Unschuldig Post bekommen

Alt 28.03.2010, 18:10   # 1
Antennen_Mensch
 
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 1
Hallo Leute,
eines vorweg: Ich habe mich jetzt hier eine ganze Zeit lang im Forum belesen und kann leider auf meine Frage hin keine Antwort bekommen - ich möchte keine konkrete Beratung und hoffe, dass ich mit diesem Post die Forenregeln einhalte.

Folgendes: Ich habe gestern von der Kanzlei Rasch Post bekommen, dass ich angeblich vor einiger Wochen ein Musikalkbum heruntergeladen habe (Musikfirma Universal). Ich war aber zu betreffendem Zeitpunkt nachweislich gar nicht zuhause und kann es nicht gewesen sein.

Ich denke mal, da hat sich jemand in mein W-Lan eingehackt. Kann man (wenn einem schon die IP-Adresse von Rasch mitgeteilt wird) auch die MAC-Adresse des Rechners, der das getan hat, rausbekommen - denn die ist ja fest, und wäre der Beweis, dass ich nichts damit zu tun habe.

Nach dem lesen der Hilfestellungen bin ich auf die vorauseilende Unterlassungserklärung gestoßen, die ich Montag verschicken möchte (inkl. des Passus "ohne jede Anerkennung einer Verfehlung in der Vergangenheit etc").
Die Frage ist ob das gut ist?

Ich will nichts überstürzen und alles so machen, dass sich die Sache möglichst schnell erledgt hat. Sollte ich gleich einen Nachweis meiner Abwesenheit beilegen und dann wieder auf Post von denen warten? Einen Anwalt habe ich noch nicht eingeschaltet und versuche das auch nach Möglichkeit zu vermeiden.

Gut / schlecht. Was denkt ihr?

Viele Grüße,
A_M
 
Alt 28.03.2010, 18:21   # 2
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Antennen_Mensch Beitrag anzeigen
Ich denke mal, da hat sich jemand in mein W-Lan eingehackt. Kann man (wenn einem schon die IP-Adresse von Rasch mitgeteilt wird) auch die MAC-Adresse des Rechners, der das getan hat, rausbekommen - denn die ist ja fest, und wäre der Beweis, dass ich nichts damit zu tun habe.
Hast du ein Routerprotokoll?

Zitat:
Zitat von Antennen_Mensch Beitrag anzeigen
Nach dem lesen der Hilfestellungen bin ich auf die vorauseilende Unterlassungserklärung gestoßen, die ich Montag verschicken möchte (inkl. des Passus "ohne jede Anerkennung einer Verfehlung in der Vergangenheit etc").
Die Frage ist ob das gut ist?
Vorauseilend? Wofür? Du hast doch schon eine Abmahnung und für die musst du eine Unterlassungserklärung abgeben...
Schau in meine Signatur und verwende die modUE dafür... nix anderes... die ist dann gut
Zitat:
Zitat von Antennen_Mensch Beitrag anzeigen
Ich will nichts überstürzen und alles so machen, dass sich die Sache möglichst schnell erledgt hat. Sollte ich gleich einen Nachweis meiner Abwesenheit beilegen und dann wieder auf Post von denen warten? Einen Anwalt habe ich noch nicht eingeschaltet und versuche das auch nach Möglichkeit zu vermeiden.
Erledigt hat sich dass bei der Option Nichtzahlen erst nach der Verjährung (bei dir wohl der 31.12.2013)
Und einen Anwalt braucht man zum Ausfüllen der modUE eigentlich nicht wirklich

Du solltest jetzt erstmal in DIESES FORUM bzgl RASCH wechseln
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
 
Alt 28.03.2010, 18:23   # 3
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Antennen_Mensch Beitrag anzeigen
Nach dem lesen der Hilfestellungen bin ich auf die vorauseilende Unterlassungserklärung gestoßen, die ich Montag verschicken möchte (inkl. des Passus "ohne jede Anerkennung einer Verfehlung in der Vergangenheit etc").
Die Frage ist ob das gut ist?
Die Antwort darauf ist ohne wenn und aber die modifizierte Unterlassungserklärung „mod UE“ sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber „RI“ einen Anspruch auf Unterlassung hat!

Wer seine mod UE nicht rechtsverbildlich unterschreibt, ist hochgradig E.V. gefährdert, da nur eine rechtsverbindliche Unterschrift eine Wiederholungsgefahr ausschließt. Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches.
Das soll heißen, mit dem Versand ist der Rechtsstreit auf Unterlassung beendet. Klagen zum Streitwert der Abmahnung (i.A. 10.000 EUR) können damit nicht mehr erfolgen.


Betrifft: Die Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012.
 
Alt 28.03.2010, 18:26   # 4
Kersare
Gastposter
 
Warum wurde dafür jetzt ein neuer Thread eröffnet??????
 
Alt 28.03.2010, 18:41   # 5
pro-man1st
 
Registriert seit: 10.01.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Du solltest jetzt erstmal in DIESES FORUM bzgl RASCH wechseln
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen!
@princess: please close
 

Alt 26.05.2012, 12:33 # --
News Flash
 
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