Lieferung unvollständig - Anrecht auf Erstattung?

Alt 01.11.2009, 11:07   # 1
LeoIV
 
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Hallo miteinander,

bei eBay habe ich diese PS3 bestellt.

Nun steht da ja, dass die PS3 neu ist. Als ich aber meine Paket aufgemacht habe, das sehr schnell gekommen ist, musste ich festellen dass die Versiegelung der OVP geöffnet worden ist und dass der original Controller fehlt. Nun ist meine Frage inwiefern man einen Artikel als neu bezeichnen kann, wenn die Versiegelung gebrochen wurde und ob ich ein Anrecht auf die nachträgliche Zusendung des fehlenden Controllers habe.

Gruß, LeoIV
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Alt 01.11.2009, 11:15   # 2
CFG Daddycool
 
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Tja,da würde ich mal Kontakt mit dem Verkäufer aufnehemen.
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Alt 01.11.2009, 11:21   # 3
LeoIV
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Zitat:
Zitat von CFG Daddycool Beitrag anzeigen
Tja,da würde ich mal Kontakt mit dem Verkäufer aufnehemen.
Schon geschehen, doch der lässt sich recht viel Zeit... Außerdem muss ich ja meine Rechte kennen um vernünftig argumentieren zu können.
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Alt 01.11.2009, 11:23   # 4
CFG Daddycool
 
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Wenn er das Paket als Neu und Original verpackt deklariert hat,hast Du natürlich Anspruch auf Schadensersatz.Die Beweispflicht liegt allerdings bei Dir.

Ich würde mal Fotos machen,so,wie du das Paket bekommen hast.
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Alt 01.11.2009, 11:29   # 5
KingChris
 
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kannst du mir mal die auktionsseite schicken? Und was genau kaputt ist und falsch ist?
Vll kann ich dir ein bisschen weiterhelfen. Hab hier ein BGB rumliegen von 2009 und kenn mich da ein bisschen beim Kaufvertrag aus.
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Alt 01.11.2009, 11:32   # 6
ThomasBMW
 
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Direkt Anrufen, und Rechnungnummer durchgeben !
Der Verkäufer ist "Verpflichtet" den umtausch binnen 2 Wochen grundlos durchzuführen !

Besser jedoch, wenn er innerhalb der nächsten 2-3 Tage nicht reagiert, schick die PS3 einfach an ihn zurück ! Du trägst jedoch die Versandkosten, die du anschließend zurück erstattet bekommen musst da der warenwert über 40 Euro beträgt.

Sollte er binnen 2 Wochen keine neue zusenden oder den Warenwert ausgleichen inkl. den Versandkosten, würde ich den Anwalt einschalten.

Spätestens dann, reagiert er

.... mit sowas habe ich jeden tag zutun. Ist mein Beruf
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Alt 01.11.2009, 11:37   # 7
KingChris
 
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Zitat:
Zitat von ThomasBMW Beitrag anzeigen
Direkt Anrufen, und Rechnungnummer durchgeben !
Der Verkäufer ist "Verpflichtet" den umtausch binnen 2 Wochen grundlos durchzuführen !

Besser jedoch, wenn er innerhalb der nächsten 2-3 Tage nicht reagiert, schick die PS3 einfach an ihn zurück ! Du trägst jedoch die Versandkosten, die du anschließend zurück erstattet bekommen musst da der warenwert über 40 Euro beträgt.

Sollte er binnen 2 Wochen keine neue zusenden oder den Warenwert ausgleichen inkl. den Versandkosten, würde ich den Anwalt einschalten.

Spätestens dann, reagiert er

.... mit sowas habe ich jeden tag zutun. Ist mein Beruf
woher weißt du das?
soviel ich weiß ist gibt es beim Privatverkauf, und das ist hier wohl einer, kein Rückgaberecht von 2 Wochen.
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Alt 01.11.2009, 11:38   # 8
CFG Daddycool
 
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....und schon gar nicht bei ebay...
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Alt 01.11.2009, 12:01   # 9
Toschwil
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Macht doch einfach mal die Augen auf und guckt richtig auf das Angebot. Da steht doch, dass kein orginal Pad dabei ist. Zum Pad entnehmen muss man nun mal den Karton öffnen. Also ich verstehe Dein Problem nicht. Vorher genau gucken was man kauft. Du könntest höchstens den Kauf rückabwickeln ohne Angabe von Gründen (Fernabsatz)....
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Alt 01.11.2009, 12:04   # 10
KingChris
 
