Condemned nach §131 StGB beschlagnahmt

Alt 20.02.2008, 18:56   # 1
TheManiac
 
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Condemned nach §131 StGB beschlagnahmt

Der 3D-Actionshooter Condemned: Criminal Origins hatte es aufgrund seines Gewaltgrades nicht einfach in Deutschland. Nach Freigabeproblemen mit der USK, welche dem Spiel in der XBox 360-Version die Freigabe verweigerte, erschien das Spiel für die X-Box nicht in Deutschland. Die PC-Variante wurde allerdings in der UK- bzw. EU-Fassung in die deutschen Geschäfte gestellt. Im April 2006 hat die Bundesprüfstelle Condemned: Criminal Origins auf den Index setzen lassen. Allerdings nur auf Liste A.

Gut 2 Jahre nach der Indizierung folgt nun die Beschlagnahme des Spiels. Denn wie jetzt im Cinfacts zu lesen ist, hat ein bayrisches Gericht das Spiel aufgrund seiner Gewaltdarstellung nach §131 StGB beschlagnahmen lassen. Betroffen von der Beschlagnahme sind sowohl die PC als auch die XBox 360-Variante. Der Vetrieb des Games steht nun in Deutschland unter Strafe.

Nach Dead Rising ist Condemned: Criminal Origins nun das zweite Videospiel, welches innerhalb von 6 Monaten beschlagnahmt wurde.

Quelle: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=682

Finde ich echt hammer, es war nur auf Liste A, welcher Voll***** hat denn den Antrag gestellt, die Staatsanwaltschaft hat echt keine Ahnung. Naja who cares?
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Alt 20.02.2008, 19:34   # 2
g_o_m_e_z
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Das macht mir irgendwie wenig Hoffnung das es Condemned2 nach Deutschland schafft...

Gerade bei der Fortsetzung solch eines Games werden die bestimmt noch genauer hinschauen
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Alt 20.02.2008, 20:16   # 3
TheManiac
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Naja die USK hat ja nichts mit der Staatsanwaltschaft zu tun, aber ich habe mir schon von Anfang an gedacht, dass Condemned 2 nicht durch die Prüfung kommt, wenn man schon dem ersten Teil keine Freigabe geben wollte...
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Alt 20.02.2008, 21:55   # 4
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das ist für mcih ein kaufgrund diese indizierung....
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Alt 20.02.2008, 22:05   # 5
DerFischer
 
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Egal einfach auf österreichische Kaufportale umsteige!
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Alt 21.02.2008, 07:26   # 6
Coldfire
 
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Noch ein Hinweis: Damit ist auch ein Handel von diesem Spiel hier im Forum untersagt (Standort in Deutschland).
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Alt 21.02.2008, 07:44   # 7
TheManiac
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Zitat:
Zitat von Ps3*** Beitrag anzeigen
das ist für mcih ein kaufgrund diese indizierung....
Naja ist ja keine Indizierung, sondern eine Beschlagnahmung, wollte mir das Spiel aber eh schon lange mal kaufen, da es von vielen Horrorfans als eines der besten Spiele in dem Genre angesehen wird, aber erstmal kaufe ich mir im März Condemned 2

Zitat:
Zitat von DerFischer Beitrag anzeigen
Egal einfach auf österreichische Kaufportale umsteige!
Wäre eh kaum anders zu haben gewesen, wenn man keinen Indexshop in der Nähe hat...

Zitat:
Zitat von Coldfire Beitrag anzeigen
Noch ein Hinweis: Damit ist auch ein Handel von diesem Spiel hier im Forum untersagt (Standort in Deutschland).
Dead Rising wurde hier aber auch schon paar mal verkauft und dieses ist auch beschlagnahmt Naja verstehe was du meinst, dafür gibts ja auch AmazonUK oder gamesonly
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Alt 21.02.2008, 09:47   # 8
imported_Shaun
 
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Ist es noch legal ein beschlagnahmtes Spiel zu besitzen? Hab den ersten Teil zu Haus. Ist es legal ein beschlagnahmtes Spiel zu importieren?
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Alt 21.02.2008, 11:55   # 9
Atombender
 
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Zitat:
Zitat von TheManiac Beitrag anzeigen
Dead Rising wurde hier aber auch schon paar mal verkauft und dieses ist auch beschlagnahmt
Wo kein Käger, da kein Richter. Aber wer hier ein beschlagnahmtes Spiel zum Verkauf anbietet, macht sich damit strafbar.

