Rückgaberecht bei Online-Kauf


Alt 12.06.2009, 11:02   # 1
Cill Aranell
 
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Hab die Woche ne Sendung gesehen in der es um gewisse Rechtslagen ging.Ein Beitrag handelte vom 2-wöchigen Rückgaberecht bei Online-Käufen.Der Händler ist per Gesetz dazu verpflichtet alle Waren innerhalb der 2 Wochen zurückzunehmen auch wenn diese schon im Gebrauch waren.

Bei einigen Sachen muss er zwar den vollen Kaufpreis nicht zurückerstatten,da ja gewisse Abnutzungen bestehen.Im Beispiel waren das Autoreifen die mehrere Kilometer gelaufen sind.

Alles schön und gut.Jetzt aber kommt meine Idee :

Ne BluRay,z.B. ein PS3 Game, weist nach einmaligem durchspielen und sachgemässer Behandlung keinerlei Gebrauchsspuren oder Verschleiss auf.Also,wenn ich mir jetzt bei z.B. Amazon ein Spiel kaufe,es durchzocke und innerhalb der 2 Wochen zurückschicke,muss ich meinen kompletten Kaufpreis zurückbekommen.
Heisst eigentlich,ich könnte mir andauernd Spiele kaufen,die durchzocken und mein Geld zurückverlangen und das ganze von vorn.

Was denkt Ihr?

(alles rein Hypothetisch)
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Alt 12.06.2009, 11:05   # 2
Supergroby666
 
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naja bei datenträgern haben sich alle Händler immer ein wenig kleinlich. Wie ich finde auch zu recht. Meistens kein Umtausch nach öffnen der Ware. Ob das nun rechtens ist weiß ich nicht. Aber Gamestop hat da ne interessante vorgensweise, bei der ich schon oft mit dem gedanken gespielt habe sie zu nutzen.
Dort hat man ein einwöchiges Umtauschrecht auf Games bei Nichtgefallen
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Alt 12.06.2009, 11:10   # 3
Cill Aranell
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Zitat:
Zitat von Supergroby666 Beitrag anzeigen
naja bei datenträgern haben sich alle Händler immer ein wenig kleinlich. Wie ich finde auch zu recht. Meistens kein Umtausch nach öffnen der Ware. Ob das nun rechtens ist weiß ich nicht. Aber Gamestop hat da ne interessante vorgensweise, bei der ich schon oft mit dem gedanken gespielt habe sie zu nutzen.
Dort hat man ein einwöchiges Umtauschrecht auf Games bei Nichtgefallen
Die Rechtslage ist klar,der Verkäufer "MUSS" den Artikel zurücknehmen,da lässt ihm das Gesetz keinen Spielraum.Das ist ja gerade das was mich so gewundert hat.Betrug per Gesetz.
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Alt 12.06.2009, 11:25   # 4
Cetheus
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Du hast "Ein§pruch" auf RTL gesehen stimmts?
Ich auch. Fand das interessant.
Ein deutscher Verkaeufer ist verpflichtet die Ware 14 Tage lang zurueck zu nehmen. So wie die gesagt haben, gibt es da keine Einschraenkung z.B. wenn Ware geoeffnet.
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Alt 12.06.2009, 11:28   # 5
Cill Aranell
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Zitat:
Zitat von H3l1Ang3l Beitrag anzeigen
Du hast "Ein§pruch" auf RTL gesehen stimmts?
Ich auch. Fand das interessant.
Genau das hab ich geschaut.
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Alt 12.06.2009, 11:30   # 6
serkoner
 