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Ah, hab komplett den Link zu Ebay übersehen.
Da steht ja, dass kein originaler Controller dabei ist. Zwar klein, aber es steht da.
Zum Widerrufsrecht:

Widerrufs- oder RückgabebelehrungWiderrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

TCR Technik Center Rosbach GmbH
Raiffeisenstraße 4
61191 Rosbach
Deutschland

tcr.gmbh@t-online.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Steh auf der Seite, die solltest du dir vll auch mal durchlesen
Ende der Widerrufsbelehrung
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Alt 01.11.2009, 12:05   # 11
Kohlsen
 
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Zitat:
Zitat von Toschwil Beitrag anzeigen
Macht doch einfach mal die Augen auf und guckt richtig auf das Angebot. Da steht doch, dass kein orginal Pad dabei ist. Zum Pad entnehmen muss man nun mal den Karton öffnen. Also ich verstehe Dein Problem nicht. Vorher genau gucken was man kauft. Du könntest höchstens den Kauf rückabwickeln ohne Angabe von Gründen (Fernabsatz)....
genau so sieht´s nämlich aus.....
das nächste mal einfach vorher den verkäufer kontaktieren, spätestens wenn man sowas wie das fette rote liest.....
hier steht es ganz klar geschrieben :

Die PS3 erobert die Welt des Online-Entertainment - Internet und Multiplayer-Gaming gehören ebenso dazu wie das Zusammenspiel mit der PlayStation®Portable.

Key-Features:

* modernste Blu-Ray Technologie

* HD-Unterstützung für echte 1080p

* integrierte 80 GigaByte Festplatte

* Verbindungsmöglichkeit PSP™

* 80 Gigabyte

Lieferumfang:

* PLAYSTATION®3 Konsole

* PS3 Controller vers Hersteller

* Multi-AV Kabel (Audio/ Video)

* Euro-Scart Adapter

* Stromkabel

* Mini-USB Kabel

Die PLAYSTATION®3 Konsole 80GB ist nicht kompatibel mit PlayStation 2 Spielen!
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Alt 01.11.2009, 12:43   # 12
serkoner
 
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Die grüne Schrift ist aber dermaßen blass und klein,das es fast schon als irreführend durch geht. Und was heißt "PS3 Controller vers Hersteller".
Er is Händler,also 2 Wochen Zeit für Rückgabe ohne Angaben von Gründen.
Allerdings ist es schon fadenscheinig und man muss sich fragen,wieso er die Dinger öffnet und ohne Controller verkauft.

Aber das predige ich ja hier schon seit Jahren. Wenn ihr schon Technik kauft. Dazu noch Neu. Und dann noch für den Preis,warum schafft ihr net die 5 Schritte vor die Haustür zum nächsten Markt.
Wenn die Konsole jetzt 100 Euro gekostet hätte,würd ich ja vielleicht noch sagen,gut Ok. Aber so war das mal wieder das beste Beispiel wie man es nicht machewn sollte.
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Alt 01.11.2009, 13:07   # 13
ThomasBMW
 
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Da es kein Privatverkäufer ist, sondern ein Onlineshop !!!

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 260055137

Vorhanden, heisst, Händler ! Fertig !

Ohne angabe jeglicher gründe kannst du innerhalb 2 wochen GESETZLICH !!! Die PS3 zurück schicken und er ist ebenso GESETZLICH verpflichtet sie anzunehmen... !
Was in seiinem Wiederruf & AGBs steht muss nicht heissen dass ers nicht zurücknehmen wird.
Binnen 2 wochen hat er garkeine andere wahl...

Beim Onlinekauf über einen gewerblichen verkäufer ist es pflicht die 2 Wochen frist zu setzen.... die ist genau so pflich wie die 1 jahres garantie bzw. gewährleistung von einem händler der sein auto an einen privatmann verkauft.

Händler an händler ist wiederrum anders, aber das ist ja hier grade nicht der fall.
Wäre es ein kauf der direkt vor ort stattfinden sollte, dann würdest du probleme bekommen nachdem du zuhause warst und sie dann erst ausgepackt hast. Die Firmen müssen in dem fall die PS3 NICHT zurück nehmen.

Saturn, Mediamarkt etc. machen es trotzdem. Grund dafür ist : Werbung !
Unzufriedener Kunde, gleich schlechte werbung. Und die Werbung einer firma ist das A und O !
Nettigkeit ist ebenso dabei.
Sie müssen es aber nicht tun
Ist in meinem Laden ja nicht anders so...
Wenn einer meiner Kunden ein Tuningteil kauft, und es innerhalb 2 Wochen zurück bringen will, nehme ich es zurück weils gleichzeitig gute werbung ist ....
Aber ich müsste es nicht tun.

