrem Programm. Wenn doch lasse ich mich gern belehren!
In diesem fred finden wir einen ganz teueren Vertreter seiner Zunft. Allerdings ist er so teuer, weil er sich auf dem "losing streak" befindet! Von mir aus soll er seinen Wagen verkaufen!
Guten Morgen aus dem Loserfred,Mops
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Alt 30.07.2010, 04:27   # 292
Sycron
 
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@Mops

Spendierst Du uns bitte einen Anwaltswitz!

Gruß
Sycron
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Alt 30.07.2010, 04:33   # 293
superdicker
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Gern ,aber ein ganz kurzer bösartiger:

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Lass uns jetzt mal offen und ehrlich über die Sache reden." Sagt der andere: "In Ordnung." Damit war das Gespräch beendet.

MMg,Mops
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Alt 30.07.2010, 04:41   # 294
Sycron
 
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@Mops

Jetzt bin ich wieder Wach, Munter und motiviert!
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Alt 30.07.2010, 04:45   # 295
superdicker
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Zitat:
Zitat von Ach-Waas Beitrag anzeigen
@mops
Früher-/damals konnte man sich seinen Job aussuchen (mehr o. weniger). Da haben sich quasi Betriebe bei Dir beworben (+ mit dem Auto abgeholt). Das ist wohl mehr als vorbei. Wer dann was eintütet (an Sachbearbeitern) o. sonst was - ist ja wohl Latte!
Obwohl Schimpansen ... - wär ja mal`n nen Clip wert!
Irgendwie bist Du heute schräg drauf - waas`n los ?
Wieso schräg? Das mußt Du mir aber erklären.Bin furchtbar gut drauf.
Guten Morgen,Mops
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Alt 30.07.2010, 11:52   # 296
Betze
 
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Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Sycron Beitrag anzeigen
Ja, genau richtig! Angst ist der schlechteste Ratgeber! Aber bitte unterschätz Deinen Gegner auf gar keinen Fall!
Nichtsdestotrotz solltest Du bitte ab sofort über Dein Internetverhalten grundsätzlich nachdecken!
Also MOD-UE, wie Du bereits selbst erfahren hast, ist kein Freischein zum Betreiben von Feilesharing nach wie vor!
Mit der Abgabe von MOD-UE hast Du parktisch Dich auf der Seite von Club der Nichtzahler und gegen Abmahnmafia und ihre erpresserischen Geldforderungen gestellt.
Da mache ich mir weniger sorgen , weil ich die Sache ja nie downloadet habe oder downloaden werde , deswegen hatte ich ja auch so eine Panik.
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Alt 30.07.2010, 13:50   # 297
Hellcat
 
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Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Du solltest den Brief lochen und abheften. Es ist der bekannte Bettelbrief, auf keinen Fall mit der Kanzlei kontakt aufnehmen, weder schriftlich noch telefonisch.
Hallo,

ich habe auch heute diese Antwort erhalten und es ist eine Frist dabei.
Frage: Muss ich reagieren? Im Forum stehen unterschiedliche Antworten
1. Abheften und abwarten
2. Nie die Frist verstreichen lassen

Was ist denn jetzt richtig?
Ausserdem die Bezeichnung "Bettelbrief" - was soll das heissen, ist das Schreiben relevant oder nicht?

Danke und Gruss
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Alt 30.07.2010, 13:53   # 298
superdicker
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Hilfe, ich habe einen zweites Schreiben bekommen…

In der Regel, erhält der Abgemahnte, der erstens unverständlicherweise
überhaupt nicht reagiert hat, oder zweitens die empfohlene modifizierte UE abgibt - aber nicht bezahlt, einen zweiten Brief.
Das so genannte – Folgeschreiben - auch "Bettelbrief" genannt.
Es gibt auch Anzeichen, dass es in letzter Zeit auch vorgekommen ist,
dass man einen zweiten Brief bekommen hat ohne im Besitz
eines 1. Abmahnschreibens zu sein. Dieses nur am Rande erwähnt.
Natürlich wird auf diese Folgeschreiben hingewiesen, auch das höhere
Forderungen und Drohungen diese beinhalten, aber man ist cool und wenn
es soweit ist, tönt der Ruf laut, nach einen Sauerstoffzelt.

Ich werde versuchen, Dir ein paar allgemeine Erläuterungen an die Hand zu geben.

Sind diese Folgeschreiben etwa Mahnungen oder Rechnungen?
Nein. Diese Folgeschreiben sind einzuordnen als “Erinnerungsschreiben“.
Das heißt, der Abmahner erkennt keinen Eingang einer Zahlung von Dir
und möchte Dich jetzt noch einmal zum Zahlen animieren.
Bitte beachte, die Abmahnung stellt ein außergerichtliches Vergleichsangebot der Abmahner/Rechteinhaber dar. Dieses kann von Dir angenommen oder abgelehnt werden.( Das stammt freundlicher Weise von @ulrich)
Bettelbrieffristen sind uninteressant .Das ist Drohgewäsch und Pulverdampf!
wenn der Bettelbrief da ist, greift wieder das F-J-Heizerische GE-Prinzip :

ge-lesen, ge-lacht,ge-locht,ge-heftet und Ge-tränk Deiner Wahl.Eventuell noch ge-raucht.


MMG,Mops
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Alt 30.07.2010, 13:57   # 299
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von Hellcat Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe auch heute diese Antwort erhalten und es ist eine Frist dabei.
Frage: Muss ich reagieren? Im Forum stehen unterschiedliche Antworten
Da ich kein Hellseher bin, solltest Du schon mal in etwa den Wortlaut des Schreibens wiedergeben.
Oder es mir zu Mailen. Dann kann ich was Abschließendes sagen/schreiben.

P.S.: Aufgefallen ist mir das dies Dein erstes Posting ist! Wo Bitte ist das Posting mit Deiner Abmahnung denn???
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Alt 30.07.2010, 14:02   # 300
constantin
 
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Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
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Zitat:
Zitat von Hellcat Beitrag anzeigen
Frage: Muss ich reagieren? Im Forum stehen unterschiedliche Antworten
1. Abheften und abwarten
2. Nie die Frist verstreichen lassen

Was ist denn jetzt richtig?
Beide Antworten sind richtig, denn die Fragen haben sich wohl zum einen auf den zweiten Brief, den Bettelbrief (siehe über mir was Mops dazu geschrieben hat) bezogen und zum anderen auf den ersten Brief, die Abmahnung. Hier nochmal in Kurzform:

1. erster Brief = Abmahnung. Reaktion: ModUE möglichst fristgerecht versenden
2. zweiter Brief = Bettelbrief. Reaktion: Abheften und abwarten
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