News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Urteil aus erster Instanz bestätigt - Revision möglich
Seit ihrer Einführung 2007 beschäftigt die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs Verwaltungsgerichte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte jetzt ein Urteil, das auch rein beruflich genutzte Computer als gebührenpflichtig betrachtet. Lesen Sie den ganzen Artikel »
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Erstaunlich was dem Staat so alles einfällt - ich finde die GEZ mitsamt ihrer Methoden gehören ab sofort ins Museum - ich kenne niemanden der die Öffentlich Rechten anschaut - warum wird nicht zum Kuckuck der ganze Kram verschlüsselt und dann per ABO angeboten ? Dann können die, die sowas haben wollen, dafür blechen und ich denke mal, es ist nur eine Frage der Zeit bis das Angebot erlischt....
__________________
21.05.2009, 16:23
#
3
clemensMuecke
Gastposter
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Es geht doch bei der GEZ-Gebühr nicht darum ob du das Programm nutzt oder nicht. Es geht darum möglichst unabhängige Medien zu schaffen und uns zu informieren. Hast du in den USA schon mal Fernsehn gesehen, das nicht meinungsbildend ist??
22.05.2009, 09:29
#
4
Göre
wohnt im Forum
Registriert seit: 23.02.2006
Beiträge: 124
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Ach diese GEZ macht einem das Leben nicht leicht.
Mal sehn ob Sie bald für Handy´s auch noch Gebühren wollen!
Vielleicht meinen die ja dadurch das sie Gebühren verlangen mehr Interessenten für Ihre Programme zu finden. Keine Ahnung was das ganze soll ich finde im allgemeinen sollten sie wie Premiere verschlüsseln und wer Bildungsfernsehn sehn will darf gern zahlen.
Allein schon wie die Herrn Eintreiber sich an der Tür vorstellen und ums Haus schleichen ist extrem unangenehm. Wir hatten sie letztens vor der Tür und fast hätte ich die Tür zugeknallt und gesagt kommen sie doch mit der Polizei.
Zahlen eigentlich die GEZ Mitarbeiter Gebühren? Sicher nicht könnte ich mir zumindest gut vorstellen und das sind gerade die "älteren" die ZDF usw... nutzen.
Gehört abgeschafft oder verschlüsselt und für zahlende Kunden bereit gestellt aber nicht für jemanden wie mich der diese Programme nicht mal antippt beim zappen!
Wäre mal stark für eine weitere Pedition
22.05.2009, 12:18
#
5
Maegondo
Probezeit bestanden
Registriert seit: 07.04.2009
Beiträge: 10
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Naja, zu erwarten war das eigentlich schon. Es ist ja noch nicht so lange her, dass die GEZ bei einem namhaften deutschen Autohersteller zu besuch war und für alle Radios, die so in den Büros standen eine saftige Nachzahlung verlangt haben. Warum also nicht auch für die Computer?
16.06.2009, 12:21
#
6
Yazzmen
Gastposter
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Irgendwann wird auch noch eine "Sinnesorgan"-Gebühr erhoben, da wir ja unsere Augen und Ohren ebenfalls für den Empfang bereithalten... Das ist doch mehr als lächerlich und absolut gegen die guten Sitten!! Ich beziehe LEIDER seit nunmehr einem halben Jahr Krankengeld, das UNTER dem HatzIV Satz liegt, aber davon wollen die Herren nichts wissen, wegen Mindererwerb ist keine Befreiung möglich. Wie schön, dass sich Politik und Wirtschaft wieder mal einig sind, uns nach der ungefragten und verlustreichen EURO-Umstellung (für uns kleinen Privatpersonen) immer wieder neue Unverschämtheiten vorschreiben um sich auf angenehme Weise unsere paar Mickerkröten einzuverleiben... Pfui Teufel !!!
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Zitat:
Zitat von clemensMuecke
Es geht doch bei der GEZ-Gebühr nicht darum ob du das Programm nutzt oder nicht. Es geht darum möglichst unabhängige Medien zu schaffen und uns zu informieren. Hast du in den USA schon mal Fernsehn gesehen, das nicht meinungsbildend ist??
Information von den Öffentlich Rechten ? :: lol ::
Das komplette Programm ist so verstaubt, wie die Moderatoren von den tollen Samstagabendshows - Informationen bekomme ich von den freien Sendern genauso, schneller, billliger und auch ohne Werbung zwischen den News...
__________________
16.06.2009, 14:22
#
8
sn00py603
Gastposter
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Zitat:
Zitat von schnurri_
Informationen bekomme ich von den freien Sendern genauso, schneller, billliger und auch ohne Werbung zwischen den News...
Von welchem Sender redest du?
16.06.2009, 14:28
#
9
schnippewippe
Gastposter
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe sollte man hier bei uns auch vorsichtig mit dem sein , was man scheibt.
Abmahnung
Zitat:
Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, "nicht existente" bzw. "falsche" Begriffe wie "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühr", "Gebührenfahnder", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung" nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen".......mehr darüber im link
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
soweit ist das schon mit der demokratie, das man seine eigene meinung nicht mehr in foren darstellen darf/kann/soll ....
@ sn00py603 : Gibt genügend Sender, die Nachrichten in ihrem Programm haben - mir fallen da spontan gleich 4 Stück ein, die allesamt sich privat finanzieren
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Hier einmal die Liste:
Zitat:
1.) Falsche Einzelbegriffe
Hierzu zählt zunächst die Nutzung nicht existenter Begriffe, die offenbar nur dazu dient, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen.
