Satzung über Gewinnspielsendungen


Alt 25.02.2009, 12:24   # 1
immorb
Gastposter
 
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio auf den Weg gebracht, die die Verbraucher in Zukunft maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen sollen.

>> alm.de/ Satzung
der Landesmedienanstalten
über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiel


Man beachte § 9
Spielablauf, –gestaltung und -auflösung

(6) Ein Gewinnspiel ist nach seinem Ablauf aufzulösen. Die Auflösung ist auf der Website des
Veranstalters und – soweit vorhanden – im Fernsehtext zu veröffentlichen und dort für die Dauer von
mindestens drei Tagen nach Ablauf des Spiels vorzuhalten. Die Auflösung hat vollständig und
allgemein verständlich unter Erläuterung der Lösungslogik zu erfolgen. Sie muss genau zuzuordnen
und nachvollziehbar sein. Bei Gewinnspielsendungen im Rundfunk muss zudem die deutlich
wahrnehmbare und allgemein verständliche Darstellung der Auflösung im Programm erfolgen. In
diesem Fall kann die Auflösung auch am Ende der Sendung erfolgen.

m.f.G.
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Alt 12.02.2012, 10:01 # --
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