Urheberrecht: DJs wollen CDs kopieren dürfen


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Umfrageergebnis anzeigen: Sollte im Urheberrecht auch die gewerbliche Sicherungskopie legalisiert werden?
JA - grundsätzlich sollte jeder legale Sicherungskopie[n] erstellen dürfen. 3 100,00%
NEIN - bei gewerblicher Nutzung sollte es weiterhin nicht zulässig sein. 0 0%
Ich weiß nicht. / Ich möchte keine Entscheidung treffen. / Egal 0 0%
Meine Entscheidung steht im Posting. 0 0%
Teilnehmer: 3. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 18.03.2009, 19:39   # 1
pittiplatsch
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Unter obiger Überschrift ist mir gerade ein aktueller Artikel des Göttinger Tageblatts aufgefallen:
Zitat:
Zitat von Göttinger Tageblatt
Der Berufsverband Discjockey moniert, dass Privatkopien zwar legal seien, DJs sich von ihren CDs und MP3s und damit ihrem wichtigsten Arbeitsmaterial aber keine Kopien machen dürften.
Musikindustrie und Politik lehnen das Ansinnen des Verbands jedoch bisher ab.

Die Kopie des professionellen Plattenauflegers gelte als gewerbliche, und die sei nicht erlaubt, klagt Verbandspräsident Dirk Wöhler im ddp-Interview. Während in deutschen Haushalten mit großer Selbstverständlichkeit CDs für den Freundeskreis gebrannt und Festplatten mit Musikdateien ausgetauscht würden, dürfe sich ein DJ keine Sicherungskopien seiner Musiksammlung machen.

Dies könnte im schlimmsten Fall laut Wöhler bedeuten: Er fährt mit dem Auto voll CDs zu einer Veranstaltung, hat einen Unfall, der Wagen brennt aus - und seine komplette Berufsausrüstung ist weg. „Dann bin ich morgen arbeitslos.“ Oder alle CDs, darunter nicht mehr erhältliche Raritäten, werden aus dem Auto geklaut.

Zu einem Gig fährt der DJ aus Braunschweig, der in seinem Keller etwa 30 000 CDs und mindestens ebenso viele Vinyl-Platten beherbergt, mit rund 2000 CDs - das heißt, er hat Platten im Wert von rund 30 000 Euro im Gepäck. Eine klassische Sach- oder Transportversicherung sei dafür nicht abschließbar, sagt Wöhler. Entweder lehnten die Versicherer Tonträger in einer solchen Größenordnung ab oder die dafür fällige Prämie sei unbezahlbar. Außerdem seien in seiner Sammlung in den USA gekaufte Raritäten und exklusive Bootlegs, die nicht wiederbeschaffbar seien.

weiter im Link
Das Grundproblem ist schon länger bekannt - nur leider verweist die Musikindustrie auch ständig auf die digitalen Varianten wie mp3, die an unterschiedlichen Speicherorten gesichert werden könnten.

Hat von denen jemals einer versucht mit mp3-stücken eine vernünftige Überblendung etc. hinzukriegen?
Theorie und Praxis gehen weit auseinander - zumal die meisten DJs wohl kaum ein zweites Mal für vor Jahren gekaufte Scheiben bezahlen wollen!

Was sagt ihr zu diesem Problem - und würdet ihr an dieser Stelle eine explizite Ausnahme im Urheberrechtsgesetz wünschen?
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Alt 18.03.2009, 20:43   # 2
FreewareGuide
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Moin,

also das mit den Überblendungen bei MP3-Stücken geht prima, richtige Software vorausgesetzt. Aber zum Thema, das ist ja sowieso alles etwas verwirrend. Auf jeder CD steht drauf: "Unauthorized copying, hiring, lending, public performance and broadcast prohibibited" (o.ä.). Aber man kann doch nirgends CDs kaufen, die speziell für die öffentliche Aufführung lizenziert sind. Das wird doch eh anders abgerechnet, der Veranstalter hat gefälligst GEMA zu bezahlen. Und dabei ist dann eigentlich egal (zumindest nicht mehr nachvollziehbar), ob das von einer gekauften oder gebrannten CD gespielt wurde. Ist das also ein neues Problem des digitalen Zeitalters? Ich bin mir bei einem sicher: Bisher hat sich darum niemand geschert. Bezahlen bitte.

Streng rechtlich gesehen ist der Einwand natürlich richtig, aber was soll bei diesem Vorstoß rauskommen? Eine neue Ausnahmeregelung? Oder besser die Absurdität des Systems aufzeigen um grundlegend was zu ändern? Eher naiv.

Mein Fazit: Ich weiß es nicht und verfolge gespannt die Argumente. Und stimme erst später ab

Grüße,
Thorsten
__________________
...bin letztens durch die Aufnahmeprüfung zur Hellseherschule gekracht! smiley crystal ball
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Alt 19.03.2009, 15:27   # 3
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von pittiplatsch Beitrag anzeigen
[...]
Was sagt ihr zu diesem Problem - und würdet ihr an dieser Stelle eine explizite Ausnahme im Urheberrechtsgesetz wünschen?
Der Bericht ist das dümmste was ich in der letzten Zeit gelesen habe.
Zitat:
Dies könnte im schlimmsten Fall laut Wöhler bedeuten: Er fährt mit dem Auto voll CDs zu einer Veranstaltung, hat einen Unfall, der Wagen brennt aus - und seine komplette Berufsausrüstung ist weg. „Dann bin ich morgen arbeitslos.“
Der Herr schaut zuviel Kondome-Fernseh.
1.)Das Risiko das ein Auto bei einem Unfall ausbrennt ist sehr gering.
2.)Je nachdem wer Unfallverursacher ist,wird der Schaden durch Versicherungen gedeckt.
Zitat:
Oder alle CDs, darunter nicht mehr erhältliche Raritäten, werden aus dem Auto geklaut.
Wenn ich regelmässig wertvolle Sachen im Auto transportiere,teile ich dies meiner Versicherung mit.
Bei hohen Werten bekomme ich die Auflage eine Alarmanlage einzubauen.
Zitat:
Eine klassische Sach- oder Transportversicherung sei dafür nicht abschließbar, sagt Wöhler. Entweder lehnten die Versicherer Tonträger in einer solchen Größenordnung ab oder die dafür fällige Prämie sei unbezahlbar.
Muss man das kommentieren?
Bei einer Transportversicherung wird alles versichert was man transportieren kann.
Ein Dj,der es gewerbsmässig ausübt,hat wie jeder Unternehmer das unternehmerische Risiko.
Will er es nicht selbst tragen,muss er sich gegen Schäden versichern.

Ps.
Mir ist kein Dj bekannt der Raritäten im Original mit sich rumschleppt.

Fazit:
Keine extra Wurst für Gewerbetreibende Dj.

m.f.G.
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