Benutzername Angemeldet bleiben? Kennwort Registrieren Hilfe Interessengemeinschaften Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren LinkBack Themen-Optionen 11.01.2009, 16:57 # 1 CFG Daddycool Registriert seit: 26.01.2008 Ort: Nähe Göttingen Beiträge: 1.581 Kann mir das jemand erläutern? Die Kündigung muß schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen. Wäre nett.Gibt auch Danke ! 11.01.2009, 17:04 # 2 Rizasha Registriert seit: 25.11.2008 Beiträge: 2.063 In dem ersten Monat wo man kündigen kann, muss die Kündigung bis zum 3.Werktag des Monats erfolgen. 11.01.2009, 18:44 # 3 WillThatcher Registriert seit: 25.12.2008 Beiträge: 6 Hi, für sowas gibt's http://www.recht.de Mietrecht wird da auch behandelt... 26.05.2012, 11:24 # -- News Flash Das könnte Dich auch noch interessieren: Frage zu UNI CABLE in Mietwohnung .. Neu hier und gleich ne Frage Neu und gleich eine Frage .. Die Lacerta! Habe eine Frage zu Kazaa lite Revolution Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. Themen-Optionen Druckbare Version zeigen Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:24 Uhr.