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Also ich muss sagen,dieses Rückgaberecht ist mit der größte Unsinn in manchen Bereichen. Habe selber nen Onlineshop im Fahrradbereich und da auch schon ne Diskusion hinter mir,weil einer ne Federgabel gekauft,den Schaft abgesägt hat auf sein Radmaß,was er brauchte und hinterher ne bessere Gabel gebraucht bekommen hat und die neue nun nicht mehr haben wollte. Ich kann aber nun nicht so eine Gabel wieder verkaufen. Das sieht doch jeder andere Kunde,das die in Gebrauch war,woraus folgt,das der nächste Kunde mit 100% Sicherheit nen Sonderpreis haben will. Somit büß ich ein.
Man sollte das Rückgaberecht weglassen. Gestandene Firmen werden in so einem Fall das auch aus Kulanz machen,aber die meisten Kunden,ich muss es so sagen,sind Drecksäcke,wenn man dort einmal so was umtauscht,heißts dann abends in der Kneipe,geh mal dorthin,die nehm Dir alles zurück. Das zieht ein Rattenschwanz nach sich,den wirst Du nie wieder los.
Entweder ich überlege,was ich haben will oder ich lass es.
Anders ist es vielleicht bei Gegenständen,die Verschleissunanfällig sind,wo das kein Problem darstellt,jedoch würde sowas eine ordentliche Firma dann auch aus Kulanz umtauschen,die müßte man nicht per Gesetz dazu zwingen.
Bei Datenträgern,vor allem mit Seriennummern,da finde ich,sollte das Umtauschrecht weggelassen werden. An jeder Ecke kann man Spiele leihen,also kann jeder sich ein Bild machen,wenn er sich nicht sicher ist.
Auf Dummfang kaufen und zurück schicken ist nicht nur mehr Aufwand für 0 Euro für den Verkäufer,sondern er kanns auch nicht mehr original versiegelt ins Regal stellen,denn dann will das auch wieder einer für weniger Geld haben.
Ich denke aber,das wir diese Regelung nur Ebay zu verdanken haben,weil dort dumme Leute ins blaue bestellt haben,bei Anbietern die mit Sicherheit unseriös waren und dann eben drauf sitzen geblieben sind.
Und um diese Firmen maßzuregeln,ist diese Regelung sicherlich entstanden.
Das ist genau wie diese Regelung bis 40 Euro soll der Verkäufer das Porto bezahlen. Toll. Wenn das ein Teil ist,was riesig ist und schwer,aber wenig kostet,dann zahlt man für sein eigenes Produkt vielleicht noch 10 Euro Versand und dann 40 an den Kunden. Ergibt 10 Euro minus.
Das machste paar mal im Monat und kannst aufs Jahr gerechnet von der Summe eigentlich nem Angestellten ein Monatsgehalt zahlen.
Ich habe mir inzwischen angewöhnt,wenn mich Kunden aufsuchen,die schon beim Kauf rum eiern,das ich denen sage sie sollen nochmal drüber schlafen,bzw. wenn sie ein Fahrrad kaufen wollen und schon so nen ziemlich knatschigen Charackter haben,dann sag ich meisten gleich,das passende Rad habe ich nicht im Angebot und fertig.
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Alt 12.06.2009, 11:44   # 7
Cetheus
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Das ist durchaus verstaendlich.
Aber du kannst dann, wenn jemand was gebraucht zurueck gibt auch einen Abschlag verlangen, weil das Teil ja in Gebrauch war.
Gerade wenn daran rum gesaegt wurde, steht die Frage im Raum, ob das so noch zurueck genommen werden muss.
Guck mal auf der RTL Seite unten. Da ist der Link zu dem Kontaktformular, wo man einen Fall einschicken kann.
Und bei RTL-Now aknnste dir das auch kostenlos noch ma angucken.
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Alt 12.06.2009, 11:57   # 8
waldvogel
 
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Bei Audio- oder Videodatenträger sowie bei Software zählt dieses Wiederrufrecht nicht. Siehe datz § 312d Abs. IV Nr. 2

Zitat:
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
(...)
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

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Alt 12.06.2009, 11:57   # 9
Fourny
 
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Zitat:
Zitat von yobbo153 Beitrag anzeigen
Ich habe mir inzwischen angewöhnt,wenn mich Kunden aufsuchen,die schon beim Kauf rum eiern,das ich denen sage sie sollen nochmal drüber schlafen,bzw. wenn sie ein Fahrrad kaufen wollen und schon so nen ziemlich knatschigen Charackter haben,dann sag ich meisten gleich,das passende Rad habe ich nicht im Angebot und fertig.

