Ich hätte da mal eine kurze Frage. Nämlich ich bin 17 und würde gerne eine Ausbildung als Polizistin machen. Ich bin körperlichfit und habe mittelmäßige Noten. Mein einziges Problem ist, dass ich eine Sehschwäche d.h. eine Brille oder Linsen trage und meine Mutter hat gesagt, dass ich dadurch keine Ausbildung machen dürfe. Stimmt das??
Danke im Vorraus
Lg Simone
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14.04.2009, 14:56
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sn00py603
Gastposter
Warum gehst du nicht einfach mal auf die nächst gelegene Polizeidienststelle und fragst da mal nach? Soweit ich weiß, nehmen die auch Brillenträger.
14.04.2009, 15:04
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xxsimonexx
Threadstarter
Registriert seit: 22.02.2009
Beiträge: 8
Auf die Idee bin ich auch schon gekommen. Bin aber zu faul gg trotzdem Danke
14.04.2009, 15:07
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Masago
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Beiträge: 218
Also in den Voraussetzungen steht nichts davon das jemand der eine Brille tragen muss automatisch für eine Polizeiausbildung untauglich ist. Dort steht lediglich das man von einem Arzt untersucht wird. Ich habe dir mal die Voraussetzung herausgesucht. Quelle: Wikipedia
Zitat:
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung oder dem Studium steht bei allen Polizeien ein mehrtägiger Test an. Die erfolgreiche Absolvierung des Einstellungstestes ist eine zur Einstellung unumgängliche Voraussetzung. Die Ausführung unterscheidet sich dabei wieder von Bundesland zu Bundesland sowie zwischen Ausbildungsanforderungen und Studienanforderungen.
In der Regel dauert das Testverfahren zwischen 2 und 4 Tagen, dabei werden Bewerber in folgenden Bereichen geprüft:
Intelligenztest, Fähigkeitstest, Allgemeinwissenstest, Test der Konzentrationsfähigkeit
Kenntnis der deutschen und teilweise der englischen Sprache
Gruppengespräch, Interview, Kurzreferat
medizinische Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Tauglichkeit durch einen Polizeiarzt
Sportprüfung in verschiedenen Disziplinen
Die Tests sind dabei mit unterschiedlichen Schwerpunkten und in unterschiedlichen Zusammensetzungen zu absolvieren – die Ausgestaltung obliegt alleine der einstellenden Polizei. Die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst sind dabei naturgemäß anspruchsvoller.
Neben dem Einstellungstest wird an schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung (mittlerer Dienst) eine abgeschlossene Mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (mit vorangegangenem (qualifizierenden) Hauptschulabschluss) verlangt, für das Studium (gehobener Dienst) mindestens die Fachhochschulreife. Weiterhin muss der Bewerber ein gewisses Mindestalter (meist 16 oder 17 Jahre) haben und darf ein Höchstalter (zwischen 24 und 31 Jahren) nicht überschreiten. Eine Körpergröße von 160 cm für Frauen und 165 cm für Männer ist ebenso erforderlich wie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates. Zudem darf der Bewerber nicht vorbestraft sein und muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben sowie einen guten Ruf besitzen.
Sofern noch nicht vorhanden, muss bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums auf eigene Kosten die Fahrerlaubnis der Klasse B erworben werden.
14.04.2009, 15:11
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xxsimonexx
Threadstarter
Registriert seit: 22.02.2009
Beiträge: 8
Danke super nett von dir
glg simone
14.04.2009, 15:12
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Hans Der Driver
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Beiträge: 1.279
das kommt z.B. auch darauf an, welche Laufbahn Dir vorschwebt - und - ganz wichtig, in welchem Bundesland Du zu Hause bist. Für Berlin findest Du HIER (www.berlin.de/polizei/beruf/ausbildung) einige Informationen. Brille ist nicht ein Ausschlussgrund, kommt auf die erforderliche Stärke an (Fahr- und Schießausbildung).
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
14.04.2009, 15:15
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xxsimonexx
Threadstarter
Registriert seit: 22.02.2009
Beiträge: 8
Danke für den link ich bin aber aus Österreich danke trotzdem
glg simone
14.04.2009, 15:15
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burnout150
Hardwareklempner
Registriert seit: 11.02.2006
Beiträge: 1.666
Ein Freund von mir ist mittlerweile Polizist. Bei der Aufnahmeprüfung sind rund die Hälfte am Drogentest gescheitert und auch sonst wird sehr stark aussortiert.
Sofern du nur eine kleine Sehschwäche hast ist das kein Problem.
OK da du aus Österreich kommst vergiss meinen Beitrag, der bezog sich auf die Ausbildung bei der deutschen Polizei. Die Voraussetzung zur Aufnahme in die österichische Bundespolizei findet man ebenfalls auf Wikipedia.
