| | # 4 |
| Captain des Konsolengrill Registriert seit: 06.06.2008 Ort: Wolfsburg
Beiträge: 1.624
| Du hast "Ein§pruch" auf RTL gesehen stimmts? Ich auch. Fand das interessant. Ein deutscher Verkaeufer ist verpflichtet die Ware 14 Tage lang zurueck zu nehmen. So wie die gesagt haben, gibt es da keine Einschraenkung z.B. wenn Ware geoeffnet.
__________________ MfG Cetheus Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig. | ![]() Meine Spiele und sonstige Medien | Meine Reiseziele | Mein Blog |
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| | # 6 |
| Registriert seit: 12.07.2004
Beiträge: 1.850
| Also ich muss sagen,dieses Rückgaberecht ist mit der größte Unsinn in manchen Bereichen. Habe selber nen Onlineshop im Fahrradbereich und da auch schon ne Diskusion hinter mir,weil einer ne Federgabel gekauft,den Schaft abgesägt hat auf sein Radmaß,was er brauchte und hinterher ne bessere Gabel gebraucht bekommen hat und die neue nun nicht mehr haben wollte. Ich kann aber nun nicht so eine Gabel wieder verkaufen. Das sieht doch jeder andere Kunde,das die in Gebrauch war,woraus folgt,das der nächste Kunde mit 100% Sicherheit nen Sonderpreis haben will. Somit büß ich ein. Man sollte das Rückgaberecht weglassen. Gestandene Firmen werden in so einem Fall das auch aus Kulanz machen,aber die meisten Kunden,ich muss es so sagen,sind Drecksäcke,wenn man dort einmal so was umtauscht,heißts dann abends in der Kneipe,geh mal dorthin,die nehm Dir alles zurück. Das zieht ein Rattenschwanz nach sich,den wirst Du nie wieder los. Entweder ich überlege,was ich haben will oder ich lass es. Anders ist es vielleicht bei Gegenständen,die Verschleissunanfällig sind,wo das kein Problem darstellt,jedoch würde sowas eine ordentliche Firma dann auch aus Kulanz umtauschen,die müßte man nicht per Gesetz dazu zwingen. Bei Datenträgern,vor allem mit Seriennummern,da finde ich,sollte das Umtauschrecht weggelassen werden. An jeder Ecke kann man Spiele leihen,also kann jeder sich ein Bild machen,wenn er sich nicht sicher ist. Auf Dummfang kaufen und zurück schicken ist nicht nur mehr Aufwand für 0 Euro für den Verkäufer,sondern er kanns auch nicht mehr original versiegelt ins Regal stellen,denn dann will das auch wieder einer für weniger Geld haben. Ich denke aber,das wir diese Regelung nur Ebay zu verdanken haben,weil dort dumme Leute ins blaue bestellt haben,bei Anbietern die mit Sicherheit unseriös waren und dann eben drauf sitzen geblieben sind. Und um diese Firmen maßzuregeln,ist diese Regelung sicherlich entstanden. Das ist genau wie diese Regelung bis 40 Euro soll der Verkäufer das Porto bezahlen. Toll. Wenn das ein Teil ist,was riesig ist und schwer,aber wenig kostet,dann zahlt man für sein eigenes Produkt vielleicht noch 10 Euro Versand und dann 40 an den Kunden. Ergibt 10 Euro minus. Das machste paar mal im Monat und kannst aufs Jahr gerechnet von der Summe eigentlich nem Angestellten ein Monatsgehalt zahlen. Ich habe mir inzwischen angewöhnt,wenn mich Kunden aufsuchen,die schon beim Kauf rum eiern,das ich denen sage sie sollen nochmal drüber schlafen,bzw. wenn sie ein Fahrrad kaufen wollen und schon so nen ziemlich knatschigen Charackter haben,dann sag ich meisten gleich,das passende Rad habe ich nicht im Angebot und fertig. |
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| | # 7 |
| Captain des Konsolengrill Registriert seit: 06.06.2008 Ort: Wolfsburg
Beiträge: 1.624
| Das ist durchaus verstaendlich. Aber du kannst dann, wenn jemand was gebraucht zurueck gibt auch einen Abschlag verlangen, weil das Teil ja in Gebrauch war. Gerade wenn daran rum gesaegt wurde, steht die Frage im Raum, ob das so noch zurueck genommen werden muss. Guck mal auf der RTL Seite unten. Da ist der Link zu dem Kontaktformular, wo man einen Fall einschicken kann. Und bei RTL-Now aknnste dir das auch kostenlos noch ma angucken.
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| | # 8 | |
| Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 4.903
| Bei Audio- oder Videodatenträger sowie bei Software zählt dieses Wiederrufrecht nicht. Siehe datz § 312d Abs. IV Nr. 2 Zitat:
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| | # 9 | |
| Registriert seit: 23.12.2007 Ort: Wermelskirchen
Beiträge: 749
| Zitat:
Richtig, mit der Zeit bekommt man ein gespür dafür mit welchen Kunden man eh nur ärger bekommt. Deshalb Verkauft man denen am besten auch nichts. Wen man ein Fahrad für 150EUR haben will muß man dann halt zu Real gehen (nichts gegen Real).Will man was "vernümpftiges" oder halt eine Beratung oder gar service geht man in den Fachhandel. Das liegt natürlich an dem Geld was man ausgeben möchte oder kann. Ich sag nur Kunden gibt es, die Gibt es gar nicht! | |
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| | # 11 |
| Registriert seit: 31.05.2008 Ort: Bremen
Beiträge: 1.199
| Ein Siegel ist aber im Normalfall etwas anderes, als die Folie. Amazon und Co verschicken CD/DVDs/Blurays & Spiele in der Folie und nicht versiegelt. MM, Saturn und Co. versiegeln die Datenträger, wenn man angibt diese evtl. zurückgeben zu wollen z.B. da es ein Geburtstagsgeschenk ist. Alles Interpretationssache
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| | # 12 |
| Captain des Konsolengrill Registriert seit: 06.06.2008 Ort: Wolfsburg
Beiträge: 1.624
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| | # 13 | ||
| Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 4.903
| Zitat:
Zitat:
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| | # 14 |
| Registriert seit: 12.07.2004
Beiträge: 1.850
| Es ist ja auch nicht so,das man nicht will. Wenn einer schon kaum das ganze in Erwägung zieht oder wenigstens ordentlich fragt,dann mach ich da auch einiges mit. Aber wenn die schon auf der Matte stehen,und bevor sie überhaupt sagen,was sie wollen,schon anfangen Paragraphen zu zitieren,da platzt mir der Sack. |
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