Meine Games (Saints Row 2 und Death Space) wurden vom Zoll erwischt.
Haben sie von einem Kollegen aus der Schweiz ausgeliehen bekommen, nun verlangt das ich einen Kaufnachweis belege. WIE DAS?
Außerdem bin ich nicht 18 und die wollen einen Altersnachweis.
WAS NUN?
26.03.2009, 13:24
#
2
sirhenrythe3rd
Moderator
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Zitat:
Zitat von ds_upp
Hey Community,
Meine Games (Saints Row 2 und Death Space) wurden vom Zoll erwischt.
Haben sie von einem Kollegen aus der Schweiz ausgeliehen bekommen, nun verlangt das ich einen Kaufnachweis belege. WIE DAS?
Das kann nur dein Kollege aus der Schweiz.
Den Sachverhalt hätte er auch mit einer der Sendung beigelegten Notiz á la "Hi Ds_Upp - hier wie besprochen die geliehenen Spiele"
Das im Nachhinein zu behaupten könnte man auch als Schutzbehauptung deuten.
Zitat:
Zitat von ds_upp
Außerdem bin ich nicht 18 und die wollen einen Altersnachweis.
WAS NUN?
Ist es direkt an dich adressiert ? Dann war es das für dich; an die Spiele wirst du nicht drankommen.
kA wie der Zoll da jetzt weiter verfahren wird...kann gut sein das dein Kollege da auch noch einen auf den Deckel kriegt (Absender ist doch angegeben ? - wenn nicht landet es eventuell für immer in der Aservatenkammer)
wenn nicht landet es eventuell für immer in der Aservatenkammer
Was meinste was die Zoll Mitarbeiter immer in der Mittagspause machen?
:shoot:
26.03.2009, 13:30
#
4
ds_upp
Threadstarter
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Zitat:
Zitat von sirhenrythe3rd
Das kann nur dein Kollege aus der Schweiz.
Den Sachverhalt hätte er auch mit einer der Sendung beigelegten Notiz á la "Hi Ds_Upp - hier wie besprochen die geliehenen Spiele"
Das im Nachhinein zu behaupten könnte man auch als Schutzbehauptung deuten.
Ist es direkt an dich adressiert ? Dann war es das für dich; an die Spiele wirst du nicht drankommen.
kA wie der Zoll da jetzt weiter verfahren wird...kann gut sein das dein Kollege da auch noch einen auf den Deckel kriegt (Absender ist doch angegeben ? - wenn nicht landet es eventuell für immer in der Aservatenkammer)
Ja leider ist es an mich adressiert (seine Adresse ist auch drauf), könnten es nicht meine Eltern abholen?
26.03.2009, 13:36
#
5
sirhenrythe3rd
Moderator
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Beiträge: 3.965
Zitat:
Zitat von ds_upp
Ja leider ist es an mich adressiert (seine Adresse ist auch drauf), könnten es nicht meine Eltern abholen?
Nein, denn für die ist nur der Empfänger relevant - also DU !
Ihr hättet dafür geschickterweise direkt jemanden Volljährigen als Empfänger angeben sollen, aber leider ist man ja immer erst hinterher schlauer.
Ich weiß nicht wie der Zoll da jetzt konkret weiterverfährt.
Wenn du dich dazu gar nicht meldest könnte es sein das sie direkt an deinen Kollegen rangehen und vom ihm die relevanten Infos bekommen möchten.
Oder aber sie hängen sich weiter rein und bekommen raus das du keine 18 bist (ist über eine "Personen-ADV" = amtlicher Datenvergleich problemlos möglich für so eine Behörde) und dann beginnt das Drama nur zeitverzögert.
Hierbei kann es aber echt passieren das dein Kollege in der Schweiz mehr Sanktionen zu befürchten hat als du.
In deinem Falle werden vielleicht nur deine Eltern informiert das du versucht hast als Minderjähriger jugendgeschützte Medien übers Ausland zu importieren.
Dein Kollege könnte dagegen richtig belangt werden weil er ja derjenige ist der dich mit "dem Stoff" versorgen wollte.
Alles nur Vermutung - warte mal ab.
ein versuch deine eltern hinzuschicken ist es allemale wert. würd ich zumindest machen.allerdings fehlt dann immer noch der kauf bzw.ausleihnachweis. hmmm schwierige sache das....
p.s. hab mal beim zoll geschaut und das gefunden, wie weit es relevant ist,....
Nein, denn für die ist nur der Empfänger relevant - also DU !
Ihr hättet dafür geschickterweise direkt jemanden Volljährigen als Empfänger angeben sollen, aber leider ist man ja immer erst hinterher schlauer.
