| | # 14 |
| Threadstarter Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Beuren
Beiträge: 298
| Hallo, Ich habe das Gerät jetzt bei Amazon.de eingeschickt. (vor 7 Tagen) Jetzt habe ich mal bei Amazon nachgehört und wollte wissen ob sich was getan hat. Dann schrieb mir Amazon zurück das sie das geld auf das konto des erstbeitzer überwiesen hat. Amazon schreibe mir das Sie nix mehr damit zutun habenund ich soll mich darum kümmern meine Geld von Hr. xxxx bekommen soll. Das kann doch nicht ernstgemeint sein das ich mich selber darum kümmern soll und ich den ganzen ärger habe!!!!! Wass soll ich machen????? wie siehts mit der Garantie aus , habe ich als zweitbesitzer 'Garantie ansprüche? |
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| | # 16 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 200
| Hier wurde aber nicht die Garantie in Anspruch genommen, sondern die Gewährleistung oder Mängelhaftung. Und die muß der Verkäufer gegenüber dem Käufer erbringen. Amazon hat keinen Kaufvertrag mit beckermichi, sondern mit dem Vorbesitzer abgeschlossen. Dementsprechend sind sie dem Vorbesitzer gegenüber zur Mängelhaftung verpflichtet. Inwieweit diese Ansprüche bei einem Wiederverkauf übertragbar sind, kann ich nicht sagen. Aber genau das hätte man im Vorfeld mit Amazon abklären sollen. In diesem Falle kann man nur sagen: Dumm gelaufen. Vorbesitzer kontaktieren und um Überweisung des Rückerstattungsbetrags bitten. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. |
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| | # 17 |
| Threadstarter Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Beuren
Beiträge: 298
| Ich wollte ja haben das der Artikel Umgetauscht werden sollte, Ich habe meine Adresse meine telefonnummer und meine Email adresse auf die rückseite der Rechnung geschrieben. Soll das jetzt heißen wenn ich den Verkaufer xxxx nicht mehr finde das mein Geld weg ist? Kann ich von amazon den Artikel defekt zurück fordern? was kann ich machen, ich komm mir voll verarscht vor!!!! |
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| | # 18 |
| Registriert seit: 05.09.2008 Ort: Bad Homburg
Beiträge: 3.004
| Evtl. wäre ein Anschreiben gut gewesen, wo Du reingeschrieben hättest, was genau Du von Amazon möchtest. Irgendwas auf die Rückseite der Rechnung schreiben ... woher sollen die denn jetzt riechen, daß Du das bist und nicht der besitzer nur igendwas auf die Rückseite der Rechnung gekritzelt hat, weil er keinen anderen Zettel zur Hand hatten? Zu Deinen Fragen: 1. Amazon ist tatsächlich raus aus dem Rennen. Gewährleistung gilt nur zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Garantie ist etwas anderes, und würde evtl. vom Hersteller gegeben. Amazon hat seine Gewährleistungsverpflichtungen erfüllt. Gut ist. Leider bist Du nun nicht der Vertragspartner von Amazon und hast auch nicht gesagt, daß Du das gerne hättest ... Du kannst von Amazon wahrscheinlich garnichts fordern. Aber Du solltest mit Deinem Verkäufer reden, daß er Dir das Geld überweist. Und verarscht hast Du Dich wohl eher selber, denn so wie Du das gemacht hast (zumindest was ich aus dem, was Du geschrieben hast erkennen kann) macht man das auch nicht. Protheus |
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| | # 19 |
| Threadstarter Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Beuren
Beiträge: 298
| danke für eure Antworten!!! Ich habe ja Auf die Rückseite von der Rechnung geschrieben das ich besitzer des Gerät bin und das sie den umtausch an mich zurück senden sollen. Kann ich den jetzt auf Umtausch bestehen? Ich will ja das gerät wieder haben, ich will ja kein neues |
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| | # 20 |
| Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 200
| Nein kannst Du nicht. Amazon hat dem Käufer den Kaufbetrag erstattet und damit den Kaufvertrag gewandelt. Für die ist der Fall erledigt. Nochmal: Hättest Du Dich im Vorfeld mit Amazon in Verbindung gesetzt, um eine Vorgehensweise abzustimmen, hätte sich sicher was machen lassen. Aber der Zug ist abgefahren. Dir bleibt nur zu hoffen, daß der Vorbesitzer Dir das Geld überweist. |
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