youtube videos anschauen

Alt 09.04.2010, 13:42   # 1
el_karo
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 10
Tach auch,

leider war die Suche nicht ergiebig genug.

Im Internet findet man leider sehr wenig darüber inwieweit es legal ist sich TV-Serien bei youtube anzusehen. Meist geht es in den Diskussionen über Musikvideos und deren Download bzw. Download der Musikspur oder dem generellen runterladen von Videos.

Mich interessiert viel mehr die Frage ob ich Serien (Beispiel: CSI, Burn Notice etc.) per youtube gucken darf (das ich es kann weiss ich )

Haftet hier youtube, die ja auch immer wieder Uploader solcher Serien sperren und die Clips rausnehmen. Oder geht die Haftung auch auf den Nutzer, sprich Anschauer des Videos, über? Man kann wohl davon ausgehen das Youtube mitloggt von woher eine Anfrage kam.

Zusätzlich stellt sich mir dann auch die Frage nach dem Streitwert. Ein großteil der angebotenen Episoden sind ja auf DVD erschienen, berechnet sich dann der Streitwert nach z.Bsp. 24,99 / 25 pro Episode ?

Ferner wäre eine nachträgliche Heilung möglich indem man die Episode / Staffel käuflich erwirbt ?

Wie gesagt dieses Thema habe ich via Google und auch in vielen Foren noch nirgends gesehen und wenn dann ansatzweise über Beiträge zu kino.to , die aber m.E. immer am Ziel vorbeigehen.
  Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2010, 14:18   # 2
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von el_karo Beitrag anzeigen
Wie gesagt dieses Thema habe ich via Google und auch in vielen Foren noch nirgends gesehen.
Ich auch nicht. Wäre jemals ein "Angucker" eines Youtube-Videos gesetzlich verfolgt worden, hätte dies in Windeseile seine Runde durch Foren und Medien gemacht. Sollte sich das mal ändern, glaube ich nicht, dass Du der erste sein wirst, dem man an den Kragen will. Die Maßnahmen, die bisher ergriffen worden sind, schützen Dich ja vor solch einer Verfolgung: entweder hast Du (aus Deutschland) keinen Zugang zu dem entsprechenden Video oder wie Du selbst sagtest, wird das Video bzw. der Uploader gelöscht.
  Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2010, 00:30   # 3
el_karo
Threadstarter
 
Registriert seit: 09.04.2010
Beiträge: 10
Danke für die Antwort, aber sie stellt mich nicht zufrieden.
Vielleicht hat ja noch der ein oder andere was beizutragen.

Unstrittig ist ja wenn der X eine DVD der Serie "Wir 3 sind einer zu wenig" hochlädt. Er macht sich strafbar, es sei denn der Rechteinhaber WirMachenNurMist hat dem X dies ausdrücklich erlaubt. Dies ist aber hier nicht anzunehmen.

Nun stolpert der bekennende W3sezw Fan Y auf der Videoportalseite DeineUBahn.de auf die entsprechende DVD und beschliesst die Folgen 1-100 anzuschauen, da er erst ab Folge 101 angefangen hat zu schauen.

Y schaut also alle Folgen. Er begeht daher m.E. eine Erschleichung der Leistung, da er bewusst die Folgen anschaut und er spätestens ab Folge 3 mitbekommen haben muss das X die Folgen von DVD's kopiert hat und ins Portal gestellt hat. Imho macht sich Y strafbar. Ob das konsumieren der 100 Folgen als gewerblich angesehen werden kann entzieht sich meiner Kenntnis, aber Y hat sich 4 Staffeln angeschaut (Annahme 25 Folgen = 1 Staffel) ohne sich eine "Lizenz" beschafft zu haben.

Demnach könnte der Rechteinhaber einen Strafantrag gegen Y stellen und diesen abmahnen.

Nur wie hoch können da die Schadenersatzforderungen sein? Die Produktionskosten wäre m.M.n. unangemessen. Eine Staffel kostet 25 Euro. Demzufolge eine Folge = 1 Euro. Wäre demnach eine Schadenersatzforderung von 100 Euro angemessen ?

Was passiert wenn Y die W3sezw Fanbox erwirbt in dem die bis dato veröffentlichten Folgen enthalten sind? Kann dann noch eine Forderung seitens des Rechteinhabers bestehen ?
  Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2010, 06:32   # 4
elrond
 
Benutzerbild von elrond
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 22
Prinzipiell dürfte es für den RI schon mal deshalb schwieriger sein, weil er nicht mal ne IP-Adresse von Y hat, d.h. er müsste erst mal zu YT gehen und fragen: "Hey, gib mir mal alle IPs, die Film XY angeschaut haben." Kann ich mir nicht so recht vorstellen...

Grüße
  Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2010, 15:03   # 5
mrmant
 
Registriert seit: 18.02.2010
Beiträge: 80
Zitat:
Zitat von el_karo Beitrag anzeigen
Mich interessiert viel mehr die Frage ob ich Serien (Beispiel: CSI, Burn Notice etc.) per youtube gucken darf (das ich es kann weiss ich )

Oder geht die Haftung auch auf den Nutzer, sprich Anschauer des Videos, über? Man kann wohl davon ausgehen das Youtube mitloggt von woher eine Anfrage kam.

Zusätzlich stellt sich mir dann auch die Frage nach dem Streitwert. Ein großteil der angebotenen Episoden sind ja auf DVD erschienen, berechnet sich dann der Streitwert nach z.Bsp. 24,99 / 25 pro Episode ?

Ferner wäre eine nachträgliche Heilung möglich indem man die Episode / Staffel käuflich erwirbt ?
Es heißt zwar oftmals: "Ist gibt keine blöden Fragen", aber wie so oft wird dieser Spruch auch in diesem Fall wiederlegt.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2010, 11:53   # 6
Fuchs & Hase
 
Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Artikel aus dem Spiegel:

Facebook und Ebay eilen YouTube zu Hilfe

YouTube bekommt Unterstützung: Facebook und Ebay springen dem Unternehmen im Streit mit Viacom bei. Der Medienkonzern stört sich an unerlaubt genutzten Videos. Außerdem: Flash bekommt neue Fürsprecher. Das und mehr im Nachrichtenüberblick.

Netzwelt-Ticker: Facebook und Ebay eilen YouTube zu Hilfe - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

Gruß F&H
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 12:34 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort
Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:34 Uhr.