| | # 1 |
| Registriert seit: 29.12.2003
Beiträge: 497
| Hallo miteinander, bei eBay habe ich diese PS3 bestellt. Nun steht da ja, dass die PS3 neu ist. Als ich aber meine Paket aufgemacht habe, das sehr schnell gekommen ist, musste ich festellen dass die Versiegelung der OVP geöffnet worden ist und dass der original Controller fehlt. Nun ist meine Frage inwiefern man einen Artikel als neu bezeichnen kann, wenn die Versiegelung gebrochen wurde und ob ich ein Anrecht auf die nachträgliche Zusendung des fehlenden Controllers habe. Gruß, LeoIV |
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| | # 4 |
| Registriert seit: 26.01.2008 Ort: Nähe Göttingen
Beiträge: 1.581
| Wenn er das Paket als Neu und Original verpackt deklariert hat,hast Du natürlich Anspruch auf Schadensersatz.Die Beweispflicht liegt allerdings bei Dir. Ich würde mal Fotos machen,so,wie du das Paket bekommen hast.
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| | # 9 |
| Gastposter | Macht doch einfach mal die Augen auf und guckt richtig auf das Angebot. Da steht doch, dass kein orginal Pad dabei ist. Zum Pad entnehmen muss man nun mal den Karton öffnen. Also ich verstehe Dein Problem nicht. Vorher genau gucken was man kauft. Du könntest höchstens den Kauf rückabwickeln ohne Angabe von Gründen (Fernabsatz).... |
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| | # 10 |
| Registriert seit: 23.04.2008
Beiträge: 2.895
| Ah, hab komplett den Link zu Ebay übersehen. Da steht ja, dass kein originaler Controller dabei ist. Zwar klein, aber es steht da. Zum Widerrufsrecht: Widerrufs- oder RückgabebelehrungWiderrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: TCR Technik Center Rosbach GmbH Raiffeisenstraße 4 61191 Rosbach Deutschland tcr.gmbh@t-online.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Steh auf der Seite, die solltest du dir vll auch mal durchlesen Ende der Widerrufsbelehrung |
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| | # 11 | |
| Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 683
| Zitat:
das nächste mal einfach vorher den verkäufer kontaktieren, spätestens wenn man sowas wie das fette rote liest..... hier steht es ganz klar geschrieben : Die PS3 erobert die Welt des Online-Entertainment - Internet und Multiplayer-Gaming gehören ebenso dazu wie das Zusammenspiel mit der PlayStation®Portable. Key-Features: * modernste Blu-Ray Technologie * HD-Unterstützung für echte 1080p * integrierte 80 GigaByte Festplatte * Verbindungsmöglichkeit PSP * 80 Gigabyte Lieferumfang: * PLAYSTATION®3 Konsole * PS3 Controller vers Hersteller * Multi-AV Kabel (Audio/ Video) * Euro-Scart Adapter * Stromkabel * Mini-USB Kabel Die PLAYSTATION®3 Konsole 80GB ist nicht kompatibel mit PlayStation 2 Spielen! | |
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| | # 12 |
| Registriert seit: 11.07.2004
Beiträge: 1.850
| Die grüne Schrift ist aber dermaßen blass und klein,das es fast schon als irreführend durch geht. Und was heißt "PS3 Controller vers Hersteller". Er is Händler,also 2 Wochen Zeit für Rückgabe ohne Angaben von Gründen. Allerdings ist es schon fadenscheinig und man muss sich fragen,wieso er die Dinger öffnet und ohne Controller verkauft. Aber das predige ich ja hier schon seit Jahren. Wenn ihr schon Technik kauft. Dazu noch Neu. Und dann noch für den Preis,warum schafft ihr net die 5 Schritte vor die Haustür zum nächsten Markt. Wenn die Konsole jetzt 100 Euro gekostet hätte,würd ich ja vielleicht noch sagen,gut Ok. Aber so war das mal wieder das beste Beispiel wie man es nicht machewn sollte. |
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| | # 13 |
| Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 5
| Da es kein Privatverkäufer ist, sondern ein Onlineshop !!! Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 260055137 Vorhanden, heisst, Händler ! Fertig ! Ohne angabe jeglicher gründe kannst du innerhalb 2 wochen GESETZLICH !!! Die PS3 zurück schicken und er ist ebenso GESETZLICH verpflichtet sie anzunehmen... ! Was in seiinem Wiederruf & AGBs steht muss nicht heissen dass ers nicht zurücknehmen wird. Binnen 2 wochen hat er garkeine andere wahl... Beim Onlinekauf über einen gewerblichen verkäufer ist es pflicht die 2 Wochen frist zu setzen.... die ist genau so pflich wie die 1 jahres garantie bzw. gewährleistung von einem händler der sein auto an einen privatmann verkauft. Händler an händler ist wiederrum anders, aber das ist ja hier grade nicht der fall. Wäre es ein kauf der direkt vor ort stattfinden sollte, dann würdest du probleme bekommen nachdem du zuhause warst und sie dann erst ausgepackt hast. Die Firmen müssen in dem fall die PS3 NICHT zurück nehmen. Saturn, Mediamarkt etc. machen es trotzdem. Grund dafür ist : Werbung ! Unzufriedener Kunde, gleich schlechte werbung. Und die Werbung einer firma ist das A und O ! Nettigkeit ist ebenso dabei. Sie müssen es aber nicht tun Ist in meinem Laden ja nicht anders so... Wenn einer meiner Kunden ein Tuningteil kauft, und es innerhalb 2 Wochen zurück bringen will, nehme ich es zurück weils gleichzeitig gute werbung ist .... Aber ich müsste es nicht tun. Er hat ein gewerbe, und somit muss er für sowas grade stehen. Das ist Deutschland... Schick das Teil zurück und verlang dein Geld wieder... dann kaufst dir irgendwo anders die PS3 ! |
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| | # 14 |
| Gastposter | Der Preis ist doch nicht so schlecht, kaufe Dir noch für 35,- nen Pad, ebenfalls Ebay und das zocken kann beginnen... Bedenkt auch, dass der Händler ca. 10% vom Gesamtpreis an Ebay abdrücken muss.... Selbst auf Amazon schwanken die Preise inzwischen sehr oft. Die letzten male lagen diese bei 270-340,- je nach Verfügbarkeit.... |
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| | # 15 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 989
| Wie Toschwill schon sagte : Den Controller kaufen: http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem und Zocken. Wenn du sie jetzt zurück schickst dauert es wieder bis du dein Geld etc wieder hast .... |
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| | # 16 | |
| Threadstarter Registriert seit: 29.12.2003
Beiträge: 497
| Zitat:
Mein Frage ist doch eig. ob man einen Artikel "neu" nennen kann, wenn die OVP geöffnet wurde. Die PS3 hätte ich für den gleichen Preis woanders nämlich mit Original Controller bekommen. Und besonders eindeutig ist die Artikelbeschreibung nicht. | |
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| | # 20 | |
| Gastposter | Zitat:
Denkt doch mal nach, meit Ihr wirklich dass alle Waren, die z. B. auf Grund des Fernabsatzes retouniert werden als "Gebraucht" gelten? | |
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