Frage zu einem Satz im Mietvertrag

Alt 11.01.2009, 16:57   # 1
CFG Daddycool
 
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Kann mir das jemand erläutern?



Die Kündigung muß schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen.




Wäre nett.Gibt auch Danke !
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Alt 11.01.2009, 17:04   # 2
Rizasha
 
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Beiträge: 2.063
In dem ersten Monat wo man kündigen kann, muss die Kündigung bis zum 3.Werktag des Monats erfolgen.
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Alt 11.01.2009, 18:44   # 3
WillThatcher
 
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Beiträge: 6
Hi, für sowas gibt's http://www.recht.de

Mietrecht wird da auch behandelt...
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Alt 26.05.2012, 11:24 # --
News Flash
 
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