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| Registriert seit: 24.04.2007 Ort: Stuttgart
Beiträge: 4.602
| Ach, was war es denn Wolfenstein 3D?? Bloß weil das Spiel beschlagnahmt ist, ist es doch nicht verboten, ein Avatar davon zu erstellen, die Beschlagnahmung gilt schließlich für das Game und nicht für das Bild. Das ist wie der Irrglaube, dass es verboten ist den Namen dieses Spiels öffentlich (also in einer Zeitschrift, Internet oder unter mehreren Menschen) zu sagen Na ja ist deine Sache, wie Fleischfresse schon sagte, dein jetziges ist auch nicht schlecht |
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