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| Gastposter | Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio auf den Weg gebracht, die die Verbraucher in Zukunft maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen sollen. >> alm.de/ Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiel Man beachte § 9 Spielablauf, gestaltung und -auflösung (6) Ein Gewinnspiel ist nach seinem Ablauf aufzulösen. Die Auflösung ist auf der Website des Veranstalters und soweit vorhanden im Fernsehtext zu veröffentlichen und dort für die Dauer von mindestens drei Tagen nach Ablauf des Spiels vorzuhalten. Die Auflösung hat vollständig und allgemein verständlich unter Erläuterung der Lösungslogik zu erfolgen. Sie muss genau zuzuordnen und nachvollziehbar sein. Bei Gewinnspielsendungen im Rundfunk muss zudem die deutlich wahrnehmbare und allgemein verständliche Darstellung der Auflösung im Programm erfolgen. In diesem Fall kann die Auflösung auch am Ende der Sendung erfolgen. m.f.G. Werbung |
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