Ich weiß nicht wie der Zoll da jetzt konkret weiterverfährt.
Wenn du dich dazu gar nicht meldest könnte es sein das sie direkt an deinen Kollegen rangehen und vom ihm die relevanten Infos bekommen möchten.
Oder aber sie hängen sich weiter rein und bekommen raus das du keine 18 bist (ist über eine "Personen-ADV" = amtlicher Datenvergleich problemlos möglich für so eine Behörde) und dann beginnt das Drama nur zeitverzögert.
Hierbei kann es aber echt passieren das dein Kollege in der Schweiz mehr Sanktionen zu befürchten hat als du.
In deinem Falle werden vielleicht nur deine Eltern informiert das du versucht hast als Minderjähriger jugendgeschützte Medien übers Ausland zu importieren.
Dein Kollege könnte dagegen richtig belangt werden weil er ja derjenige ist der dich mit "dem Stoff" versorgen wollte.
Alles nur Vermutung - warte mal ab.
Hab denen eine Mail geschrieben das ich noch nicht 18 Jahre bin und ob es meine Eltern abholen können, MIST...
26.03.2009, 21:23
#
8
bernard89
Registriert seit: 22.03.2009
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Beiträge: 334
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass du ein Strafverfahren bekommen solltest. Ich würde versuchen, es so zu stellen, dass die Spiele an deinen Vater addressiert waren, aber du fälschlicher Weise deinen Namen zum Versand angegeben hast - weil es eben dein Kumpel war und nicht der deines Vaters.
Im Endeffekt müssen dann nur die Eltern mitziehen.
26.03.2009, 21:27
#
9
ds_upp
Threadstarter
Registriert seit: 23.11.2008
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Zitat:
Zitat von bernard89
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass du ein Strafverfahren bekommen solltest. Ich würde versuchen, es so zu stellen, dass die Spiele an deinen Vater addressiert waren, aber du fälschlicher Weise deinen Namen zum Versand angegeben hast - weil es eben dein Kumpel war und nicht der deines Vaters.
Im Endeffekt müssen dann nur die Eltern mitziehen.
Hab erfahren das das Paket als Geschenk gekennzeichnet wurde, wieso ziehen die es ein diese HUSTSCHNAUFSPIEEP
26.03.2009, 22:03
#
10
Kakihara
Registriert seit: 15.07.2008
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Beiträge: 1.478
eigentlich können die gar keinen altersnachweis verlangen weil:
A:
Sie dürfen das Paket gar nicht ohne dich öffnen
daher wissen sie eigentlich auch gar nicht dass da 18er titel drinne sind
B:
sind die altersfreigaben nicht verpflichtend wie bei Filmen ( ausnahme: Saints row weil es indiziert ist )
26.03.2009, 22:06
#
11
imported_Trigger
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Beiträge: 3.070
Zitat:
Zitat von Kakihara
eigentlich können die gar keinen altersnachweis verlangen weil:
A:
Sie dürfen das Paket gar nicht ohne dich öffnen
daher wissen sie eigentlich auch gar nicht dass da 18er titel drinne sind
B:
sind die altersfreigaben nicht verpflichtend wie bei Filmen ( ausnahme: Saints row weil es indiziert ist )
hmja sie dürfen das paket nicht öffnen na klar wer glaubt das noch außer dir
26.03.2009, 22:12
#
12
Micha16012
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 989
Er redet ja auch von dürfen ,nicht von dem was sie tun.
26.03.2009, 22:14
#
13
ds_upp
Threadstarter
Registriert seit: 23.11.2008
Ort: Bayern
Beiträge: 898
Zitat:
Zitat von Trigger
hmja sie dürfen das paket nicht öffnen na klar wer glaubt das noch außer dir
Saints Row ist indiziert?
WTF, das wusste ich nicht.
Öffnen die das Paket wenn ich da bin? Oder kann ich es so mitnehmen.
Ne frage wieso wollen die einen Rechnungsbeleg wenn dort drauf steht GESCHENK, manchmal denke ich mir wieso ich ?
26.03.2009, 23:09
#
14
Kakihara
Registriert seit: 15.07.2008
Ort: Bonn
Beiträge: 1.478
Zitat:
Zitat von Trigger
hmja sie dürfen das paket nicht öffnen na klar wer glaubt das noch außer dir
Es ist so wie es ist. Ich importiere Regelmäßig Sachen aus den USA und Japan und habe Erfahrung mit dem Zoll. Ich glaube du hast von dem Thema gar keine ahnung also:
[YOUTUBE]5KT2BJzAwbU[/YOUTUBE]
Zitat:
Zitat von Micha16012
Er redet ja auch von dürfen ,nicht von dem was sie tun.