Er hat ein gewerbe, und somit muss er für sowas grade stehen.
Das ist Deutschland...

Schick das Teil zurück und verlang dein Geld wieder... dann kaufst dir irgendwo anders die PS3 !
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Alt 01.11.2009, 13:16   # 14
Toschwil
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Der Preis ist doch nicht so schlecht, kaufe Dir noch für 35,- nen Pad, ebenfalls Ebay und das zocken kann beginnen... Bedenkt auch, dass der Händler ca. 10% vom Gesamtpreis an Ebay abdrücken muss.... Selbst auf Amazon schwanken die Preise inzwischen sehr oft. Die letzten male lagen diese bei 270-340,- je nach Verfügbarkeit....
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Alt 01.11.2009, 14:14   # 15
Micha16012
 
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Wie Toschwill schon sagte :

Den Controller kaufen:
http://cgi.ebay.de/SONY-PLAYSTATION-...QQcmdZViewItem

und Zocken.

Wenn du sie jetzt zurück schickst dauert es wieder bis du dein Geld etc wieder hast ....
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Alt 01.11.2009, 18:01   # 16
LeoIV
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Zitat:
Zitat von Kohlsen Beitrag anzeigen
genau so sieht´s nämlich aus.....
das nächste mal einfach vorher den verkäufer kontaktieren, spätestens wenn man sowas wie das fette rote liest.....
hier steht es ganz klar geschrieben :

Die PS3 erobert die Welt des Online-Entertainment - Internet und Multiplayer-Gaming gehören ebenso dazu wie das Zusammenspiel mit der PlayStation®Portable.

Key-Features:

* modernste Blu-Ray Technologie

* HD-Unterstützung für echte 1080p

* integrierte 80 GigaByte Festplatte

* Verbindungsmöglichkeit PSP™

* 80 Gigabyte

Lieferumfang:

* PLAYSTATION®3 Konsole

* PS3 Controller vers Hersteller

* Multi-AV Kabel (Audio/ Video)

* Euro-Scart Adapter

* Stromkabel

* Mini-USB Kabel

Die PLAYSTATION®3 Konsole 80GB ist nicht kompatibel mit PlayStation 2 Spielen!
"PS3 Controller vers Hersteller" ist auch sehr eindeutig.

Mein Frage ist doch eig. ob man einen Artikel "neu" nennen kann, wenn die OVP geöffnet wurde. Die PS3 hätte ich für den gleichen Preis woanders nämlich mit Original Controller bekommen. Und besonders eindeutig ist die Artikelbeschreibung nicht.
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Alt 01.11.2009, 21:46   # 17
Toschwil
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Also ein Auto z. B. gilt auch noch als neu, wenn die Kiste ein Jahr beim Händler gestanden hat, aber nicht schon einmal angemeldet war....
Wenn die PS3 testweise einmal angeschaltet wurde, gilt diese auch noch als neu....
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Alt 02.11.2009, 12:42   # 18
LeoIV
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Zitat:
Zitat von Toschwil Beitrag anzeigen
Also ein Auto z. B. gilt auch noch als neu, wenn die Kiste ein Jahr beim Händler gestanden hat, aber nicht schon einmal angemeldet war....
Wenn die PS3 testweise einmal angeschaltet wurde, gilt diese auch noch als neu....
Vermutest du das oder weißt du das? Ich glaube nicht, dass sie noch als neu gelten würde, wäre sie testeshalber angeschaltet worden.
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Alt 02.11.2009, 13:23   # 19
NiceOne1
 
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Für mich heisst es eigentlich auch wenn da Zustand: NEU steht, dass es auch so ist.

Im engeren Sinne heisst es ja NEU Originalverpackt oder Fabrikneu.
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Alt 02.11.2009, 18:16   # 20
Toschwil
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Zitat:
Zitat von LeoIV Beitrag anzeigen
Vermutest du das oder weißt du das? Ich glaube nicht, dass sie noch als neu gelten würde, wäre sie testeshalber angeschaltet worden.
Spielt doch hier eigentlich auch keine Rolle. Entweder Konsole behalten oder zurücksenden.

Denkt doch mal nach, meit Ihr wirklich dass alle Waren, die z. B. auf Grund des Fernabsatzes retouniert werden als "Gebraucht" gelten?
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Alt 26.05.2012, 12:28 # --
News Flash
 
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