Verjährung im Zivil- und Strafrecht

Alt 27.03.2010, 18:13   # 1
ulrich
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Bei den meisten zivilrechtlichen Ansprüchen tritt die Verjährung gem. § 195 BGB nach drei Jahren ein. In diesen Fällen der Verjährung wird von der regelmäßigen Verjährung gesprochen. (Diese betrifft "unsere" abmahnungen"!)

Bei der Berechnung der Verjährungsfrist gilt folgendes
Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Ende der Jahres in dem die Forderung entstanden ist. Die dreijährige Verjährung beginnt somit immer am 31.12. und endet nach drei Jahren ebenfalls am 31.12.


Neben der regelmäßigen Verjährung gibt es im Zivilrecht noch die besondere Verjährung. Hier gelten andere Verjährungsfristen.
Dies ist beispielsweise der Fall bei Grundstücksrechten (10 Jahre), rechtskräftig festgestellten Ansprüchen (30 Jahre), Ansprüche aus einem Reisevertrag (2 Jahre), Ersatzansprüchen aus Mietverträgen (6 Monate), beim Hauskauf (5 Jahre), Kauf beweglicher Güter (2 Jahre) sowie bei Mängelansprüche bei Werkverträgen.

Im Strafrecht wird bei der Verjährung zwischen der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung unterschieden.

Relevant sind die Verjährungsfristen vor allem in der Missbrauchsdebatte geworden. Um die Argumente nachvollziehen zu können, macht es Sinn, sich die Verjährungsfristen im Strafrecht im einzelnen anzuschauen.

Die Verfolgungsverjährung tritt ein, wenn eine bestimmte Straftat nicht mehr verfolgt werden darf. Vor Gericht müsste die Klage dann aufgrund der Verfolgungsverjährung fallengelassen werden. Die Verfolgungsverjährung ist also ein sogenanntes Verfahrenshindernis.

Die Vollstreckungsverjährung tritt dann ein, wenn ein Urteil eines Gerichts nicht mehr vollstreckt werden darf, da ein entsprechender Zeitablauf überschritten wurde.

Beide Arten der Verjährung finden im Strafrecht keine Anwendung bei Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch sowie bei Mord. Hier gibt es keine Verjährung. Selbst beim Tod des mutmaßlichen Täters spricht der Juristiker lediglich von einer Hemmung des Verfahrens.

Quelle: Pressemitteilung WebService
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Alt 26.05.2012, 12:33 # --
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