Die dürfen es nicht öffnen und machen es normaler weise auch nicht! Wenn sie es doch schon geöffnet haben kann er sie wegen Verletzung des Postgeheimnisses anzeigen
Zitat:
Zitat von ds_upp
Saints Row ist indiziert?
WTF, das wusste ich nicht.
Öffnen die das Paket wenn ich da bin? Oder kann ich es so mitnehmen.
Ne frage wieso wollen die einen Rechnungsbeleg wenn dort drauf steht GESCHENK, manchmal denke ich mir wieso ich ?
Nein, sie öffnen das Paket nicht sondern du musst es in ihren Dasein öffnen. Da das Paket an dich addressiert ist und wegen des Postgeheimnisses dürfen die nur dass so machen.
Die lassen es einfach öffnen da du ja sonst irgendeinen Kaufbeleg von irgend einen scheiß vorzeigen könntest.
WICHTIG: ALS BELEG NEHMEN DIE AUCH DIE MAIL ODER ÄHNLICHES AN IN DEM DU NACHWEISEN KANNST DASS DIE GAMES NUR EINE LEIHGABE SIND!!!!!!!!
Den Rechnungsbeleg wollen sie haben damit sie dir die Mehrwertsteuer belasten können und ggf. Zollgebühren. Selbst wenn ein Paket als Geschenk deklariert ist heisst dies nicht dass es keine Gebühren kostet. Geschenke sind auch nur bis ca 40 abgabenbefreit. Daher die Rechnung.
In der Regel ist es jedoch so dass die ein Auge zudrücken wenn du sagst du hast keine Rechnung da es wie bereits deklariert ein Geschenk ist! Wenn dann zwei gebrauchte Spiele dadrinne sind werden die Wohl kaum eine welle machen.
27.03.2009, 09:04
#
15
ds_upp
Threadstarter
Registriert seit: 23.11.2008
Ort: Bayern
Beiträge: 898
Zitat:
Zitat von Kakihara
Es ist so wie es ist. Ich importiere Regelmäßig Sachen aus den USA und Japan und habe Erfahrung mit dem Zoll. Ich glaube du hast von dem Thema gar keine ahnung also:
[youtube]5KT2BJzAwbU[/youtube]
Die dürfen es nicht öffnen und machen es normaler weise auch nicht! Wenn sie es doch schon geöffnet haben kann er sie wegen Verletzung des Postgeheimnisses anzeigen
Nein, sie öffnen das Paket nicht sondern du musst es in ihren Dasein öffnen. Da das Paket an dich addressiert ist und wegen des Postgeheimnisses dürfen die nur dass so machen.
Die lassen es einfach öffnen da du ja sonst irgendeinen Kaufbeleg von irgend einen scheiß vorzeigen könntest.
WICHTIG: ALS BELEG NEHMEN DIE AUCH DIE MAIL ODER ÄHNLICHES AN IN DEM DU NACHWEISEN KANNST DASS DIE GAMES NUR EINE LEIHGABE SIND!!!!!!!!
Den Rechnungsbeleg wollen sie haben damit sie dir die Mehrwertsteuer belasten können und ggf. Zollgebühren. Selbst wenn ein Paket als Geschenk deklariert ist heisst dies nicht dass es keine Gebühren kostet. Geschenke sind auch nur bis ca 40 abgabenbefreit. Daher die Rechnung.
In der Regel ist es jedoch so dass die ein Auge zudrücken wenn du sagst du hast keine Rechnung da es wie bereits deklariert ein Geschenk ist! Wenn dann zwei gebrauchte Spiele dadrinne sind werden die Wohl kaum eine welle machen.
Gute Erklärung danke dir! TOP
27.03.2009, 09:49
#
16
waldvogel
Registriert seit: 27.03.2007
Beiträge: 4.903
Zitat:
Zitat von Kakihara
Es ist so wie es ist. Ich importiere Regelmäßig Sachen aus den USA und Japan und habe Erfahrung mit dem Zoll. Ich glaube du hast von dem Thema gar keine ahnung also:.
Richtig, aber wenn du anscheinend selber keine Ahnung hast, warum reist du deine Klappe so weit auf?
Natürlich darf der Zoll deine Post öffnen, auch ohne deine Anwesenheit.
27.03.2009, 09:53
#
17
Bonkel
Gastposter
Zitat:
Zitat von waldvogel
Richtig, aber wenn du anscheinend selber keine Ahnung hast, warum reist du deine Klappe so weit auf?