Zitat:
Zitat von Shaun Beitrag anzeigen
Ist es noch legal ein beschlagnahmtes Spiel zu besitzen? Hab den ersten Teil zu Haus. Ist es legal ein beschlagnahmtes Spiel zu importieren?
Soviel ich weiss, ist der Besitz legal. Der Kauf auch (egal ob Import oder nicht). Es macht sich grundsätzlich der Verkäufer strafbar. Das gilt auch bei Importen aus dem Ausland. Du hast allerdings das Risiko, dass das Spiel vom Zoll beschlagnahmt wird.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Anwalt.
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Alt 21.02.2008, 13:46   # 10
romio
 
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was wäre eigentlich wenn sie ein spiel beschlagnehmen wollen, du aber es nicht gibtst weil sie dich vergessen haben.
gehen die von haus zu haus oder wie läuft das ab???
und bekommt man dann eigentlich wieder das geld für das spiel zurück oder nicht???
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Alt 21.02.2008, 13:48   # 11
TheManiac
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Zitat:
Zitat von Shaun Beitrag anzeigen
Ist es noch legal ein beschlagnahmtes Spiel zu besitzen? Hab den ersten Teil zu Haus. Ist es legal ein beschlagnahmtes Spiel zu importieren?
Ja ist vollkomen legal, sogar der Kauf

Zitat:
Zitat von Atombender Beitrag anzeigen
Wo kein Käger, da kein Richter. Aber wer hier ein beschlagnahmtes Spiel zum Verkauf anbietet, macht sich damit strafbar.


Soviel ich weiss, ist der Besitz legal. Der Kauf auch (egal ob Import oder nicht). Es macht sich grundsätzlich der Verkäufer strafbar. Das gilt auch bei Importen aus dem Ausland. Du hast allerdings das Risiko, dass das Spiel vom Zoll beschlagnahmt wird.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Anwalt.
Vom Zoll kann ein Import aus EU Ländern grundsätzlich nicht (legal) abgefangen werden, da innerhalb der EU Postgeheimnis gillt, passiert dennoch ab und zu (meistens bei Lieferungen aus Österreich). Und Importhändler können sich auch nicht strafbar machen, da sie im Ausland den dt. Gesetzen ja keine Rächenschaft schuldig sind
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Alt 21.02.2008, 15:23   # 12
Atombender
 
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Zitat:
Zitat von TheManiac Beitrag anzeigen
Vom Zoll kann ein Import aus EU Ländern grundsätzlich nicht (legal) abgefangen werden, da innerhalb der EU Postgeheimnis gillt,
Das Postgeheimnis hat nichts mit der EU zu tun. Es ist im Artikel 10 des deutschen Grundgesetzes verankert. Und dabei macht es keinen Unterschied, wo die Post herkommt. Ein Päckchen aus den USA unterliegt in Deutschland genauso dem Postgeheimnis, wie ein Päckchen aus Frankreich.
Der Zoll macht Deine Post ja auch nicht auf. Wenn Dein Paket beim Zoll hängenbleibt, wirst Du zum Zollamt bestellt und darfst dort eine Zollinhaltserklärung abgeben. Dabei ist es dann sehr wahrscheinlich, dass der Zollbeamte den Inhalt des Pakets sehen möchte. In diesem Falle öffnest Du aber das Paket, nicht der Zoll.

Zitat:
Zitat von TheManiac Beitrag anzeigen
Und Importhändler können sich auch nicht strafbar machen, da sie im Ausland den dt. Gesetzen ja keine Rächenschaft schuldig sind
Natürlich machen sie sich strafbar. Du würdest Dich nach deutschem Recht auch strafbar machen, wenn Du aus Russland heraus einen in Deutschland stehenden Server hackst.
Allerdings kann man davon ausgehen, dass sich die Staatsanwaltschaft im Falle von Einzellieferungen sicherlich nicht die Mühe der Strafverfolgung macht.
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Alt 21.02.2008, 18:32   # 13
TheManiac
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Das mit dem Postgeheimnis wusste ich nicht so genau, danke für die Aufklärung...

Bei dem Importhändler habe ich mich vielleicht etwas blöd ausgedrückt, hab ich am Ende ja auch geschrieben, wenn sie etwas nach Deutschland verkaufen, dann machen sie sich zwar hierzulande strafbar, aber wenn es in ihrem Land solche Gesetze nicht gibt, dann kann der Händler ja auch nicht bestraft werden, die Staatsanwaltschaft kann ja keinen Engländer, der sich in England aufhält nach dt. Recht bestrafen, oder irre ich mich da?
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Alt 26.05.2012, 11:14 # --
News Flash
 
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