Zitat:
Aufnahmeverfahren: Interessenten für die Aufnahme in den Polizeidienst müssen folgende Grundvoraussetzungen erbringen:
österreichische Staatsbürgerschaft
volle Handlungsfähigkeit
charakterliche Eignung, einwandfreier Leumund (z. B. keine Vorstrafen, Alkoholdelikte, Fahrerflucht usw.)
Mindestalter von 18 Jahren und ein Höchstalter von 30 Jahren beim Eintritt in den Exekutivdienst (bei aktivem militärischem Kaderpersonal des Österreichischen Bundesheeres ein Lebensalter von höchstens 35 Jahren beim Eintritt in den Polizeidienst.)
Mindestgröße von 168 cm bei Männern, 163 cm bei Frauen
körperliche Eignung – organisch und funktionell gesund, Normalgewicht, einwandfreie Sehleistung, normaler Farbsinn, einwandfreie Hörleistung, tadelloses (saniertes) Gebiss usw.
persönliche, fachliche und geistige Eignung für die Erfüllung der Aufgaben die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
erfolgreiche Ablegung der Eignungsprüfung
abgeleisteter Grundwehrdienst bis zum vorgesehenen Aufnahmetermin bei männlichen Bewerbern
Führerschein der Klasse B
Körpergewicht:
Bei der Bewertung des Körpergewichts wird zur Bewertung der Body-Mass-Index (BMI) herangezogen, der im Bereich von 18 – 28 Kilogramm pro Quadratmeter liegen muss.
Jeder Interessent, der die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Polizeidienst erfüllt, hat die Möglichkeit sich bei dem zuständigen Landespolizeikommando zu bewerben. Die Bewerbung ist jedoch nur dann gültig, wenn sie innerhalb der jeweiligen offiziellen Ausschreibungsfrist erfolgt. Dem Bewerbungsgesuch sind anzuschließen
Lebenslauf (handschriftlich)
Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde
Nachweis des abgeleisteten Grundwehrdienstes
Sicherheitserklärung
Nachweis der Lenkberechtigung
Die schriftliche Aufnahmeprüfung setzt sich zusammen aus
1. Teil:
Sicherheitsüberprüfung gemäß § 55 ff Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
schriftliche Eignungsprüfung (Testreihe), bestehend aus:
einer Überprüfung der Rechtschreibung (Diktat)
einem Grammatiktest
einem Intelligenztest
einem Persönlichkeitsfragebogen
Sporttest:
Schwimmtest (100 m Freistil)
medizinischer Bewegungs- und Koordinationstest (MBKT)
Liegestütze als Kraft-Ausdauer-Test
3000 m Lauftest
Nach Auswertung des schriftlichen Tests, welche durch das Bundesministerium für Inneres erfolgt, werden die Bewerber nach Ihrem Testergebnis gereiht. Im Falle der positiven Absolvierung erfolgt die Einteilung der Bewerber zur ärztlichen Untersuchung.
Das Dienstverhältnis erfolgt zunächst auf Dienstvertragsbasis und ist auf 24 Monate (Dauer der Grundausbildung); dieses sogenannte Ausbildungsverhältnis, das als Vorbereitung für den Exekutivdienstes vorgesehen ist, kann bei mangelndem Ausbildungserfolg innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Dienstgeber aufgelöst werden. Nach positivem Abschluss der Ausbildung erfolgt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis.
Innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Ausbildung erfolgt die Angelobung der neuen Exekutivbediensteten. Die Angelobungsformel,welche in § 7 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtgesetzes festgelegt ist, lautet:
„Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“
Dies ist nach Ausbildung Neu nicht mehr vorgesehen. Der Polizeischüler ist als VB (Vertragsbediensteter) angestellt, und hat somit ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Bund. Die Übernahme erfolgt durch Unterschrift eines Dienstvertrages. Die Angelobungsformel wird nicht mehr gesprochen.
14.04.2009, 15:33
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Hans Der Driver
Registriert seit: 10.11.2006
Ort: dort, wo Berlin schön ist
Beiträge: 1.279
Für Dich als Österreicher hab ich HIER (bundespolizei.gv.at) ne gute Seite gefunden, unten stehen auch schon die Bewerbungsunterlagen, aber @burnout hat Recht, es wird sehr stark ausgewählt und ausgesiebt.
__________________ Übrigens ist es nicht schlimm, wenn dir nichts einfällt, aber eine Schande ist es, wenn du das dann auch noch aufschreibst.Joachim Panten 1947-2007
hab in ca. 2 Monaten meinen Einstellungstest bei der Polizei in Baden-Württemberg. Weiß einer von euch, wie das mit dem Drogenscreening aussieht, ob eine Urin oder Blutprobe zum testen genommen wird?
Habe gestern leider etwas THC zu mir genommen. Wie lange kann das bei dem Test nachgewiesen werden? Reichen zwei Monate zum "cleen" werden?
Bin kein Dauerkiffer oder so! War ein einmaliger Ausrutscher.
Gruß