Natürlich darf der Zoll deine Post öffnen, auch ohne deine Anwesenheit.
Der Zoll darf trotz Brief- und Postgeheimnis Postsendungen öffnen lassen und ihren Inhalt prüfen.
Oft ist die Freude getrübt, wenn man feststellen muss, dass die erwartete Geschenksendung offensichtlich schon einmal geöffnet wurde. In einer solchen Situation werden Sie sich sicherlich auch fragen "Wer hat das Päckchen geöffnet?" oder "Darf es überhaupt geöffnet werden? - Es gibt doch ein Postgeheimnis".
Alle Postsendungen, die in die Europäische Gemeinschaft verbracht oder aus dieser versandt werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Im Rahmen dieser Überwachung prüft der Zoll beispielsweise:
ob für die Postsendung Einfuhrabgaben zu zahlen sind,
ob alle für die Postsendung erforderlichen Angaben und Dokumente vorliegen.
Dazu ist es wichtig, dass der Zollbeamte genau weiß, was sich in einem Päckchen befindet. Die Beschreibung des Päckcheninhaltes auf der Zollinhaltserklärung oder anderen Unterlagen reicht hierzu häufig nicht aus. Deshalb dürfen die Zollbehörden Sendungen, die im Postverkehr befördert werden, durch die Deutsche Post AG öffnen lassen und inhaltlich prüfen. Das Brief- und Postgeheimnis ist in dieser Hinsicht eingeschränkt. Die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen befinden sich unter anderem im Zollkodex und im Zollverwaltungsgesetz.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalbder EG beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Gemäß § 5 ZollVG hat die Deutsche Post AG den Zollbehörden Sendungen zur Nachprüfung vorzulegen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie Waren enthalten, deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote oder Beschränkungen verstoßen könnte. Auch diese Sendungen dürfen geöffnet und inhaltlich geprüft werden.
Erhärten sich Anhaltspunkte für eine Straftat, so sind die Zollbehörden befugt, die betroffenen Waren der Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung und Entscheidung über eine Beschlagnahme der Sendung (§ 99 Strafprozessordnung) vorzulegen.
Aber nur wenn es anhaltspunkte bezüglich einer Straftat gibt ( z.b Hinweis auf Drogentransport. Oder wenn die Zollbegleitpapiere fehlen. Da diese vorhanden sind dürfen sie es nur in deiner anwesenheit öffnen. Sie können es zwar allerdings nur wenn ein unabhängiger Beamte dabei ist. Da es trotz dieser sachen oft zu beschwerden kam ist es mittlerweile üblich dass man die Pakete selber in anwesenheit des Zollbeamten öffnet!
Ich musste mittlerweile 5 mal zum Zoll und es war jedesmal das gleiche. Sie haben mir auch gesagt dass die sachen in der Praxis nicht mehr von ihnen geöffnet werden da es beschwerden wegen beschädigungen gab und keiner klar nachweisen konnte ob sie vom Transport oder vom Öffnen des Pakets herühren.
Zum beispiel kam es früher öfter mal vor dass das Cover der aus Japan bestellten Special Edition eines Games mal schnell einen Schnitt vom Cutter Messer hatte
Sicher handhabt dass jede Zollstelle anders aber der Zollbeamte hat mir erzählt dass es Bundesweit in der Regel so gehandhabt wird. Dadurch ensteht zwar mehraufwand und so werden die Leute auch nur hinbestellt wenn da ein Riesen Packet kommt und wo am Röntgengerät gesehen wird dass da sehr viele sachen drinne sind und sie sich eigentlich ziemlich sicher sind dass die Ware den ausgeschriebenen Wert von 40 z.b übersteigt!
Ich würde sagen da hat ds_up eifach "pech" gehabt... Aber nichtsdestotrotz dürfen sie das Paket nicht einsacken.
27.03.2009, 13:03
#
19
ds_upp
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Ort: Bayern
Beiträge: 898
die von Ihrem Freund geschickten Spiele sind Computerspiele, die nicht für
Personen unter 18 Jahren freigegeben werden dürfen (s. Anlage).
Habe ich heute bekommen.
27.03.2009, 14:01
#
20
angriff
Registriert seit: 20.02.2008
Beiträge: 1.329
Wenn die dir das jetzt geschrieben haben, dann kann es passieren, dass dein Freund einen auf den deckel kriegt.....
Ausser deine Eltern ziehen wirklich mit also das sie mit dir dort hin gehen und den Beamten sagen, das deine eltern damit einverstanden waren...
Dann sollte es eig keine Probleme geben
Wenn ich mich irre bitte korrigieren wil nix falsches in den raum werfen