Richtig, mit der Zeit bekommt man ein gespür dafür mit welchen Kunden man eh nur ärger bekommt. Deshalb Verkauft man denen am besten auch nichts.
Wen man ein Fahrad für 150EUR haben will muß man dann halt zu Real gehen (nichts gegen Real).Will man was "vernümpftiges" oder halt eine Beratung oder gar service geht man in den Fachhandel. Das liegt natürlich an dem Geld was man ausgeben möchte oder kann.

Ich sag nur Kunden gibt es, die Gibt es gar nicht!
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Alt 12.06.2009, 12:07   # 10
Cill Aranell
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Zitat:
Zitat von waldvogel Beitrag anzeigen
Bei Audio- oder Videodatenträger sowie bei Software zählt dieses Wiederrufrecht nicht. Siehe datz § 312d Abs. IV Nr. 2
Gib mal Link zu der Quelle.
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Alt 12.06.2009, 12:23   # 11
Crash
 
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Ein Siegel ist aber im Normalfall etwas anderes, als die Folie. Amazon und Co verschicken CD/DVDs/Blurays & Spiele in der Folie und nicht versiegelt. MM, Saturn und Co. versiegeln die Datenträger, wenn man angibt diese evtl. zurückgeben zu wollen z.B. da es ein Geburtstagsgeschenk ist. Alles Interpretationssache
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Alt 12.06.2009, 12:26   # 12
Cetheus
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Zitat:
Zitat von Cill Aranell Beitrag anzeigen
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BGB - § 312d -
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

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Alt 12.06.2009, 12:42   # 13
waldvogel
 
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Zitat:
Zitat von Crash Beitrag anzeigen
Ein Siegel ist aber im Normalfall etwas anderes, als die Folie. Amazon und Co verschicken CD/DVDs/Blurays & Spiele in der Folie und nicht versiegelt. MM, Saturn und Co. versiegeln die Datenträger, wenn man angibt diese evtl. zurückgeben zu wollen z.B. da es ein Geburtstagsgeschenk ist. Alles Interpretationssache
Schau doch auf die Amazon-Seite, da steht alles:

Zitat:
Sie wollen eine Kassette, eine CD (dazu gehören auch Hörbücher) oder eine DVD zurückgeben, die Sie bereits angehört oder angesehen haben? Sofern Sie die Folie oder das Siegel entfernt haben, ist dies leider nicht mehr möglich. Wenn die Folie oder das Siegel intakt sind, können Sie das Produkt innerhalb von 4 Wochen nach Erwerb zurückgeben.


Bitte kontrollieren Sie bei Software, dass Sie die richtige Version gekauft haben, bevor Sie die Folie der Umverpackung entfernen oder die Ware entsiegeln -- denn wenn Sie die Folie entfernt oder die Ware entsiegelt haben, können wir diese leider nicht zurücknehmen. Aus diesem Grund sollten Sie auch bei Computerspielen die Kompatibilität mit Ihrem Computer prüfen.
Soviel zu deiner Spitzfindigkeit
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Alt 12.06.2009, 14:40   # 14
serkoner
 
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Es ist ja auch nicht so,das man nicht will. Wenn einer schon kaum das ganze in Erwägung zieht oder wenigstens ordentlich fragt,dann mach ich da auch einiges mit.
Aber wenn die schon auf der Matte stehen,und bevor sie überhaupt sagen,was sie wollen,schon anfangen Paragraphen zu zitieren,da platzt mir der Sack.
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Alt 12.02.2012, 00:15 # --
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