Falsch - Richtig
GEZ-Gebühren - gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen - gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei - von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht - gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-gebührenfrei - von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Rundfunkgebühr - gesetzliche Rundfunkgebühr
PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ - gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-Gebührenfahnder - Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Fahnder - Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Zwangsanmeldung - Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist
GEZ-Anmeldung - gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
GEZ-Abmeldung - gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
GEZ-Anschreiben - Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Brief - Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Briefserien - mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Gebührenbescheid - Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Widerspruchsbescheid - Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Antwortbogen - dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
GEZ-Fälle - Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-Verweigerer - offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint
2.) Nicht auf die GEZ bezogene falsche Begriffe:
Falsch - Richtig
PC-Rundfunkgebühren - gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
PC-Gebühr - gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Privatfahnder - Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenjäger - Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenhäscher - Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Provisionsjäger - Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Fangprämie - Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Kopfprämie - Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Jagdrevier des Gebührenfahnders - Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Mitglied der Rundfunkgebührenzahler - Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht
Besonder richtig finde ich den GEZ-Brief:
Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird.
Wahrscheinlich macht man es extra so kompliziert, damit überhaupt keine GEZ-Begriffe (oder heißt es GEZ-Zeichenträger ) mehr verwendet werden.
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Die Liste hier als Zitat einzustellen, habe ich mir nach lesen des Post von akademie.de , nun echt nicht mehr getraut.
26.06.2009, 20:48
#
13
teboclan
hat wirklich was drauf
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: hinter der Garage
Beiträge: 348
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
wie dem auch sei, die PC-Gebühr fällt nur an, wenn man keine sonstigen gebührenpflichtigen Geräte angemeldet hat.
Wenn ich einen Fernseher und ein Radio angemeldet habe, spielt es keine Rolle, ob ich noch 100 internetfähige PC's in Betrieb habe, ich zahle nicht mehr, das gilt natürlich jeweils im privaten sowie auch im beruflichen Bereich jeweils separat.
09.10.2009, 23:33
#
14
jack´s on
Gastposter
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
die alle sich "privat " finanzieren ?
die alle sich über überhöhte preise in der gesamten Produktpalette eine ziemlich überflüssige Infrastruktur aufgebaut haben, der keiner entkommen kann - was nicht heissen soll das die öffenlich-rechtlichen bzgl ihres Gebarens nicht auch Kritik verdienen.
10.10.2009, 08:24
#
15
Bonkers203
wohnt im Forum
Registriert seit: 13.07.2008
Beiträge: 203
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Ja Moment mal....der Verein kann doch nicht ne Seite verklagen, nur weil diese nicht die behördlichen Begriffe verwendet....
Ausserdem ist ja beim kleinen Volk allgemein bekannt welche Vorgehensweise dieser Verein bevorzugt. Und das entspricht doch der Wahrheit ob der Verein es einsehen will oder nicht.
Ich finde die verstoßen mit dieser Klage gegen Art. 5 GG.
Weiterhin behaupten sie ja dass diese "zusätzlichen Kosten" des kleinen Mannes ja ein europäisches Gesetz sei. Komisch nur, dass Deutschland das einzige Land ist, welche die zusätzlichen Kosten eintreiben lässt.
__________________ Wenn man aus dem Rahmen fällt, muss man vorher nicht zwangsläufig im Bilde gewesen sein.
04.02.2010, 21:29
#
16
TheTallGuy
Gastposter
AW: News - Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für berufliche genutzte PCs
Ich muss mich auch mal dazu melden.
Seit 2005 bin ich als Contractor fuer die US Armee in Deutschland unterwegs und wechsele dabei regelmaessig den Wohnsitz , jenachdem wo ich gerade arbeite.
Und ich besitze weder Fernseher noch Radio.
Und mein PC ist auch nicht internetfaehig.
Zumindest nicht ohne erhoehten technischen Aufwand ...
Jedes Mal kommt ein Brief von der GEZ Mafia.
Und immer wollen die mehr Geld. Fuer NULL Gegenleistung.
Immer mit Hinweis auf "rechtliche" Grundlagen.
Der Staatsvertrag der GEZ ist von vornherein verfassungs- und rechtswidrig und dient nur einem Zweck. KOHLE MACHEN.
Ich hab jedenfalls noch keine Polen, Franzosen, Oesterreicher oder andere, im Empfangsbereich der Sendestationen Einwohner ueber GEZ Briefe mecjern hoeren ...
Und Fakt ist eins:
Der Inhalt dieser Sendungen ist allein vom Veranstalter bestimmt. Damit handelt es sich um ein Produkt.
Schon mal im Supermarkt gewesen, und am Ausgang von einem Zeitungs Anbieter ein Abo aufgedraengelt bekommen ?
Gleichermassen wird der oeffentlich rechtliche Sender genauso missbraucht, um Information oder Disinformation im Sinne der regierenden Klasse an die Massen zu bringen. Das perverse ist, man soll fuer den Stock, der einem in den Popo geschoben wird, auch nnch selber blechen ...
Fernseher weg, Radio verschenken, und den PC mit erhoetem technischen Aufwand ueber den Router kabeln.
Und wenn dann noch einer Geld will, gilt Paragraph 263 STGB
Und wenn Euch das nicht vor Abzockerei schuetzt, wirds Zeit auszuwandern oder Steine zu sammeln.
Sie haben eine Frage, Idee oder Anregung, möchten sich aber nicht anmelden? Dann benutzen Sie einfach unser Gast-Forum! Dort haben Sie die Möglichkeit als unregistrierter Benutzer zu schreiben und Fragen zu stellen. Bitte vorher lesen!