Riesenproblem



Alt 08.05.2009, 10:48   # 21
VeryBadCat
einmal ist keinmal
 
Registriert seit: 08.05.2009
Beiträge: 2
Standard win-load Internet Betrug

Wer nach kostenlosen Programmen wie z.B. dem Adobe Reader oder Adobe Flash Player sucht, landet schnell auf dubiosen Download-Portalen, auf denen ein Download nur nach vorheriger Anmeldung möglich ist.
Relativ neu im “Geschäft” ist die Seite win-loads.net der bekannten Firma Media Intense GmbH, Rathausstrasse 14,
CH-6340 Baar.
Bei der Anmeldung ist der Hinweis auf das kostenpflichtige Zwei-Jahres-Abo so “günstig” plaziert, dass man ihn schnell übersehen kann.

Die bestens bekannte Anwältin Katja Günther soll nun nicht nur Mahnungen verschicken, sondern auch Mahnbescheide für die Fa. Online Content Ltd. beantragen, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gemeldet hat.
Bei den Internet-Abofallen geht es meist um Forderungen von rund 100,- EUR (z.B. Gehaltsberater, simsen.de oder win-loads), die zunächst mit anwaltlichen Mahnschreiben oder Inkassoschreiben geltend gemacht werden.
Die Beantragung von Mahnbescheiden ist nun ein neuer Schritt der Internetabzocke. Es wird versucht den Zahlungsdruck durch einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erhöhen. Der Mahnbescheid ist relativ kostengünstig, da bei den geringen Forderungen zunächst nur 23,00 EUR Gerichtsgebühren (abgesehen von Anwaltskosten) anfallen.
Auf den Mahnbescheid muss nun zwingend reagiert werden: Ist die Forderung unberechtigt, muss innerhalb von
zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheides Widerspruchs
eingelegt werden. Der Mahnbescheid enthält alle dafür notwendigen Informationen und Unterlagen. Der Widerspruch ist gegen den gesamten Anspruch einzulegen.
Nach dem Widerspruch muss der Anbieter entscheiden, ob er die Sache weiter betreibt und Klage einreicht.
Bitte lassen Sie sich auch durch Mahnbescheide nicht einschüchtern.
FAZIT : DAS SCHLIMMSTE WAS PASSIEREN KANN IST DAS IHR EINEN MAHNBESCHEID BEKOMMT.
FALLS DAS PASSIERT MÜSST IHR INHERHALB 2 WOCHEN EINEN WIDERSPRUCH GEGEN DEN GESAMTEN ANSPRUCH EINLEGEN.
DANACH IST DIE SACHE ENTGÜLTIG ABGESCHLOSSEN.
DIESE BETÜGER WOLLEN UND WERDEN NIE IN DER ÖFFENTLICHKEIT AUFTRETEN !!!
Falls ihr den Anspruch auf den Mahnbescheid verpasst könntet ihr den Prozess verlieren und müsst dann die 172 euro zahlen. (96 + anwaltskosten )
Diesen Betrügern mit der Polizei zu drohen ist auch falsch weil mann sich selbst damit strafbar macht. Diese Leute sind sehr schlau und haben auch noch gut bezahlte deutsche Anwälte auf ihrer Seite. Noch dazu haben Sie sich bis jetzt noch nicht strafbar gemacht und deren Wohnort ist die Schweiz also wenn man einmal bezahlt hat bekommt man nie wieder sein Geld zurück.
ALSO BITTE ALLE MAILS VON DENEN UND DEREN ANWÄTEN GLEICH IN DEN MÜLL ODER SPAM FOLDER WERFEN.
DIESE MAILS KÖNNEN BIS ZU 2 JAHREN ANHALTEN ! RECHNEN SIE AUCH MIT "MAHNWELLEN".
Also bitte Ruhe bewahren und nichts zu machen ist die beste Lösung.
Der Vertrag ist 100% ungültig.
1) Die Koppelung der Bestätigung der AGB mit dem Verzicht auf das Widerrufsrecht ist rechtswidrig und damit unwirksam.
2) Es gibt nichts auf deren Website was Kosten verursachen könnte.
Alles ist Freeware und Kosten dafür zu beantragen verstösst gegen die Lizenz Rechte von Adobe, Firefox, etc...
3) Der Preis für den Service ist nicht klar dagestellt sondern hinter Werbung und Pop Ups versteckt. Bei legalen Websiten wie Microsoft kann man zuerst die AGB lesen, dann wird man weitergeleiten zu einer zweiten Seite wo man seine persönlichen Eingaben macht und dann wird man zu einer dritten Seite geleitet wo man die Zahlung regeln kann.
Wegen einem x und einem click auf einer Taste einen 2 Jahres Vertrag zu machen ist einfach absurd.
10/4
VeryBadCat
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Alt 08.05.2009, 11:35   # 22
Marbstar
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ich glaube diese Frima schon bei AKTE 09 auf Sat.1 gesehen zu haben da ham die auch vor den Typen gewarnt.Aber mal was anderes warum im Netz Filme Illegal anschaun wenn die Videothek um die ecke ist, kein Film kostet dort mehr als 2 Euro und das ist in dem Falle eine Ersparnis von 98 , € also kann man sich da ruhig was anderes holen.
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